STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCKERSCHUTZ Freistaat SAC1-ISEN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias %flier Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10811 Thema: Alkoholprävention Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern unterstützt die Staatsregierung das nationale Gesundheitsziel „Alkohol reduzleren" durch landespolitische Maßnahmen? § 20 Absatz 3 SGB V beinhaltet, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach § 20 Absatz 2 Satz 1 die dort aufgeführten Gesundheitsziele berücksichtigt. Bei Ziffer 8 ist das Ziel „Alkoholkonsum reduzieren" genannt. Maßnahmen wie sie in den Antworten zu Frage 2 bis 5 genannt sind, verfolgen auch dieses gemeinsame Anliegen. Frage 2: Inwiefern analysiert die Staatsregierung die Entwicklung des Alkoholkonsums in Sachsen und reagiert darauf? Die Staatsregierung wertet jährlich erscheinende Statistiken (z.B. Deutsche Suchthilfestatistik) aus und forded spezielle Auswertungen z.B. zu Alkoholintoxikationen bei Kindern und Jugendlichen vom Statistischen Landesamt Sachsen an. Diese sowie weitere zur Verfügung stehende Daten werden z.B. im Rahmen des einmal pro Legislaturperiode vorzulegenden sächsischen Drogen- und Suchtberichtes ausgewertet und veräffentlicht. Reaktionen waren beispielhaft - 2012 der Abschluss von Rahmenvereinbarungen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, dem BKK Landesverband Mitte, der IKK classic und den Ersatzkassen zum Projekt „HaLT — Hart am Limit". HaLT ist ein Projekt zur frühzeitigen Prävention übermäßigen Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen. Di e St aat smi n i s t er i n Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zelchen lhre NachrIcht vom Aktenzelchen (eta bel Antwort angeben) 53-0141.51-17/843 °leaden, Oktober 2017 Hausanschrlft: Sichslaches StaatsmInIsterlum für Soz Isles und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden zww.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1U1v1 FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN 2015 die Erhöhung der Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 0805 684 56 „Zuschüsse für laufende Zwecke der Suchtprävention und -krankenhilfe und der Haushaltsstelle 0803 633 56 „Förderung der Suchtberatungs- und —behandlungsstellen (gemeindepsychiatrische Verbunde)" um die Arbeit der Suchtberatungs- und — behandlungsstellen zu stärken. Frage 3: lnwiefern informiert die Staatsregierung über die Risiken des Alkoholkonsums unter besonderer Berücksichtigung der Gefährdungsgruppen In Sachsen? Im Rahmen eigener Veröffentlichungen zum Thema Sucht und Drogen erfolgt auch eine Information über die Risiken übermäßigen Alkoholkonsums (siehe „Was tun bei Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen?") Eigene Informationsmaterialien speziell zu Alkohol wurden unter Berücksichtigung der zahlreich vorhandenen Materialien nicht erstellt. Verwiesen wird z.B. auf die Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Alkohol — Kenn Dein Limir, die Materialien der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. sowie die Broschüre der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. „Suchtprävention — ein Ratgeber für Eltern". Diese genannten Materialien sind zugänglich bzw. im öffentlichen Raum wahrnehmbar. Unabhängig davon fördert die Staatsregierung zahlreiche Projekte und Aktivitäten zur Prävention riskanten Alkoholkonsums sowohl im Rahmen substanzspezifischer als auch substanzunspezifischer Arbeit. Ausführungen dazu finden sich im 2. Sächsischen Drogen- und Suchtbericht. Verwiesen wird weiter z.B. auf die Homepage der Fach- und Koordinierungstelle Suchtprävention Sachsen (www.suchtpraevention-sachsen.de). Frage 4: Welche Projekte werden über die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes gefördert, um auf den Rückgang von alkoholbedlngten gesundheitlichen Schäden und damit verbundenen sozialen Problemen in alien Altersgruppen hinzuwirken? Hierzu wird auf die Antwort der Staatsregierung zur Kleinen Anfrage Drs. 6/9927 verwiesen . Frage 5: Sieht die Staatsregierung Handlungsbedarf, neue präventive Maßnahmen zu ergrelfen , um dem gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum so früh wle möglich entgegenzuwirken? Alkoholbezogene Störungen betreffen nahezu 50% der Behandlungsfälle in der ambulanten Suchthilfe und 77% in der suchtmedizinischen stationären Versorgung1. Daraus ergibt sich auch weiterhin die Aufgabe ein differenziertes Präventions- und Hilfeangebot vorzuhalten. 1 Sucht 2016, Bericht der Suchtkrankenhilfe in Sachsen, Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Weiterentwicklungsbedarfe wurden im Rahmen der Erstellung des 2. Sächsischen Drogen- und Suchtberichtes formuliert. lnwieweit es neuer präventiver Maßnahmen bedarf, um den gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum so früh wie möglich entgegen zu wirken, ist weiter fachlich zu diskutieren . Eine Alternative zu neuen präventiven Maßnahmen kann z. B. die konsequente Anwendung vorhandener Möglichkeiten und/oder eine verbesserte Koordinierung dieser sein. Ungeachtet dessen vertritt die Staatsregierung die Auffassung, dass Alkoholkonsum ebenso ein hohes Maß an Eigenverantwortung einschließlich der Auseinandersetzung mit den eigenen Konsumgewohnheiten und der Verantwortung gegenüber dem persönlichen und sozialen Umfeld erfordert. Mit freundlichen Grüßen Barbara Kleps Seite 3 von 3 2017-10-19T11:13:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes