STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10792 Thema: Ausländische Gefährder und relevante Personen, zugleich Nachfrage zu Drs. 6/10396 und 6/1 01 20 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In den Antworten auf die Kleinen Anfragen Drs. 6/10120 und 6/10396, wie auch andernorts, führte die Staatsregierung aus, dass ,durch die Länder lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen' bei den Angaben von Gefährdern (und relevanten Personen) veröffentlicht werden. Bei den angefragten Daten des Fragestellers handele es sich um ,konkrete Angaben'. Hintergrund der Nichtveröffentlichung der begehrten Daten sei, dass andernfalls ,im extremistischen bzw. terroristischen Spektrum Rückschlüsse auf operative Schwerpunkte der Sicherheitsbehörden ermöglicht werden könnten. Damit würden spezifische Informationen - möglicherweise auch feindlich gesinnten Kräften - im In- und Ausland zugänglich gemacht und ihnen dadurch die Möglichkeit von Einblicken in die Arbeit der Sicherheitsbehörden sowie zu seiner systematischen Analyse eröffnet. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen der Sicherheitsbehörden aufgeklärt würden. Dass dies nicht geschieht, muss zum Schutz der Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden und der damit verbundenen mittelbaren Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland zwingend sichergestellt werden. Darüber hinaus ließen sich anhand solcher Informationen unter Umständen auch Rückschlüsse auf laufende - oder auch nicht laufende - Ermittlungsmaßnahmen ziehen. Dadurch besteht die Gefahr, dass potenzielle Straf- und Gewalttäter aus dem extremistischen bzw. terroristischen Spektrum ihr Vorgehen entsprechend anpassen und so die Maßnahmen der Behörden erschweren .' In der Kleinen Anfrage Drs. 6/10396 wurden keine konkreten Angaben, sondern nur die ‚Konkretisierung' dieser gewünscht (Eingrenzung auf Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/36/82 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN bspw. ,10 bis 15 oder 15 bis 20' und in ‚keine' oder ‚unterer einstelliger Bereich'). Diese Konkretisierung sollte bis in das Jahr 2010 zurückreichen. Dem Fragesteller ist durchaus bewusst, dass der Funktionsfähigkeit des Staates und der Sicherheit seiner Mitarbeiter ein ausgesprochen hoher Stellenwert zukommt . Er vermag bei der Abwägung dieser Schutzgüter auf der einen Seite mit dem Recht der Öffentlichkeit auf möglichst umfassende Information auf der anderen Seite aber nicht zu dem Ergebnis zu kommen, dass es unzumutbar wäre, zumindest etwas genauere Angaben für zurückliegende Jahre zu veröffentlichen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bis auf welches Jahr zurückdatiert stellt eine konkretere als die bisher vorgenommene Antwort auf die Kleinen Anfragen Drs. 6/1 01 20 und 6/10396, insbesondere von Zahlenangaben von Gefährdern und relevanten Personen, durch die Staatsregierung keine Gefahr mehr für die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen dar? Frage 2: Wie beantwortet die Staatsregierung die Fragen aus den Kleinen Anfragen Drs. 6/10120 und 6/10396 bezugnehmend auf den unter 1. erfragten Zeitraum? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 1990 bis zum möglichst aktuellen Zeitpunkt) Frage 3: Bis auf welches Jahr zurückdatiert stellt insbesondere die öffentliche Angabe von Nationalitäten (entweder mit konkreter Staatszugehörigkeit oder lediglich unterteilt in Ausländer/Deutscher bzw. zumindest eine prozentuale Angabe der Ausländerquote bei Gefährdern und relevanten Personen) von Gefährdern und relevanten Personen durch die Staatsregierung keine Gefahr mehr für die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen dar? Frage 4: Wie beantwortet die Staatsregierung die sich aus 3. ergebenden Fragen, (zumindest ) jedoch die Frage nach einer allgemeinen, nicht näher aufgeschlüsselten Ausländerquote bei Gefährdern und relevanten Personen, bezugnehmend auf den unter 3. erfragten Zeitraum? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 1990 bis zum möglichst aktuellen Zeitpunkt) Frage 5: Inwiefern soll bspw. eine Angabe, wie: „2012 -Anzahl Gefährder -Links-1, Anzahl Gefährder -Rechts-1, Anzahl Gefährder -ausländische Ideologie -1, Anzahl Gefährder -religiöse Ideologie -0, Anzahl ausländische Gefährder insgesamt 1" die Sicherheitsinteressen des Freistaates Sachsen und seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen konkret bedrohen oder Einfluss auf laufende Ermittlungsverfahren haben bzw. welche Maßnahmen von Behörden sollen durch die Offenlegung solcher Angaben konkret erschwert werden? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat 1 " 793.1: SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Sächsische Staatsregierung hat bereits mehrfach und umfänglich dargelegtl , dass durch die Länder zur Einstufung von „Gefährdern" und „Relevanten Personen" lediglich Tendenzen in Form von Größenordnungen veröffentlich werden. Vor diesem Hintergrund und unter Verweis darauf wird an den Antworten der Staatsregierung auf die in Bezug genommenen Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/10120 und 6/10396 festgehalten und auch darüber hinausgehend keine Auskunft erteilt. Ergänzend wird dargelegt, dass die Unterlagen zur Einstufung von „Gefährdern" und „Relevanten Personen" in Umsetzung der o. g. bzw. in Bezug genommenen Erläuterungen gemäß der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Ver l chlusssachenanweisung — VSA) grundsätzlich als fristfreie Verschlusssachen eing stu sind. Gemäß Nr. 9.3 der VSA ist die Einstufung einer Verschlusssache (VS) nac 30 ahren aufgehoben, sofern für die VS — wie vorliegend der Fall — keine kürze ode län ere Frist bestimmt ist. Mit freurtidlichen Grüßen MaYkus Ulbig Vgl. die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/8203, 6/9156 und 6/10120 sowie insbesondere 6/10396 und 6/10407. Seite 3 von 3 2017-10-18T11:10:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes