STAAT SM IN 1 STER! UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durehwahi Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141.51-15/122 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, DIE UNKE Drs.-Nr.: 6/1087 Thema: Impfschutz gegen Masern und andere Krankheiten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen Qresden, März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten haben Asylbewerber und Flüchtlingsfamilien in Sachsen, ihre Kinder und sich vorbeugend gegen Masern impfen zu lassen und wer trägt die Kosten? Frage 2: Welche Möglichkeiten haben Asylbewerber und Flüchtlingsfamilien in Sachsen, ihre Kinder und sich vorbeugend gegen andere Krankheiten entsprechend den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission impfen zu lassen und wer trägt die Kosten? Frage 3: Wie wirken die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hin, dass auch Kinder von Flüchtlingen bei der Aufnahme in die Kindertagesbetreuung oder in die Schule den von der Sächsischen Impfkommission empfohlenen Impfschutz haben? Frage 4: Welche Vorsorge trifft das sächsische Innenministerium hinsichtlich der Erreichung einer hohen Durchimpfungsrate unter Asylbewerbern und Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4 : Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz stellt die zuständige Behörde die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Insofern ist es Aufgabe der Landkreise und Kreisfreien Städte, als untere Unterbringungsbehörden die Teilnahme an den U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche, während der auch über das Impfen beraten wird, sowie an den amtlich empfohlenen Schutzimpfungen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERRJM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat r t eiMcidi SACHSEN zu ermöglichen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Dies betrifft auch die Impfungen gegen Masern. Darüber hinaus legt die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des SMS und des SMI zur gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern durch die Gesundheitsämter im Freistaat Sachsen vom 24.01.2008 fest, dass Asylbewerber entsprechend ihrer konkreten Situation vom zuständigen Gesundheitsamt im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitshilfe zu beraten sind. Asylbewerber sind von den Gesundheitsämtern aufzuklären, welche Schutzimpfungen zweckmäßigerweise bei Erwachsenen und besonders bei Kindern durchgeführt werden sollen. Dabei wird generell auf die im Freistaat Sachsen öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen verwiesen. Asylbewerbern, die sich von den Gesundheitsämtern impfen lassen, werden diese Impfungen kostenlos angeboten. Die Kosten trägt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Mit dieser Möglichkeit sollen Impflücken geschlossen werden. Im sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen wird in § 7 geregelt, dass die Erziehungsberechtigten vor Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung nachzuweisen haben, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder zu erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. Impfungen sind beim Kinder- und Jugendarzt sowie Hausarzt (siehe Absatzl) oder im Gesundheitsamt (siehe Absatz 2) möglich. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2