STAÀTSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 lO1O97 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/10866 Thema: Verurteilungenwegen Leistungserschleichung/ Schwarzfahren gemäß g 265a SIGB Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele gerichtliche Hauptverfahren wegen Leistungserschleichung wurden in den Jahren 2010 bis 2016 mit einem Freispruch beendet, insbesondere jene der Beförderungserschleichung? (Bitte aufschlüsseln nach Gerichten) Frage 2: Wie viele gerichtliche Hauptverfahren wurden in den Jahren 2010 bis 2016 (ggf. unter Auflagenerteilung) durch das Gericht eingestellt, i nsbesondere jene der Beförderu n gsersch leich u n g? (B itte aufsch I üssel n nach Gerichten und ggf. Einstellungsgründen) Frage 3: Wie viele Personen wurden in den Jahren 2O1O bis 2016 wegen Leistungserschleichung gemäß S 265 a SIGB in Form einer Beförderungserschleichung zu einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe zur Seite I von 7 ilN{t¡JffHÉrl\{ry Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz. sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2745t17 Dresden, 23 . oxtoøe¡ zotz Hausanachrifr: Sächslsches Staatsministed um der Jusllz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden BÍefpost i¡ber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlin¡en 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 *zugang für elektronisch sign¡orte sowie für verschlûsselte elêktronisch6 Dokumentê nur über d8s Elektronischô Gêr¡chts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformationen unter w.egvp.de STAÀTSMìNISTER¡UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\\Y¡#åÞ¡JH¡Éd\ry Bewährung oder e¡ner Freiheitsstrafe ohne Bewährung in jeweils welchem Umfang verurteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichten und Art der Strafe) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die mit den Fragen 1 bis 3 erbetenen Daten können den beiden nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die erste Tabelle weist die Daten der Personen aus, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt und verurteilt wurden, die zweite Tabelle die Daten der nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilten und verurteilten Personen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Jugendgerichtsgesetz Geldstrafe als Sanktion nicht vorsieht und Freiheitsstrafen als Jugendstrafen bezeichnet. Da das Jugendgerichtsgesetz weitere Sanktionen vorsieht, ergibt die Summe der Personen, die zu einer Jugendstrafe verurteilt, die freigesprochen und deren Verfahren eingestellt wurden, nicht die Zahl der insgesamt abgeurteilten Personen; anders als beim allgemeinen Strafrecht, bei dem die Summe der Personen, die zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die freigesprochen und deren Verfahren eingestellt wurden, die Zahl der insgesamt abgeurteilten Personen ergibt. E rgänzend wird zu r Beg riffsdefin ition Folgendes m itgetei lt: Aboeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde. lhre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (unter anderem Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (S 52 StGB) oder Tatmehrheit (S 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. lnsbesondere bei verhängten Gesamtstrafen für in Tatmehrheit begangene Straftaten kann das nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ð\\rrÈãSárJ ld\FH -v Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, also 14 Jahre oder älter, war. Es wird darauf hingewiesen, dass eine statistische Auswertung der abgeschlossenen Verfahren nach $ 265a StGB weder insgesamt noch nach den Verfahren einzelner Gerichte zur Verfügung steht. Ebenso wenig werden die Verfahren der Beförderungserschleichung unter der Gesamtmenge der Verfahren der Leistungserschleichung nach $ 265a StGB statistisch gesondert erfasst. Um die insoweit erbetenen Daten ermitteln zu können, wäre die Durchsicht aller - jedenfalls mehr als 36.000 Verfahrensakten der in den Jahren 2010 bis 2016 abgeschlossenen Strafverfahren erforderlich gewesen, in denen $ 265a StGB gegenständlich war. Bei einem angenommen minimalen Aufwand von 15 Minuten je Verfahrensakte (Aktenanforderung, Heraussuchen, Transport, Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung, Rücktransport, Wiedereinsortierung) wären mehr als 540.000 Minuten - sprich mehr als 9.000 Stunden - aufzuwenden gewesen. Eine solche Erhebung wäre mithin mit einem Aufwand verbunden, der geeignet wäre, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Justiz zu beeinträchtigen. Nach Abwägung des parlamentarischen lnformationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der Justiz andererseits wurde, auch unter Bertlcksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts, aus Grunden der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung - bezogen auf gerichtliche Strafverfahren - abgesehen. Es steht jedoch eine tatbestandsgenaue Auswertung nach abgeurteilten und verurteilten Personen auf Landesebene zur Verfügung, die zut Beantwortung der Fragen herangezogen wurde. Eine Auswertung nach einzelnen Gerichten liegt dazu nicht vor. Ebenso wenig werden die Personen, die wegen Beförderungserschleichung abgeurteilt oder verurteilt wurden, unter der Gesamtmenge der personen, die wegen Leistungserschleichung nach $ 265a StGB abgeurteilt oder verurteilt wurden, gesondert ausgewiesen. Seite 3 von 7 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\YrrJÈkárJHrJw Eine statistische Auswertung zur Auflagenerteilung bei der Einstellung von Verfahren nach $ 265a SIGB steht nicht zur Verfügung. Um die erbetenen Daten zur ermitteln, wäre wiederum die vorstehend dargelegte Durchsicht der Verfahrensakten erforderlich gewesen. wegen $ 265a SIGB ln Sachsan nach Jugendsûafiechtabgeurþllto Peæonen Jahr abgeurteilte Personen insgesamt darunlen Freispruch Ei nsÍellung zu einer Geldúrafe verurteilte PerEonen zu elner Jugenddrate, dle zur Bewährung ausgeseEt wurde, verurteilte Personen darunûerî 6 Monate 6 Monale bis unter I Monate I Monate bis unter I Jahr I Jahr bis unter 2 Jahre zu einer Jugendgrafe, dle nicht zur Bewährung ausgesekt wurde, verurteilte Personen darunt?r: 6 Monate 6 Monate bis unter I Monate 9 Monate bis unter I Jahr 1 Jahr b¡s unter 2 Jahre 2 Jahre bis unter 3 Jahre 3 Jahre b¡s unter 5 Jahre 5 Jahre bis unter lO Jahre m10 m11 2912 ãll3 2014 20f5 2016 675 429 413 342 359 322 329 3 1 3 4 135 159 135 124 157 126 129 7 I 7 6 I 5 l3 1 5 1 6 0 0 ,t0 4 5 2 2 1 0 6 6 a 2 2 4 3 2 1 1 1 1 1 2 2 0 0 1 7 4 I 1 0 2 1 2 2 0 0 1 1 0 3 1 1 0 0 0 0 0 0 2 1 0 2 1 0 0 0 3 0 0 1 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 Seite 4 von 7 srAArsr\4rNrsr€RruM I W iÄðilsuru 4.94 5.'190 5.14 4.878 4.825 4.35',1 4.071urte ilte Pe rsone n lnsgesarnt 4 û2 4.278 4.193 4.192 47 35 33õ 310 zu elner Gelddraft verurtellte Peruonen Elndellung Frelspruch 59 43 495 5r3 4.003 4.24t) 37 288 3.813 3,653 1,396 1.605 1.201 1.205 1.525 1.372 72 72 3 0 4 0 0 258 2f0 250 188 1.125 1.623 1.462 1.393 1.332 1.320 1.204 108 113 144 84 104 3 4 3 0 0 0 188 166 915 ; E49 mehr als 16 Tagessätz€ bis 30 Tagessåtze mehr als 31 Tagessåtze bis 90 Tagessätze m€hr als 91 Tagessåtze b¡s 180 Tagessätze m€hr als 181 Tagesgåtze bis 360 Tagessåtze zu elner FrelhelHrafe, dlô zur Bewährung ausgeseÞt wurde, verurtollte Pêrsonen bis 15 Tagessätze 1.220 1.328 1.443 1.244 95 0 .619 .218 mehr als 360 Tagessätz€ 14 265 I 1 unter 6 Monate 6 Monate 6 Monate bls unter g Monate I Monate bis unter 1 Jahr 1 Jahr bis unter 2 Jahre zu elner FrelheltdråÍe, dle nlcht zur Bewährung ausgesaÞt wurde, verurtellte Personen 14 232 247 7 2 129 124 130 169 10 ll5 3 t00 I 167 5 2 2 144 84 59 I 127 7 5 113 I 5 3 5 4 2 1 0 6 Monate bis unter g Monate I Monate bis unter 1 Jahr 1 Jahr bls unter 2 Jehre 5 Jahre b¡s unt€r 10 Jahre 10 Jahre bis unter 15 Jahre leb€nslang unter 6 Monate 6 Monate 2 Jahre bis unter 3 Jahre 3 Jahre bis unter 5 Jahre 0 0 0 0 96 92 0 0 0 0 2 I 3 0 0 0 3 3 72 48 3 4 4 0 0 4 0 0 0 0 ite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilN#rlñþælÊ\¿nJg Frage 4: ln wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2016 bei Verurteilung zu e¡ner Geldstrafe wegen Leistungserschle¡chung e¡ne ErsaEfreiheitsstrafe in jeweils welchem Umfang verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach zuständ¡ger Strafvol lzu gsbehörde) Zur Beantwortung dieser Frage liegen keine statistischen Erhebungen vor. Es wäre daher die Durchsicht aller mehr als 28.000 Verfahrensakten der bei den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2010 bis 2016 zur Vollstreckung eingegangenen Verfahren mit Geldstrafen nach $ 265a StGB erforderlich gewesen. Auf die Ausführungen zur der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird insoweit verwiesen. Frage 5: ln wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010 bis 2016 eine Freiheitsstrafe oder ErsaEfreiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung, insbesondere Beförderungserschleichung in Form e¡nes offenen Vollzugs verbüßt? (bitte aufschlüsseln nach J ustizvol lzu gsanstalt) Zur vollständigen Beantwortung der Frage 5 müsste für die Jahre 2010 bis 2014 die Einzelauswertung von rund 31.000 Gefangenenpersonalakten durch die Justizvollzugsanstalten erfolgen, da diese Daten aufgrund der Löschungsfristen des $ 101 Sächsisches Strafvollzugsgesetz elektronisch nicht mehr vorhanden sind. Für die Durchsicht der papiergebundenen Akten ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen. Auf die Ausführungen zur der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wird insoweit verwiesen. Die mit der Frage 5 erbetenen Daten für die Jahre 2015 und 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Seite 6 von 7 STAATSMINìSTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN lilI N9'¡il¡I N$J| tsÈtul-7 JVA/JSA Anzahl der Gefangenen, die eine Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer Strafrat nach $ 265a SIGB im offenen Vollzug verbi¡ßten 2015 2016 Bautzen o 11 Chemnitz 1 0 Dresden 5 5 Leipzig mit KH 6 12 Regis-Breitingen 5 7 Torgau 4 4 Waldheim 0 0 Zeithain 7 4 Zwickau 2 I Summe 36 5l Ergänzend werden für die Jahre 2010 bis 2014 die Gesamtzahl der Straf- und Jugendstrafgefangenen, die aufgrund einer Straftat nach $ 265a StGB jeweils zum Stichtag 31. März inhaftiert waren, mitgeteilt (Quelle: Statistischer Bericht zum Strafvollzug). Eine Differenzierung nach offenem und geschlossenem Vollzug sowie nach Justizvollzugsanstalten ist nicht möglich. Stichtag 31. März Anzahl der Gefangenen 2Q10 112 2011 112 2012 118 2013 133 2014 112 Mit freundlichen Grußen Sebastian Gemkow Seite 7 von 7 2017-10-25T14:14:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes