STAATSM1N1STER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10785 Thema: Leitlinien und regelmäßiges Berichtswesen der Zentralen Beschwerdestelle der Sächsischen Polizei - Umsetzung des Beschlusses des Sächsischen Landtags vom 2. Februar 2017 über die Drs.-Nr. 6/8111 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Inhalt haben die auf Grundlage des oben näher bezeichneten Landtagsbeschlusses zu II. erarbeiteten Leitlinien für die Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle? (Bitte eine Abschrift des Wortlauts der Leitlinien der Antwort beifügen.) Die Leitlinien für die Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei haben nachfolgenden Inhalt: 1. Selbstverständnis der Beschwerdestelle Die Arbeit der Zentralen Beschwerdestelle verfolgt nachfolgende Ziele: • Erhalt und weitere Ausprägung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die sächsische Polizei, • Stärkung der Bürgernähe der polizeilichen Arbeit und der Arbeit des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, • Erhöhung der Transparenz der polizeilichen Aufgabenerfüllung und Gelegenheit zur Erläuterung der Erfordernisse und der Art und Weise polizeilichen Handelns, • Erkennen von kritikwürdigem oder fehlerhaftem Verhalten oder Handeln der Polizei und Chance zur Korrektur, • Erkennen von Optimierungspotential der polizeilichen Arbeit im Sinne einer fortwährend lernenden Organisation. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/36/76 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die Zentrale Beschwerdestelle nimmt die eingereichten Beschwerden und sonstigen Anliegen ernst und prüft diese unvoreingenommen. Sie prüft die Anliegen unabhängig, d. h. es werden keine Vorgaben, wie die Prüfung zu erfolgen hat, gegeben und solche auch nicht entgegengenommen. Im Rahmen der Prüfung wird im Sinne eines fairen Verfahrens der Inhalt des Beschwerdeanliegens für die beschwerdebetroffene Polizeidienststelle bzw. den betroffenen Polizeibediensteten transparent gemacht, um eine objektive Stellungnahme zu ermöglichen. Die Bewertung, inwieweit eine Beschwerde begründet ist, trifft die Zentrale Beschwerdestelle eigenständig im Ergebnis der Prüfung . 2. Bürgerorientierung Die Zentrale Beschwerdestelle der Polizei ist für die Bürger da und verkörpert eine bürgernahe Arbeitsweise. Die Bürger können sich unkompliziert auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax oder - wenn es gewünscht ist - auch nach einer Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch an die Beschwerdestelle wenden. Zudem ist wochentäglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr ein Bürgertelefon geschaltet. Die Bürger bekommen eine schriftliche Eingangsbestätigung bezüglich ihres Anliegens, in welcher sie Angaben zu den Bearbeiter ihres Anliegens und dessen telefonischer Erreichbarkeit für etwaige Rückfragen erhalten. Somit können sich die Bürger auch während des Bearbeitungsprozesses zum Sachstand der Bearbeitung erkundigen. Bei Beschwerdevorgängen, welche nicht innerhalb eines Monats abgeschlossen werden können, erhalten die Bürger einen Zwischenbescheid. Die Prüfergebnisse bezüglich der durch die Zentrale Beschwerdestelle endbearbeiteten Anliegen erhalten die Petenten schriftlich. Die Beschwerdestelle legt darauf Wert, die Bewertung des Anliegens für den Bürger möglichst nachvollziehbar darzulegen und polizeiliches Handeln zu erklären. Sollten Beschwerdeführer mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden sein, so steht es ihnen frei, sich mit einer Folgebeschwerde erneut an die Beschwerdestelle zu wenden. 3. Art und Weise des Umgangs mit den Erkenntnissen aus der Arbeit der Beschwerdestelle Die Ergebnisse der Beschwerdebearbeitung sind den Polizeidienststellen zugänglich zu machen, um erkannte Fehler oder Unzulänglichkeiten bei der Optimierung der polizeilichen Arbeit zu berücksichtigen. Dieses geschieht zum einen dadurch, dass das Ergebnis jeder geprüften Beschwerde der jeweiligen beschwerdebetroffenen Polizeidienststelle übermittelt wird. Damit wird dem Dienstvorgesetzten die Möglichkeit eröffnet, den jeweiligen Sachverhalt mit den betroffenen Polizeibediensteten auszuwerten und ggf. Maßnahmen zur Veränderung zu veranlassen. Zum anderen unterrichtet der Leiter der Zentralen Beschwerdestelle periodisch den Landespolizeipräsidenten und die Leiter der Polizeidienststellen über inhaltliche Schwerpunkte und die im Zuge der Beschwerdebearbeitung erkannten wesentlichen Kritikpunkte an der polizeilichen Arbeit. Gleiches gilt für erlangte landesweit relevante Hinweise zur polizeilichen Arbeit. Die Umsetzung daraus erkannter Handlungs- und Optimierungsbedarfe obliegt den jeweiligen Dienstvorgesetzten. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN 4. Zusammenarbeit zwischen der Beschwerdestelle und den Polizeidienststellen Die Zentrale Beschwerdestelle arbeitet mit den Polizeidienststellen konstruktiv zusammen . Bei der Bearbeitung von Beschwerden werden die vom Sachverhalt betroffenen Polizeidienststellen umfänglich eingebunden. Sie legen auf Anforderung Stellungnahmen sowie für die Prüfung relevante ergänzende Unterlagen vor. Bezüglich der Beschwerden, welche von der Zentralen Beschwerdestelle zur Endbearbeitung an die Polizeidienststellen abgegeben wurden, informieren die Polizeidienststellen über das abschließende Prüfungsergebnis. Periodisch erfolgen Grundsatzbesprechungen mit den für die Beschwerdebearbeitung in den Polizeidienststellen verantwortlichen Bereichen. Frage 2: Wer hat die Leitlinien im Sinne der Frage 1 auf Grundlage welcher Entscheidung über den Zuschlag erarbeitet? Die Leitlinien wurden durch die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei erarbeitet . Frage 3: Welchen Inhalt haben die Bestimmungen über das auf Grundlage des oben näher bezeichneten Landtagsbeschlusses zu III. errichtete regelmäßige öffentliche Berichtswesen der Zentralen Beschwerdestelle? (Bitte eine Abschrift des Wortlauts der Bestimmungen der Antwort beifügen.) Die Bestimmungen haben folgenden Inhalt: Über die Arbeit der unabhängigen Zentralen Beschwerdestelle der Polizei wird ein jährliches öffentliches Berichtswesen eingerichtet. Der Bericht wird mindestens Aussagen zur organisatorischen und personellen Ausstattung, zur Arbeitsweise und zu den Leitlinien der Zentralen Beschwerdestelle beinhalten. Zudem werden die Anzahl und die Art der vorgetragenen Anliegen sowie Aussagen über die Ergebnisse der Bearbeitung dargestellt . Der Jahresbericht wird jeweils im 1. Quartal des Folgejahres für das jeweilige Kalenderjahr vorgelegt. Der Bericht wird jeweils nach Veröffentlichung dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages zeitnah vorgestellt. Die Kernaussagen des Berichtes werden mit einer Presseinformation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem wird der Bericht in die Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und der sächsischen Polizei eingestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Polizei erfolgt die Einstellung des Berichtes in das Intranet der Polizei. Frage 4: Wer hat die Bestimmungen im Sinne der Frage 3 auf Grundlage welcher Entscheidung über den Zuschlag erarbeitet? Die Bestimmungen im Sinne der Frage 3 sind durch die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei erarbeitet worden. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Frag Wels Sinr» der ,rage 2 und Bestimmungen im Sinne der Frage 4 entstanden? e jeweiligen Kosten sind für die jeweilige Erarbeitung von Leitlinien im Fürdie arbeitung von Leitlinien und Bestimmungen sind keine Kosten entstanden. Mitlfreutidlichen Grüßen rkus Ulbi —IFreistaatl SEN Seite 4 von 4 2017-10-18T11:01:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes