STAATSMINISTERRJM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10790 Thema: Ladendiebstähle in Chemnitz Hilbersdorf-Ebersdorf Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Diebstähle aus Ladengeschäften (auch unter erschwerenden Umständen und Raubdelikte) gab es in den Jahren 2015 und 2016 in Chemnitz Hilbersdorf-Ebersdorf (mit Tatort Frankenberger Straße 226 und Glösaer Straße 1? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, bekannte oder unbekannte Tatverdächtige, Angabe TV ob deutsch oder nicht deutsch, und jeweils Ausgang des Verfahrens. Frage 2: Wie hoch sind die Stehlschäden der Straftaten aus Frage 1 kumulativ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Wie oft wurden Personen wurden bei den Taten aus Frage 1 verletzt oder beleidigt? Bei den in der Anlage genannten Straftaten wurden keine Personen verletzt oder beleidigt. e FreistaatSAC}SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/36/80 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN ,b2= Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen um diese und andere besonders belastete Einzelhandelsunternehmen zu entlasten? Die Polizeidirektion Chemnitz steht im regelmäßigen Kontakt mit den betreffenden Einzelhandelsunternehmen . Sie gibt Hilfestellungen und vermittelt präventive Angebote zur Kriminalitätsvorbeugung. Zur Vorbeugung und Verhinderung von Ladendiebstählen kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht. Dies können personell -organisatorische, ladengestalterische und technische Maßnahmen sein. Dazu gehören z. B. entsprechend geschultes Verkaufspersonal , die Einrichtung gut überschaubarer Verkaufsräume und die Installation konvexer Spiegel in unübersichtlichen Bereichen der Verkaufsräume. Auch die mechanische und elektronische Warensicherung sowie die Videoüberwachung dienen der Vorbeugung und Verhinderung von Ladendiebstählen. Zur diesbezüglichen Unterstützung der Einzelhandelsunternehmen wurde durch die Zentralstelle für polizeiliche Prävention des Landeskriminalamtes die Broschüre „Empfehlungen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl im Einzelhandel" erarbeitet. Diese Broschüre ist auf der Internetseite der sächsischen Polizei abrufbar. Die „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes", die ebenfalls Hinweise und Ratschläge zur Vorbeugung von Ladendiebstählen enthält, finden sich auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Prolizechen Beratungsstellen der Polizeidirektionen bieten verhaltensorientierte und Acherungstechnische Beratungen an. Mit eeuntIlicben Grüßen Mädkus Ulbig Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/10790 Tatort „Frankenberger Straße" Jahr lfd. Nr. Delikt Diebstahls- Staatsangehörigkeit der Ausgang des Verfahrenschaden in Euro Tatverdächtigen 2015 1 § 242 StGB 2 Deutschland 20 Tagessätze zu 10€ 2 §242 StGB 4 Marokko Einstellung gern. § 153 StPO 3 §242 StGB 3 Marokko Einstellung gern. § 153 StPO 4 §242StGB 2 Tunesien Einstellung gern. § 154 StPO 5 § 242 42 Georgien Gesamtfreiheitsstrafe aus Vielzahl von DiebstahlsdeliktenStGB 6 Monate Freiheitsentziehung/Bewährung 6 §242 StGB 197 2 x Georgien in Bearbeitung 7 § 242 1 Georgien Gesamtfreiheitsstrafe aus Vielzahl von DiebstahlsdeliktenStGB 6 Monate Freiheitsentziehung/Bewährung 8 § 248 a StGB 7 Tunesien in Bearbeitung 9 § 242 StGB 8 Deutschland Einstellung gern. § 154 StPO 10 §242 StGB 8 Serbien Einstellung gern. § 153 StPO 11 §242 StGB 76 Deutschland Einstellung gern. § 154 StPO 12 § 248 a 1 Marokko Einstellung gern. § 153 StPOStGB 13 §242StGB 10 Tunesien Einstellung gern. § 153 StPO Seite 1 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/10790 Jahr lfd. Nr. Delikt Diebstahls- Staatsangehörigkeit der Ausgang des Verfahren schaden in Euro Tatverdächtigen 14 § 248 aStGB 2 Deutschland Freiheitsstrafe 6 Monate auf Bewährung 15 §242 13 Libyen Einstellung gern. § 153 StPOStGB 16 §242StGB 8 Tunesien Einstellung gern. § 153 StPO 2016 1 § 242 StGB 168 Georgien 25 Tagessätze zu 10 Euro 2 §242StGB 2 Deutschland 30 Tagessätze zu 30 Euro 3 § 242 12 Libyen Einstellung gern. § 153 StPO StGB 4 § 242 StGB 308 Georgien in Bearbeitung 5 § 242 4 Libyen 150 Tagessätze zu 10 Euro StGB 6 § 242 StGB 29 Georgien in Bearbeitung 7 § 242 StGB 105 Georgien in Bearbeitung 8 § 242 65 2 x Georgien 1 x § 154 StPO/1 x in Bearbeitung StGB 9 § 242 2 Deutschland § 19 StGB (Kind)StGB 10 §242 10 Marokko in BearbeitungStGB 11 § 248a 42 Marokko in Bearbeitung StGB Seite 2 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/10790 Jahr lfd. Nr. Delikt Diebstahls- Staatsangehörigkeit der Ausgang des Verfahrenschaden in Euro Tatverdächtigen 12 §242 StGB 235 Georgien in Bearbeitung 13 § 242 8 Deutschland Gesamtfreiheitstrafe aus mehreren Delikten zu Freiheitsstrafe 2StGB Jahre auf Bewährung 14 §242 StGB 30 Libyen in Bearbeitung 15 §242StGB 5 Libyen 30 Tagessätze zu 12 Euro 16 §242 StGB 13 Marokko in Bearbeitung 17 §242 StGB 142 Georgien in Bearbeitung 18 §242 30 unbekannte TVStGB 19 §242 6 Libyen Einstellung gern. § 153 StPO StGB 20 §243StGB 15 unbekannter TV 21 §242 StGB 7 Deutschland in Bearbeitung 22 §242 10 Libyen Einstellung gern. § 153 StPOStGB Diebstahlsschaden insgesamt: ca. 1.632 Euro Seite 3 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/10790 Tatort „Glösaer Straße" Jahr lfd. Nr. Delikt Diebstahls- Staatsangehörigkeit der Ausgang des Verfahrenschaden in Euro Tatverdächtigen 2015 1 § 242 1 Marokko Einstellung gern. § 153 StPOStGB 2 §242 2 Tunesien Einstellung gern. § 153 StPOStGB 2016 1 § 248a 2 Marokko Einstellung gern. § 153 StPOStGB Diebstahlsschaden insgesamt: ca. 5 Euro Seite 4 von 4 2017-10-18T11:06:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes