SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER JUSTIZ Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10876 Thema: Verpflegungssatz in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher durchschnittliche Verpflegungssatz je Gefangenem wurde in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen jeweils in den Jahren von 2000 bis 2016 erreicht? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 1 verwiesen. Hieraus ergibt sich jeweils der durchschnittliche Verpflegungssatz in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen in den Jahren 2000 bis 2016. Seite 1 von 3 g sACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-KLR-2886/17 Dresden, ~ Oktober 2017 Hausanschrift: Sllchslsches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost Ober Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen .de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 11 Parken und behindertengerechter Zugang Ober Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über des Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www egvp de Frage 2: STAATSMlNISTERlUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Welcher durchschnittliche Verpflegungssatz je Gefangenem wurde im Bundesdurchschnitt in den Justizvollzugsanstalten jeweils in den Jahren 2000 bis 2016 erreicht ? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Landesjustizverwaltungen 2010 2011 2012 Baden-Württemberg 2,16 2, 16 2,20 Bayern 2,25 2 28 2,36 Berlin 2,68 2,80 2,90 Brandenburg 3,09 3, 19 3,10 Bremen 3,01 3,07 2,56 Hamburg 3,00 3,08 3,15 Hessen 2,58 2,70 2,71 Mecklenburg-Vorpommern 3,05 3,16 3,14 Niedersachsen 2,47 2,52 2,58 Nordrhein-Westfalen 2,30 2,32 2,30 Rheinland-Pfalz 2,80 2,83 2,89 Saarland 2,93 2,99 2,94 Sachsen-Anhalt 3,28 3,51 3,50 Schleswig-Holstein 3,31 3,47 3,55 Thüringen 3,03 2,97 3,09 Sachsen 2,79 2,90 2,90 Durchschnitt 2,80 2,87 2,87 Eine statistische Erfassung für den Bundesdurchschnitt zur Verpflegung der Gefangenen erfolgt nicht. Die Mitteilung der jährlichen Verpflegungssätze der einzelnen Landesjustizverwaltungen erfolgt nicht regelmäßig. Die Erhebung des durchschnittlichen Verpflegungssatzes im Bundesdurchschnitt konnte nur für die Jahre 2010, 2011 und 2012 anhand der Mitteilungen der einzelnen Landesjustizverwaltungen vorgenommen werden. Für die Jahre 2000 bis 2009 und 2013 bis 2016 liegen keine vollständigen Angaben vor. Ergänzend wird darauf hingewiesen , dass Ziel des Fragerechts das Verschaffen von Informationen ist, die die Abgeordneten zur Erfüllung ihrer Aufgaben (insbesondere: Kontrolle der Regierung) benötigen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Daraus folgt, dass die Staatsregierung nur solche Fragen beantworten muss, die sich auf den eigenen Zuständigkeitsbereich beziehen. Demgemäß wurde von einer weitergehenden Recherche im Hinblick auf bundesdurchschnittlichen Verpflegungssatz abgesehen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 1 Übersicht Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Frage 1, Drs. 6 - 10876 DM € 2000 5,85 2,99 2001 6,23 3,19 2002 3,00 2003 2,92 2004 2,82 2005 2,77 2006 2,71 2007 2,66 2008 3,01 2009 2,78 2010 2,78 2011 2,88 2012 2,89 2013 2,88 2014 2,90 2015 2,92 2016 2,96 Durchschnitt Jahr KA 6-10876 KA6-10876_Anlage 2017-10-25T14:20:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes