STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10899 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Sachsen, III. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellungen liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht vor. Recherchiert wurde insofern im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) abgeglichen. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass es sich häufig um noch laufende Ermittlungsverfahren handelt. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern . Ein Abgleich mit den Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086 und 6/10071, welche konkreten Straftaten noch nicht in den bisherigen Antworten enthalten waren, ist nicht möglich. Wie bereits in Absatz 1 der Vorbemerkung sowie in den Vorbemerkungen zu den Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086 und 6/10071 erläutert, haben die Angaben vorläufigen Charakter. Es wurden sowohl Straftaten nachträglich erfasst, als auch zum Teil aufgrund neuer Erkenntnisse gelöscht (z. B. keine Straftat sondern Ordnungswidrigkeit nach dem SprengG) oder neu klassifiziert. Um dem Anspruch des Fragestellers zu genügen, alle drei Quartale mit aktuellen Daten abzubilden, musste für den kompletten Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2017 neu recherchiert werden (Stand: 2. Oktober 2017). Insofern ergeben sich entsprechende Änderungen im ersten und zweiten Quartal 2017 gegenüber den Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/9086 und 6/10071. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/15 Dresden, 27. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACH SEN Frage 1: Wie oft kam es im III. Quartal 2017 und im I. und II. Quartal 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/9086 und Drs. 6/10071 enthalten) zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS nach Straftaten gemäß § 308 StGB sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Insgesamt wurden 462 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich wie folgt auf die Tatbestände, Quartale und Monate: Quartale Tatzeit SprengG § 308 StGB I. Quartal Januar 65 51 Februar 35 15 März 30 10 II. Quartal April 21 17 Mai 33 20 Juni 30 21 III. Quartal Juli 23 23 August 20 20 September 20 8 Die Verteilung nach Tatgemeinden ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Arzberg - 1 Laußig 2 - Aue 8 - Lauta 1 1 AuerbachNogtl. 1 - Leipzig 62 31 Bad Brambach - 1 Liebstadt 1 - Bad Gottleuba- Berggießhübel - 1 Limbach-Oberfrohna - 3 Bad Muskau 2 1 Löbau - 1 Bad Schandau 1 - Löbnitz 1 - Bad Schlema 1 - Lohsa 1 - Bärenstein 1 - Lugau/Erzgeb. 1_ - Bautzen 3 - Lunzenau 1 2 Beilrode - 1 Markersdorf 1 - Bernsdorf (Bautzen) - 1 Markkleeberg 1 2 Bernsdorf (Zwickau) - 1 Markranstädt 1 - Bischofswerda 6 - Meerane 1 - Böhlen - 1 Meißen 8 2 Borna - 2 Mittweida - 2 Borsdorf 1 1 Moritzburg - 1 Bösenbrunn - 1 Mügeln 1 - Boxberg/O.L. - 1 Mülsen - 5 Seite 2 von 8 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Brandis 1 - Neukirch/Lausitz 1 - Burkau 1 - Niederfrohna - 1 Burkhardtsdorf 1 - Niesky - 1 Callenberg - 5 Nünchritz - 2 Chemnitz 16 15 Oberlungwitz - 1 Colditz 3 1 OelsnitzNogtl. - 1 Coswig 1 2 Oschatz 4 1 Dahlen - 1 Ostrau - 1 Delitzsch - 1 Otterwisch - 1 Dippoldiswalde 1 - Pegau 1 - Döbeln 1 1 Penig - 2 Dohna - 1 Pirna 5 1 Dresden 33 20 Plauen 7 3 Dürrhennersdorf - 1 Radebeul 4 1 Ebers bach- Neugersdorf 5 1 Reinsdorf - 1 Eilenburg 1 - Riesa 8 1 Flöha 1 - Schkeuditz - 2 Frankenberg/Sa. 1 2 Schwarzenberg/ Erzgeb . 1 - Freiberg 1 - Sehmatal 4 - Freital 4 1 Sohland a. d. Spree 2 - Frohburg - 3 Stollberg/Erzgeb. 2 1 Gelenau/Erzgeb. 1 - Thalheim/Erzgeb. 1 - Gersdorf - 1 Tirpersdorf - 1 Glauchau 1 - Torgau 2 - Görlitz 7 4 Trebsen/Mulde 1 - Grimma 1 - Waldheim 1 - Groitzsch 1 - Weinböhla 2 1 Großenhain 1 2 Weischlitz 1 3 Großolbersdorf 1 - Weißenberg 1 - Großpostwitz/O.L. 1 - Weißwasser/O.L. 8 - Großröhrsdorf 1 1 Wermsdorf - 1 Hartmannsdorf 1 - Wiedemar 1 - Herrnhut 1 2 Wilsdruff 1 - Hirschstein - 1 Wurzen 3 7 Hoyerswerda 3 - Zeithain - 2 Johanngeorgenstadt 2 - Zittau 3 5 Käbschütztal - 1 Zschepplin 1 1 Kamenz 2 1 Zschopau 2 - Kottmar - 1 Zwickau 7 11 Kubschütz 1 - Seite 3 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zu den Tatörtlichkeiten liegen in 401 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG 308 StGB Wohngebiet/Siedlung 25 39 Campingplatz - 2 Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 38 23 Garage 2 - Mehrfamilienhaus 42 13 PKW 2 - Gemeindestraße 26 28 Privater Garten _ 1 1 Tatörtlichkeiten im Freien 29 18 Nebengelass/ Schuppen 2 - Wohnraum/Zimmer 38 - Markt -/Kaufhalle 2 _ - Stadion 13 1 Nahverkehrsbahn - 1 Wohngebäude/ Unterkünfte 11 2 Garagenhof 1 - Land -/Staatsstraße 10 3 Keller 1 - Parkplatz 7 6 Polizeidienststelle 1 - Fußgängerzone/ Ladenpassage 7 3 Vereinsgebäude/ Parteizentrale - 1 Bahnhof 3 6 Privater Garten 1 - Sonstige Verkehrsfläche 3 6 Grundschule - 1 Einfamilienhaus 6 2 Bar - 1 Haltestelle/Taxistand - 7 Supermarkt 1 - Verkehrsflächen 5 2 Privatstraße 1 - Bundesstraße 4 1 Lager/Lagerhalle /Lagerraum 1 - Hof 3 1 Reihenhaus - 1 Park 4 - Asylbewerberheim/ Flüchtlingsunterkunft 1 - Markt 2 2 Handels -/Dienstleistungseinrichtungen - 1 Wiese/Brachland 4 - Gleisanlage i. öffentl. Verkehrsraum - 1 Ufer/Strand 2 1 Sonstige Bahnanlage - 1 Geldinstitut/Bank - 3 Kaufhaus 1 - Wald 2 1 Sonstige gastron. Einrichtung - 1 Hausflur/-eingang - 3 Straßenbahn 1 - Sportanlage 2 1 Sonstige Handels-/ Dienstleistungseinrichtung - 1 Balkon/Terrasse - 3 Baumarkt 1 - Öffentliche Grünanlage 3 - Elektrogeschäft 1 - Imbissstand 1 2 Ladengeschäft - 1 Krankenhaus 2 - Freizeitobjekte - 1 Veranstaltungs-/ Vergnügungsgelände 2 - Gartenlaube 1 - Seite 4 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC-EISEN Gaststätte - 2 Sonstige Wirtschaftseinrichtung / Unternehmen - 1 Büroraum 2 - Brücke/Überführung - 1 Grenzübergang 2 - Sonstiges öff. Gebäude/Einrichtung - 1 Bahngleis 2 - Außenwand - 1 Tunnel/Unterführung 1 1 Bauernhaus/-gehöft - 1 Sonstiges Wohngebäude /Unterkunft 2 - Bäckerei/Konditorei - 1 Unbewohntes Gebäude 1 1 Spielhalle/Casino 1 - Wohnblock 2 - Bahnanlagen 1 - Vereinsheim - 2 Industriegelände - 1 Kinderspielplatz 2 - Hafengelände - 1 See/Gewässer 1 1 Staatsgrenze 1 - Stadionumfeld 2 - Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind fünf Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK -links- vier Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordneneine Straftat. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle 462 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies 231 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter fast sechs Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden ande- Seite 5 von 8 STAATSIVIINISTERFUM DES INNERN rerseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im III. Quartal 2017 und im I. und II. Quartal 2017 (sofern noch nicht in Drs. 6/9086 und Drs. 6/10071 enthalten) in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat, sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel" die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe" enthalten sind. Diese Werte umfassen folgende konkret bezeichnete Waffen: Freistaat SACHSEN Hiebwaffe Stichwaffe Hiebwaffe (allg.) Stichwaffe (allg.) Kette Ahle Knüppel Messer Schlagring Springmesser Stahlrute Dolch Totschläger Stilett Hiebwaffe Stichwaffe Baseballschläger Schusswaffe Faustfeuerwaffe (allg.) Pistole Vorderladerpistole Feuerzeug pistole Pistolennachbildung Getarnte Kurzwaffe Pfeifenpistole Leuchtpistole Revolvernachbildung Schussapparat Luftpistole Schreckschussrevolver Bolzenschussapparat Schreckschusspistole Schießkugelschreiber Böller Revolver Schießstift Faustfeuerwaffe Schusswaffe _ Kriegswaffe (allg.) Flammenwerfer Granatgewehr Kampfrakete Maschinengewehr Panzerabwehrwaffe ABC-Waffe Maschinenkarabiner Artilleriewaffe Kriegswaffe Maschinenpistole Granatwerfer Karabiner Raketenwerfer Schusswaffe Langwaffe (allg.) Gewehr Jagdgewehr Spazierstockgewehr Schnellfeuergewehr Luftgewehr Stockschirmgewehr Revolvergewehr Langwaffennachbildung Langwaffe Gewehr/abgesägter Lauf Getarnte Langwaffe Seite 6 von 8 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Außerdem ist der Wert „Waffe" ohne nähere Beschreibung enthalten. Insgesamt wurden im o. g. Zeitraum im Freistaat Sachsen 2.577 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise /Kreisfreien Städte: Landkreis/Kreisfreie Stadt 1. Januar bis 30. September 2017 Bautzen 152 Chemnitz, Stadt 215 Dresden, Stadt 351 Erzgebirgskreis 184 Görlitz 223 Leipzig 138 Leipzig, Stadt 497 Meißen 124 Mittelsachsen 124 Nordsachsen 132 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 120 Vogtlandkreis 144 Zwickau 173 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 30. September 2017 Straftaten gegen das Leben 26 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 8 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1.131 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 13 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 177 Sonstige Straftatbestände (StGB) 390 Strafrechtliche Nebengesetze 832 Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 30. September 2017 Hiebwaffen 410 Stichwaffen 1.329 Schusswaffen 795 Waffe ohne nähere Bezeichnung 149 Seite 7 von 8 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Dem berei vier ten. änomenbereich PMK -rechts- sind 13 Straftaten zuzuordnen, dem Phänomenp y -K -links- drei Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnenraftäten und dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- drei Strafta- Mit fieuridlichen Grüßen Märkus Ulbig Seite 8 von 8 2017-10-27T09:20:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes