STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10920 Thema: Kredite für den Breitbandausbau in Sachsen Nachfrage zur Drucksache 6/10544 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: „Dieser Kleinen Anfrage gingen die Kleinen Anfragen mit den Drucksachennummern 6/9994, 6/10254 und 6/10544 voraus. Grundlage für diese Kleinen Anfragen war die Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag ,Breitbandversorgung für den ländlichen Raum und die sächsische Wirtschaft endlich flächendeckend erschließen — Zukunftschancen nicht verspielen' Drs. 6/9302. Darin führte die Staatsregierung zu Ziffer 11.1. aus: ,Um Probleme der kommunalen Liquidität aufzufangen, hat die Staatsregierung daher die Versorgung mit Breitband als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert und auf diesem Wege auch für Kommunen in der Haushaltssicherung eine Finanzierung ihrer Eigenanteile mittels Kreditaufnahme ermöglicht. In den Antworten auf die oben genannten Kleinen Anfragen führt die Staatsregierung jedoch aus, dass die Kreditaufnahme der Kommunen für den Breitbandausbau bereits seit Einführung dieser Technologie besteht (Drs. 6/10254) bzw. die Kreditaufnahme für den Breitbandausbau seit ‚jeher' in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert ist (Drs. 6/10544)." Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23a-1053/37/57 Dresden, 30. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Frage 1: Welcher Sinn steht hinter der Aussage, dass die Versorgung mit Breitband als Aufgabe der Daseinsvorsorge definiert wurde und auf diesem Wege nun auch für Kommunen in der Haushaltssicherung eine Finanzierung ihrer Eigenanteile mittels Kreditaufnahme ermöglicht wird (Antwort zu 11.1 Drs. 6/9302), wenn die Möglichkeit der Kreditaufnahme ohnehin bereits seit Einführung der Technologie bestand bzw. bereits in der Gemeindeordnung verankert war? Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden oder die nur über eine eingeschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, dürfen z. B. für Aufgaben der infra- 1struktu ellen Grundversorgung ausnahmsweise Kredite genehmigt werden. Wenn die Breitb ndversorgung keine Aufgabe der infrastrukturellen Grundversorgung wäre, bestünd eine/ solche Erleichterung für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen einer redifaufnahme nicht. Mit frdundlichen Grüßen MaVus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-10-30T08:55:05+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes