STAATSM1NISTERWM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10925 Thema: Haft- und Gewahrsamsorte, die den Anforderungen des Artikels 17 der Richtlinie 2008/115/EG entsprechen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant die Staatsregierung die Einrichtung von Haft- und Gewahrsamsorten , die den Anforderungen des Artikels 17 der Richtlinie 2008/115/EG entsprechen? Frage 2: Wenn ja, wo und mit wie vielen Plätzen, die den Anforderungen des Artikels 17 der Richtlinie 2008/115/EG entsprechen, entstehen die Haftund Gewahrsamsorte? Frage 3: Wie wird die Ausgestaltung von Haft- und Gewahrsamsorten, die den Anforderungen des Artikels 17 der Richtlinie 2008/115/EG entsprechen , konkret aussehen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Freistaat Sachsen errichtet derzeit in Dresden, Hamburger Straße 15, eine Einrichtung zur Durchführung von Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft mit insgesamt 58 Plätzen. Vorgesehen sind 34 Plätze für den Ausreisegewahrsam und 24 Plätze für die Abschiebungshaft. Dabei werden die Vorgaben des Entwurfs des Sächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes bereits berücksichtigt. Für die Unterbringung von Familien ist die Einrichtung von Familiengewahrsamsräumen mit insgesamt 16 Plätzen vorgesehen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/37/38 Dresden, 30. Oktober 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Jeder Familiengewahrsamsraum verfügt im Gegensatz zu den anderen Unterbringungsräumen über einen eigenen angeschlossenen Bad- und Toilettenraum. Darüber hinaus ist im Gegensatz zu den anderen Unterbringungsräumen für die Familien eine eigene Küche mit Kochmöglichkeit vorgesehen. Dadurch wird ein angemessenes Maß an Privatsphäre gewährleistet. Für alle untergebrachten Personen stehen für die Beschäftigung und Freizeitgestaltung insbesondere Sporträume, getrennte Außenbereiche für Gewahrsam und Haft sowie Fernsehräume und Internet zur Verfügung. Spielmöglichkeiten werden geschaffen. Aufgrund der Regelung in § 58 Abs. 1a Aufenthaltsgesetz („Vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers hat sich die Behörde zu vergewissern, dass diesq im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge beredeten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird.") geht die Staa sregierung derzeit nicht davon aus, dass unbegleitete minderjährige Ausländer zurpg ecke der Abschiebung in der Einrichtung aufgenommen werden müssen. Mitilrettndlichen Grüßen MVrkius Ulbi Seite 2 von 2 2017-10-30T08:51:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes