STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6110775 Thema: Drohende Fällung der Lutherbuche in Leisnig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Gab es im Vorfeld zur Fällentscheidung eine Untersuchung zum Vorkommen von geschützten Arten und Lebensstätten bzw. wird es eine Untersuchung im Vorfeld der Fällung geben? (Bitte Arten und/oder Lebensstätten auflisten und ggf. weitere Ergebnisse angeben.) Frage 2: Wenn keine Untersuchung durchgeführt wurde oder wird, aus welchem Grund nicht? Frage 3: Welche Gründe der Baumschutzkommission sprachen gegen den Fällantrag und wurden diese im Technischen Ausschuss im Vorfeld der Entscheidung bekannt gegeben? Frage 4: Kann durch eine Entsiegelung die Baumgesundheit wiederhergestellt werden bzw. welche Maßnahmen wären nötig, um den Baum zu revitalisieren? Frage 5: Wann ist geplant, die Fällung durchzuführen und welche Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen sind wo und in welchem Umfang geplant? Von einer Beantwortung der Fragen 1 bis 5 wird abgesehen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 20. September 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t'.Ú1049 Dresden, zb-lo./ol7 s¡mu[+ @(r)o(- (f, to N ùffi&63¡&MduÉñ¡U'lduilffiR Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sowiê für verschlússelte €¡ektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSIUINISTERIUM FÜR UT4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENlæ Begründung: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betritft ausschließlich Sachverhalte, die von der Stadt Leisnig als Selbstven¡valtungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Zuständigkeit zur Erteilung von Fällgenehmigungen obliegt der Stadt Leisnig. Die Stadt Leisnig verfügt über eine Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Stadt Leisnig (Baumschutzsatzung), erlassen am 18. Oktober 2012. lm Rahmen dieser Baumschutzsatzung ist die Stadt Leisnig befugt, Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen unter Einhaltung der geltenden Rechtsverordnungen zu gewähren, das heißt auch Fällgenehmigungen zu erteilen. Der Staatsregierung sind nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen keine Anträge nach Naturschutzrecht bekannt, die ein Aktivwerden der Naturschutzbehörden erfordert hätten. Mit freundlichen Grüßen ? Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2017-10-11T14:50:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes