SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10829 Thema: Sachsen-LB Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ In der ,Freien Presse' vom 21.09.2017 auf Seite 1 wurde berichtet über die ,Wende bei Landesbank-Debakel: Sachsen hofft auf Geldregen."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welchen Zeitraum hinweg fand die Verhandlung und wann die Einigung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zu den noch verbliebenen Wertpapieren aus der Sachsen-LB statt? Frage 2: Auf welches weitere Verfahren hat sich die Sächsische Staatsregierung mit der LBBW geeinigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L/K/44-W 9200/37/237- 2017/47454 Dresden, 4 P. Oktober 2017 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen .de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen . STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen prüft seit Gewährung der Höchstbetragsgarantie fortlaufend alle Handlungsoptionen, um ein für den Freistaat Sachsen möglichst garantieschonendes Ergebnis zu erzielen. Dies gehört zu den Aufgaben des Ressortbereichs und damit zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Der Freistaat hat sich gemeinsam mit der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) dazu entschlossen, den Verwalter der garantierten Wertpapiere (Neuberger Berman) am 18. September 2017 anzuweisen, mit dem interessewahrenden Verkauf der Wertpapiere des Portfolios der Sealink Funding DAC zu beginnen. Dieser Verkauf erfolgt eigenverantwortlich durch den Verwalter. Daher stehen einer weitergehenden Beantwortung der Frage nach dem Verfahren Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei der Frage nach dem weiteren Verfahren, soweit es sich auf den vom Verwalter eigenverantwortlich zu vollziehenden Verkauf bezieht, handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl von der Eigentümerin der zu veräußernden Wertpapiere, der Sealink Funding DAC, sowie vom Verwalter (Neuberger Berman) und auch von der LBBW, denn es müssten marktrelevante Daten, wie z. B. die Gestaltung des Verkaufsprozesses, zeitlicher Umfang des Verkaufsprozesses, Größe des Wertpapierportfolios etc. offenbart werden, deren Kenntnis Auswirkungen auf die Marktpreise des Wertpapierportfolios und damit auch auf die Wettbewerbsfähigkeit von Sealink Funding DAC, Neuberger Berman und der LBBW haben kann. An deren Geheimhaltung besteht daher ein schutzwürdiges Interesse. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten an der Beantwortung ihrer Frage nach dem weiteren Verfahren und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage nicht zu beantworten ist. Denn hierdurch könnten marktsensible Informationen öffentlich werden, die sich negativ auf die Verkaufspreise der im Eigentum der Sealink Funding DAC stehenden Wertpapiere auswirken. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN In Abwägung dazu und um gleichwohl dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten gerecht zu werden, ist vorgesehen, den Haushalts- und Finanzausschuss mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk zum aktuellen Sachstand im regulären Turnus wie bisher zu unterrichten. Frage 3: Ist dem so, dass der Freistaat Sachsen gegenüber der LBBW für Wertpapierausfälle in Höhe von 2,75 Milliarden Euro bürgt und zusätzlich vertraglich garantiert hat, die nach 10 Jahren noch nicht abgewickelten Wertpapiere zurückzunehmen? Wenn ja, was war die Motivation für eine solche Regelung? Wenn nein, wie ist das dann zu verstehen? Eine Garantie des Freistaats, die nach zehn Jahren noch nicht abgewickelten Wertpapiere zurückzunehmen, besteht nicht. Die Staatsregierung nimmt keine Bewertung vor, wie der Passus der Freien Presse zu verstehen ist. Hinsichtlich des ersten Teils der Frage wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Freistaat im Zusammenhang mit dem Verkauf der Sachsen LB eine Höchstbetragsgarantie in Höhe von 2, 75 Milliarden Euro zur Absicherung von Zahlungsausfällen aus den ehemaligen Portfolien der Sachsen LB abgegeben hat. Frage 4: Warum hat die Staatsregierung zu diesem Sachstand nicht im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages berichtet , zum Beispiel in Form einer Sondersitzung? Die Staatsregierung hat im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig in geheimer Sitzung über Sealink Funding DAC und das dort gehaltene Wertpapierportfolio sowie über die damit einhergehenden Garantiezahlungen berichtet (zuletzt am 16. August 2017). Im Übrigen wird auf die Beantwortung von Fragen 1 und 2 verwiesen . Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 5: Welchen Grund gibt es für die Staatsregierung für folgende Annahme, die in o.g. Artikel genannt wird: „Man hofft aber, dass die restlichen 1,21 Milliarden Euro der Bürgschaft nicht komplett fällig werden."? Von einer Beantwortung dieser Frage wird abgesehen. Die in dem Presseartikel der Freien Presse vorstehend zitierte Annahme wurde seitens der Staatsregierung nicht geäußert. Eine Begründung dieser Annahme wird daher durch die Staatsregierung nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 2017-10-19T11:12:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes