STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10774 Thema: Äußerungen der Polizei zur Bewachung von Graffiti Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Pressesprecher der PD Leipzig äußerste sich am 17.09. gegenüber TAG24 hinsichtlich der Bewachung eines Graffito in Leipzig Connewitz durch Kräfte des Fachdiensteinsatzzuges Lebensbedrohliche Einsatzlagen mit den Worten ,Ihre Bereitschaft müssen sie ja nicht unbedingt in der Kaserne verbringen...`. Auf Twitter äußerte sich der offizielle Twitter-Account der sächsischen Polizei am selben Tag gegenüber einem Nutzer, der meinte, dass so viel Aufmerksamkeit bei Flüchtlingsheimen eine prima Sache wären mit den Worten: ,Wenn es dort keinen Polizeirassismus mehr gibt, können wir uns auch um andere Sachen kümmern."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit entspricht es der Abwägung von Schutzgütern bei der sächsischen Polizei, dass — wie hier in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird — dem Schutz von Betonflächen vor Sachbeschädigung eine offenbar höhere Priorität eingeräumt wird, als dem Schutz von durch Flüchtlinge bewohnte Unterkünfte? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Das Frage- und Auskunftsrecht des Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 Sächsische Verfassung kann nicht dazu dienen, die Staatsregierung zu einer Bewertung Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PB-1053/36/69 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN e FreistaatSACHSEN anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, dem Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächVerGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Zudem basiert die Frage auf einer Wertung des Fragestellers, welche die Staatsregierung nicht teilt. Frage 2: In wie vielen Fällen „bewachten" seit 2015 in Bereitschaft befindliche Kräfte des Fachdiensteinsatzzuges Lebensbedrohliche Einsatzlagen der Polizeidirektionen an welchem Tag jeweils welche Flüchtlingsunterkünfte? Soweit derlich, fallbezi (in ihren Verantwortungsbereich fällt, trifft die sächsische Polizei die erforlaßnahmen zur Absicherung von Flüchtlingsunterkünften auf Basis einzeler Gefährdungsbeurteilungen. pies n ry gevii Mit 7 f 1 rdun lichpn Grüßen U IMarkus Ulbig Seite 2 von 2 2017-10-18T11:03:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes