STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10788 Thema: Errichtung eines Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern können die Aufgaben der Länder auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung angesichts sich rapide entwickelnder Technologien nicht mehr zielführend alleine bewältigt werden ? (Präambel I. am Ende) Frage 2: Wann wurde in den beteiligten Bundesländern mit den politischen Planungen für das GKDZ oder eine gleichartige Einrichtung begonnen und auf welcher Erkenntnisgrundlage war man zu der Überzeugung gelangt, dass ein solches sinnvoll bzw. vorher nicht sinnvoll sei? Frage 3: Welche externen Gutachten wurden zur Frage der Wirtschaftlichkeit eines GKDZ in den beteiligten Bundesländern in Auftrag gegeben und wer waren die Auftragnehmer? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Auf Grund des rasanten Wandels in der Telekommunikationstechnologie, immer kürzer werdenden Zyklen der Technikerneuerung und der dadurch entstehenden sehr hohen Investitionskosten zur Technikerneuerung der Telekommunikationsüberwachungsanlagen in den Ländern ist perspektivisch die Sicherstellung einer polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKO) auf dem für die Kriminalitätsbekämpfung erforderlichen Niveau nicht mehr durch jedes Land allein zu bewältigen. Die beteiligten Länder müssten alle entstehenden Kosten selbständig tragen, was zu einer steigenden Haushaltsbelastung bei jedem Land führen würde. Darüber hinaus ist ein wachsender Bedarf an IT-Spezialisten in allen Branchen zu verzeich- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/36/78 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN nen. Im Rahmen der Sicherheitskooperation (SiKoop) der beteiligten Länder (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) kann die erforderliche fachliche Kompetenz dann an einer Stelle gebündelt werden und die beteiligten Länder treten nicht als Konkurrenten für diese IT-Spezialisten auf. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der polizeilichen TKÜ ist wirtschaftlich günstiger als die bisherigen Länderlösungen (deutliche Senkung der Investitions-, Betriebs- und Personalkosten). Im Jahr 2008 wurde auf der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz (IMK) die Bildung von regionalen TKÜ-Zentren auf Landesebene, ggf. in Kooperation der Länder empfohlen. Durch die Innenressorts der SiKoop-Länder wurde am 4. Mai 2010 beschlossen , unter Federführung von Sachsen gemeinsame Handlungsfelder bezüglich der polizeilichen TKÜ herauszuarbeiten. Daraus schlussfolgernd wurde im September 2010 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Innenressorts der beteiligten Länder eingerichtet. Durch die eingesetzte Arbeitsgruppe wurde die Verpflichtung einer externen Beratungsfirma empfohlen. Es erfolgte die Beauftragung der Firma Elektroniksystem- und Logistik- GmbH (ESG) mit Vertrag vom 31. Dezember 2012. Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen wurden in einer Entscheidungsvorlage für die Innenressorts zusammengefasst . Diese Entscheidungsvorlage wurde durch das Sächsische Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 12. September 2017 an den Vorsitzenden des Innenausschusses des Sächsischen Landtages übersandt. Frage 4: Kamen alle in Auftrag gegebenen externen Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein GKDZ für die beteiligten Bundesländer jeweils wirtschaftlich ist? Es wurden keine weiteren Gutachten in Auftrag gegeben. Frage 5: Wurden diese Gutachten im Rahmen von Ausschreibungsverfahren vergeben, wer waren die Bieter und wer hat die Kosten für die Gutachten getragen? Der Beauftragung der Firma ESG war eine öffentliche Ausschreibung vorangegangen. Es hatten sich nachgenannte Firmen am Ausschreibungsverfahren beteiligt: • Deloitte Consulting GmbH, Kurfürstendamm 23, 10719 Berlin, • Syncwork AG, Ferdinandplatz 2, 01069 Dresden, • Elektroniksystem- und Logistik -GmbH (ESG), Livry-Gargan-Str. 6, 82256 Fürstenfeldgruck . Die für dasiG,utachten der Firma ESG entstandenen Kosten wurden durch die beteiligten fünf Länddr zu gleichen Teilen getragen, d. h. jedes Land trug genau ein Fünftel der Gesamt Sum,ine. Mit freurtdlichen Grüßen, Märkus Ulbi Seite 2 von 2 2017-10-18T10:57:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes