STAATSMINISTER1UM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10884 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei — III. Quartal 2017 und Aktualisierung der kleinen Anfragen des Abgeordneten Enrico Stange zu Drs. 6/7715 und Drs. 6/10093 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll -/Ist -Personalbesetzung der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum 1. der Monate Juli bis Oktober 2017 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten , Monaten, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen , Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen!) Die Personalbesetzung der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei stellte sich in den Monaten Juli bis einschließlich Oktober 2017 wie folgt dar: - ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 Polizeivollzugsbeamter (PvB), B2, in Vollzeit, - ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 Verwaltungsbeamter (VwB), A15, in Vollzeit, - eine Beamtin Laufbahngruppe 2.1 PvB, All, in Teilzeit und - eine Tarifbeschäftigte E6, in Vollzeit. Ergänzend dazu wurde von Juli bis einschließlich September 2017 ein Beamter Laufbahngruppe 2.2 VwB, A15, in Vollzeit eingesetzt. Zudem wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/10093 verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) ZBSt-1053/38/18 Dresden, 27. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im dritten Quartal 2017 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens - Beschwerde, Anfrage, Hinweis -, Adressanten - Beamte/Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger - sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden , Anfragen und Hinweise zu den Adressanten!) Im 3. Quartal 2017 wurden insgesamt 47 Beschwerden und 125 sonstige Anliegen (Bitten , Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei gerichtet. Auf die einzelnen Monate aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Zahlen: Monate 07 08 09 Beschwerden 12 24 11 sonstige Anliegen 47 35 43 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E -Mail -Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus 2016 und dem 1. Halbjahr 2017, die in den Kleinen Anfragen in Drs. 6/7715 und Drs. 6/10093 noch nicht berücksichtigt werden konnten , und aus dem III. Quartal 2017 wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz!) Eine in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7715 enthaltene Beschwerde ist noch nicht abschließend bearbeitet. Von den im 1. Halbjahr 2017 und 3. Quartal 2017 eingereichten Beschwerden wurden mit Stand 2. Oktober 2017 105 Beschwerden abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich elf als begründet, 24 als teilweise begründet und 59 als unbegründet . Zu elf Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil die Sachverhalte andere Behörden betrafen oder zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei keine Entscheidungen. Auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3, 4 und 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/5008 wird verwiesen. Die o. g. Beschwerden führten mit Stand 2. Oktober 2017 zu keinen mitgeteilten dienstrechtlichen Konsequenzen. Freistaat SACH SEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? (Bitte aufstellen nach Jahren!) Die mit Stand 30. September im Jahr 2017 als sonstige Anliegen vorgetragenen 340 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten . Bisher sind keine Hinweise vorgetragen worden, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Hinweise auf vermeintliche, örtliche Kriminalitätsschwerpunkte , Hinweise auf örtliche Schwerpunkte für eine polizeiliche Verkehrsüberwachung , Bitten um polizeiliche Präsenz in konkreten örtlichen Bereichen, Bitten um Überprüfung von Verkehrsunfallaufnahmen und Bitten bezüglich der beschleunigten Bearbeitung von Strafanzeigen in konkreten Einzelfällen. Bezüglich des Jahres 2016 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/7715 sowie auf die Homepage des Staatsministerium des Innern veröffentlichten Jahresbericht 2016 der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei verwiesen. Frage 5: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im III. Quartal 2017 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei von Bediensteten der sächsischen Polizei gerichtet? (Bitte aufschlüsseln nach Monat, Art des Anliegens „Beschwerde, Anfrage, Hinweis) ‚cIm mtißgebl. hen Zeitraum wurden eine Beschwerde (August) und zwei Anfragen (eine im Septem)5er und eine im Oktober) von Bediensteten der sächsischen Polizei eingereicht Mit fr4undliclien Grüßen s Ulbig Seite 3 von 3 2017-10-27T09:22:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes