STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10798 Thema: Personal für Ausreisegewahrsamsvollzug und Abschiebungshaft in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 12.09.2017 war Medienberichten zu entnehmen, dass im 1. Quartal 2018 in der Hamburger Straße in Dresden eine Ausreisegewahrsamseinrichtung mit zunächst 34 Plätzen und später weiteren 24 Plätzen für Abschiebungshäftlinge in Betrieb genommen werden soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Einrichtung organisatorisch strukturiert sein (Organigramm )? Die Einrichtung wird eine Einrichtungsleitung und zwei Abteilungen haben. Die Vollzugsabteilung unterteilt sich in die Bereiche Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft. Außerdem wird eine Verwaltungsabteilung gebildet. Frage 2: Wie viele Personen welcher Berufsgruppen werden den Betrieb der Einrichtung sicherstellen? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsgruppe, jeweiliger Personenzahl, Arbeitsstundenumfang (VZÄ)) In der Verwaltungsabteilung werden tätig sein: - Leiter/in der Einrichtung (Beamte/r oder Tarifbeschäftigte/r: Volljurist /in), voraussichtlich 0,5 VZÄ, stellv. Leiter/in der Einrichtung (Beamte/r oder Tarifbeschäftigte/r: Volljurist/in oder Diplom-Verwaltungswirt/in oder Bachelor of Laws), 1 VZÄ, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/37/22 Dresden, 18 Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATS11/11NISTER1UM DES INNERN - vier Bürosachbearbeiter/innen ggf. Verwaltungsfachangestellte/r (Beamte oder Tarifbeschäftigte), 4 VZÄ. - ein Hausmeister (Tarifbeschäftigter), 1 VZÄ. In der Vollzugsabteilung mit den Bereichen Ausreisegewahrsam und Abschiebhafteinrichtung werden im Vollbetrieb tätig sein: - Vollzugspersonal, Justizvollzugsbeamte Laufbahngruppe 1.2, 17 VZÄ. - Wachpersonal, Tarifbeschäftigte mit Schnellausbildung, 39,1 VZÄ. Frage 3: Inwieweit werden Mitarbeiterinnen für den Vollzugsdienst aus anderen sächsischen Vollzugseinrichtungen und für andere Tätigkeiten aus anderen sächsischen Behörden für welchen Zeitraum abgeordnet? (Bitte nach Tätigkeit, Dienstposten , Besoldungsgruppe und jeweiliger Herkunfts-Einrichtung aufschlüsseln) Zum Zeitpunkt der Anfrage liegen keine Abordnungen aus anderen sächsischen Vollzugseinrichtungen oder Behörden vor. Es gibt zurzeit lediglich Interessenbekundungen aus dem Bereich der Justiz (auch länderübergreifend). Frage 4: Inwieweit wird es für den Betrieb der Einrichtung befristete oder unbefristete Neueinstellungen geben? Verwaltungsabteilung: Für den Bereich der Verwaltung sind für den stellv. Leiter, die Bürosachbearbeiter und den Hausmeister zunächst behördeninterne Ausschreibungen innerhalb der Landesdirektion Sachsen (LDS) vorgesehen. In diesem Zuge an anderer Stelle frei werdende Stellen innerhalb der LDS werden nachbesetzt. Sollten sich für die Stellen keine geeigneten oder eine nicht ausreichende Anzahl an Bewerbern finden, werden diese Stellen extern ausgeschrieben. Die Stellen werden zunächst bis Dezember 2018 als befristete Stellen ausgeschrieben. Vollzugsabteilung: Für den Bereich Vollzug und die damit verbundenen Bewachungsaufgaben werden die 39 Stellen gemäß des sächsischen Doppelhaushaltes 2017/2018 zunächst als befristete Stellen bis Dezember 2018 zur Neueinstellung ausgeschrieben. Eine Entfristung der Stellen im Bereich Vollzug richtet sich nach dem noch zu beschließenden neuen Doppelhaushalt für 2019/2020. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welche Vollzugsregelungen gelten im Ausreisegewahrsamsvollzug einerseits und in der geplanten Abschiebungshaft andererseits, bzgl. Einschlusszeiten, Besuchsregelungen (Zeiten, Häufigkeit usw.), Tragen privater Kleidung, Auswahl der Speisen, Beschäftigungs- und/oder Freizeitmöglichkeiten usw.? Die nähere Ausgestaltung der Unterbringung richtet sich nach den im Entwurf des Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes vorgesehenen Regelungen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 12. September 2017 vom Kabinett zur Anhörung freigegeben. Es ist vorgesehen, dass die Untergebrachten grundsätzlich täglich Besuch in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr empfangen dürfen. Während der Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr ist der Einschluss der Untergebrachten in den zugewiesenen Unterbringungsräumen vorgesehen. Das Tragen privater Kleidung ist gestattet. Die Verpflegungt ird durch ein Cateringunternehmen sichergestellt. Auf die Bedürfnisse der Unterge rachtm und entsprechende Speisebesonderheiten wird hierbei Rücksicht genom en. ür die Beschäftigung und Freizeitgestaltung stehen Sporträume, getrennte Auß nber iche für Gewahrsam und Haft sowie Fernsehräume und Internet zur Verfügun . Mjt freunizilichen Grüßen Ma"fkus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-10-18T11:05:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes