STAATSMINìSTERìUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Drosden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 9O/D|E GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10858 Thema: Möglichkeiten des Spracheruverbs für nichtdeutsche Gefangene während der Haft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache bestehen für Gefangene aus EU-Ländern sowie Gefangene aus Nicht-EU-Ländern grundsätzlich im sächsischen Vollzug sowie spezifisch in den einzelnen Justizvollzugsanstalten und wer bietet diese Sprachkurse an? lm sächsischen Justizvollzug bestehen bisher keine speziellen Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache für ausländische Gefangene. Um zukünftig ausländischen Gefangenen die Möglichkeit des Spracherwerbs anbieten zu können, sollen voraussichtlich ab November 2017 Sprachkurse über die Förderrichtlinie lntegrative Maßnahmen flächendeckend in allen Anstalten (ebenfalls über Bildungsträger) etabliert werden. Die entsprechende Förderbekannt- Êiåiji#ilì!*ifl, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj. justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2866i1 7 Dresden, 23. Oktober2017 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mil Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behinderten- *Zugang fr¡r elektronisch signiertê sowÌe für verschlüsselte oloktronischô Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfachl náhere lnformat¡on€n untsr M.egvp.deSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw machung erfolgte am 19. Oktober 2017 im Sächsischen Amtsblatt (SächsABl. 2017 Nr. 42, S. 1337). Bereits bisher besteht jedoch in den Justizvollzugsanstalten Zeithain, Torgau und Görlitz für funktionale Analphabeten die Möglichkeit, im Rahmen von Alphabetisierungskursen , die über die SMK-ESF-Richtlinie 2014-2020 gefördert werden, Deutschkenntnisse zu enruerben bzw. bisherige Kenntnisse zu vertiefen. Voraussetzung ist, dass diese Gefangenen zumindest trber elementare Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und selbstständig mündlich interagieren können. Es handelt sich bei den Kursen nicht um klassische Sprachkurse. Hauptziel ist die Alphabetisierung der Teilnehmer. Durchgeführt werden diese Kurse durch Bildungsträger. Aufgrund der Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds können an den Kursen nur Gefangenen aus EU-Ländern teilnehmen. ln der JVA Torgau wird zudem durch den Pädagogischen Dienst ein Grundkurs zum Erlernen der deutschen Sprache ohne Erwerb eines Zertifikates für dezeit acht Teilnehmer angeboten. Teilweise werden über den Pädagogischen Dienst auch Arbeitsmaterialien zum selbstständigen Spracherwerb zur Verfügung gestellt. Diese Gefangenen werden dann entsprechend während des Lernprozesses begleitet. Darüber hinaus besteht in der JVA Bautzen, der JVA Torgau und der JSA Regis-Breitingen die Möglichkeit für einzelne Gefangene, mittels der elearning-Plattform elis Deutsch als Fremdsprache zu erlernen . Frage 2: Wie viele Plätre stehen dabei in den Anstalten zur Verfügung und decken diese den tatsächlichen Bedarf? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger JVA) ln der JVA Zeithain und der JVA Torgau stehen dezeit sowohl für deutsche als auch für ausländische Gefangene in den Alphabetisierungskursen jeweils zehn, in der JVA Görl itz sechs Teil nehmerplätze zu r Verfügung. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw ln dem vom pädagogischen Dienst der JVA Torgau angebotenen Sprachkurs stehen acht Teilnehmerplätze zur Verfügung. Mit Beginn der geplanten Sprachkurse ab November 2017 soll mindestens ein Sprachkurs pro Justizvollzugsanstalt mit acht Teilnehmerplätzen eingerichtet werden. Für die JVA Leipzig mit Krankenhaus und die JVA Dresden werden aufgrund der gemeldeten hohen Anzahl ausländischer Gefangener zwei parallel laufende Kurse geplant. Nach derzeitiger Einschätzung wird damit der tatsächliche Bedarf gedeckt werden können, Frage 3: Welchen zeitlichen Umfang und welches Niveau haben die angebotenen Sprachkurse , welche Abschlüsse können erreicht werden und inwieweit werden auch berufsorientierte Deutsch ku rse angeboten? Die derzeit angebotenen Alphabetisierungskurse zielen auf funktionale Analphabeten mit einem Alphabetisierungslevel von 1 bis 3 in einer der Hauptkompetenzen Lesen und Schreiben ab. Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmer auf den Alphabetisierungslevel 4 zu bringen. Die Kurse haben einen Mindestumfang von acht und einen Höchstumfang von 30 Stunden je Woche. Die Dauer der Kursteilnahme richtet sich nach den Fähigkeiten der Gefangenen und kann bis zu einem Jahr betragen. Daran anschließend können die Teilnehmer noch weitere drei Monate nachbetreut werden. Zudem ist eine bis zu zweimalige Wiederholung der Kursteilnahme möglich. Die voraussichtlich ab November 2017 beginnenden Sprachkurse sind auf 200 Stunden ausgelegt. Das Ziel sind einfache Verständigungsmöglichkeiten (Sprachniveau A1). Bei der Vermittlung der Sprachkenntnisse geht es vorrangig um die Sicherstellung einer geeigneten Kommunikation zwischen Bediensteten und auslåndischen Gefangenen . Berufsorientierte Deutschkurse werden dezeit nicht angeboten. Nach Abschluss der Kurse erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ tWiXëiisen Frage 4: Wie viele nichtdeutsche Gefangene haben bislang im Jahr 2017 an einem Sprachkurs teilnehmen können? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger JVA) lnsgesamt haben im Jahr 2017 bisher 21 nichtdeutsche Gefangene an den Angeboten in den Justizvollzugsanstalten teilgenommen. ln der Justizvollzugsanstalt Torgau konnten 12 nichtdeutsche Gefangene an dem Alphabetisierungskurs bzw. dem Sprachkurs des pädagogischen Dienstes teilnehmen, ln der Justizvollzugsanstalt Waldheim fand bis Februar 2017 ein Alphabetisierungskurs statt, an dem I nichtdeutsche Gefangene teilnahmen. Die Justizvollzugsanstalt Zeithain konnte in dem dort angebotenen Alphabetisierungskurs einem nichtdeutschen Gefangenen die Teilnahme ermöglichen, während dies in der Justizvollzugsanstalt Görlitz bisher nicht möglich war. Frage 5: Welche finanziellen Mittel in welcher Höhe stehen für den Spracheruverb im sächsischen Vollzug zur Verfügung? (bitte titelgenaue Angabe) Die ab November 2017 geplanten Sprachkurse werden vorübergehend aus Mitteln des SMS Geschäftsbereich Gleichstellung und lntegration über die Förderrichtlinie lntegrative Maßnahmen Teil 3 finanziert. ln Kapitel 08 10 Titel 68 601 stehen hierfür im Jahr 2017 250.000 Euro bereit. Für das Jahr 2018 sind pro Monat ca. 60.000 Euro für Sprachkurse eingeplant. Für die Alphabetisierungskurse stehen im Fördezeitraum 2014-2020 insgesamt 15 Mio. Euro aus ESF-Mitteln zur Verfügung. Für die Region Leipzig wurden weitere 4,0 Mio. Euro zusätzliche Landesmittel vorgesehen, um den finanziellen Nachteil der stärker entwickelten Region auszugleichen. Eine Unterteilung der Mittel in Maßnahmen für deutsche oder nichtdeutsche Teilnehmer sowie Maßnahmen innerhalb oder außerhalb der Justizvollzugsanstalten findet nicht statt. Die angegebenen Mittel stehen in Seite 4 von 5 STAATSMINISTER¡UI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIN Kapitel 0503 Titel 684 51 zur Verfügung. Die zusätzlichen Landesmittel werden dabei [¡ber einen Deckungsvermerk aus Kapitel 0545 Titelgruppe 72 bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2017-10-24T09:02:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes