STAATSMINiSTERUJM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (bitte bei Antwort angeben) Drs.-Nr.: 6/1092 Thema: Positionen der Staatsregierung zu Bedeutung und Dresden, 7 imn Me Auswirkungen von TTIP, CETA, TiSA und ACTA im " lUD Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: I. Transatlantic Trade and hvestment Partnership (TTIP) Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Zertifikat seit 2000 audit bcrtifundfamilic Kaum ein anderes europäisches Thema hat Bürgerinnen der Europäischen Union in den vergangenen Monaten so beschäftigt wie der geplante Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und der Europäischen Union (EU). Seit Juli 2013 verhandeln die potentiellen Vertragsparteien über ein Freihandelsabkommen, das den Waren- und den Dienstleistungsverkehr regulieren und die beiden leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt zu einer Freihandelszone vereinen soll (Trans-atlantic-Trade and Investment Partnership, TTIP). Der Abschluss der Verhandlungen wird für Ende 2015 angestrebt. TTIP und alle weiteren Freihandelsabkommen würden einen massiven Eingriff in die kommunale Gestaltungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung darstellen. TTIP, CETA, TiSA sowie alle weiteren Abkommen werden weitreichende Auswirkungen auf unseren Lebensalltag, auf zentrale Regelungen der Wirtschaftstätigkeit, auf die öffentliche Daseinsvorsorge, die landwirtschaftliche Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit vor allem von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) haben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 30 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Hohe europäische Standards im Verbraucherinnen- und Arbeitnehmer_innen-schutz, für den Erhalt der Umwelt oder die Güte und Sicherheit unserer Lebensmittel könnten dem Drängen auf Profit zum Opfer fallen. Mit dem geplanten Investitionsschiedsverfahren (ISDS) sollen Staaten durch Großunternehmen in Haftung genommen werden können, wenn sich deren Gewinnerwartungen durch „negative" gesetzliche Vorgaben oder Regelungen nicht erfüllen“ Vorbemerkung der Staatsregierung: Der Freistaat Sachsen begrüßt als Wirtschaftsstandort mit starkem Mittelstand, Industrie und Dienstleistern ausdrücklich die geplanten Freihandelszonen zwischen der EU und den USA bzw. Kanada. Mit Freihandelszonen wie diesen nutzt die EU eines der wirksamsten Mittel gegen Protektionismus. Die Abkommen bieten nicht nur Chancen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und Europa. Wenn es gelingt, mit ihnen fortschrittliche politische, soziale und ökologische Standards zu setzen, können die Abkommen zugleich dazu beitragen, gerechtere Standards für den Welthandel insgesamt zu vereinbaren und die Bedeutung der EU global zu stärken. Mit den Freihandelsabkommen verbinden sich aber ebenso Risiken. Die Vorbehalte und Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger nimmt die sächsische Staatsregierung sehr ernst. Die Abkommen dürfen nicht dazu führen, dass europäische Standards etwa im Arbeits- und Umweltrecht, beim Daten-, Verbraucher-, Tier- oder Gesundheitsschutz oder in Fragen der Kultur abgesenkt oder bewährte Regeln der Daseinsvorsorge unterlaufen werden. Die Staatsregierung ist jedoch nicht direkt in den Verhandlungsprozess über die angesprochenen Freihandelsabkommen eingebunden. Die Verhandlungen führt die EU-Kommission. Die deutschen Länder und damit auch Sachsen werden allerdings anlassbezogen oder durch Bund-Länder-Besprechungen durch die Bundesregierung informiert. Die Staatsregierung kann über Beschlüsse z. B. im Bundesrat oder bei Fachministerkonferenzen Positionen beziehen. Eine genaue Prüfung der Sachverhalte wird erst auf Basis der jeweils endgültigen Verhandlungsergebnisse möglich sein. a) Investor-state dispute settlement (ISDS) Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Sowohl in dem TTIP- als auch in dem CETA-Abkommen ist die Etablierung von Investor-Staats-Schiedsgerichten vorgesehen. Insbesondere die Investor-Staat-Klagen stehen in der öffentlichen Kritik, weil sie demokratische Entscheidungsspielräume faktisch einschränken, indem Konzerne Staaten mit Milliardenklagen überziehen könnten, wenn sie beispielsweise der Auffassung sind, dass durch politische Entscheidungen die Gewinne aus ihren Investitionen geschmälert werden.“ Freistaat SACHSEN Seite 2 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Bestandteile und Inhalte des Abkommens bzw. der Entwürfe zum genannten Abkommen sind der Staatsregierung wann und in welchem konkreten Zusammenhang bekannt geworden? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten. Frage 2: Zu welchen Bestandteilen und Inhalten des lnvestor_innen-schutzes bzw. Entwurfsständen zum genannten Abkommen hat die Staatsregierung welcher Stelle gegenüber eine wie lautende Stellungnahme abgegeben oder eine wie lautende Position vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) als Bestandteil von TTIP war stets Teil der Berichterstattung und der Beschlussfassung im Rahmen von Fachministerkonferenzen. Auf den Wirtschaftsministerkonferenzen am 475. Juni 2014 und 10711. Dezember 2014 und den Europaministerkonferenzen am 5. Juni 2014 und 29730. Januar 2015 wurde durch Vertreter der EU-Kommission und des Bundes berichtet. Das Thema war Gegenstand des EU-Ausschusses des Bundesrates in seiner Sitzung am 5. Februar 2015. Der Bundesrat selbst hat zu TTIP in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 einen Beschluss gefasst (Sachsen hat sich dabei der Stimme enthalten) und ausdrücklich gefordert, „daraufzu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird“ (BR-Drs. 464/13). Auch hat der Bundesrat eine Entschließung „anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staats-Schiedsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA“ gefasst (BR-Drs. 295/14). Darüber hinaus war TTIP regelmäßig Thema in Bundestagsausschüssen, beispielsweise bei einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 16. März 2015. Konkrete Bestandteile oder Inhalte des Abkommens sind der Staatsregierung bislang nicht offiziell bekannt geworden. Gleiches gilt für Entwürfe des Abkommens. Die Staatsregierung hat deshalb keine Stellungnahme zum ISDS abgegeben. Frage 3: In welchen konkreten Punkten stimmen die Zielsetzungen des genannten Abkommens hinsichtlich der Bestimmung, dass lnvestor_innen aus den USA und Kanada über einen besseren Rechtsschutz in Sachsen verfügen sollten als inländische lnvestor_innen mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Staatsregierung, überein? Seite 3 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 4: In welchen konkreten Punkten stimmen die Zielsetzungen des genannten Abkommens hinsichtlich der Möglichkeit, dass Schiedsgerichtsklagen von Investorjnnen aus den USA oder Kanada für den Fall eines Inkrafttretens der jeweiligen Freihandelsabkommen auch in Sachsen möglich werden mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Staatsregierung überein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 des Grundgesetzes hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis über die Freizügigkeit des Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland einschließlich des Zoll- und Grenzschutzes. Die Staatsregierung achtet die bundesstaatliche Kompetenzverteilung und sieht daher in ihrem Regierungsprogramm und ihren Zielen von kompetenzwidrigen Aussagen zu diesem Themenbereich ab. Frage 5 Inwieweit hat die Staatsregierung im Rahmen welcher Verfah-ren/Beteiligungen die Möglichkeit der Einführung von inländischen staatlichen Gerichten zur Schlichtung von Streitigkeiten, deren Verfahrensgegenstand die genannten Abkommen sind, vertreten und inwiefern wären diese geeignet, gegenüber den Verfahren privaten Schiedsgerichten die erforderliche und in der bundesdeutschen wie sächsischen Verfassungsordnung verankerte Öffentlichkeit und Transparenz der gerichtlichen Verfahren ausnahmslos zu gewährleisten? Die Staatsregierung hat bisher nicht zur Möglichkeit der Einführung von inländischen staatlichen Gerichten zur Schlichtung von Streitigkeiten, deren Verfahrensgegenstand die genannten Abkommen sind, Stellung genommen. Die weitergehende Frage, ob die Einführung von inländischen staatlichen Gerichten zur Schlichtung von Streitigkeiten, deren Verfahrensgegenstand die genannten Abkommen sind, geeignet wäre, gegenüber den Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die in der bundesdeutschen wie sächsischen Verfassungsordnung verankerte Öffentlichkeit und Transparenz der gerichtlichen Verfahren ausnahmslos zu gewährleisten, setzt eine Bewertung voraus, die von der Staatsregierung bisher nicht vorgenommen wurde. Eine genaue Prüfung wird erst nach Vorlage des jeweils endgültigen Verhandlungsergebnisses möglich sein. Frage 6: In welchen konkreten Punkten stimmen die Zielsetzungen des genannten Abkommens hinsichtlich der Möglichkeit, dass durch Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren Investorjnnen aus Kanada bzw. den USA im Gegensatz zu inländischen Inves-tor_innen gegen den Freistaat Sachsen außerhalb des üblichen Rechtswegs vor einem internationalen Schiedsgericht klagen könnten und damit objektiv bessergestellt wären als inländische Investorjnnen mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Staatsregierung überein? Seite 4 von 30 STAATSMiNlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Es wird auf die Antworten zu den Fragen I. a) 3 und 4 verwiesen. Frage 7: In welchem Rahmen und welcher Art und Weise steht die Staatsregierung mit der Bundesregierung bezüglich der Inves-tor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren in einem direkten Austausch und inwiefern hat sich die Staatsregierung dafür eingesetzt, dass die in der vorangehenden Frage genannte Regelung nicht oder mit welcher Modifikation zum Gegenstand des Abkommens wird oder inwiefern beabsichtigt sie, dies zu tun? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hiifsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung steht dazu nicht im Austausch mit der Bundesregierung. Die Staatsregierung wird sich dazu äußern, wenn sie es für notwendig erachtet. Hinsichtlich der Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA -BR-Drs. 295/14 (B) hat sich Sachsen der Stimme enthalten. b) Transparenz Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Ziff. 4 a) des Lindauer Abkommens haben der Bund und die Länder folgendes vereinbart: Es wird weiterhin vereinbart, dass bei Verträgen, welche wesentliche Interessen der Länder berühren, gleichgültig, ob sie die ausschließliche Kompetenz der Länder betreffen oder nicht, die Länder möglichst frühzeitig über den beabsichtigten Abschluss derartiger Verträge unterrichtet werden, damit sie rechtzeitig ihre Wünsche geltend machen können. Die Staatsregierung wird nach den Bestimmungen des Integrationsverantwortungsgesetzes (IntVG) und des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) von der Bundesregierung über die Berichte der Europäischen Kommission hinsichtlich der jeweils geführten Verhandlungen sowie Verhandlungsstände regelmäßig unterrichtet und informiert. Sie hat die Möglichkeit, über Bund-Länder-Arbeitskreise, Fachministerkonferenzen sowie über den Bundesrat darauf zu reagieren.“ Seite 5 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Zu welchen konkreten Zeitpunkten und I oder Anlässen hat die Staatsregierung die Bundesregierung ersucht oder befand sich in einem Austausch mit der Bundesregierung bezüglich der Frage, inwiefern das Lindauer Abkommen oder weitere gesetzliche Vorschriften in den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen oder Teile dessen anzuwenden ist, so dass eine möglichst frühzeitige Unterrichtung über den beabsichtigten Abschluss derartiger Verträge und eine Einbindung der Länder gewährleistet werden kann? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 mit TTIP befasst. In Ziffer 7 des Beschlusses der BR-Drs. 463/13 (B), der Sachsen zugestimmt hat, heißt es: "Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang, dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) festgelegt ist, dass die Länder die Leitlinien der Medien- und Kulturpolitik sowohl innerstaatlich als auch im Rahmen der Vertretung auf europäischer Ebene bestimmen. Durch das Lindauer Abkommen von 1957 ist zudem festgelegt, dass die Bundesregierung völkerrechtliche Verträge, die ausschließlich Landeskompetenzen betreffen, nur mit vorherigem Einverständnis der Länder schließen kann. Zudem ist für das Inkrafttreten eines solchen Abkommens auch die Zustimmung des Bundesrats nach Art. 59 Absatz 2 Satz 1, 78, 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG erforderlich." Die BR-Drs. 464/13 (B) befasst sich in den Ziffern 8 und 10 mit den Forderungen zur Unterrichtung der Länder über die Verhandlungen. Frage 2: Der Bundesrat beschloss am 7. Juni 2013 (Drs. 464/13) u. a. folgendes: „Der Bundesrat ruft die Bundesregierung dazu auf, die Länder in regelmäßigen Abständen zum Fortgang der Beratungen im handelspolitischen Ausschuss der EU umfassend und kontinuierlich zu informieren, insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise tangierten Länderkompetenzen und die im Falle eines Inkrafttretens möglicherweise umzusetzenden Rechtsvorschriften .Der Bundesrat verweist diesbezüglich auf die Verpflichtungen, die für die Bundesregierung aus dem Lindauer Abkommen erwachsen." Seite 6 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN ln welcher Weise und in welcher Regelmäßigkeit hat die Bundesregierung insbesondere im Rahmen der Verhandlungen über die Freihandelsabkommen TTIP, CETA u. a. der Aufforderung des Bundesrats entsprochen, die Landes- bzw. Staats re-gierungen zu informieren, bzw. inwiefern und in welchem Umfang wurde die Sächsische Staatsregierung informiert? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die formelle Beteiligung Sachsens erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union über den Bundesrat. Sachsen ist bislang über die Ständige Vertragskommission der Länder (StVK), welche die Mitwirkung der Länder beim Abschluss von internationalen Verträgen gewährleistet, zu den angesprochenen gemischten Abkommen wie TTIP und CETA, d. h. solchen, die sowohl von der EU als auch von den Mitgliedstaaten abgeschlossen werden, nicht beteiligt worden. Der EU-Ausschuss des Bundesrates befasste sich mehrmals mit den Freihandelsabkommen. Zum Thema TTIP fand am 22. Mai 2014 eine Sondersitzung statt; als Gast war EU-Kommissar de Gucht anwesend. Am 5. Februar 2015 beschäftigte sich der EU-Ausschuss wiederum in einer Sondersitzung mit dem CETA-Abkommen. Auch im Rahmen von Fachministerkonferenzen informierten Vertreter der EU-Kommission als auch der Bundesministerien über den Fortgang der Beratungen hinsichtlich der Abkommen. Beispielsweise standen bei der Europaministerkonferenz am 5. Juni 2014 Herr Staatssekretär Kapferer (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie-BMWi) und am 29./30. Januar 2015 Frau Handelskommissarin Dr. Malmström und der Botschafter der USA bei der EU Herr Gardner als Gesprächspartner zu TTIP zur Verfügung. Bei der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11. Dezember 2014 berichtete der Direktor der Generaldirektion Handel der EU-Kommission Herr Schlegelmilch. Auch auf der Umweltministerkonferenz am 24. Oktober 2014 (TOP 7), der Amtschefkonferenz am 15. Januar (TOP 2) und der Agrarministerkonferenz vom 18. bis 20. März 2015 (TOP 6) wurden die Freihandelsabkommen der EU thematisiert. Die Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten (EuKiA) der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat sich in ihrer Sitzung am 12. November 2014 mit CETA und TTIP und hierbei insbesondere mit dem Verhandlungsstand im Bildungsund Kulturbereich befasst. Dabei wurde mit Zustimmung Sachsens beschlossen, ein Fachgespräch zu den möglichen Auswirkungen von CETA auf den Bildungs- und Kulturbereich durchzuführen. TTIP war Thema der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 26727. November 2014, der Gesundheitsministerkonferenz am 26727. Juni 2014 und der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. Mai 2014. Eine Information der Länder erfolgt auch über Bund-Länder-Arbeitsgruppen, Informationsveranstaltungen sowie Konsultationen. Seite 7 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen konkreten Zeitpunkten und/oder Anlässen hat die Staatsregierung daraufhin den Landtag bzw. welche ausgewählten Abgeordneten, Fraktionen oder Ausschüsse des Landtags informiert? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Das Thema wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtages am 2. Juli 2014 angesprochen und im Europaausschuss am 24. Februar 2015 im Zusammenhang mit dem Bericht über die Europaministerkonferenz erörtert. Am 14. Februar 2014 und 28. März 2014 wurde durch den damaligen Staatsminister Frank Kupfer in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages jeweils unter dem TOP „Verschiedenes“ zum Thema Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA über die dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bekannten Sachverhalte berichtet. Im Übrigen wird auf die Ausführungen anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 5/13921 sowie 5/13922 und Plenardebatten verwiesen. Frage 4: Zu welchen konkreten Zeitpunkten und/oder Anlässen hat die Staatsregierung die Bundesregierung ersucht oder befand sich in einem Austausch mit der Bundesregierung zu der Frage, inwiefern Bundesund Landesregierungen umfassend und kontinuierlich informiert werden können, wenn die USA - trotz aller Fortschritte auf EU-Ebene -sich weiterhin weigern, der EU-Kommission die Erlaubnis zu erteilen, die amerikanischen Verhandlungspapiere den EU-Mitgliedsstaaten vollumfänglich zugänglich zu machen? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung hatte keinen Anlass, dies mit der Bundesregierung zu thematisieren. Frage 5: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Tatsache vertreten oder vertritt sie, dass die Bundesregierung trotz klarer Aufforderung des Bundesrats gegen den französischen Vorschlag, das EU-Verhandlungs-mandat zu veröffentlichen, gestimmt hat? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Seite 8 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung hat bislang keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Sie begrüßt, dass die Leitlinien des Rats der Europäischen Union für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika am 9. Oktober 2014 öffentlich zugänglich gemacht wurden. Frage 6: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie, dass weder die Landes- noch die Bundesebene in die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen eingebunden waren, obwohl sie weitreichend von den Auswirkungen der Freihandelsabkommen betroffen waren und künftig sind? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung hat dazu bislang keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Dessen ungeachtet teilt die Staatsregierung die in der Fragestellung implizierte Aussage, dass weder die Landes- noch die Bundesebene in die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen eingebunden waren, nicht: Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verleiht der Europäischen Union die ausschließliche Zuständigkeit für die gemeinsame EU-Handelspolitik. Die Europäische Kommission handelt aufgrund eines Mandats, das alle EU-Mitgliedstaaten im Rat gemeinsam beschlossen haben. Die Mitgliedstaaten sind über den Handelspolitischen Ausschuss nach Art. 207 Abs. 3 AEUV in das Verfahren eingebunden. Die Bundesregierung unterrichtet gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) den Deutschen Bundestag und gemäß dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) den Deutschen Bundesrat. Daneben hat die verhandlungsführende EU-Kommission Konsultationen durchgeführt, an denen sich jedermann beteiligen konnte. c) Öffentliche Daseinsvorsorge und öffentliches Beschaffungswesen Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Verhandlungsmandat der EU für TTIP vom 17. Juni 2013 werden im Punkt 24 „Öffentliches Beschaffungswesen" (Public Procurement) auch „öffentliche Versorgungsunternehmen" (public Utilities) genannt: The agreement will aim at enhanced mutual access to public procurement markets at all administrative levels (national, regional and local), and in the fields of public Utilities, covering relevant operations of undertakings operating in this field and ensuring treatment no less favorable than that accorded to local suppliers". Seite 9 von 30 STAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Nach der am 18. Februar 2013 erzielten Vereinbarung zwischen EU-Handels-kommissar de Gucht und dem US-Handeisbeauftragten Froman sollen alle Bereiche der „public Utilities", also der öffentlichen Daseinsvorsorge, von den Liberalisierungs- und Öffnungsverpflichtungen des TTIP betroffen sein, wenn sie nicht in einer sogenannten „Negativliste" explizit ausgeschlossen sind. Der Bundesverband Öffentliche Dienstleistungen (BVÖD) wertet diese TTIP-Negativliste als möglichen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip: „Die EU-Verträge sind hinsichtlich des weiten Ermessensspielraum und der Stellung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Bereitstellung und Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen unmissverständlich und eindeutig." Folglich liegt die Kompetenz über entsprechende Maßnahmen zu entscheiden und diese umzusetzen bei den EU- Mitgliedstaaten und nicht bei den EU-Behörden. Dementsprechend würde eine Annahme der Negativliste, wenn sie nicht abgeschwächt formuliert wird, gegen den fundamentalen Wert des Prinzips der Subsidiarität verstoßen. (Erklärung vom 20. Januar 2014; http://www.bvoed.de/nr.-92014-ceep-zu-neqativlistenansatz-ttip. html).“ Frage 1: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der oben genannten Einschätzung des BVÖD bzw. zu der Frage, ob eine solche Negativliste, sollte sie in dem Abkommen vorhanden sein, einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip darstellt? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Frage 2: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Auffassung, dass Dienstleistungen der öffentlichen Hand aus dem Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen generell herausgenommen werden sollten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Frage 3: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie bezüglich der Einsetzung einer Positivliste, in welcher öffentliche Einrichtungen jedweder Art nicht erfasst sind? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Doku-mente beantworten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Staatsregierung hat dazu bislang keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Seite 10 von 30 STAATSMINISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Verwendung von Positiv- oder Negativlisten ist eine Frage der Rechtstechnik, die auf den Umfang etwaiger Liberalisierungsverpflichtungen keine Auswirkungen hat. In den Leitlinien des Rats der Europäischen Union für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (http://www.bmwi.de/BMWi/ Redakti-on/PDF/S-T/ttip-mandat,propertv=pdf,bereich=bmwi2Q12,sprache=de,rwb=true.pdf) ist die Sonderstellung von Dienstleistungen der öffentlichen Hand ausdrücklich erwähnt: Unter den Nummern 19 sowie 20 heißt es: „Die hohe Qualität der öffentlichen Versorgung in der EU sollte im Einklang mit dem AEUV, insbesondere dem Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse, und unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der EU in diesem Bereich, einschließlich des GATS-Abkommens, gewahrt werden. Dienstleistungen gemäß Artikel I Absatz 3 des GATS-Abkommens, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden, sind von den Verhandlungen ausgeschlossen.“ Die Staatsregierung begrüßt das Ziel der Bundesregierung (Antwort auf Frage 20i der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, BT-Drs. 18/2687) im Abkommen in einem Annex zum Dienstleistungskapitel eine Ausnahme für den Bereich der Daseinsvorsorge anzustreben, um klarzustellen, dass in diesem Bereich keine Verpflichtungen übernommen werden. Frage 4: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Auffassung, dass der freie Zugang US-amerikanischer und kanadischer Unternehmen zu sämtlichen öffentlichen Ausschreibungen sowohl des Freistaates Sachsen als auch auf kommunaler Ebene in Sachsen im öffentlichen Interesse liegt? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung hat bislang keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz vom 677. Juni 2011 wurde einstimmig unter Zustimmung des Freistaates Sachsen im Tagesordnungspunkt 3.6 unter Ziffer 5 Absatz 2 beschlossen: „Bei Aushandlung von Freihandelsabkommen durch die EU ist sicherzustellen, dass die Liberalisierungsverpflichtungen der EU gegenüber Drittstaaten nicht weitergehen als der Binnenmarkt. Dies gilt auch für das Freihandelsabkommen mit Kanada.“ Im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz vom 475. Juni 2014 wurde einstimmig bei Zustimmung des Freistaates Sachsen im Tagesordnungspunkt 3.2 unter Ziffer 3 beschlossen: „Die Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt das Ziel der Verhandlungspartner, die öffentliche Vergabe gegenseitig zu öffnen. Deutschen und europäischen Unternehmen, die bisher Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den USA haben, wird dies neue Geschäftsfelder eröffnen.“ Seite 11 von 30 Frage 5: Frage 6: Frage 7: Frage 8: Frage 9: Frage 10: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Auffassung, dass die in TTIP und anderen Freihandelsabkommen forcierte Ausschreibungspflicht einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungskompetenz darstellt? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Auffassung, dass die in TTIP und anderen Freihandelsabkommen forcierte Ausschreibungspflicht langfristig zu einer Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge führen wird? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Inwiefern sieht die Staatsregierung die kommunale Wasser- und Stromversorgung von der in TTIP und anderen Freihandelsabkommen forcierten Ausschreibungspflicht betroffen? Welche Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen und die öffentliche Daseinsvorsorge sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Staatsregierung im Freistaat Sachsen bei Abschluss der Verhandlungen sowie der Ratifizierung des Freihandelsabkommens TTIP zu erwarten? (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Daseinsvorsorgebereichen darstellen.) Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zur Frage, ob die sogenannten in TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen forcierten Marktzugangsverpflichtungen auf die kommunale Daseinsvorsorge angewendet werden dürfen? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, welche kommunalen Dienstleistungen wie beispielsweise die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur von der Ausschreibungspflicht nicht berührt werden sollten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten. Freistaat SACHSEN Seite 12 von 30 5TAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 bis 10: Die Staatsregierung hat bislang keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Eine abschließende Bewertung der Sachverhalte wird erst auf Grund der jeweils endgültigen Verhandlungsergebnisse möglich sein. Die Staatsregierung begrüßt die gegenüber der Bundesregierung abgegebene Zusicherung der Europäischen Kommission, dass sie auch bei den Verhandlungen über TTIP die Grenzen des EU-Vergaberechts einhalten und sicherstellen will, dass kommunale Entscheidungen über die Wasserversorgung respektiert werden (Antwort auf Frage 20c der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, BT-Drs. 18/2687). Die Staatsregierung geht davon aus, dass insbesondere auch die Bereiche des öffentlichen Personenverkehrs, des Energiesektors sowie der Abwasserentsorgung weiterhin nicht unter das Vergaberecht fallen sollen. Der Bundesrat hat mit der BR-Drs. 463/13 mit der Stimme Sachsens eine Ausnahme für Kultur und Medien gefordert. d) Regulierung und „regulatorische Harmonisierung“ Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Europäische Kommission hat in ihrem Memo zur Verabschiedung des Verhandlungsmandats (MEMO/13/564 vom 14. Juni 2013) ausgeführt, dass die Anpassung der Regulierungen nicht vollständig in dem Abkommen selbst erfolgen kann. Vielmehr soll hierfür ein institutionalisiertes Verfahren festgelegt werden: „Da sich nicht alle Regelungsunterschiede auf einmal beseitigen lassen, streben die beiden Seiten Rahmengrundsätze für ein gebendes Abkommen' an, bei dem stufenweise nach vorab festgelegten Zielen und einem festen Zeitplan auf mehr Regelungskonvergenz hingearbeitet wird. Dadurch lassen sich bestehende Hindernisse beseitigen; gleichzeitig kann aber auch verhindert werden, dass künftig wieder neue Hindernisse errichtet werden." Das im Dezember 2013 geleakte Positionspapier der Europäischen Kommission zum Thema „Regulatory Coherence" mit dem Titel „TTIP: Cross-cutting disciplines and institutional provisions - Position paper - Chapter on Regulatory Coherence" schlägt hierfür einen detaillierten Rahmen von Informationspflichten und Regulationsdialogen sowie die Einrichtung eines Regu-Iierungsrats vor. Diesem Verfahren will die Kommission auch das Recht der Mitgliedstaaten unterwerfen: „The rules of this Chapter should also extend to regulations by US States and EU Member States, subject to possible adaptations“.1 1 vgl. http://corporateeuropa/default/files/ttip-requlatorv-coherence-2-12-2013.pdf Seite 13 von 30 STAAT51V11N1STER1U1V1 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, ob das vorgesehene Verfahren mit dem europarechtlichen Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Frage 2: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, ob diese Bestimmungen vor dem Hintergrund der BVerfG-Entscheidungen zu den Verträgen von Maastricht und Lissabon verfassungsrechtlich bedenklich sind? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Frage 3: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, welche Anforderung und Vorkehrungen hieraus ggf. für eine Beteiligung der Länder a) bei den laufenden Verhandlungen über TTIP und alle weiteren Freihandelsabkommen, b) im späteren Ratifizierungsverfahren zu erfüllen bzw. zu treffen sind? Frage 4: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, inwiefern vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung der derzeitig geltenden einschlägigen Grundgesetzbestimmung, bundesgesetzlichen Regelungen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten (u. a. Grundgesetz, Integrationsverantwortungsgesetz, Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union, Bund-Länder-Vereinbarung vom 10. Juni 2010) erforderlich wird? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Staatsregierung bezieht zu „geleakten“, d. h. auf inoffiziellen Wegen beschafften Positionspapieren keine Stellung. Das in dem von der Europäischen Kommission am 10. Februar 2015 veröffentlichten Textvorschlag für die Regulierungszusammenarbeit vorgesehene Verfahren (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/februarv/tradoc 153120.pdf) lässt die Gesetzgebungskompetenzen der EU, der EU-Mitgliedstaaten oder der Bundesländer soweit ersichtlich unangetastet, so dass sich die Frage der Subsidiarität nicht stellt. Seite 14 von 30 STAATSM1N1STERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im Übrigen dauern die Verhandlungen zu TTIP und damit auch zur konkreten Ausgestaltung der regulatorischen Zusammenarbeit an. Die Staatsregierung, die bisher keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben hat, sieht von einer Bewertung der aufgeworfenen Rechtsfragen ab. Nach Auffassung der Staatsregierung dürfen die zu vereinbarenden Regelungen jedoch die parlamentarischen Befugnisse der Mitgliedstaaten und der Bundesländer nicht aushöhlen. Nach Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, BT-Drs. 18/4037) sieht der EU-Textvorschlag hinsichtlich einer regulatorischen Kooperation keine Einbindung von Ländern und Kommunen vor. e) Verbraucher_innenschutz Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Ratifizierung der bereits ausverhandelten und der sich noch in der Verhandlung befindlichen Freihandelsabkommen könnten einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Verbraucherinnen- und Umweltschutz darstellen. Die hohen europäischen Standards könnten in den Verhandlungen an die niedrigeren und durchlässigeren US-amerikanischen Standards angepasst werden.“ Fragei: Welche Bestandteile und Inhalte der genannten Abkommen bzw. der Entwürfe zu den genannten Abkommen konkret zu Aspekten des Verbraucherjnnenschutzes sind der Staatsregierung wann und in welchem konkreten Zusammenhang bekannt geworden? Frage 2: Zu welchen Bestandteilen und Inhalten der genannten Abkommen bzw. Entwurfsständen zu den genannten Abkommen hat die Staatsregierung welcher Stelle gegenüber eine wie lautende Stellungnahme speziell zu Aspekten des Verbraucherjnnenschutzes abgegeben oder eine wie lautende Position vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Neben den in öffentlich zugänglichen Medien (beispielsweise auf der Webseite der Europäischen Kommission, Generaldirektion Handel (http://ec.europa.eu/trade/policv/ in-focus/ttip/) publizierten Inhalten sind der Staatsregierung keine Bestandteile, Inhalte bzw. Entwürfe zu Aspekten des Verbraucherschutzes in TTIP bekannt geworden. Seite 15 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Verbraucherministerkonferenz hat am 16. Mai 2014 unter TOP 53 „Verbraucherrechte und Lebensmittelstandards im Zuge eines Transatlantischen Freihandelsabkommens bewahren“ und im darauf folgenden Umlaufbeschluss 1/2014 „Mindestanforderungen an ein Abkommen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft'(TTIP) aus Sicht eines Verbraucherschutzes nach dem Vorsorgeprinzip“ Stellung genommen und mit Zustimmung Sachsens beschlossen, dass das in der Europäischen Union übergreifend geltende Vorsorgeprinzip nicht durch Maßnahmen im Rahmen einer regulatorischen Kooperation aufgeweicht werden darf. Dies gilt insbesondere für die Regelungen der Europäischen Union im Bereich der Gentechnik. Frage 3: Welche konkreten Auswirkungen sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Staatsregierung bei Ratifizierung der Freihandelsabkommen auf den Verbraucherjnnenschutz zu erwarten? Frage 4: Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung den bereits jetzt öffentlich dargestellten nachteiligen Eingriffen in den Verbraucherjnnenschutz bei Umsetzung des Freihandelsabkommens Vorbeugen oder entgegenwirken? Frage 5: Im Rahmen welcher Berichte, Stellungnahmen u.a. werden der derzeitige Stand und die geltenden Standards des Schutzes der Verbraucherinnen in Sachsen dokumentiert und ggf. weitere Evaluierungen dieser Umstände durch die Staatsregierung noch vor Inkrafttreten der oben genannten Freihandelsabkommen vorgenommen bzw. sind beabsichtigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen des Außenhandelsabkommens ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Staatsregierung geht jedoch aufgrund der bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission sowie der Zielsetzungen in den Leitlinien des Rats der Europäischen Union für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (http://data. consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103-2013-DCL-1/en/pdf) davon aus, dass der hohe Verbraucherschutz in Deutschland und Europa nicht durch TTIP angetastet wird. Ziel der Verhandlungen soll keine Deregulierung oder Absenkung der Standards sein. Das gilt auch für die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln. Die Staatsregierung berichtet dem Landtag regelmäßig im Verbraucherschutzbericht, in dem auch die Standards des Schutzes der Verbraucher dargestellt werden. Die Evaluierung der jeweiligen Verbraucherschutzstandards ist ständige Aufgabe der Staatsregierung. Gerade im Zuge der derzeit aktuellen Überarbeitung der Verordnung (EU) 882/04 zur Lebensmittelkontrolle werden alle bisherigen Standards hinterfragt und weiterentwickelt, Seite 16 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN II. Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verteilt über mehrere Kapitel enthält CETA unterschiedliche Regelungen zu staatlichen Beihilfen. Laut Artikel X.3.1 des Subventionskapitels (Chapter on Subsidies) kann eine Vertragspartei Konsultationen mit der anderen Partei einfordern, wenn eine Subvention ihre Interessen beeinträchtigt. Die angesprochene Partei soll sich darum bemühen, ihre Unterstützungsmaßnahmen entweder zu „eliminieren" oder „jegliche negativen Effekte zu minimieren". Die Einführung neuer Förderinstrumente etwa im Bildungs-, Kultur- oder Medienbereich könnten bereits am Markt tätige private Anbieterjnnen, die Wettbewerbsnachteile fürchten, u.U. als Verstoß gegen die „billige und gerechte Behandlung" betrachten, da ihre „legitimen Erwartungen" enttäuscht wurden. Der Bruch angeblich „legitimer Erwartungen" von lnvestor_innen wurde explizit in die CETA-Definition der billigen und gerechten Behandlung aufgenommen. Private Wettbewerberjnnen könnten danach die Subventionierung ihrer im öffentlichen Auftrag tätigen Konkurrentinnen für eigene Umsatzeinbußen verantwortlich machen und Subventionierung als eine Form indirekter Enteignung rechtlich streitig stellen. Die Zulässigkeit derzeitig praktizierter und üblicher Ausgleichszahlungen etwa an Träger der freien Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser oder gemeinnützige Wohnungsgesellschaften könnte auf diesem Wege durch private Wettbewerberjnnen/ Investorjnnen künftig in Frage gestellt und der Entscheidung von sog. Schieds-/ Investitionstribunalen überantwortet werden.“ Vorbemerkung der Staatsregierung: Das Abkommen CETA („Comprehensive Trade and Economic Agreement“ wurde seit dem 10. Juni 2009 (offizieller Start am 6. Mai 2009 im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels) verhandelt. Die entsprechende Ermächtigung der Kommission durch den Rat war zuvor am 27. April 2009 erfolgt. Am 18. Oktober 2013 wurde von den Verhandlungspartnern der Europäischen Kommission und der kanadischen Regierung bekannt gegeben, sich in den Hauptpunkten geeinigt zu haben. Am 26. September 2014 Unterzeichneten der kanadische Premierminister Stephen Harper, der damalige EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso und der EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy während eines EU-Kanada-Gipfels in Ottawa eine Erklärung zum Abschluss der fünfjährigen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen. Ebenfalls am 26. September 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission die konsolidierte Fassung des Vertragsentwurfs von CETA in englischer Sprache (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/ 2014/ september/tradoc 152806.pdf Seite 17 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zurzeit wird der Text einer mehrmonatigen Rechtsförmlichkeitsprüfung („legal scrub-bing“) unterzogen und im Anschluss in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Diese technischen Arbeiten sollen voraussichtlich Mitte 2015 abgeschlossen sein. Danach muss der Rat einen Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens fassen. Anschließend bedarf es einer Entscheidung über die Zustimmung durch das Europäische Parlament. Sollte es als „Gemischtes Abkommen“ behandelt werden, bedarf es einer Entscheidung über die Zustimmung durch die 28 EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung betrachtet CETA als ein gemischtes Abkommen, bei dem neben der EU und Kanada auch die Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bestätigt diese Ansicht. Eine umfassende Auswertung des Entwurfs ist erst nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsprüfung und Übersetzung sinnvoll. Die Staatsregierung geht davon aus, dass der Freistaat Sachsen im Bundesratsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten wird. Fragei: In welchen konkreten Punkten stimmen Zielsetzungen des CETASubventionskapitels mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Staatsregierung überein? Die Beantwortung der Frage setzt eine Bewertung voraus, die von der Staatsregierung bislang nicht vorgenommen wurde. Die Staatsregierung geht aber davon aus, dass auch nach den Zielsetzungen des CETA-Subventionskapitels die Einführung neuer Förderinstrumente für öffentliche Dienstleistungen möglich ist. Sie schließt sich der Einschätzung der Bundesregierung (Antwort auf Frage 25g der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, BT-Drs. 18/2759,) an, dass der Bezug auf „legitime Erwartungen“ eng gefasst ist, mit dem Ziel, eine Verletzung des Grundsatzes der fairen und gerechten Behandlung nur in den wenigen Fällen klar missbräuchlichen Verwaltungshandelns zuzulassen. Frage 2: Welche Bestandteile und Inhalte des Abkommens bzw. der Entwürfe zum genannten Abkommen sind der Staatsregierung wann und in welchem konkreten Zusammenhang bekannt geworden? Die Staatsregierung war nicht direkt in den Verhandlungsprozess eingebunden. Die Bundesländer wurden bezüglich des Dienstleistungsteils des Abkommens durch das BMWi informiert. Dies erfolgte ab März 2011 durch anlassbezogene Übersendung von Entwürfen der Verpflichtungslisten des Abkommens (EU Annex I - Reservations for existing measures and liberalisation commitments und EU Annex II - Reservations for future measures) und durch regelmäßige (ca. halbjährliche) Bund-Länder-Sitzungen. Das BMWi hat den Ländern darüber hinaus folgende Unterlagen zugeleitet: „Canada-EU CETA Draft Consolidated Text“ mit Stand Februar 2012 am 5. Juli 2012; mit Stand Juli 2012 am 31. Juli 2012. Der finale Verhandlungsstand (vor Paraphierung) wurde am 6. August 2014 übermittelt. Freistaat SACHSEN Seite 18 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 3: Zu welchen Bestandteilen und Inhalten des Abkommens bzw. Entwurfsständen zum genannten Abkommen hat die Staatsregierung welcher Stelle gegenüber eine wie lautende Stellungnahme abgegeben oder eine wie lautende Position vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Gegenstand der Konsultationen des BMWi war die Aufnahme von Vorschriften des Sächsischen Landesrechts in die Verpflichtungslisten des Abkommens EU Annex I -„Reservations Applicable in Germany“. Die auf sächsischen Vorschlag aufgenommenen Regelungen sind dem Entwurf des Abkommens zu entnehmen (S. 1327 ff). Über die Abstimmungen zu den Verpflichtungslisten des Abkommens hinaus hat die Staatsregierung gegenüber Dritten keine Stellungnahme abgegeben. Frage 4: Welche derzeitigen und im bzw. mit dem Doppelhaushalt 2015/ 2016 zu finanzierten Förderprogramme oder finanzielle Förderungs-/ Unterstützungsleistungen aus Mitteln des Doppelhaushalts 2015/2016 für Empfängerinnen außerhalb des staatlichen Bereiches können nach dem Erkenntnisstand der Staatsregierung künftig von Schiedsverfahren aufgrund des X.3.1 Chapter on Subsidies betroffen sein könnten? (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Förderprogrammen und oder finanziellen Förderungs-/ Unterstützungsleistungen darstellen.) Frage 5: Inwiefern und in welchem Umfang sind die in Frage 4 genannten staatlichen Subventionsleistungen vom Regelungsgehalt des genannten Abkommens betroffen und welche konkreten Auswirkungen sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Staatsregierung auf die öffentlich subventionierten Branchen und Bereiche, insbesondere im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge in Sachsen? Frage 6: In welchen konkreten Punkten stimmen die Zielsetzungen des genannten Abkommens hinsichtlich einer Deregulierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Staatsregierung überein? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 bis 6: Der Vorbehalt zur Daseinsvorsorge (public Utilities) im CETA-Annex II (S. 1.500) entspricht dem aufgenommenen Vorbehalt im Dienstleistungsübereinkommen General Agreement on Trade in Services (GATS) der WTO, das 1965 in Kraft getreten ist. CETA würde nach bisherigem Kenntnisstand insoweit die gültige Rechtslage nicht ändern. Im Übrigen setzt die Beantwortung der Fragen eine Bewertung voraus, die von der Staatsregierung bislang nicht vorgenommen wurde. Seite 19 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 7: In welchen konkreten Punkten stimmen die Zielsetzungen des genannten Abkommens hinsichtlich des „Living Agreement", insbesondere im Hinblick auf die Regulatorische Kooperation, welche die Einbeziehung von interessierten privaten Akteur_innen in „Konsolidationen" möglich macht, mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und dem Regierungsprogramm der Staatsregierung überein? Die Beantwortung der Frage setzt eine Bewertung voraus, die von der Staatsregierung bislang nicht vorgenommen wurde. Frage 8: In welchem Rahmen und in welcher Art und Weise steht die Staatsregierung mit der Bundesregierung in einem direkten Austausch und inwiefern hat sich die Staatsregierung dabei dafür eingesetzt, dass im Falle der Ratifizierung von CETA einer Senkung der im Land geltenden Umweltstandards entgegengewirkt werden kann, oder inwiefern beabsichtigt sie, dies zu tun? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung steht dazu nicht im Austausch mit der Bundesregierung. Die Staatsregierung wird sich äußern, wenn sie es für notwendig erachtet. Im Übrigen setzt die Beantwortung der Fragen eine Bewertung voraus, die von der Staatsregierung bislang nicht vorgenommen wurde. III. Trade in Services Agreement (TiSA) Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Trade in Services Agreement (TiSA; dt. „Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen") ist eine in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Vertragspartnern einschließlich der USA und der Europäischen Union. Mit dem TiSA-Abkommen sollen weltweit Dienstleistungen aller Art liberalisiert und dem freien Wettbewerb überlassen werden. Die 50 Staaten, die über TiSA verhandeln, exportieren weltweit zwei Drittel aller Dienstleistungen, wozu Branchen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit zählen. Die Vereinbarungen dienen darüber hinaus dem Ziel, Handelshemmnisse im Sektor der „Dienstleistungen" zu beseitigen - begleitet von bereits von dem Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) und dem Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) bekannten und massiv kritisierten Geheimhaltungsvereinbarungen. Die Verhandlungsziele lassen sich wie folgt charakterisieren: „Öffentliche Dienstleistungen zur Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, bei der Bildung, im Finanzsektor sowie in allen anderen Bereichen sollen über das bereits in den letzten 20 Jahren erreichte Ausmaß dereguliert und internationaler Konkurrenz ausgesetzt werden." Seite 20 von 30 STAATSMINISTER] LIM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Demnach würde mit Verabschiedung des TiSA auch die Rückübernahme von bereits privatisierten Energie- und Wasserunternehmen (Rekommunalisierung) generell ausgeschlossen. Eine solche Rückübernahme würde durch die derzeit geplante Ratchet Clause (Sperre) verhindert. Unternehmensvertreterjnnen verschiedener Dienstleistungsbereiche (Coalition of Services Industries) nannten Regelungen und Subventionen von Staatsbetrieben als Beispiele für Marktei ntritts bar rie re n. Darüber hinaus sieht die Vereinbarung die Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Dienstleistungsunternehmen vor. Diese sollen danach berechtigt sein, ausländische Leiharbeiterjnnen beliebig für zeitlich befristete Einsätze in die einzelnen Unterzeichner_innenstaaten zu entsenden. Inwieweit hierbei die arbeitsrechtlichen Standards der Einsatzländer - insbesondere die tarifliche Entlohnung - gewahrt bleiben müssen, ist fraglich. Weiterhin würden mit der Verabschiedung von TiSA bestehende Datenschutzrichtlinien verletzt, da das Abkommen auch die Weitergabe von persönlichen und allgemeinen Daten, welche dem verfassungsrechtlichen Schutz personenbezogener Daten unterliegen, an nicht der EU zugehörige Firmen möglich macht. Auch besteht - ähnlich wie bei dem NAFTA-Abkommen mit Mexiko - die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitnehmerjnnenrechte ausgehöhlt und sogar abgeschafft werden können. Im vergleichbaren Fall von Mexiko zeigte sich dies unter anderem in der Bekämpfung der Gewerkschaften durch die Vertrags-partnerjnnen von NAFTA.“ Vorbemerkung der Staatsregierung: TiSA (= Trade in Services Agreement) ist ein geplantes, plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen. Vorrangige Ziele des Abkommens sind, den Marktzugang im Dienstleistungshandel zu verbessern. Die technische Ausgestaltung des Abkommens orientiert sich deshalb stark an den Strukturen des WTO-Abkommens zum Dienstleistungshandel (GATS = General Agreement on Trade in Services). Dies bedeutet, dass jedes Land individuell entscheiden kann, welche Dienstleistungssektoren geöffnet werden sollen, und welche nicht, ohne dass mögliche Verpflichtungen der anderen TiSA-Partner darauf Einfluss haben. Die EU-Kommission erhielt am 18. März 2013 vom Rat der Europäischen Union Richtlinien für die Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen, die am 10. März 2015 veröffentlicht wurden (http://data.consilium. europa.eu/doc/document/ST-6891-2013-ADD-1 -DCL-1 /en/pdf). Der Staatsregierung liegen derzeit noch keine Kenntnisse der konkreten Regelungen des Abkommens vor. Fragei: In welchen konkreten Punkten stimmen Zielsetzungen des TiSAAbkommens mit den diesbezüglichen Zielsetzungen und Regierungsprogramm der Staatsregierung überein? Das plurilaterale Dienstleistungsabkommen zielt grundsätzlich darauf ab, Handelsbarrieren im Bereich des internationalen Handels mit Dienstleistungen abzubauen. Dies entspricht auch den Zielsetzungen der Staatsregierung. Seite 21 von 80 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Bestandteile und Inhalte des Abkommens bzw. der Entwürfe zum genannten Abkommen sind der Staatsregierung wann und in welchem konkreten Zusammenhang bekannt geworden? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung ist nicht direkt in den Verhandlungsprozess eingebunden. Das Angebot der Europäischen Union vom November 2013 (http://trade.ec.europa. eu/doclib/docs/2014/iulv/tradoc 152689.pdf im Kontext der TiSA-Verhandlungen liegt öffentlich vor („The present document contains the initial offer of the European Union in the context of the TiSA negotiations. It includes a Schedule of specific commitments and a list of Most Favoured Nation exemptions“). In Vorbereitung dieses Dokuments hatte das BMWi den Bundesländern Mitte 2013 Entwürfe übersandt. Im Übrigen führt das BMWi anlassbezogene Konsultationen und regelmäßige (ca. halbjährliche) Bund-Länder-Sitzungen durch. Im November 2014 fand eine Konsultation zu einem Textvorschlag der EU-Kommission für das Kapitel „Umweltdienstleistungen“ statt. Dabei ging es um die Reichweite der Bezeichnung „Refuse Disposal Services“ im Hinblick auf „Recycling“. Am 12. Februar 2015 hat das BMWi folgende Entwürfe zur Kenntnisnahme übersandt: „Annex on Air Transport Services“,„Annex on Professional Services”, „Annex on Government Procurement”, „Annex Financial Services“, „Annex on Delivery Services“, „Annex on Telecommunications Services“, „Annex on Domestic Regulation”, „Annex on Movement of Natural Persons”, „Annex on (International) Maritime Transport Services (and other Maritime Services)”, „Annex on Electronic Commerce”, „Annex on Facilitation of Patient Mobility”, „Article I: Transparency”, „Draft Provisions”. Frage 3: Zu welchen Bestandteilen und Inhalten des Abkommens bzw. Entwurfsständen zum genannten Abkommen hat die Staatsregierung für den Freistaat Sachsen welcher Stelle gegenüber eine wie lautende Stellungnahme abgegeben oder eine wie lautende Position vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung hat bislang keine Stellungnahmen gegenüber dritten Stellen abgegeben. Frage 4: Welche Auswirkungen sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Staatsregierung für den privaten und öffentlichen Dienstleistungssektor im Freistaat Sachsen bei Abschluss der Verhandlungen sowie der Ratifizierung des Dienstleistungsabkommens TiSA insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Branchen und Dienstleistungssektoren zu erwarten: a) Juristische Dienstleistungen durch Anwälte, Notare, etc., b) Technische Dienste wie Internetversorgung, c) Elektronische Transaktionen, Seite 22 von 30 STAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR d) Digitale Signaturen, e) Buchhaltungs- und Auditierungsleistungen, f) Steuerberatung, g) Architekturleistungen, h) Städtebauliche Leistungen, i) Technische und wissenschaftliche Prüfungen, j) Veterinärleistungen und k) Bildungsleistungen? (Bitte getrennt für die jeweiligen Branchen und Dienstleistungssektoren darstellen.) Die Staatsregierung begrüßt folgende Festlegungen in den Richtlinien für die Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen: „Die Europäische Union wird dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedsstaaten weiterhin ihre Fähigkeit zur Festlegung und Umsetzung von Politiken im kulturellen und audiovisuellen Bereich im Hinblick auf die Bewahrung ihrer kulturellen Vielfalt erhalten und entwickeln können. Die hohe Qualität der Versorgungswirtschaft in der EU sollte im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere mit dem Protokoll Nr. 26 über Dienste von allgemeinem Interesse sowie unter Berücksichtigung der Verpflichtungen der EU auf diesem Gebiet, auch im Rahmen des GATS, aufrechterhalten werden.“ Nach Auskunft der Bundesregierung (Antwort auf Fragen 3, 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, BT-Drs. 18/2156) ist es weder Ziel noch Inhalt der TiSA-Verhandlungen, öffentliche Dienstleistungen in Deutschland zu privatisieren. Durch die Übernahme der GATS-Ausnahme für die Daseinsvorsorge ist gesichert, dass der Status quo erhalten bleiben kann. Nach Auffassung der Bundesregierung wird das TiSA-Abkommen die generelle Ausnahmevorschrift aus Art. 14 GATS übernehmen. Demzufolge werden bestehende oder zukünftig eingeführte Datenschutzregelungen durch das Abkommen nicht berührt. Zu den Auswirkungen auf den privaten Dienstleistungssektor liegen derzeit der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Inwiefern beabsichtigt die Staatsregierung selbst eine Deregulierung des Bildungswesens in Sachsen nach den derzeitigen Vorgaben des TiSA und inwieweit stehen diesen Vorgaben derzeit geltende landes-gesetzliche und/oder Bestimmungen der Sächsischen Verfassung entgegen? Frage 6: In welcher Weise und mit welchen Folgen wird dabei insbesondere der derzeit in § 1 SächsSchuIG verankerte Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule von den Regelungen und Vorgaben des TiSA betroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 5 und 6: Die möglichen Auswirkungen von TiSA auf das Bildungswesen sind noch nicht absehbar. Die Erforderlichkeit von Anpassungen kann derzeit von der Staatsregierung nicht beurteilt werden. Freistaat SACHSEN Seite 23 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 7: Auch die Leiharbeit zählt zu den bei den Verhandlungen um TiSA zu liberalisierenden Dienstleistungen: Welche konkreten Regelungen sind in dem genannten Vertragswerk nach Kenntnis der Staatsregierung geeignet, die geäußerten Befürchtungen, dass mit der Entsendung von Leiharbeitnehmer_innen nach Deutschland die hier geltenden arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Schutzstandards für Arbeit-nehmer innen ausgehöhit, unterlaufen oder anderweitige umgangen werden, zu entkräften? Frage 8: Inwiefern und wann hat sich die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens für eine verbindliche Regelung für einen wirksamen Schutz der geltenden arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Standards für Ar-beitnehmerjnnen eingesetzt? Frage 9: Welche konkreten Auswirkungen sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Staatsregierung durch die Internationalisierung der Leiharbeit im Rahmen des genannten Abkommens für den Freistaat Sachsen zu erwarten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 7 bis 9: Nach Kenntnis der Staatsregierung müssen nach den Festlegungen der in den Richtlinien für die Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen aufgenommenen Arbeitsmarktklausel, Gesetze und sonstige Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten betreffend Beschäftigung und Arbeitsbedingungen weiterhin gelten. Der Staatsregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass durch TiSA geltende Schutzstandards in Deutschland und Europa infrage gestellt werden. Die Staatsregierung wird sich dazu äußern, wenn sie es für notwendig erachtet. Frage 10: Die Bundesregierung gibt an, sich für Ausnahmen von den Standstil/-und Ratchet-Klauseln bei TiSA einzusetzen (Antwort auf Frage 7 in BT-Drs. 18/1679): a) Um welche Ausnahmen handelt es sich hierbei nach Kenntnis der Staatsregierung? b) In welchem Rahmen und in welcher Art und Weise steht die Staatsregierung mit der Bundesregierung bezüglich der Standstill- und Ratchet-Klauseln in einem direkten Austausch und inwiefern hat sich die Staatsregierung für bestimmte Ausnahmen und gegen eine Negativliste bzw. gegen sog. Standstill-Klauseln eingesetzt, um künftige Rückübernahmen (Rekommunalisierung/-verstaatlichung) bereits privatisierter Bereiche und Dienstleistungen nicht unmöglich zu machen, oder beabsichtigt, dies zu tun? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Seite 24 von 30 STAATSM1NISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung (Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, BT-Drs. 18/1679), dass durch Standstill-Klauseln und Ratchet-Klauseln künftige Rekommunalisierungen nicht erschwert oder verhindert werden dürfen. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Staatsregierung steht dazu nicht im Austausch mit der Bundesregierung. Die Staatsregierung wird sich dazu äußern, wenn sie es für notwendig erachtet. Frage 11: Mit welchem zeitlichen Verhandlungsablauf zum TiSA rechnet die Staatsregierung und inwiefern ist sie im Rahmen welchen Verfahrens daran zu beteiligen bzw. beteiligt sie sich? Ein Abschluss der Verhandlungen ist derzeit noch nicht absehbar. Der Ratifizierungsprozess in der EU läuft nach Maßgabe der allgemeinen Regeln. In Abhängigkeit davon, ob TiSA als gemischtes Abkommen gewertet wird, müssen auch die Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften das Abkommen ratifizieren. Frage 12: Welche Dienstleistungsbereiche sind nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Staatsregierung von einer möglichen Liberalisierung generell auszunehmen und demzufolge auch vom TiSA nicht zu erfassen? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Nach Auffassung der Staatsregierung darf die kommunale Daseinsvorsorge nicht allein dem Markt und dem unbeschränkten Wettbewerb überlassen werden, da diese wirtschaftliche Betätigung zum Kern der kommunalen Selbstverwaltung gehört. Demzufolge sind von einer möglichen Liberalisierung sämtliche Dienstleistungen aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge auszunehmen (siehe Koalitionsvertrag 2014 bis 2019, Seite 93). Rekommunalisierungen müssen weiterhin möglich sein. Die Staatsregierung hält es für wesentlich, dass eine Ausnahme in der EU-Verpflichtungsliste zu Audiovision, Medien und Kultur enthalten sein muss. Frage 13: Inwieweit wird die Staatsregierung, sollten die unter Ziffer 12. benannten Dienstleistungsbereiche im TiSA enthalten sein, im Rahmen welchen Verfahrens gegen das Abkommen stimmen bzw. steht sie bereits zu diesen Fragen mit welchen anderen Bundesländern/der Bundesregierung in einem Austausch? Derzeit sind keine konkreten Anhaltspunkte zu einer Einbeziehung der unter Frage III. 12 benannten Dienstleistungsbereiche erkennbar. Die Staatsregierung wird zu gegebener Zeit über ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. Ein Austausch mit anderen Bundesländern bzw. der Bundesregierung ist bisher nicht erfolgt. Seite 25 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 14: Inwieweit wird sich die Staatsregierung im Rahmen der Verhandlungen zum TiSA für die Aufrechterhaltung der derzeit geltenden gesetzlichen Standards der Arbeitnehmerinnen_rechte einsetzen, um insbesondere Eingriff in die Tarifautonomie und das Tarifrecht zu verhindern? Frage 15: Inwieweit beabsichtigt die Staatsregierung im Rahmen der Verhandlungen zum TiSA auf die Verhinderung der Aushöhlung der Arbeit-nehmerjnnenrechte hinzuwirken? Inwieweit sind dabei weiter als bisher reichende Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer innen und deren Interessenvertretungen und Gewerkschaften vorgesehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 14 und 15: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 9 verwiesen. IV. Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Europaparlament und die Bundesregierung haben es im Jahr 2012 abgelehnt, dem geplanten ACTA-Abkommen zuzustimmen, welches zu einer Ausweitung des Schutzes geistiger Eigentumsrechte sowie der Patentrechte zulasten der Nutzer_innen der den Eigentums-und Patentrechten unterliegenden Gegenständen, Medien und Dienstleitungen geführt hätte.“ Fragei: Welche Bestandteile und Inhalte des ACTA-Abkommens bzw. der Entwürfe zum genannten Abkommen sind der Staatsregierung wann und in welchem konkreten Zusammenhang bekannt geworden? Mit Schreiben vom 18. Januar 2011 übersandte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) der Ständigen Vertragskommission der Länder den englischen Text des am 3. Dezember 2010 abgeschlossenen Vertrages zur Bekämpfung der Produktpiraterie (ACTA) zur Unterrichtung. Dieses wurde mit Schreiben vom 20. Januar 2011 an die Mitglieder der Ständigen Vertragskommission der Länder weitergeleitet. Eine deutsche Übersetzung des Abkommens wurde vom BMJ mit Schreiben vom 12. Juli 2011 übersandt. Darüber hinaus sind der Staatsregierung neben den in öffentlich zugänglichen Medien (beispielsweise auf der Webseite der Europäischen Kommission, Generaldirektion Handel http://trade.ec.europe.eu/doclib) publizierten Inhalten keine Bestandteile oder Entwürfe bekannt geworden. Frage 2: Zu welchen Bestandteilen und Inhalten des Abkommens bzw. Entwurfsständen zum genannten Abkommen hat die Staatsregierung welcher Stelle gegenüber eine wie lautende Stellungnahme abgegeben oder eine wie lautende Position vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Seite 26 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Sachsen hat der Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Königreich Marokko, den Vereinigten Mexikanischen Staaten, Neuseeland, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Republik Singapur und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement - ACTA) am 7. Mai 2010 zugestimmt (BR-Drs. 201/10 (B)). Im Rahmen der Unterrichtung über das Abkommen durch die Ständige Vertragskommission der Länder (vgl. Antwort zur Frage IV. 1) hat Sachsen keine Bedenken gegen die Zeichnung erhoben. In seiner Rede vor dem Sächsischen Landtag äußerte der damalige Staatsminister der Justiz und für Europa am 11. Juli 2012 (PIPr 5/59): "Was das ACTA-Abkommen anbelangt, lässt sich aus unserer Sicht sagen, ist das Ziel richtig. Man ist aber bei der Umsetzung und bei der Wahl der Mittel, mit denen diese Ziele verfolgt werden sollen, weit über das normale Ziel hinausgeschossen. Internetsperren, die Online-Durchsuchung von Computern oder Laptops und Speichermedien, die Verantwortlichkeit von Internetprovidern für etwaige Rechtsverletzungen - alles das geht viel zu weit. Das ist nicht verhältnismäßig. Deswegen ist das ACTA-Abkommen -wie ich finde - völlig zu Recht vor dem Europäischen Parlament durchgefallen." Frage 3: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welchen Verfahrens seinerzeit gegenüber welcher Stelle zur Frage geistiger Eigentumsrechte sowie zu Patentrechten bzw. Patentgesetzgebung vertreten? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechenden Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage IV. 2 verwiesen. Im Übrigen ist anzumerken, dass im ACTA zwischen den Verhandlungspartnern Vereinbarungen darüber ausgehandelt wurden, wie Unternehmen und Privatpersonen vor Gericht, an den Grenzen oder über das Internet ihre Rechte durchsetzen können. Hingegen wurden keine neuen Rechte am geistigen Eigentum und keine Bestimmungen zu ihrem Erwerb, ihrer Geltungsdauer, dem Umfang des Schutzes, der Registrierung usw. geschaffen. Vielmehr sollen von den Unterzeichnerländern lediglich die in der nationalen Gesetzgebung enthaltenen Rechte durchgesetzt werden. Frage 4: Inwieweit wird die Staatsregierung für den Fall, dass eine solche seinerzeit abgelehnte Ausweitung der geistigen Eigentumsrechte sowie der Patentrechte I Patentgesetzgebung zulasten der Nutzerinnen unmittelbarere Regelungsgegenstand eines Freihandelsabkommens mit den USA bzw. Kanada werden sollte, gleichermaßen im Bundesrat gegen ein solches Abkommen stimmen? Über ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat wird die Staatsregierung zu gegebener Zeit entscheiden. Im Übrigen ist - wie schon zu Frage IV. 3 - anzumerken, dass mit ACTA keine inhaltliche Ausweitung der Rechte am geistigen Eigentum oder der Patentrechte verbunden war. Seite 27 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 5: Inwieweit steht die Staats reg ierung einer Ausweitung des Schutzes des geistigen Eigentums im digitalen Bereich zustimmend gegenüber? Digitale Technologien schaffen eine neue Qualität der Kommunikation und Vernetzung. Sie sind für die Entwicklung Sachsens von zentraler Bedeutung. In der Digitalisierung liegt enormes Potenzial für Wachstum und Wertschöpfung, Effizienz und Innovation. Die Staatsregierung ist sich bewusst, dass mit der wachsenden Digitalisierung auch die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit steigen und ein wirksamer Schutz vor dem Missbrauch von Daten und ihre Aussperrung durch unberechtigte Dritte geschaffen werden muss. Bei der Digitalisierung will die Staatsregierung deshalb eng mit den sächsischen Kommunen Zusammenarbeiten und diese beim Ausbau der digitalen Infrastruktur angemessen unterstützen. Die Optimierung und Konsolidierung der IT-Organisation soll vorangetrieben werden. Sicherheit im Internet und digitale Kompetenzen in allen Generationen sind wichtige Voraussetzungen um die Akzeptanz und Nutzung digitaler Angebote zu steigern. Die Staatsregierung beabsichtigt, durch rechtliche Rahmenbedingungen und entsprechende Bildungsangebote beide Bereiche zu unterstützen, um damit die digitale Kultur und ein digitales Selbstverständnis in Sachsen zu stärken (siehe Koalitionsvertrag 2014 bis 2019, Seiten 29 bis 31 -Sachsen Digital). Die EU-KOM plant die Einführung eines europäischen Urheberrechts und eine Abgabe auf die Nutzung des geistigen Eigentums nicht nur europaweit. Allerdings muss zuvor auch neu definiert werden, was unter „geistigem Eigentum“ im digitalen Zeitalter zu verstehen ist und welche Rechte sich daraus für Künstler, Wissenschaftler und Autoren festlegen lassen. Derzeit gelten in Europa viele nationale Regelungen für das Urheberrecht nebeneinander. Es erscheint ratsam, über eine Vereinheitlichung und auch über eine bessere Ausbalancierung der beteiligten Interessen (Kreative, Verwerter, Nutzer und Verbraucher) nachzudenken. Demgemäß ist das von der EU geplante Vorhaben sehr zu begrüßen und wird eine Novellierung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) zur Folge haben. V. Gesellschaftliche Auseinandersetzung mit TTIP / CETA / TiSA - Information durch die Staatsregierung Den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Weit über eine Millionen Unterschriften zählt die Europäische Bürgerinitiative gegen TMP inzwischen. Zahlreiche Kommunen, nicht nur im Freistaat Sachsen lehnen TTIP & Co. ab; in Regierungen werden immer mehr kritische Stimmen zum sogenannten Freihandel laut.“ Seite 28 von 30 STAATSMIN1STER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 1: Welche Position hat die Staatsregierung im Rahmen welcher Verfahren gegenüber welcher Stelle zu der Frage vertreten oder vertritt sie zu der Frage, ob der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die genannten Abkommen unterstützt werden sollte und welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen umfasst eine mögliche Unterstützung? (Sofern vorhanden, bitte die entsprechen- den Dokumente der Antwort beifügen oder durch wörtliche Zitate, hilfsweise eine sinngemäße Zusammenfassung der maßgeblichen Inhalte der erfragten Dokumente beantworten.) Die Staatsregierung hat bislang keine Bewertung bzw. Stellungnahme gegenüber dritten Stellen zu der Frage abgegeben, ob der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die genannten Abkommen unterstützt werden sollte. Sie begrüßt es, dass die Verhandlungsmandate zu TTIP und TiSA inzwischen öffentlich zugänglich sind und die verhandlungsführende EU-Kommission ihr Informationsangebot auch hinsichtlich Verhandlungspositionen ausgebaut hat und dadurch einen intensiven Dialog mit der Gesellschaft möglich macht. Frage 2: Welche konkreten Möglichkeiten der Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung und die Ratifizierung von TTIP/CETA/TiSA hat die Staatsregierung? Die formelle Beteiligung Sachsens und anderer Bundesländer an Freihandelsabkommen, die auf europäischer Ebene verhandelt werden, erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union über den Bundesrat. Die Fachministerkonferenzen bieten den Ländern eine Gelegenheit, den Bund um Berichterstattung zu bitten und eigene Vorschläge zu unterbreiten. Die Bundesregierung beteiligt die Länder auf Fachebene auch über Bund-Länder-Arbeitsgruppen, Informationsveranstaltungen sowie Konsultationen, insbesondere zu handelspolitischen Fragestellungen, die Landesrecht betreffen. Frage 3: Welche konkreten Möglichkeiten der Einflussnahme haben die in Sachsen lebenden Menschen, um auf die inhaltliche Ausgestaltung und die Ratifizierung von TTIP/CETA/TiSA Einfluss zu nehmen? Es besteht sowohl von Seiten der EU-Kommission sowie der Bundesregierung ein breites Informationsangebot im Internet. Es werden auch Informationsveranstaltungen und Konsultationen angeboten. Aktuelle Informationen der EU-Kommission sind unter: http://ec.europa.eu/trade/policv/in-focus/ttip/indexde.htm und des BMWi sind unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ttip.html a b-rufbar. Die EU-Kommission lädt auf ihrer Website zur elektronischen oder telefonischen Stellungnahme ein. Seite 29 von 30 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Die EU-Kommission hat im Rahmen der laufenden TTIP-Verhandlungen eine Online-Umfrage gestartet, um die Positionen und Erfahrungen insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erfragen, die Geschäfte mit den USA betreiben. Auch zu TiSA läuft derzeit eine entsprechende Umfrage auf der Website der Generaldirektion Handel. Frage 4: Wie werden Gemeinden, Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen durch die Staatsregierung in die Meinungsbildungsprozesse der Staatsregierung zu den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen und deren Ratifizierung einbezogen oder über diese informiert? Gemeinden, Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen wurden bisher nicht in die Meinungsbildungsprozesse der Staatsregierung einbezogen oder über diese informiert. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig y Seite 30 von 30