STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10786 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/10445: Vollzug der Abschiebungshaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Hafteinrichtungen sind Abzuschiebende aus Sachsen aktuell untergebracht, die nach Paragraph 62 des Aufenthaltsgesetzes in Abschiebungshaft genommen wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Hafteinrichtungen, Anzahl der Abzuschiebenden aus Sachsen und unter Berücksichtigung aller Fälle des Jahres 2017) Derzeit befinden sich keine Personen, für die eine sächsische Ausländerbehörde (einschließlich der ZAB) zuständig ist, in Abschiebungshaft. Bis zum Stichtag 31. Juli 2017 wurden vier Personen nach § 62 Aufenthaltsgesetz in Abschiebungshaft genommen. Davon befanden sich zwei Personen in Abschiebungshaft in Ingelheinn, eine Person in Hannover- Langenhagen und eine Person in Eisenhüttenstadt. Zudem wurden drei Personen aus der Strafhaft (Justizvollzugsanstalt) heraus abgeschoben. Frage 2: In welchen Hafteinrichtungen stehen dem Freistaat Sachsen derzeit jeweils wie viele Plätze für Abschiebungshaft zur Verfügung? Bei Bedarf erfolgt für jeden Einzelfall eine Anfrage an die Abschiebungshafteinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Kontingente sind dem Freistaat Sachsen nicht zugeteilt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-1053/37/10 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN •Y‘: Frage 3: Wie viele der sieben im Jahr 2016 und 13 im Jahr 2017 in Abschiebungshaft genommenen Ausländer befinden sich noch in Deutschland? Von den sieben im Jahr 2016 in Abschiebungshaft genommenen Ausländer befindet sich noch eine Person in Deutschland. Alle anderen Personen, auch die aus dem Jahr 2017, wurden abgeschoben. Frage 4: Aus welchem Grund werden Plätze der Abschiebehaftanstalt in Brandenburg nicht mehr zur Verfügung gestellt / durch den Freistaat genutzt? Wann hat Brandenburg Sachsen darüber informiert? Die PSschjebungshafteinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde aus sicherheitsrechtlichen, insb on ere brandschutztechnischen Gründen geschlossen. Das Sächsische Staatsmir teriiIm des Innern wurde am 20. März 2017 über die Schließung informiert. euridlichen Grüßen kus Ulbig Seite 2 von 2 2017-10-18T11:07:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes