STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion Drs.-Nr.: 6/10855 Thema: Rechtswidriges Handeln der Polizei im Rahmen sammlungsgeschehens am 21. September 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: DIE LINKE des Verin Leipzig „Im Hinblick auf das Agieren er Polizei im Rahmen des Versammlungsgeschehen am 21.9.2017 in Leipzig wurde aus zivilgesellschaftlichen Kreisen Kritik geübt. Unter anderem wurde eine Spontanversammlung im Bereich Harkorstraße von der Polizei gewaltsam aufgelöst während noch Verhandlungen mit dem Ordnungsamt und der Polizeieinsatzführung geführt wurden und bevor die Versammlungsanmelder Innen die Beauflagungen des Ordungsamtes durchsetzen konnten . An anderer Stelle fuhren Wasserwerfer unangekündigt durch eine Spontanversammlung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wasserwerfer und Räumpanzer waren am 02. September 2017 im Zusammenhand mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz (bitte auch Typen angeben) und welche Kosten sind dadurch entstanden ? Im Kontext des Themas der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass die Abgeordnete Auskünfte über den Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei am 21. September 2017 in Leipzig, nicht wie in der Fragestellung benannt am 2. September 2017, begehrt. Zum Polizeieinsatz am 21. September 2017 waren zwei Wasserwerfer des Typs „Wasserwerfer 10" des Polizeivollzugsdienstes (PVD) des Freistaates Sachsen, zwei der Bundespolizei und ein „Sonderwagen 4" im Einsatz. Im Freistaat Sachsen besteht im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen keine Aufschlüsselung von Kosten für sächsische Einsatzkräfte. Für die Unterstüt- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/36/119 Dresden, 23. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN zungskräfte der Bundespolizei lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Kleinen Anfrage noch keine Rechnungen vor. Frage 2: Wie stellt sich der Umgang mit der Spontanversammlung im Bereich Harkortstraße aus Sicht der Staatsregierung dar? Wann genau wurde die Harkortstraße als Ersatzroute für Legida festgelegt? Wer gab wann warum den Einsatzbefehl zur Räumung der Spontanversammlung und warum wurde nicht das Ende der Verhandlungen zwischen Anmelderinnen, Ordnungsamt und Polizei abgewartet sowie Zeit eingeräumt um die Beauflagung des Ordnungsamtes durchzusetzen? 18:20 Uhr wurde der Versammlungsleiter der Versammlung des LEGIDA e. V. darauf hingewiesen, dass eine Gruppe von ca. 600 bis 800 Personen die angezeigte Aufzugsstrecke im Bereich Wilhelm-Leuschner-Platz/Roßplatz/Peterssteinweg blockierte und diese nicht genutzt werden könne. Daraufhin zeigte der Versammlungsleiter eine Alternativroute über die Harkortstraße an. Zur Absicherung dieser Ausweichstrecke wurde eine Polizeisperre im Bereich südlicher Martin -Luther -Ring auf Höhe Neues Rathaus vor dem Kreuzungsbereich Harkortstraße/Karl-Tauchnitz-Straße errichtet. In der Folge sammelten sich mehrere hundert Personen des Gegenprotestes an dieser Polizeisperre . Ab 19:10 Uhr sammelten sich Personen auf der Harkortstraße unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich Martin -Luther -Ring und damit auf der Aufzugsstrecke der LEGIDA- Versammlung. 19:33 Uhr wurde durch den Polizeiführer des Einsatzes entschieden, dass die Blockade der Aufzugsstrecke dieser Versammlung freizumachen ist. In der Folge wurden die Personen durch entsprechende Lautsprecherdurchsagen mehrfach aufgefordert, sich von der Fahrbahn zu begeben. Dabei wurde die Räumung durch Polizeikräfte angedroht. Den Aufforderungen wurde keine Folge geleistet. 19:54 Uhr wurde vor Ort eine Versammlung gegenüber den eingesetzten Polizeibediensteten angezeigt. Die Versammlungsbehörde wurde darüber informiert und Vertreter dieser Behörde trafen unverzüglich vor Ort ein. Dort nahmen zwei Personen Kontakt zur Versammlungsbehörde auf, die mitteilten, eine Versammlung anzeigen zu wollen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich ca. 150 bis 200 Personen vor Ort. Die Anmelder wurden darauf hingewiesen, dass die Harkortstraße Teil der Aufzugsroute des LEGIDA e. V. sei. Vor diesem Hintergrund wurde gegen 20:10 Uhr als einzige Beschränkung für die Spontanversammlung die Verlegung des Versammlungsortes auf die ca. 20 Meter von der Harkortstraße entfernte Grünfläche westlich der Harkortstraße (Fritz-von- Harck-Anlage) festgelegt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Durch die Anmelder wurde daraufhin mündlich Widerspruch erklärt, der bereits aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung entfaltete. Nach Abklärung der vorgebrachten Argumente bestätigten die Vertreter der Versammlungsbehörde gegen 20:15 Uhr gegenüber den Anmeldern die getroffene Verfügung. Zwischenzeitlich musste der Aufzug des LEGIDA e. V. um 20:08 Uhr im Bereich der Kreuzung Karl-Tauchnitz-Straße/Martin-Luther-Ring/Harkortstraße aus den geschilderten Gründen gestoppt werden. Mit Bestätigung der o. g. Verfügung der Versammlungsbehörde begann der PVD, den im Vorfeld über Lautsprecher angedrohten unmittelbaren Zwang gegenüber den weiterhin blockierenden Personen in Form des Wegdrängens von der Fahrbahn der Harkortstraße anzuwenden. Der PVD schätzte dies als dringend erforderlich ein, um die unmittelbar bevorstehende Gefahr eines Durchbruchs Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN aus der Gruppe der zu diesem Zeitpunkt an der o. g. Polizeisperre ca. 1.200 angesammelten Personen zu verhindern. Der PVD handelte in der Intention, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Angriffe auf die Versammlungsteilnehmer des LEGIDA e. V., zu verhindern. Nachdem dieser Aufzug den Ort passiert hatte, beendete der PVD die Räumungsmaßnahme. Frage 3: Warum fuhren im Bereich Grünewaldstraße ohne vorherige Absprache mit dem Versammlungsleiter zwei Wasserwerfer durch eine angemeldete Spontanversannmlung ? Im Rahmen der Sicherung der Abreise ehemaliger Teilnehmer der Versammlung des LEGIDA e. V. war eine Begleitung durch Einsatzkräfte der Polizei erforderlich. Menschen dieses Personenkreises stiegen an der Haltestelle Härtelstraße in eine Straßenbahn . Die Bahn fuhr durch die Windmühlenstraße, die Grünewaldstraße, über den Roßplatz weiter zum Hauptbahnhof Leipzig. Der Weg der Straßenbahn wurde neben Einsatzkräften des PVD unter anderem auch durch Wasserwerfer abgesichert. Die i !Wass rvverfer fuhren mit eingeschaltetem Blaulicht auch auf der Grünewaldstraße in Richt ng oßplatz. Dies war jedoch nicht problemlos möglich, weil sich Personen auf der ahr hn aufhielten. Der PVD machte zwei Lautsprecherdurchsagen, in denen die Per ne aufgefordert wurden, für die Durchfahrt der Wasserwerfer die Fahrbahn freizun ch n. Der zweiten Aufforderung kamen die Personen nach. Mit freuhdlichen Grüßen Markus Ulbi Seite 3 von 3 2017-10-23T09:54:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes