STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10793 Thema: „Razzien" der Polizei in Dresden — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10405 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele weitere Kontrollen entsprechend der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/10405 fanden in Dresden im Jahr 2017 statt? Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt fanden die Kontrollen gemäß Frage 1 statt und wie viele Bedienstete der sächsischen Polizei wurden hierbei eingesetzt ? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Einsatzdauer, Einsatzort, eingesetzten Beamtinnen und Beamten, Tarifbeschäftigen, Dienststellen der eingesetzten Polizeibediensteten, geleisteten Einsatzstunden!) Frage 3: Wie viele Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen erfolgten jeweils während der Kontrollen gemäß Frage 1? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Staatsangehörigkeit der festgestellten Personen!) Frage 4: Wie viele Waffen, Drogen und sonstige Gegenstände wurden im Rahmen des Einsatzgeschehens gemäß Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Angabe der sichergestellten Menge und aufgeschlüsselt nach Datum!) Frage 5: Wie viele Ermittlungsverfahren, Verhaftungen und Gewahrsamnahmen wurden auf welcher Rechtsgrundlage im Rahmen des Einsatzgeschehens gemäß Frage 1 gegen wie viele Personen eingeleitet bzw. durchgeführt ? (Bitte aufschlüsseln nach Datum sowie Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen!) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/36/83 Dresden, 18. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Über die in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10405 angegebenen Kontrollen hinaus führte die Polizeidirektion Dresden zwei weitere Kontrollen zur Bekämpfung der Straßen- und Drogenkriminalität im Bereich des Wiener Platzes, des Hauptbahnhofes und der erweiterten Umgebung (Prager Straße, UFA- Palast, St. Petersburger Straße, Rennbahnstraße) durch. Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. vtDie Fr ge zu der Staatsangehörigkeit der kontrollierten Personen kann nicht vollständig bean ortet werden. Die Staatsangehörigkeit von Personen, deren Identität nicht auf der rund ge der StPO festgestellt worden sind, wird statistisch nicht erfasst. Hilfsweise ird a f die Spalte 8 der Anlage verwiesen, welche die Staatsbürgerschaft der festges Ilte Tatverdächtigen enthält. il1 Mit if reurtdlichen Grüßen Märkus Ulbi Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/10793 Lfd. Datum Einsatzkräfte Einsatzdauer (in Anzahl Sicherstellungen Ermittlungs- Staatsbürgerschaft Freiheitsentziehende Einsatz-Nr. Std.) zgl. kontrollierter verfahren / Delikte der festgestellten Maßnahmen / Einsatzstunde Personen Tatverdächtigen Staatsbürgerschaft pro Einsatzkraft Bereitschafts- PD Dresden oolizei Beamte Angestellte 1 10.08.2017 29 17 1 08:15 17 6,06 g Cannabis 5x unterlaubter 3x BRD, lx Kuba, Erwerb/Besitz von lx Syrien BtM gern. § 29 BtMG 2x Handel mit BtM lx Libyen, gern. § 29 BtMG lx unbekannt 2 05.09.2017 33 14 0 08:15 31 7,29 g Cannabis 4x Handel mit BtM 2x Somalia, 2x vorläufige Festnahme gern. § 29 BtMG lx Marokko, lx Irak gern. § 127 Abs. 2 StPO / lx Somali, lx Irak lx XTC-Tabletten 8x unerlaubter 3x BRD, lx Litauen, Erwerb/Besitz von lx Marokko, lx Polen, BtM gern. § 29 BtMG lx Pakistan, lx Tunesien 1 Moutainbike lx Diebstahld gern. Libyen § 242 StGB 1 Parfümtesster lx Hehlerei gern. Litauen § 259 StGB lx Widerstand gegen Afghanistan Vollstreckungsbeamte gern. § 113 StGB 2017-10-18T09:45:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes