STAATSM1N1STERWM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10791 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der Sächsischen Polizei im August 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der Sächsischen Polizei im Monat August 2017 nicht, die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizei, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Polizeidirektion Chemnitz 12 davon Polizeirevier Aue 1 Polizeirevier Freiberg 4 Polizeidirektion Dresden 33 davon ' Polizeirevier Dresden -Mitte 1 Polizeirevier Dresden -Nord 1 Polizeirevier Dresden -Süd 5 Polizeidirektion Görlitz 17 davon Polizeirevier Bautzen 1 Polizeirevier Zittau-Oberland 1 Polizeidirektion Leipzig 19 Polizeidirektion Zwickau 15 davon Polizeirevier Plauen 1 Polizeirevier Zwickau 3 Landeskriminalamt 135 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 1 Präsidium der Bereitschaftspolizei 202 Polizeiverwaltungsamt 15 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/36/81 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1) konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Im August 2017 war bei 385 Beamten die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Die Gründe, weswegen die Mehrarbeit nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten wurde, werden statistisch nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1 i.V.m. Frage 2) wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat August 2017 erfolgte keine Auszahlung von Mehrarbeitsvergütung. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im August 2017 eine Mehrarbeitszeit von 5 Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, sodass diese tatsächlich geleisteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 75 Fället , wurde im August 2017 Mehrarbeit geleistet, ohne dass eine Mehrarbeitszeit n m hr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus erreichl wurde. Mit f ulilichen Grüßen , ‘4, Ma us Ulbig Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 2 2017-10-18T10:59:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes