STAATSMINISTERIUM DES INNERN Mii l Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7543 . März 2015 Dresden ä Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1086 Thema: Aufnahme von Asylbewerbern im Freistaat Sachsen im Jahr 2013 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden im Freistaat Sachsen im Jahr 2013 aufgenommen? In der sächsischen Aufnahmeeinrichtung wurden im Jahr 2013 insgesamt 6.398 Asylsuchende registriert. Frage 2: Auf welche Kommunen wurden jeweils wie viele der unter Nummer 1 genannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber verteilt (bitte Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber je Kommune ausweisen)? Die aufzunehmenden Asylsuchenden werden nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes an die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden entsprechend der jeweiligen Quote verteilt. Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplltze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Zahl der vorgenommenen Verteilungen 2013: Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl der verteilten Personen Erzgebirgskreis 318 Zwickau 396 Mittelsachsen 379 Vogtlandkreis 293 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden STAATSMlNlSTERllllVt DES INNERN Bautzen 374 Meißen 264 Görlitz 311 Sachs. Schweiz-Osterzgebirge 257 Nordsachsen 246 Leipzig, LK 320 Chemnitz 288 Dresden 724 Leipzig 650 Sachsen gesamt 4.820 Zu berücksichtigen ist, dass nicht alle im laufenden Jahr ankommenden Asylsuchenden noch \ fa gleichen Jahr in die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt werden. In diesem Zusammenhang wird auf § 47 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes verwiesen. Mit fr liehen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN