STAATSM1N1STER1UM 3S2 Freistaat FÜR SOZIALES UND I EgS SACHSEN VERBRAUCHERSCHUTZ Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51/611 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/01089 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange: "Prävention und Bekämpfung des Crystal-Konsums" (Drs. 6/276) Dresden, ^ März 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im 10-Punkte-Plan zur Prävention und Bekämpfung des Crystal-Konsums ist auf Seite 2 zu lesen: „Das bestehende Suchthilfesystem bietet in allen Regionen vor Ort Beratung und Behandlung an. Dieser Bereich wird weiter ausgebaut. Im kommenden Doppelhaushalt sind dafür 1,4 Mio. Euro mehr geplant.“ (Quelle: http://www.lpr.sachsen.de/download/landespraeventionsrat/56 Anhang 10-Punkte-Plan%283%29.pdf * In der Antwort auf die dritte Frage der Kleinen Anfrage, „Prävention und Bekämpfung des Crystal-Konsums“ (Drs. 6/276) ist zu lesen: „In den Haushaltsplanungen für den Doppeihaushalt 2015/2016 wurden die Mittel im Bereich Suchthilfe gegenüber dem Doppelhaushalt 2013/2014 erhöht. Mit diesen zusätzlichen Mitteln ist beabsichtigt, sowohl bestehende Angebote der Suchthilfe zu stärken als auch neue Angebote -entsprechend dem regionalen Bedarf und sich veränderten Klientengruppen - zu unterstützen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Um wie viel wurden die Mittel im Bereich Suchthilfe im Entwurf des Doppelhaushalt 2015/2016 im Vergleich zum Doppelhaushalt 2013/2014 erhöht? Der Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2015/2016 sieht beim Titel „Zuschüsse für laufende Zwecke der Suchtprävention und -krankenhilfe“ (08 05/684 56) jährliche Mittel in Höhe von 1.900,0 TEUR vor. Für die Jahre 2013 und 2014 standen jeweils 520,0 TEUR zur Verfügung. Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUVI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Bei Titel 08 03/633 56 „Förderung der Suchtberatungs- und -behandiungssteilen (gemeindepsychiatrische Verbünde)“ sind im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 Mittel in Höhe von jährlich 5.100,0 TEUR zur Stärkung der Arbeit der Suchtberatungsund -behandlungsstellen vorgesehen. Für die Jahre 2013 und 2014 standen jeweils 4.100,0 TEUR zur Verfügung. Frage 2: In welchen Titeln des Entwurfs zum Doppelhaushalt 2015/2016 sind die zusätzlichen 1,4 Mio. Euro eingeplant? Die zusätzlichen Mittel sind in der Haushaltsstelle 08 05/684 56 „Zuschüsse für laufende Zwecke der Suchtprävention und -krankenhilfe“ hinterlegt. Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen sollen mit den zusätzlichen 1,4 Mio. Euro finanziert werden? Die zusätzlichen Mittel sollen für die - Weiterentwicklung und Umsetzung von Präventions- und Unterstützungsangeboten für Suchtkranke und -gefährdete insbesondere im Zusammenhang mit Crystal sowie - Etablierung und Verstetigung von Angeboten der ambulanten Suchthilfe und -prävention für spezifische Zielgruppen wie bspw. Crystal-Konsumenten eingesetzt werden. In diesem Kontext steht auch die im Rahmen der HH-Planungen anvisierte Erhöhung des Fachkraft-Schlüssels von bisher 1 FK : 25.000 Einwohner auf 1 FK : 20.000 Einwohner. Unter Hinweis der noch nicht abgeschlossenen Haushaltsverhandlungen wurden, mit Schreiben vom 27.01.2015, die Sozialdezernenten der Landkreise/Kreisfreien Städte, die Sächsischen Landeskrankenhäuser und die Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren über die ggf. zu erwartenden zusätzlichen Mittel informiert und gebeten, Angebote und Initiativen mit o. g. Ansätzen in deren Überlegungen und Planungen einzubeziehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 £un