STAATSIVUNISTERILITVI FÜR SOZIALES UND VERRRAUCUERSCUUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.52-15/2 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1093 Thema: 10 Jahre Hartz IV in Sachsen: Ergebnisse, Erfahrungen, Schlussfolgerungen 41 Dresden, Mai 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: “Unter dem Begriff „Jobcenter“ sollen auch die bis zum 31.12.2010 für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen und Einrichtungen nach SGB II verstanden werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: I. Grundsätzliche Aspekte Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung für Sachsen generell die Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen nach nunmehr 10 Jahren ein? Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 2: Bleibt sie bei ihrer im April 2010 getroffenen Feststellung, dazu nicht über eigene Erkenntnisse zu verfügen? Ja, die Antwort der Staatsregierung zur Großen Anfrage Drs.-Nr. 5/1306, dort Frage 1.1, hat weiterhin Bestand. Frage 3: Wenn ja: Weshalb hat sie sich nicht um eigenes Wissen bemüht, das insbesondere aus der konkreten Situation in Sachsen zu speisen wäre? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSIVHINJISTERIUIVI EHR SOZIALES HND VERBRAHCHERSCHHTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung hat keine eigene wissenschaftliche Untersuchung zur Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) angestellt oder beauftragt. Nach § 55 in Verbindung mit § 53 des SGB II obliegt es dem Bund, die Wirkungen der Leistungen zur Eingliederung und zur Sicherung des Lebensunterhalts regelmäßig und zeitnah zu untersuchen, eine laufende Berichterstattung zu erstellen und sicherzustellen, dass die Leistungen nach dem SGB II in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit einbezogen werden. Frage 4: Wenn nein: Zu welchen eigenen Einschätzungen ist die Staatsregierung in den letzten Jahren gelangt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1. verwiesen. Frage 5: Hat die Staatsregierung ihre Positionen zu Hartz IV, wie sie sich in den Landtagsdrucksachen 4/8249, 4/14548 und 5/1306 finden, mittlerweile präzisiert? Frage 6: Wenn ja: Zu welchen veränderten Einschätzungen ist die Staatsregierung gelangt? Frage 7: Wenn nein: Weshalb wurde auf solche Auswirkungen der Hartz-IV-Regelungen wie verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit, Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen oder fast völliger Verzicht auf den zweiten Arbeitsmarkt durch Kürzung von Eingliederungsmitteln nicht reagiert? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 5 bis 7: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Das parlamentarische Fragerecht setzt voraus, dass eine Frage inhaltlich bestimmt bzw. bestimmbar ist. Unabhängig von den Erfordernissen aus § 57 der Geschäftsordnung des Landtages (GO-LT) ist eine Große Anfrage aus verfassungsrechtlicher Sicht dann noch hinreichend bestimmt, wenn sich ihr Inhalt bei verständiger Würdigung der Formulierung unter Berücksichtigung zitierter allgemein zugänglicher Quellen und allgemein bekannter Sachverhalte erschließt. Dabei sind Große Anfragen sinngemäß auszulegen (vgl. SächsVerfGH, Urteile vom 21.02.2013 -Vf. 53-1-12- und vom 19.07.2012 -Vf. 102-1-11-). Die Entscheidungen beziehen sich zwar auf Kleine Anfragen, sind jedoch auch auf die Beantwortung der Großen Anfragen erstreckbar, da sich die Rechtsprechung auf Art. 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen, der für Große und Kleine Anfragen gleichermaßen gilt, bezieht. Im vorliegenden Fall erschließt sich nicht, welchen konkreten Inhalt die Frage hat. Eine Frage muss in ihrem Anliegen inhaltlich bestimmbar sein, es muss zu diesem Inhalt eine Antwort geben und die Frage muss sich auf ein Themenfeld beziehen, zu der der Befragte etwas zu sagen hat. In der Fragestellung wird die Staatsregierung unter BeSeite 2 von 40 STÄÄTSM11M1STEH1UM FEIE SOZIALES HMD VEKBRAlJCHERSCmJTZ Freistaat SACHSEN zugnahme auf drei Landtagsdrucksachen aus vergangenen Legislaturperioden aufgefordert, darzulegen, ob sie ihre Positionen zu Hartz IV mittlerweile präzisiert habe. Es erschließt sich nicht, was die Fragestellerin unter „Positionen zu Hartz IV, wie sie sich in den Landtagsdrucksachen 4/8249, 4/14548 und 5/1306 finden“ versteht. Frage 8: Welche Hartz-IV-Regelungen haben sich nach Ansicht der Staatsregierung auch nach 10 Jahren als tragfähig erwiesen und wie spiegelt sich das konkret in Sachsen wider? Frage 9: Welche Regelungen haben sich nicht bewährt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 8 und 9: Von einer Bewertung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zu der Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 10: Welche konkreten Initiativen auf Bundesebene hat die Staatsregierung seit April 2010 ergriffen, um Änderungen der bestehenden Regelungen zu erreichen? Frage 11: In welche Gremien wurden diese Initiativen wann und in welcher Form eingebracht? Frage 12: Zu welchen konkreten Ergebnissen haben diese Initiativen geführt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 10 bis 12: Das zuständige Fachressort der Staatsregierung hat sich in verschiedenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen aktiv eingebracht. Die Staatsregierung war im Jahr 2014 durch das Fachressort im Rahmen der Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung“ der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK-AG Rechtsvereinfachung) intensiv eingebunden. Gegenwärtig ist ein weiteres Änderungsgesetz zum SGB II in Vorbereitung. Frage 13^ Welche Änderungen der gegenwärtigen Hartz-IV-Regelungen sind aus Sicht der Staatsregierung notwendig? Frage 14: Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, um die gewünschten Veränderungen zu bewirken? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 13 und 14: Seite 3 von 40 STAAT STVIllMlSTE RI lilVI FÜR SOZIALES UND VERBRALICHERSCHIJTZ Freistaat S ACM SEIN Weitere Änderungen als die von der ASMK-AG Rechtsvereinfachung empfohlenen (http://msagd.rlp.de/arbeits-und-sozialministerkonferenz-2014/links/), sind aus Sicht der Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Frage 15: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung im Vergleich zu anderen Bundesländern seit April 2010 zur weiteren Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen getroffen? Frage 16: Was haben diese Maßnahmen konkret bewirkt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 15 und 16: Die Staatsregierung hat keine konkreten Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende getroffen. Als Bundesgesetz ist das SGB II durch die zuständigen Leistungsträger (Bundesagentur für Arbeit, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) umzusetzen, da die Verwaltung durch den Gesetzesvorrang und den Gesetzesvorbehalt an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) gebunden ist. Für die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende als steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistungen liegt die Finanzierungsverantwortung bei Bund und Kommunen (vgl. § 46 Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 des SGB II). Frage 17: Hält die Staatsregierung die gegenwärtige Datenbasis zur Bewertung der Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen für ausreichend? Frage 18: Wenn ja: Wie begründet sie ihren Standpunkt? Frage 19: Wenn nein: Um welche Aspekte müsste die Datenbasis erweitert werden? Frage 20: Was hat die Staatsregierung seit April 2010 unternommen, um auf die Präzisierung und ggf. die Erweiterung der Datenbasis zu drängen? Frage 21: Wozu haben diese Bemühungen bislang geführt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 17 bis 21: Die Staatsregierung hält die gegenwärtige Datenbasis zur Bewertung und Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende für ausreichend. Die Datenerhebung und Verarbeitung ist in § 51b des SGB II und in der ergänzenden „Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des SGB II“ umfänglich geregelt. Die Erstellung der Statistiken obliegt gemäß § 53 des SGB II der Bundesagentur für Arbeit. Diese veröffentlicht die Statistiken auf der Internetseite http://statistik.arbeitsagentur.de/. Seite 4 von 40 Freistaat SACHSEN Frage 22: Welche Daten, die über Bundeserhebungen hinausgehen, werden in Sachsen erhoben? Nach § 46 Abs. 8 Satz 4 des SGB II sind die Länder verpflichtet, die Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 sowie nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres zu ermitteln und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitzuteilen. Damit der Freistaat Sachsen dieser Verpflichtung nachkommen kann, sieht § 19 Abs. 3 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) Regelungen zum Verfahren für die Ermittlung der Gesamtausgaben vor. § 19 Abs. 3 des SächsAGSGB und damit eine entsprechende eigene Landesstatistik sind notwendig, da bezüglich des Nachweises der Ausgaben für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes noch keine amtliche Bundesstatistik verfügbar ist. Derzeit ist es noch nicht möglich, entsprechende Daten zum Vollzug dieser Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich des SGB II auf der Grundlage des § 51b SGB II direkt zu generieren. Zudem existiert keine gleichartige Regelung für die Bezieher von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 6b des BKGG. Durch § 19 Abs. 3 des SächsAGSGB werden die Voraussetzungen für die Erstattung der kommunalen Ausgaben für die Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen der Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 5 bis 8 des SGB II durch den Bund geschaffen. Frage 23: Sieht die Staatsregierung Möglichkeiten, um die Erweiterung der Datenbasis auf Landesebene zu veranlassen? Frage 24: Wenn ja: Welche? Frage 25: Wenn nein: Wie begründet sie ihre Position? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 23 bis 25: Die Staatsregierung sieht keine Möglichkeiten, die Erweiterung der Datenbasis auf Landesebene zu veranlassen. Dies ist darin begründet, dass die Datenerhebung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bundesgesetzlich im SGB II geregelt ist. Zudem wird die Datenbasis, wie bereits ausgeführt, als ausreichend eingeschätzt. Frage 26: Wie schätzt die Staatsregierung generell die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes bei der Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen in Sachsen ein? Frage 27: Welche Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen sind der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren zur Kenntnis gekommen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 26 und 27: STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Seite 5 von 40 STAATSM1N1STER11JM Vm SOZIALES UND VERBRAUCHERSCmJTZ Freistaat SACHSEN Grundlage für die Gewährung des Sozialdatenschutzes sind die Rechtsvorschriften im Zweiten Kapitel des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) - Schutz der Sozialdaten. Nach Kenntnis der Staatsregierung werden die Bestimmungen eingehalten. Lediglich bei der Verwendung von sogenannten Mietbescheinigungen, d.h. der Erhebung bestimmter Angaben beim Vermieter (Datenerhebung bei Dritten) zum Mietverhältnis des Leistungsempfängers, wurde durch ein Jobcenter nicht auf die Freiwilligkeit der Angaben zum Vermieter hingewiesen bzw. auf die Bescheinigung kein entsprechender Hinweis aufgenommen. Frage 28: Was hat die Staatsregierung veranlasst, um entsprechende Verstöße zu ahnden und abzustellen? Alle zugelassenen kommunalen Träger (zkT) wurden per Rundschreiben über die korrekte Verwendung von Mietbescheinigungen belehrt. II. Zu Auswirkungen der Hartz-IV-Regelungen auf ausgewählte Lebenslagen Frage 1: Wie viele Bedarfsgemeinschaften nach SGB II gab es in Sachsen jeweils am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2014? Frage 2: Wie viele Personen gehörten jeweils zu diesen Bedarfsgemeinschaften? Frage 3: Wie viele Erwerbspersonen im Alter von 18 bis 65 Jahren lebten dabei jeweils insgesamt in Sachsen, wie viele davon in diesen Bedarfsgemeinschaften und welchem Anteil entsprach dies jeweils an den Erwerbspersonen? Frage 4: Welche Alters- und Geschlechterstruktur hatte der Personenkreis dieser Bedarfsgemeinschaften? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Die angefragten statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Auf Landesebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Deutschland mit Ländern http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Auf Kreisebene: Seite 6 von 40 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Kreise -Sachsen http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Frage 5: Welche Qualifikationsstruktur hatte der Personenkreis dieser Bedarfsgemein' schäften? Eine statistische Auswertung nach diesem Parameter zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist nicht möglich. Frage 6: Wie viele Kinder, darunter Kinder unter 15 Jahren, gehörten zu diesen Bedarfsgemeinschaften? Frage 7: Wie viele Bedarfsgemeinschaften bestanden nur aus einer Person? Frage 8: Wie viele Alleinerziehende erhielten Leistungen nach dem SGB II? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 6 bis 8: Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Auf Landesebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Deutsch land mit Ländern http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Auf Kreisebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Kreise -Sachsen http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Frage 9: Wie hoch war deren Anteil an den Alleinerziehenden insgesamt? Frage 10: Wie viele eheliche Bedarfsgemeinschaften existierten? Freistaat SACH SETsI Seite 7 von 40 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 11: Wie viele nichteheliche, aber eheähnliche Bedarfsgemeinschaften gab es? Frage 12: Wie viele Bedarfsgemeinschaften Eingetragener Lebenspartnerschaften existierten? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 9 bis 12: Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor, da kein Familienstand ausgewiesen werden kann. Frage 13: Wie viele Menschen mit Behinderungen gehörten zu Bedarfsgemeinschaften? Frage 14: Wie viele davon waren in Bedarfsgemeinschaften mit Menschen ohne Behinderung? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 13 und 14: Eine statistische Auswertung zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach diesem Parameter ist nicht möglich. Frage 15: Wie viele Personen in Sachsen waren nach SGB II leistungsberechtigt? Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Auf Landesebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Deutschland mit Ländern http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Auf Kreisebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Kreise -Sachsen http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=:14 Frage 16: Wie viele der Leistungsberechtigten waren schwerbehindert, behindert oder von Behinderung bedroht? Freistaat SACHSEN Seite 8 von 40 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Eine statistische Auswertung zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach diesem Parameter ist nicht möglich. Frage 17: Wie viele der Leistungsberechtigten waren wohnungslos, weil sie zum Beispiel keine Unterkunft hatten, in Frauenschutzhäusern lebten oder in Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheimen) nur ein Zimmer bewohnten und welche Regelungen gelten dabei bezüglich der Kosten der Unterkunft? Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Für Wohnungslose oder Leistungsberechtigte, die in Gemeinschaftsunterkünften nur ein Zimmer bewohnen, gelten für die Kosten der Unterkunft und Heizung die Regelungen des § 22 in Verbindung mit § 36 des SGB II. Gemäß § 36a des SGB II ist der kommunale Träger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort verpflichtet, dem durch die Aufnahme im Frauenhaus zuständigen kommunalen Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten. Frage 18: Wie viele Personen beantragten in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 erstmalig Leistungen nach dem SGB II? Die Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Auf Nachfrage teilte die Bundesagentur für Arbeit mit, dass die Auswertung grundsätzlich möglich, im Rahmen der verfügbaren Zeit für die Beantwortung der Großen Anfrage jedoch nicht leistbar ist. Frage 19: Wie viele dieser erstmals gestellten Anträge wurden bewilligt und wie viele nicht? Frage 20: Welche waren die hauptsächlichen Gründe für die Nichtgewährung von Leistungen? Frage 21: Wie viele Personen mussten vor dem Leistungsbezug ihr Vermögen abschmelzen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 19 bis 21: Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 22: Wie viele Personen, bezogen auf alle Leistungsbeziehenden, stellten Anträge auf Mehrbedarf nach § 21 SGB II, wie vielen wurde dieser gewährt und wie viele erhielten einen abweisenden Bescheid? Es ist lediglich der Bezug von Mehrbedarfen auswertbar. Die entsprechenden Daten können der Anlage 1 entnommen werden. Freistaat SACHSEN Seite 9 von 40 STAATSTVI1N1STER1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBR AU CH ER 5 CH U T Z Freistaat SACHSEN Frage 23: Wie viele Personen schieden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 aus dem Leistungsbezug aus? Die entsprechenden Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Frage 24: Wie viele davon fanden eine Tätigkeit, ohne auf ergänzende Leistungen angewiesen zu sein? Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 25: Wie viele erhielten Landeserziehungsgeld? Frage 26: Wie viele erhielten eine Erwerbsminderungsrente? Frage 27: Wie viele gingen in die Altersrente ohne und wie viele mit dauerhaften Abschlägen? Frage 28: Wie viele wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 als Langzeitarbeitslose mit Vollendung des 63. Lebensjahres in die „Zwangsrente“ versetzt? Frage 29: Wie viele Langzeitarbeitslose erhielten wegen der Zugehörigkeit zu Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 keine Leistungen nach dem SGB II? Frage 30: Welche Gründe gab es für die Nichtgewährung von Leistungen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 25 bis 30: Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 31: Wie hoch ist etwa die Zahl derjenigen, die ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII nicht geltend gemacht haben? Die Zahl der Leistungsberechtigten, die ihren Anspruch nicht geltend machen, wird statistisch nicht erfasst. Eine seriöse Schätzung ist der Staatsregierung nicht möglich. Frage 32: Welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür, dass keine Leistungen beantragt wurden? Seite 10 von 40 STAATSIVIlNlSTERlUlVj FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 33: Welche Ursachen sieht die Staatsregierung für Veränderungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der diesen zugehörigen Personen seit 2010? Veränderungen der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ergeben sich aus: - regelmäßig zum 01.01. des Jahres steigenden Regelsätzen, - Rückkehr in den Arbeitsmarkt, - Verlust des Arbeitsplatzes usw., - bei Veränderung der Personenanzahl in den einzelnen Bedarfsgemeinschaften kommen vielfältige Gründe in Betracht, wie z.B. Kinder, Arbeitsaufnahme oder -verlust Frage 34: Wie könnte sich nach Auffassung der Staatsregierung die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und die Zahl der zu diesen gehörenden Personen in den nächsten Jahren entwickeln? Frage 35: Welche regionalen Besonderheiten sind dabei absehbar? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 34 und 35: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 36: Wie hoch war jeweils am Ende der Jahre 2010 bis 2014 die Zahl derer, die ihr Einkommen durch Leistungen nach SGB II aufstocken mussten? Frage 37: Wie viele davon erhielten Leistungen nach SGB III? Frage 38: Wie viele abhängig Beschäftigte erhielten aufstockende Leistungen nach SGB II? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 36 bis 38: Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Auf Landesebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Deutschland mit Ländern Seite 11 von 40 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Auf Kreisebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Kreise -Sachsen http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Frage 39: Wie viele davon gingen einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nach? Frage 40: Welchem Anteil entsprach bei den 18- bis 65-Jährigen jeweils am Ende der Jahre 2010 bis 2014 der Anteil derer, die aufstocken mussten, bezogen auf alle Erwerbspersonen der Altersgruppe? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 39 und 40: Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Erwerbstätige Arbeitslosengeld Il-Bezieher- Deutschland mit Ländern und Kreisen http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Frage 41: Wie viele Selbständige bezogen aufstockende Leistungen? Frage 42: Wie viele Alleinerziehende bezogen aufstockende Leistungen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 41 und 42: Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Auf Landesebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Deutschland mit Ländern http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Seite 12 von 40 STAATSM11SI1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Auf Kreisebene: Zeitreihe zu Strukturen der Eckwerte und Geldleistungen nach dem SGB II - Kreise -Sachsen http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Frage 43: Welche Auswirkungen auf die Zahl der Aufstockenden wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro je Stunde ab 1. Januar 2015 voraussichtlich haben? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Außerdem ist eine Prognose zurzeit nicht möglich, da aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2015 noch nicht vorliegen. Allgemein lässt sich aber feststellen, dass die Betroffenheit beim Mindestlohn im Freistaat Sachsen im gesamtdeutschen Vergleich deutlich erhöht ist. Nach Angaben des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erhielten 2014 rund 240.000 Beschäftigte im Freistaat Sachsen Bruttostundenlöhne unter 8,50 EUR. Die Evaluierung des Mindestlohngesetzes findet nach seinen eigenen Vorgaben (dort § 23) erst im Jahr 2020 statt. Die Staatsregierung begleitet aktiv die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Freistaat Sachsen. Zudem beabsichtigt das zuständige Fachressort der Staatsregierung die Umsetzung des Mindestlohngesetzes im Freistaat Sachsen gemeinsam mit den Tarifpartnern und einem Wirtschaftsforschungsinstitut im Jahr 2015/2016 zu evaluieren. In diesem Zusammenhang sollen auch die Auswirkungen des Mindestlohnes auf erwerbstätige SGB Il-Leistungsbezieher untersucht werden. Frage 44: Wie hoch war in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 die Zahl derjenigen Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften, die beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert waren? Frage 45: Wie hoch war darunter die Zahl derer mit einem Alter von unter 18, von über 18 bis 23 und von über 23 bis 25 Jahren? Frage 46: Wie hoch war dabei der Frauenanteil? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 44 bis 46: Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Seite 13 von 40 STAATSM11M1STER1UM vm soziales und VERBBAUCHEESCUUTZ Freistaat SACHSEN Frage 47: Wie hoch waren in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 die faktischen Einnahmeverluste der gesetzlichen Krankenkassen, die der Aufsicht des für Soziales zuständigen Staatsministeriums unterstehen, durch Hartz IV? Es liegen keine Beitragsverluste der gesetzlichen Krankenkassen, die der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unterliegen, vor. Beitragsverluste können nur dann entstehen, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf die Zahlung der Beiträge besteht, diese aber nicht gezahlt werden. Die Familienversicherung erfolgt jedoch beitragsfrei. Frage 48: Hält die Staatsregierung den monatlichen Mitgliedsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der für Hartz-IV-Betroffene durch die Bundesagentur für Arbeit entrichtet wird, nach wie vor für angemessen? Frage 49: Wenn ja: Wie begründet sie ihre Position? Frage 50: Wenn nein: Wie hoch müsste er sein? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 48 bis 50: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 51: Wie schätzt die Staatsregierung den Stand der Umsetzung des Gesundheitszieles „Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen“ ein? Die Staatsregierung fördert die Zusammenarbeit von Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik. Der Steuerungskreis „Gesundheitsziele Sachsen“ unterhält einen regelmäßigen Informationsaustausch mit allen daran beteiligten Institutionen und Nichtregierungsorganisationen. Im Rahmen des Gesundheitsziels sind verschiedene Praxisprojekte in Form von Fachtagen und Ausstellungen durchgeführt worden, um Betroffene für die Thematik zu sensibilisieren. Auch künftig sind gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit Angebote bereitzustellen. Frage 52: Welche gesundheitlichen Defizite sind nach Erkenntnissen der Staatsregierung insbesondere auf Langzeitarbeitslosigkeit zurückzuführen? Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 53: Was hat sie selbst in die Wege geleitet, um dieses Gesundheitsziel zu erreichen? Seite 14 von 40 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCFUTZ Freistaat SACH SEIN Frage 54: Was gedenkt sie in den nächsten Jahren zur Umsetzung dieses Gesundheitszieles zu tun? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 53 bis 54: Dem Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen, der eine Grundlage für die Regierungsarbeit in der aktuellen Legislaturperiode bildet, ist eine eindeutige Positionierung zur Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention zu entnehmen. Ebenso sieht der Entwurf des Präventionsgesetzes des Bundes die Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie der Erwerbslosigkeit vor. Daher befasst sich seit Beginn des Jahres eine temporäre Arbeitsgruppe unter Federführung des zuständigen Fachressorts der Staatsregierung und der Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit diesem Thema. Die Staatsregierung trägt zur Konkretisierung des bundesweiten Vorhabens der BA und der GKV bei, Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung nach SGB V mit Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III zu verbinden. Dies wird derzeit modellhaft im Vogtlandkreis konzipiert. Die Staatsregierung hat über das zuständige Fachressort darüber hinaus das erfolgreiche Vorhaben „AktivA“ gefördert (http://aktiva.wissensimpuls.de/). Zudem wurde die Ausstellung „Selbst.Wert.Sein.“ finanziert, die im Zuge von Gesundheitstagen und -wochen gezeigt wird. Ebenso unterstützt das zuständige Fachressort bundesweite Vorhaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Rahmen des Programms „Gesund in den Job zurück“ (www.slfg.de/gesundheit-foerdern-bei-arbeitslosen/qualitaets-sicherung-der-gesundheitsfoerderung-im-setting-arbeitslosigkeit/). Frage 55: Hält die Staatsregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Februar 2010 die gegenwärtige Höhe des soziokulturel-len Existenzminimums für angemessen, damit Betroffene gleichermaßen am öffentlichen Leben teilnehmen können? Frage 56: Wenn ja: Wie begründet sie ihren Standpunkt auch vor dem Hintergrund, dass Sozialverbände und ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums für wesentlich zu niedrig halten? Frage 57: Wenn nein: Wie hoch müsste es mindestens sein? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 55 bis 57: Seite 15 von 40 STAATSIVnTMlSTERlUlVI FÜR SOZIALES UTsJD VERBRAlJCHERSCHliTZ Freistaat SACHSEIN Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 58: Bleibt die Staatsregierung bei früheren Positionen, dass mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Armut verhindert wird und dass es bestenfalls so genannte verdeckte Armut geben könnte? Ja, die Staatsregierung bleibt bei ihren früheren Positionen. Frage 59: Wenn ja: Wie erklärt sie dann, dass gemessen am Bundesmedian fast ein Fünftel der sächsischen Bevölkerung als arm gilt, selbst wenn die offizielle Formulierung vernebelnd lediglich von Armutsgefährdeten spricht? Wegen der bestehenden Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern ist zur Ermittlung des Anteils der sächsischen Bevölkerung, der als armutsgefährdet gilt, nicht der Bundesmedian, sondern der sächsische Median heranzuziehen. Frage 60: Wenn nein: Zu welcher präzisierten Erkenntnis ist die Staatsregierung mittlerweile gelangt? Aufgrund der Beantwortung der Frage 59 entfällt die Beantwortung dieser Frage. Frage 61: Ist die Staatsregierung bereit, sich für eine spürbare Anhebung des Regelsatzes nach SGB II und SGB XII einzusetzen? Die Anpassung der Regelbedarfe ist bundesgesetzlich geregelt. Nach § 20 Abs. 5 des SGB II werden diese jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend § 28a des SGB XII in Verbindung mit der Verordnung nach § 40 Satz 1 Nummer 1 des SGB XII angepasst. Frage 62: Wenn ja: Wie hoch sollte der Eckregelsatz sein? Aufgrund der Beantwortung der Frage 61 entfällt die Beantwortung dieser Frage. Frage 63: Wenn nein: Wie will sie dann der nach wie vor bestehenden Ausgrenzung eines beträchtlichen Teiles der Bevölkerung entgegenwirken? Ein Entgegenwirken ist aus Sicht der Staatsregierung nicht erforderlich, da - wie in der Antwort zu Frage 58 ausgeführt - mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Armut verhindert wird. Das sozio-kulturelle Existenzminimum, das im SGB XII und SGB II definiert und abgesichert ist, garantiert nicht nur die Sicherung der physischen Existenz, sondern auch die Teilhabe am gesellschaftlich üblichen Leben. Seite 16 von 40 STÄÄTS1VI1N1STER1U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBEAIJCHEKSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Frage 64: Hält die Staatsregierung den Regelsatzanteil für Verkehrsmittel insbesondere für außerhalb von Städten Wohnende (und ihre Kinder) für ausreichend? Frage 65: Wenn ja: Wie begründet sie dies? Frage 66: Wenn nein: Was müsste aus ihrer Sicht verändert werden? Frage 67: Welche Haltung nimmt die Staatsregierung zur nicht zuletzt vom Bundesverfassungsgericht untersetzten Forderung nach einem gesonderten Regelsatz für Kinder ein, der nicht automatisch vom Regelsatz für Erwachsene abgeleitet und damit lediglich heruntergestuft werden darf? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 64 bis 67: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 68: Hält die Staatsregierung die faktische Gleichsetzung der Leistungsansprüche älterer und jüngerer Langzeitarbeitsloser für gerechtfertigt, die beispielsweise zu einer Abschmelzung des durch langjährige berufliche Tätigkeit erworbenen Vermögens und damit zur Gefahr von Altersarmut führt, obwohl selbst Wegbereiter von Hartz IV dies inzwischen kritisch sehen? Frage 69: Wenn ja: Wie begründet sie ihre Haltung? Frage 70: Wenn nein: Was müsste aus ihrer Sicht verändert werden? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 68 bis70: Bei der Regelung zur Berücksichtigung von Vermögen bei der Inanspruchnahme von SGB Il-Leistungen gemäß § 12 des SGB II handelt es sich um Bundesrecht. Gemäß § 12 Abs. 2 des SGB II sind vom Vermögen ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3.100 Euro und höchstens jeweils 10.050 Euro abzusetzen. Die zu bestimmende Höhe des Grundfreibetrages nach dem Lebensalter der leistungsberechtigten Personen stellt eine sachgerechte Differenzierung dar und ist verfassungsgemäß (vgl. BSG, Urt. v. 15.04.2008, -B 14/7b AS 56/06 R- und -B 14 AS 27/07 R-). Seite 17 von 40 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCUUTZ Frage 71: Hat sich die Staatsregierung in den letzten Jahren dafür eingesetzt, Bundesagentur für Arbeit für Leistungsbeziehende nach SGB II wieder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt? Frage 72: Wenn ja: Was hat sie konkret unternommen und was wurde erreicht? Frage 73: Wenn nein: Wie will die Staatsregierung dann weiter zunehmende Altersarmut verhindern? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 71 bis 73: Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 des Bundes entfielen die Versicherungspflicht für Bezieher von SGB Il-Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und die damit verbundenen Beitragszahlungen für diesen Personenkreis. Dieser Wegfall wurde durch die Staatsregierung kritisch gesehen, weil davon ausgegangen wurde, dass dadurch langfristig die Ausgaben der Kommunen für Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII ansteigen würden. Wie in der Stellungnahme der Staatsregierung vom 23.08.2010 zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für Langzeitarbeitslose“ (Drs.-Nr.: 5/3037) dargelegt, werden langjährige Bezieher von SGB Il-Leistungen auch durch Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht unabhängig von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII leben. Da sich in diesem Fall die Rentenansprüche der Betroffenen nur geringfügig erhöhen würden, wäre die Wiedereinführung der Versicherungspflicht für diesen Personenkreis nur ein wenig wirksamer Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Aus diesem Grund ist die Staatsregierung nicht initiativ geworden. In ihrer o.g. Stellungnahme hat die Staatsregierung auch darauf hingewiesen, dass die künftig drohende Altersarmut nicht ausschließlich im Hinblick auf langjährige Bezieher von SGB Il-Leistungen betrachtet werden darf. Das Thema Altersarmut ist komplex und betrifft auch andere Personengruppen, wie z. B. Selbständige, die bislang noch keine Absicherung gegen die Risiken des Alters und bei Erwerbsminderung haben, oder Personen, die langjährig im Niedriglohnsektor beschäftigt sind. Die Staatsregierung hat deshalb darauf hingewiesen, dass es einer Gesamtlösung bedürfe und hier vorrangig Bundesregierung und Bundestag gefordert seien. Frage 74: Wie steht die Staatsregierung generell zur Praxis von gegen Beziehende von Arbeitslosengeld II verhängten Sanktionen, selbst wenn damit die Gewährung des verfassungsrechtlich verbrieften Existenzminimums aufs Spiel gesetzt wird? Das Prinzip des Förderns und Forderns gemäß §§ 1 ff. des SGB II besagt, dass eine erwerbsfähige hilfebedürftige Person mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen kann und im Gegenzug alles ihr Mögliche unternehmen muss, um ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Bei den von einer Sanktion nach § 31 ff. des SGB II Betroffenen bleibt das Existenzminimum gewahrt. Dem dienen die differenzierten ReFreistaat SACHSEN dass die Seite 18 von 40 STAATSM11M1STBR1UTVI FÜR SOZIALES UND VERBRÄUCHERSeHLITZ Freistaat SACHSEN gelungen des § 31a des SGB II, zu denen neben der gestuften Minderung der SGB II-Leistungen die Möglichkeit gehört, Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (bspw. durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen) sowie Direktzahlungen an Vermieter zu erbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden Sanktionsregelungen im SGB II nicht als unvereinbar mit dem aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip abgeleiteten Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums angesehen (vgl. BVerfG, Urt. v. 09.02.2010, ebenda). Auch das Bundessozialgericht hat die Regelungen in §§ 31 ff. des SGB II nicht als verfassungswidrig betrachtet (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.2010 -B 14 AS 92/09 R-). Frage 75: Wie viele Sanktionen gegen Beziehende von Arbeitslosengeld II wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 ausgesprochen? Frage 76: Wie hoch war deren Anteil an den Leistungsbeziehenden insgesamt? Frage 77: Was waren die hauptsächlichen Gründe für Sanktionen? Frage 78: Wie hoch war der Anteil der unter 25jährigen an der jeweiligen Gesamtzahl der sanktionierten Leistungsbeziehenden? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 75 bis 78: Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Auf Landesebene: Zeitreihe zu Sanktionen - Deutschland mit Ländern http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_For m.html?nn=31994&year_month=aktuell&pageLocale=de&view=processForm&topicld= 17540®ionlnd=14 Auf Kreisebene (Berichtsmonatl: Sanktionen - Deutschland mit Ländern und Kreisen http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_485674/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrike nsuche_Form.html?view=processForm&resourceld=210368&input_=&pageLocale=de& topicld=485672&year_month=201502&year_month.GROUP=1&search=Suchen Frage 79: In wie vielen Fällen kam es zum generellen Wegfall der Regelleistungen? Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Seite 19 von 40 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 80: In welcher Weise kamen die Jobcenter bei Wegfall sämtlicher Regelleistungen ihren Verpflichtungen zur Sicherung des Existenzminimums der Betroffenen nach? Das Existenzminimum des Leistungsempfängers ist auch nach einer Sanktion durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen sichergestellt. So können bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II um mehr als 30 % der maßgeblichen Regelleistung in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen vom Jobcenter erbracht werden. Diese Leistungen hat das Jobcenter zu erbringen, wenn der Hilfebedürftige mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Bei vollständigem Wegfall des Arbeitslosengeldes II können erwerbsfähige Hilfebedürftige durch Verhaltensänderung die Leistungsgewährung wieder herbeiführen. Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Jugendlichen haben die Leistungsträger die Möglichkeit, den vollständigen Wegfall des Arbeitslosengeldes II in eine abgestufte Sanktionierung umzuwandeln, wenn der Betroffene sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. In der Folge werden bei Erwachsenen in der Regel die Kosten für Unterkunft und Heizung wieder vollständig übernommen sowie 40 % der Regelleistung gewährt. Auch bei Jugendlichen ist die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in diesen Fällen wieder sichergestellt. Ergänzend können Sachleistungen erbracht werden. Das Jobcenter kann während des Minderungszeitraumes zusätzlich die Abschläge für Stromzahlungen in nachgewiesener Höhe als Zuschuss direkt an die Energieversorger zahlen, wenn diese auf Grund von offenen Zahlungen die Abstellung des Stroms ankündigen. Soweit der Anspruch auf Arbeitslosengeld II vollständig wegfällt, entfällt im Minderungszeitraum auch der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, weil kein Leistungsbezug vorliegt. In diesen Fällen besteht jedoch - soweit sich die Leistungsberechtigten nicht freiwillig versichern - der nachgehende Leistungsanspruch. Werden ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt, besteht Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Frage 81: Wie viele Widersprüche gegen Bescheide über Anträge zu Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 bei den Jobcentern eingereicht? Frage 82: Wie vielen dieser Widersprüche konnte im Sinne der Beschwerdeführenden ganz oder teilweise abgeholfen werden? Frage 83: Was waren die hauptsächlichen Widerspruchsgründe und inwieweit hatten sich diese ggf. gegenüber vorhergehenden Jahren geändert? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 81 bis 83: Seite 20 von 40 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die erforderlichen statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Die Daten können direkt hier entnommen werden: Widersprüche und Klagen SGB II - Deutschland mit Ländern und Jobcentern: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_485674/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrike nsuche_Form.html?view=processForm&resourceld=210368&input_=&pageLocale=de& topicld=485672&year_month=:201502&year_month.GROUP=1&search=Suchen Frage 84: Wie war in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Widersprüchen in den Jobcentern? Frage 85: Wie viele Widersprüche waren Ende 2014 noch zu bearbeiten? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 84 und 85: Hierzu liegen keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 86: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gegenwärtig die Widerspruchsstellen der jeweiligen Jobcenter? Eine Antwort ist lediglich bezogen auf die der Rechts- und Fachaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unterliegenden Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger möglich, nicht hingegen für die als gemeinsame Einrichtung geführten Jobcenter. Der Grund dafür liegt darin, dass die Letztgenannten sowohl Aufgaben für den Freistaat Sachsen als auch für die Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen, sie aber für den Bereich der Bundesagentur für Arbeit nicht der Fach- und Rechtsaufsicht des Freistaates Sachsen unterliegen. Insoweit liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden Vollzeitäquivalente (VzÄ) nur bedingt belastbar und miteinander vergleichbar sind, da die einzelnen kommunalen Jobcenter die Widerspruchbearbeitung im Hinblick auf die von ihren Mitarbeitern wahrzunehmenden Aufgaben im Rahmen ihrer Organisationshoheit unterschiedlich ausgestaltet haben und von den Mitarbeitern beispielsweise zum Teil auch Klageverfahren betreut werden. Zugelassener kommunaler Träger VzÄ Jobcenter Bautzen 21,18 Jobcenter Erzgebirgskreis 23,575 Jobcenter Görlitz 20,86 Jobcenter Leipzig 19,5 Jobcenter Meißen 18,75 Frage 87: Wie viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide zu Hartz IV gab es in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 bei den drei sächsischen Sozialgerichten? Seite 21 von 40 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRALICHERSCHIJTZ Frage 88: Über wie viele dieser Klagen wurde in den jeweiligen Jahren von 2010 entschieden? Frage 89: In wie vielen Fällen wurde teilweise oder ganz zu Gunsten der Klägerinnen bzw. Kläger entschieden? Frage 90: Über wie viele anhängige Klagen war Ende 2014 noch nicht entschieden worden? Frage 91: In wie vielen Fällen wurde in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 in Hartz-IV-Angelegenheiten bei den drei sächsischen Sozialgerichten einstweiliger Rechtsschutz beantragt? Frage 92: Bei wie vielen dieser Anträge wurde ganz oder teilweise zu Gunsten der Klägerinnen bzw. Kläger entschieden? Frage 93: Wie lange ist bei den drei sächsischen Sozialgerichten der durchschnittliche Zeitraum vom Einreichen der Klage bis zur Entscheidung? Frage 94: Wie viele Richterinnen und Richter sind gegenwärtig bei den drei sächsischen Sozialgerichten tätig? Frage 95: Wie viele Berufungsverfahren in Hartz-IV-Angelegenheiten gab es in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 beim sächsischen Landessozialgericht? Frage 96: Über wie viele Berufungen wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 entschieden? Frage 97: Wie viele Urteile fielen davon ganz oder teilweise zu Gunsten der Kläger aus? Frage 98: Wie lang ist gegenwärtig der durchschnittliche Zeitraum vom Einreichen der Berufung bis zur Entscheidung beim sächsischen Landessozialgericht? Frage 99: Wie viele Richterinnen und Richter waren Ende 2014 beim sächsischen Landessozialgericht tätig? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 87 bis 99: Freistaat SACHSEN bis 2014 Seite 22 von 40 STAATS1VI11SJ1STEH1U1VI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Es wird nur hinsichtlich der Versicherten und Leistungsberechtigten des Sachgebiets SGB II eine detaillierte Statistik hinsichtlich des Erfolgs der Klage-, Antrags- oder Rechtsmittelbegehren geführt. Bei der Beantwortung der Fragen wird zunächst danach differenziert, welche der Klagen durch eine gerichtliche Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid oder Beschluss) erledigt wurden. Nur anhand der Verfahren, die durch eine gerichtliche Entscheidung beendet wurden, kann belastbar festgestellt werden, ob ein Obsiegen oder ein teilweises Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten vorliegt. Anschließend wird ausgewiesen, an wie vielen der so erledigten Klagen Versicherte und Leistungsberechtigte beteiligt waren und ob diese obsiegt oder teilweise obsiegt haben. Die Daten können der Übersicht in der Anlage 3 entnommen werden. III. Zu den Wohnverhältnissen von Langzeitarbeitslosen Frage 1: Welche Änderungen gibt es im Vergleich zur Antwort der Staatsregierung auf Drucksache 6/93 bezüglich der Regelungen über die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) sowie ggf. hinsichtlich der Art und Weise des Treffens der Regelungen (Kreistags- bzw. Stadtratsbeschluss, Verwaltungsvorschrift durch den Landrat bzw. die Oberbürgermeister/innen o. a.) in sächsischen Landkreisen oder Kreisfreien Städten? Frage 2: In welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, KdU-Regelungen per Satzung nach § 22a SGB II (Satzungsermächtigung) zu treffen? Frage 3: Wie hoch ist gegenwärtig der maximale Erstattungsbetrag der KdU pro Quadratmeter in den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Es wird auf die Ausführungen zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/93 verwiesen. Frage 4: Welche Regelungen gelten in den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten bei der Gewährung von KdU für selbst genutztes Wohneigentum? Die Regelungen für selbst genutztes Wohneigentum sind Bestandteil der kommunalen Regelungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Gemäß § 22 Abs. 2 des SGB II sind dabei unabweisbare Aufwendungen für die Instandhaltung und Reparatur des selbst bewohnten Wohneigentums, wenn dieses im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nummer 4 des SGB II anerkannt ist, als Bedarf der Kosten für Unterkunft und Heizung anzuerkennen. Diese weiteren unabweisbaren Aufwendungen für Wohneigentum werden übernommen, soweit sie zusammen mit den laufenden Unterkunftskosten die angemessenen Kosten im Vergleich zu einer angemessenem Bruttokaltmiete einer vergleichbaren Bedarfsgemeinschaft in einer Mietwohnung innerhalb eines Zeitraums von zwölf Kalendermonaten, einschließlich des Monats der Bedarfsanzeige, nicht überschreiten, vgl. § 22 Abs. 2 des SGB II. Seite 23 von 40 STAATSM11M1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCH ER SCHO TZ W Freistaat SACHSEIN Frage 5: Wie hoch sind die durchschnittlich gewährten KdU für selbst genutztes Wohnei-gentum in den jeweiligen Landkreisen und Kreisfreien Städten? Hierzu liegen der Staatsregierung keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 6: Wie hoch waren in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 die Aufwendungen der Landkreise und Kreisfreien Städte für die KdU? Die Aufwendungen der Landkreise und Kreisfreien Städte für die Jahre 2010 bis 2014 sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen: Landkreise kreisfreie Städte 2010 2011 2012 2013 2014 Erzgebirge 60.530.345,27 € 55.947.298,60 € 54.462.156,11 € 52.810.498,18 € 50.660.989,76 € Bautzen 55.317.768,84 € 53.992.070,41 € 51.432.602,42 € 50.096.214,39 € 49.268.390,51 € Zwickau 63.359.754,62 € 58.091.232,34 € 55.111.119,82€ 53.831.644,93 € 52.672.171,83€ Mittelsachsen 53.708.154,81 € 50.007.230,23 € 47.572.280,37 € 47.326.079,22 € 46.082.460,28 € Landkreis Leipzig 52.190.415,08 € 50.684.944,33 € 49.794.622,27 € 47.428.039,47 € 44.270.379,36 € Meißen 45.012.787,42 € 44.113.495,25 € 41.601.307,48 € 41.265.847,92 € 39.515.675,37 € Görlitz 61.468.587,94 € 59.668.095,82 € 58.126.262,77 € 57.298.341,56 € 55.762.243,90 € Sachs. Schweiz - Osterzgebirge 44.844.099,13 € 42.125.937,71 € 41.425.948,73 € 41.748.737,19 € 39.820.522,70 € Nordsachsen 41.713.252,20 € 40.641.788,09 € 39.371.765,26 € 39.826.160,54 € 38.760.384,63 € Vogtlandkreis 40.967.303,62 € 38.814.072,19 € 36.745.280,80 € 35.918.554,55 € 34.096.887,23 € Chemnitz 57.885.274,03 € ; 56.960.746,26 € 55.591.990,77 € 54.844.602,65 € 53.558.773,10 € Dresden 112.935.915,26 € 111.982.531,40 € 108.073.829,21 € 107.838.605,82 € 108.090.492,52 € Leipzig 155.205.626,87 € 155.962.936,69 € 148.154.781,85 € 151.449.435,94 € 151.427.697,80 € Summe 845.139.285.09 € 818.992.379.32 € 787.463.947.86 € 781.682.762.36 € 7W.W7.06M9 € Frage 7: Wie hoch waren in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 die an die jeweiligen Landkreise und Kreisfreien Städte ausgereichten Bundeszuschüsse für KdU? Die Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5 bis 7 des SGB II ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Seite 24 von 40 STAATSM11N1STERHJM FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Jahr Bundesbeteiligungssatz Gesetzliche Regelung 2010 23,0 % Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 9. Dezember 2010 (BGBl. BGBl. Jg. 2010, Teil I, Nr. 63, S. 1933) 2011 35,8 % Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 29. März 2011(BGBI. BGBl. Jg. 2011, Teil I, S. 452) i. V. m. dem Gesetz zur Ermittlung von Regel-bedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften ((BGBl. BGBl. Jg. 2011, Teil I, S. 453) 2012 35,8 % s.o. 2013 33,4% § 46 Abs. 5 bis 7 SGB II i. V. m. der Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 (BBFestV 2013) vom 21. August 2013 (BGBl. Jg. 2013, Teil I, Nr. 50, S. 3276) 2014 30,7 % § 46 Abs. 5 bis 7 SGB II i. V. m. der Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (BBFestV 2014) vom 14. Juli 201 (BGBl. Jg. 2014, Teil I, Nr. 30, S. 955) Frage 8: Wie ist der KdU-Mittelfluss im Freistaat Sachsen gegenüber den Landkreisen und Kreisfreien Städten geregelt? Das Verfahren zur Erstattung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ist in § 46 Abs. 5 bis 8 des SGB II geregelt und wurde auf Landesebene durch § 19 Abs. 1 bis 4 des SächsAGSGB konkretisiert. Nach § 19 des SächsAGSGB leitet der Freistaat Sachsen die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Grundlage der tatsächlichen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung weiter. Hierfür wurden im Haushalt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz entsprechende Haushaltsstellen (Einnahmetitel: Kapitel 08 03 Titel 231 14 02 und Ausgabetitel: Kapitel 08 03 Titel 633 02) eingerichtet. Zur haushalts- und kassenmäßigen Abwicklung und Durchführung des Mittelabrufes wurden entsprechende Bewirtschaftungsstrukturen geschaffen, die es der Landesdirektion Sachsen ermöglichen, im Rahmen des automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes zur Bewirtschaftung von Bundesmitteln (HKR—Verfahren) unter Teilnahme am Dialogverfahren die Mittel direkt von der Bundeskasse und damit unter Zugriff auf den Bundeshaushalt abrufen zu können. Mit einem Forderungsnachweis teilen die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Landesdirektion Sachsen bis spätestens zum 5. eines jeden Monats die erbrachten (Netto-) Ausgaben für Unterkunft und Heizung mit. Die Landesdirektion Sachsen ruft auf der Grundlage der im Forderungsnachweis gemeldeten Daten gemäß § 46 Abs. 8 Satz 1 und 2 des SGB II zum Fünfzehnten eines jeden Monats den Seite 25 von 40 STAATSM11N1STER1UM FÜR SOZIALES IJ1MD VERBRÄIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACFI SEIN Erstattungsbetrag beim Bund ab. Nach Eingang des Erstattungsbetrages leitet die Landesdirektion Sachsen unverzüglich den jeweils den der jeweiligen Kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis zustehenden Betrag (vollständig) weiter. Frage 9: Erfolgte in den Jahren 2010 bis 2014 eine 100%ige Weitergabe der Bundeszuschüsse für KdU an die Landkreise und Kreisfreien Städte? Wenn nein: In welcher Höhe und aus welchen Gründen war dies nicht der Fall? Ja, es erfolgte eine 100%ige Weitergabe der Bundeszuschüsse für KdU an die Landkreise und Kreisfreien Städte. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Freistaat Sachsen - wie auch weiteren 13 Bundesländern - die Ermächtigung, die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 8 des SGB II im Rahmen des automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) abzurufen, für die Monate April bis Juni 2014 entzogen hatte. Folge war, dass kein eigenständiger Abruf der Bundesbeteiligung durch die Landesdirektion Sachsen über das HKR-Verfahren mehr möglich war. Die Bundesbeteiligung musste in diesen Monaten direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgerufen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfte und überwies dem Freistaat Sachsen in den Abrufmonaten April, Mai, Juni 2014 die abgeforderten Erstattungsbeträge unter Abzug von jeweils 6,23 Mio. Euro (insgesamt 18,7 Mio. Euro), die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem monatlichen Abruf verrechnete: Dies resultierte daraus, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Auffassung vertrat, die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte hätten im Jahr 2012 18,7 Mio. Euro Bundesbeteiligung für die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu viel erhalten. Hintergrund war, dass die Bundesbeteiligungsquote sich (gedanklich) aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt und der Teil, der Bundesbeteiligungsquote, der nach § 46 Abs. 6 des SGB II die Ausgaben für die Leistungen nach § 28 des SGB II sowie § 6b des Bundeskindergeldgesetz betrifft, nach § 46 Abs. 7 des SGB II jährlich überprüft und durch Rechtsverordnung (in Form einer länderspezifischen Erhöhungsquote) neu festgelegt wird. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales war der Auffassung, dass der die Leistungen für Bildung und Teilhabe betreffende Quotenanteil bereits erstmals im Jahr 2013 für das Jahr 2012 rückwirkend angepasst werden. Den Landkreisen bzw. den Kreisfreien Städten wurde daraufhin die monatliche Erstattungssumme in den Abrufmonaten April bis Juni 2014 nach Abzug der Verrechnungssumme im Verhältnis zu den angeblich zu viel erhaltenen Beträgen im Jahr 2012 berechnet und weitergeleitet. Somit wurde jede Kommune nur im Verhältnis zur „verursachten“ Verrechnung belastet. Am 10.03.2015 entschied das Bundessozialgericht, dass die Aufrechnung des Bundes rechtswidrig war. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte daraufhin an, zeitnah die im Jahr 2014 einbehaltenen Beträge zur Umsetzung des BSG-Urteils an die Länder überweisen zu wollen. Nach Eingang der Mittel werden diese vollständig an die Kommunen weitergeleitet. Frage 10: Auf welche Art und Weise kamen die Landkreise und Kreisfreien Städte der Verpflichtung nach, sogenannte schlüssige Konzepte für die KdU-Regelungen zu hinterlegen (eigene Ermittlungen, Beauftragung Dritter o. a.)? Seite 26 von 40 STAATSTVI1M1STER11J1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRÄIJCHERSCLIIJTZ Freistaat SACH SEM Frage 11: Besitzen mittlerweile alle Landkreise und Kreisfreien Städte ein (auch gerichtlich) bestätigtes schlüssiges Konzept, welches Mietpreis erhöhende Wirkungen vermeidet, die Verfügbarkeit von Wohnraum des einfachen Standards berücksichtigt, auf verschiedene Anbietergruppen zugreift und der Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen dient? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 10 und 11: Es wird auf die Ausführungen zur Kleinen Anfrage Drs-Nr. 6/528 verwiesen. Frage 12: Wie viele Aufforderungen zur Minderung der Miete gab es in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 an Bedarfsgemeinschaften? Frage 13: Zu wie vielen Umzügen von Hartz-IV-Betroffenen wegen zu hoher Miete kam es in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 in den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 12 und 13: Flierzu liegen der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 14: Welche Regelungen zur Finanzierung von solchen faktischen Zwangsumzügen gelten gegenwärtig in den jeweiligen sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten? Die Regelungen zu den Umzugskosten sind Bestandteil der kommunalen Regelungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Gemäß § 22 Abs. 1 des SGB II in Verbindung mit § 22 Abs. 6 des SGB II können Umzugskosten nach vorheriger Zustimmung des örtlich zuständigen kommunalen Trägers als Bedarf anerkannt werden. Eine Zusicherung soll demnach erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst worden ist, um die Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken. Frage 15: In wie vielen Fällen wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 Mietschulden von Hartz-IV-Betroffenen von den sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten übernommen? Die statistischen Daten werden monatlich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht: Seite 27 von 40 STÄÄTS1VI11NJ1STER1UTVI Em SOZIALES UND VEEBEAIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN http://www.statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nachThemen /Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Wohn-und-Kostensituation/Wohnund -Kostensituation-Nav.html Zu den übernommenen Mietschulden für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gab die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich folgende Informationen: Aufgrund eingeschränkter Validität werden die Unterkategorien einmaliger Kosten für Unterkunft und Heizung für gemeinsame Einrichtungen derzeit nicht ausgewiesen. Zu diesen einmaligen Kosten zählen auch die Mietschulden. Für zugelassene kommunale Träger können Mietschulden ab August 2011 berichtet werden. Voraussetzung ist eine plausible Datenlieferung zu diesem Themenbereich. Dies ist nicht für alle zugelassenen kommunalen Träger durchgängig gegeben. Frage 16: Für wie viele Anspruchsberechtigte von KdU wird gegenwärtig die Miete direkt von den Jobcentern an die Vermieter gezahlt? Frage 17: Wie viele Beziehende von Arbeitslosengeld II mussten in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 ihr selbst genutztes Wohneigentum aufgeben, weil sie Kredite nicht mehr tilgen konnten? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 16 und 17: Hierzu liegen der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Auswertungsmöglichkeiten vor. Frage 18: Was hat die Staatsregierung unternommen, um Betroffene, denen der Verlust ihres selbst genutzten Wohneigentums drohte, zu unterstützen? Bei Darlehensverträgen, die der Baufinanzierung dienen, handelt es sich um Verträge nach §§ 607 ff. des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auf deren Abschluss bzw. deren Inhalte und Konditionen der Freistaat keinen Einfluss nehmen kann. Grundsätzlich kann der Erwerb von Wohneigentum durch Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht zu Lasten der Allgemeinheit erfolgen. Jedoch werden auch Schuldzinsen bei der Ermittlung der Kosten für Unterkunft berücksichtigt. Im Einzelfall können - unter bestimmten Voraussetzungen - auch Tilgungsleistungen im Rahmen der Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu einer Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung berücksichtigt werden, wenn der Hilfsbedürftige anderenfalls gezwungen wäre, sein Wohneigentum aufzugeben. Die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" nur in besonderen Ausnahmefällen angezeigt, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist. Im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso Seite 28 von 40 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann. (vgl. Urteile des BSG vom 18.06.2008 -B 14/11b AS 67/06 R-, vom 07.07.2011, -B 14 AS 79/10 R- und vom 16.02.2012, -B 4 AS 14/11 R-). IV. Arbeitsmarktpolitische Aspekte Frage 1: Wie bewertet die Staatsregierung die arbeitsmarktpolitischen Wirkungen von Hartz IV nach nunmehr 10 Jahren generell und insbesondere hinsichtlich a) der erreichten Eingliederungsbilanz der Langzeitarbeitslosen, b) der Entwicklung des Arbeitsmarktes, c) der Entwicklung der Löhne und Gehälter, d) der Entwicklung der Beschäftigungsformen (befristet, unbefristet, selbstständig, Mini- und Midijobs u. a.)? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind auf die Abgabe einer Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 2: Bleibt sie bei ihrer vor fünf Jahren (Drs. 5/1306) geäußerten Feststellung, nicht zu einer Bewertung verpflichtet zu sein? Ja, die Staatsregierung bleibt bei ihrer geäußerten Feststellung. Frage 3: Wenn ja: Wie will sie konkret politisch wirken und entscheiden, wenn sie nicht bereit ist, einen eigenen Standpunkt zu beziehen? Nach § 55 Abs. 1 des SGB II sind die Wirkungen der Leistungen zur Eingliederung und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts regelmäßig und zeitnah zu untersuchen und in die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach § 282 des SGB III einzubeziehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit können in Vereinbarungen Einzelheiten der Wirkungsforschung festlegen. Soweit zweckmäßig, können Dritte mit der Wirkungsforschung beauftragt werden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) - eine besondere Dienststelle der BA - erforscht den Arbeitsmarkt, um politische Akteure auf allen Ebenen kompetent zu beraten. Ökonomen, Soziologen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiterer sozialwissenschaftlich und methodisch ausgerichteter Disziplinen schaffen durch exzellente, national wie international vernetzte Forschung die Basis für eine empirisch informierte Arbeitsmarktpolitik (www.iab.de). Frage 4: Wenn nein: Welche arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen haben sich bewährt und welche nicht? Aufgrund der Beantwortung der Frage 3 entfällt die Beantwortung dieser Frage. Seite 29 von 40 STÄATSTV111M1STER1U1V1 FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACH SEIN Frage 5: Wie begründet die Staatsregierung ihre Einschätzungen? Frage 6: Welchen Zusammenhang sieht die Staatsregierung zwischen den Hartz-IV-Regelungen und dem Anwachsen des Niedriglohnsektors, insbesondere in Sachsen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 5 und 6: Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 7: Inwieweit wirkte sich dabei aus, dass mit den Hartz-IV-Regelungen kaum noch Kriterien für die Zumutbarkeit von Arbeit anerkannt werden? Die Zumutbarkeit von Arbeit ist in § 10 des SGB II gesetzlich geregelt. § 10 des SGB II konkretisiert die Grundsätze des Förderns und Forderns hinsichtlich der Zumutbarkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen. Ausgangspunkt dieser Norm ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige grundsätzlich alle Möglichkeiten zur Behebung seiner Hilfebedürftigkeit einsetzen und ausschöpfen muss, da es sich bei den Leistungen nach SGB II um steuerfinanzierte Sozialleistungen handelt. § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des SGB II enthält Regelungen zu Umständen, unter denen es einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, eine Arbeit aufzunehmen (mangelnde körperliche und geistige Eignung, Gefährdung der körperlichen Fähigkeiten für den bisherigen Beruf, Kindererziehung und Pflege eines Angehörigen, sonstiger wichtiger Grund). Insbesondere ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 des SGB II einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Arbeit auch unzumutbar, wenn der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. Ein sonstiger wichtiger Grund kann darin liegen, dass für die Arbeit nicht das maßgebliche tarifliche Arbeitsentgelt oder mangels einer tariflichen Regelung das ortsübliche Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dadurch sollen Lohndrückerei und Lohndumping verhindert werden. Frage 8: Was hat die Staatsregierung in den letzten fünf Jahren selbst unternommen, um Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zu schaffen bzw. entsprechende Rahmenbedingungen für deren Entstehen zu schaffen? Eine gute Wirtschafts- und Standortpolitik ist die beste Arbeitsmarktpolitik. Dadurch entstehen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt, die in der Politik Priorität haben müssen. Gemäß § 48b des SGB II schließt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz mit den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich Zielvereinbarungen zu den Zielen Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Die zkT haben den Bestand an Langzeitarbeitslosen in den vergangenen Jahren jährlich reduziert. Seite 30 von 40 STAATSMINISTERIUM Em SOZIALES UND VERBRÄUCHE1RSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen ist im Vergleich zu anderen Arbeitslosen länger. In der Allianz Arbeit + Behinderung (www.soziales.sachsen.de/7911.html) sind konkrete Projekte und Förderprogramme (bspw. Projekt „support“, Sächsisches Arbeitsmarktprogramm (SAP), Initiative Inklusion) vereinbart, um Arbeitgeber bei der Ausbildung und Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen und gezielt Anreize für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Frage 9: Wie bewertet die Staatsregierung aus heutiger Sicht, dass das damalige Förderprogramm „Kommunal-Kombi“ durch den Entzug von Landesmitteln gekappt wurde? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 10: Wie steht die Staatsregierung generell zur Existenz eines zweiten Arbeitsmarktes? Frage 11: Hält sie dessen Existenz vor dem Hintergrund einer nach wie vor beträchtlichen Zahl von Langzeitarbeitslosen für notwendig? Frage 12: Wenn ja: Was gedenkt sie dann diesbezüglich zu initiieren? Frage 13: Wenn nein: Welche Konzepte verfolgt die Staatsregierung dann, um Langzeitarbeitslosigkeit weiter abzubauen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 10 bis 13: Der sächsische Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt, dennoch ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen immer noch zu hoch. Aus diesem Grund gibt es derzeit eine intensive Diskussion innerhalb der Staatsregierung über den Einsatz von aktiven Arbeitsmarktinstrumenten zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch der Umfang und die Ausgestaltung eines zweiten Arbeitsmarktes bzw. Sozialen Arbeitsmarktes geprüft. Flankierend dazu hat die Staatsregierung durch ihre Fachressorts bereits eine Vielzahl von ESF-Maßnahmen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit realisiert bzw. für die laufende Förderperiode (2014-2020) geplant. So ist der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 ein wichtiges Ziel der Förderung. Mit dem Programm „JobPerspektive Sachsen" will die Staatsregierung Maßnahmen für Langzeitarbeitslose fördern, die anerkannte Berufsabschlüsse vermitteln, qualifizieren und ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen sowie ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Für die „JobPerspektive SachSeite 31 von 40 STÄATSIVIINISTERIUIVI FÜR SOZIALES UND VERBRAlJCHERSCHliTZ Freistaat SACHSEN sen" stellt die Staatsregierung rund 93 Mio. EUR an EU- und Landesmitteln für die Qualifizierung von rd. 8.300 Arbeits- und Langzeitarbeitslosen bereit. Aktuell werden geeignete Bildungsdienstleister für die Durchführung der Maßnahmen (Programmstufen), die in 2015 beginnen, ausgewählt. Hierbei handelt es sich um die „Umschulung von Arbeitslosen zum staatlich anerkannten Erzieher/-in", die „Individuelle Einstiegsbegleitung" und die „Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen". Das Programm „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)" aus den Förderperioden 2000 bis 2006 bzw. 2007 bis 2013 wird ab 2016 fortgeführt. Darüber hinaus will die Staatsregierung mit dem ESF-Programm „Schritt für Schritt" sehr arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen Menschen Unterstützung bei der Alltagsbewältigung geben. Frage 14: Wie viele Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) gab es am Ende der jeweiligen Jahre von 2010 bis 2014? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt in tabellarischer Form in der Anlage 4. Daten der zugelassenen kommunalen Träger wurden von der Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung gestellt. Dieser obliegt nach § 53 Abs. 1 des SGB II die Erstellung der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Frage 15: In welchen hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen gab es diese Arbeitsgelegenheiten? Hierzu liegen keine Statistiken für den Freistaat Sachsen vor. Lediglich für das Jahr 2013 konnte die Bundesagentur für Arbeit eine Statistik für Gesamtdeutschland zur Verfügung stellen (Anlage 5). Frage 16: Wie war in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 die zahlenmäßige und die anteilige Zusammensetzung der in Ein-Euro-Jobs Tätigen hinsichtlich der Familienform, des Alters des jüngsten Kindes, des eigenen Alters und des Geschlechts? Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 14 und die Anlage 4 verwiesen. Die Beantwortung war nur in Hinblick auf das eigene Alter und das Geschlecht möglich. Frage 17: In wie vielen Fällen gab es in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 Verstöße gegen die rechtlichen Bestimmungen zu den Arbeitsgelegenheiten? Frage 18: In wie vielen Fällen gab es wegen des eventuellen Missbrauchs von Arbeitsgelegenheiten Sanktionen für die Projektträger? Frage 19: Wie sahen diese Sanktionen konkret aus? Seite 32 von 40 STAATS1VI1N1STER1LI1VI vm SOZIALES LIND VEEBKALICHEKSCHLITZ Freistaat SACHSEN Frage 20: Wie vielen Personen konnte in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 aus einer Arbeitsgelegenheit heraus ein Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Frage 21: Wie viele davon erhielten lediglich einen Minijob oder wurden im Niedriglohnsektor beschäftigt, so dass sie als Aufstocker ergänzende Leistungen beantragen mussten? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 17 bis 21: Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 22: Welche Ergebnisse erbrachte in Sachsen das Förderprogramm „Bürgerarbeit“? Das Förderprogramm „Bürgerarbeit“ ist ein Programm des Bundes, wobei das Bundesverwaltungsamt (BVA) mit dessen administrativer Umsetzung in der Beschäftigungsphase befasst war. Mit der Evaluation des Programms Bürgerarbeit wurde das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung e.V. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt. Auswertungen bzw. Ergebnisse bezogen auf den Freistaat Sachsen liegen jedoch nicht vor. Zwischenberichte dazu sind im Internet unter: http://www.iaw.edu/index.php/arbeitsmaerkte-und-soziale-sicherung-kopie/evaluation-der-modellprojekte-buergerarbeit zu finden. Frage 23: Welche Ergebnisse erbrachte das Förderprogramm „Perspektive 50plus“ in Sachsen? Durch das Bundesprogramm „Perspektive SOplus“ konnten in Sachsen in der 3. Programmphase von 2011 bis 2015 46.502 ältere Langzeitarbeitslose aktiviert und 16.653 integriert werden. Frage 24: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über eventuelle neue Bundesprogramme zur Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Langzeitarbeitslose, vor? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 13 verwiesen. Frage 25: Welche entsprechenden Initiativen hat die Staatsregierung in der letzten Zeit selbst auf Bundesebene ergriffen? Die Staatsregierung hat in der letzten Zeit selbst keine Initiativen auf Bundesebene ergriffen. Seite 33 von 40 STÄATSMlNlSTERlinVl FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHLITZ Freistaat SACHSEN Frage 26: Wie beurteilt die Staatsregierung generell die Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellten Fragen sind jeweils auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe von Bewertungen ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 27: Wie viele Beziehende von Arbeitslosengeld II haben seit Anfang 2010 einen Bildungsgutschein erhalten? Frage 28: Wie viele davon haben die entsprechende Bildungsmaßnahme abgeschlossen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 27 und 28: Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 29: Wie viele konnten nach Bildungsabschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt in tabellarischer Form für den Freistaat Sachsen ab März 2012 bis Februar 2014 in der Anlage 6. Weitere Daten stellte die Bundesagentur für Arbeit nicht zur Verfügung. Frage 30: In welchen Branchen war die Vermittlungsquote besonders hoch und in welchen besonders niedrig? Frage 31: Wie stellt sich die Altersstruktur derer dar, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgutschein erhielten? Frage 32: Wie stellt sich die Familienstruktur bzw. die Struktur der Bedarfsgemeinschaften derer dar, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgutschein erhielten? Frage 33: Wie stellt sich die Qualifikationsstruktur derer dar, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgutschein erhielten? Frage 34: Wie viele Bildungsträger führen in Sachsen Bildungsmaßnahmen im SGB-II-Bereich durch? (Bitte nach jeweiligen Branchen aufschlüsseln!) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 30 bis 34: Seite 34 von 40 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACH SEIM Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 35: Wer entscheidet darüber, ob die jeweiligen Biidungsträger ausreichend in der Lage sind, ihrem Bildungsauftrag in guter Qualität gerecht zu werden? Gemäß § 176 Abs. 1 SGB III bedürfen Träger der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Regelungen zur Zulassung gelten über § 16 des SGB II auch für die SGB lll-lnstrumente, die im Rechtskreis SGB II Anwendung finden. Frage 36: Wie viele Bildungsträger haben in den letzten fünf Jahren ihre Tätigkeit eingestellt? Frage 37: Was waren dafür die Gründe? Frage 38: Welchen durchschnittlichen Stundenumfang haben die Bildungsmaßnahmen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 36 bis 38: Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu keine Auswertungsmöglichkeiten. V. Zur Tätigkeit der Jobcenter Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung die Tätigkeit der Jobcenter generell ein? Von einer Beantwortung durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die gestellte Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 2: Wie viele Beschäftigte waren am Ende der jeweiligen Jahre von 2010 bis 2014 bei den sächsischen Jobcentern tätig? Frage 3: Wie viele davon waren verbeamtet? Frage 4: Wie viele hatten lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag? Frage 5: Wie stellt sich die Altersstruktur der Beschäftigten der Jobcenter dar? Seite 35 von 40 STAATSIMIISJISTBRIUTVI Tim SOZIALES tjnd VERBBÄUCUEBSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 6: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 neu eingestellt? Frage 7: Wie viele verließen die Einrichtungen aus welchen Gründen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 bis 7: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.01.2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft fast ausschließlich Sachverhalte, die von der Stadt /der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach §113 der SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Que-cke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 der SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt (Brenner, Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts, 2009, S. 60). Keine Selbstverwaltung liegt im Aufgabenbereich der BA in den gemeinsamen Einrichtungen vor. Hier obliegt die Rechts- und Fachaufsicht aber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Frage 8: Bei welchen Jobcentern gibt es Behindertenbeauftragte? In den sächsischen gemeinsamen Einrichtungen sind Schwerbehindertenbeauftragte bestellt. Die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger verfügen hingegen über keine eigenen Behindertenbeauftragten. Sie sind Teil der jeweiligen Landkreisverwaltung, die einen solchen Beauftragten vorhält, der bei Bedarf auch in den Jobcentern tätig wird. Frage 9: Welche Jobcenter haben Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt? Seite 36 von 40 STÄATSTVmMlSTERlUlVl FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN ln allen sächsischen Jobcentern wurden gemäß § 18e des SGB II Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestellt. Frage 10: Wie viele Langzeitarbeitslose wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 von einer Vermittlungsfachkraft betreut? Frage 11: Wie viele Langzeitarbeitslose wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 von einer Fallmanagerin bzw. einem Fallmanager betreut? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 10 und 11: Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 7 wird verwiesen. Frage 12: Wie viele finanzielle Mittel standen den sächsischen Jobcentern in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 für Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitslose und wie viele finanzielle Mittel für die Verwaltungsaufwendungen zur Verfügung? Die Verteilung der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel der Jobcenter wird in der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV), die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich beschließt, geregelt. Diese können unter www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/eingliederungsmittel-verordnung.html eingesehen werden. Die EinglMV sieht kein separates Budget für Langzeitarbeitslose vor. Frage 13: Wie hoch war dabei in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 der jeweilige kommunale Anteil für die Verwaltungsaufwendungen? Der kommunale Anteil an den Verwaltungskosten wurde durch Art. 1 Nr. 12b des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I 2010, Nr. 41, S. 1112 ff.) von 12,6 % auf 15,2 % an den Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen erhöht. Diese Änderung ist am 01.04.2011 in Kraft getreten. Diese Regelung gilt für die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6b Abs. 2 Satz 2 des SGB II entsprechend. Frage 14: Welche Gründe gab es dafür, dass in einigen Jobcentern Mittel aus den Eingliederungsleistungen für die Verwaltungsaufwendungen umgeschichtet wurden und somit den Leistungen für die Arbeitslosengeld-Il-Beziehenden entzogen wurden? Ursache für die Umschichtung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungstitel ist, dass die Verwaltungskosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind, die Verwaltungskostenbudgets jedoch unverändert blieben oder sogar reduziert worden. Steigende Verwaltungskosten beruhen u.a. auf steigenden Kosten für eingekaufte Dienstleistungen, auf steigenden Personalkosten, wachsenden IT-Kosten und neu entstandenen Pflichtaufgaben (Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt etc.). Gleichzeitig Seite 37 von 40 STÄÄTS1VI1N1STER1UTVI FÜR SOZIALES UND VERBRAUCUERSCUUTZ Freistaat SACH SEIN ist zwar auch die Anzahl der zu betreuenden Kunden in den vergangenen Jahren von den Jobcentern zurückgegangen, allerdings ist der Anteil Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen stark angestiegen. Diese Kunden benötigen eine personalintensive Betreuung und Beratung, um in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Die umgeschichteten Mittel kamen den Kunden durch Beratung/Betreuung der Jobcentermitarbeiter zu Gute. Frage 15: Welche konkreten Maßnahmen wurden in den Jobcentern ergriffen, um die Betreuung und Vermittlung von Schwerbehinderten zu verbessern? Die Beantwortung der Anfrage erfolgt für die Jobcenter insgesamt in der Anlage 7. Frage 16: Mit wie vielen Langzeitarbeitslosen, bezogen auf alle in einem Jahr, wurden in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2014 Eingliederungsvereinbarungen nach § 15 SGB II getroffen? Die Beantwortung dieser Frage erfolgt in tabellarischer Form in der Anlage 8. Frage 17: Erfolgte nach Ablauf der in der Regel sechsmonatigen Frist der Vereinbarung eine schnellere und/oder bessere Eingliederung in den Arbeitsprozess oder nicht? Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu keine Auswertungsmöglichkeiten. Frage 18: Wie hat sich die Zusammenarbeit der Jobcenter mit den Kommunen zur Erbringung der sogenannten kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II auf dem Gebiet der Schuldnerberatung, der psychosozialen Betreuung und der Suchtberatung entwickelt? Die Zusammenarbeit wird als gut bewertet. Die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a des SGB II werden umfänglich genutzt, um die Eingliederungsleistungen des Bundes zu ergänzen und die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Frage 19: Wie erfolgt die Finanzierung der kommunalen Eingliederungsleistungen? Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte auch Träger der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Grundsätzlich korrespondiert im öffentlichen Recht die Leistungsträgerschaft mit der Kostenträgerschaft, soweit gesetzlich nichts Abweichendes geregelt ist. Bei den kommunalen Eingliederungsleistungen handelt es sich um originäre kommunale Aufgaben, für deren Finanzierung die Kommunen im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zuständig sind. Eine abweichende Regelung, wie z.B. für die Leistungen für Unterkunft Seite 38 von 40 STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ und Heizung, an denen sich der Bund gemäß § 46 Abs. 5 bis 8 SGB II beteiligt, existiert nicht. Frage 20: Wie hoch ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen in den jeweiligen Beratungs- und Betreuungsstellen der Kommunen? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Begründung: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17.01.2000, ebenda). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Stadt /der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach §113 der SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vorliegen (Rehak, in: Que-cke/Schmid, SächsGemO, Rdn. 3 zu § 113 der SächsGemO). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt (Brenner, Reichweite und Grenzen des parlamentarischen Fragerechts, 2009, S. 60). Frage 21: Welche Jobcenter in Sachsen haben einen Beirat und welche Institutionen sind darin vertreten? Gemäß § 18d des SGB II hat jedes Jobcenter einen Beirat. Mitglieder des Beirates sind Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes: u.a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsverbände, Wohlfahrtsverbände, Stadt- und Kreisräte, Gewerkschaften, Landratsämter, Kreisräte, örtliche Agenturen für Arbeit. Seite 39 von 40 (*/*) I? STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 22: Wie oft tagen diese Beiräte und welche Aufgaben und Rechte haben sie? Die Beiräte tagen regelmäßig mindestens zwei bis zu vier Mal im Jahr, bei Bedarf auch öfter. Bezüglich der Aufgaben und Rechte wird auf § 18d des SGB II verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Seite 40 von 40 Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage 1 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Anzahl Leistungsempfänger mit Mehrbedarfen Sachsen; Kreise (Gebietsstand November 2014) Ausgewählte Berichtsmonate1 * Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Werte vor Berichtsmonat Dezember 2012 können von anderweitig veröffentlichten Werten abweichen. Region Geschlecht Dez 10 Dez 12 Dez 13 Nov 14 1 2 3 4 Insgesamt 46.356 71.964 72.182 71.205 Sachsen Männer 4.659 19.930 20.327 20.148 Frauen 41.697 52.034 51.855 51.057 Insgesamt 3.069 4.414 4.633 4.809 Chemnitz, Stadt, 14511000 Männer 293 1.069 1.158 1.275 Frauen 2.776 3.345 3.475 3.534 Insgesamt 3.273 5.506 5.197 4.939 Erzgebirgskreis, 14521000 Männer 307 1.628 1.527 1.444 Frauen 2.966 3.878 3.670 3.495 Insgesamt 3.026 7.011 6.967 6.581 Mittelsachsen, 14522000 Männer 330 2.748 2.716 2.494 Frauen 2.696 4.263 4.251 4.087 Insgesamt 2.557 4.579 4.539 4.459 Vogtlandkreis, 14523000 Männer 231 1.428 1.446 1.416 Frauen 2.326 3.151 3.093 3.043 Insgesamt 3.431 4.521 4.477 4.329 Zwickau, 14524000 Männer 337 1.034 1.067 993 Frauen 3.094 3.487 3.410 3.336 Insgesamt 6.237 6.988 6.992 7.074 Dresden, Stadt, 14612000 Männer 656 1.193 1.173 1.260 Frauen 5.581 5.795 5.819 5.814 Insgesamt 3.023 6.737 6.442 6.209 Bautzen, 14625000 Männer 309 2.370 2.255 2.177 Frauen 2.714 4.367 4.187 4.032 Insgesamt 3.170 2.926 2.779 2.665 Görlitz, 14626000 Männer 279 228 216 234 Frauen 2.891 2.698 2.563 2.431 Insgesamt 2.544 4.854 5.015 5.128 Meißen,14627000 Männer 241 1.540 1.675 1.708 Frauen 2.303 3.314 3.340 3.420 Insgesamt 2.510 4.915 4.935 4.699 Sachs. Schweiz-Osterzgebirge, 14628000 Männer 265 1.642 1.665 1.579 Frauen 2.245 3.273 3.270 3.120 Insgesamt 8.249 9.211 9.537 9.708 Leipzig, Stadt, 14713000 Männer 893 1.608 1.750 1.847 Frauen 7.356 7.603 7.787 7.861 Insgesamt 2.829 5.489 5.590 5.453 Leipzig, 14729000 Männer 290 1.844 1.946 1.916 Frauen 2.539 3.645 3.644 3.537 Insgesamt 2.438 4.813 5.079 5.152 Nordsachsen, 14730000 Männer 228 1.598 1.733 1.805 Frauen 2.210 3.215 3.346 3.347 Erstellungsdatum: 19.03.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 201629 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Werte für Dezember 2011 können aus technischen Gründen derzeit nicht berichtet werden. © Bundesagentur für Arbeit Statistik _________________________________________________Anlage 2 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 Personen in Bedarfsgemeinschaften: Abgang Sachsen; Kreise (Gebietsstand November 2014) Ausgewählte Berichtsmonate Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Bei Bewegungen auf Kreisebene werden anders als auf Landesebene auch Wechsel zwischen den Trägern (Umzüge von Personen und Region Geschlecht Jan 10 Feb 10 Mrz 10 Apr 10 Mai 10 1 2 3 4 5 I Insgesamt 19.190 13.683 13.810 16.585 17.474 Sachsen Männer 9.923 7.075 7.219 8.892 9.448 Frauen 9.267 6.608 6.591 7.693 8.026 Insgesamt 1.139 840 903 946 951 Chemnitz, Stadt, 14511000 Männer 589 426 474 502 510 Frauen 550 414 429 444 441 Insgesamt 1.622 1.221 1.156 1.510 1.621 Erzgebirgskreis, 14521000 Männer 842 614 596 803 878 Frauen 780 607 560 707 743 Insgesamt 1.274 1.001 998 1.196 1.386 Mittelsachsen, 14522000 Männer 655 502 531 661 711 Frauen 619 499 467 535 675 Insgesamt 1.519 884 808 925 1.078 Vogtlandkreis, 14523000 Männer 788 450 424 501 594 Frauen 731 434 384 424 484 Insgesamt 1.544 1.050 1.169 1.341 1.530 Zwickau, 14524000 Männer 794 527 571 710 829 Frauen 750 523 598 631 701 Insgesamt 2.305 1.807 1.833 2.233 2.242 Dresden, Stadt, 14612000 Männer 1.191 943 946 1.181 1.205 Frauen 1.114 864 887 1.052 1.037 Insgesamt 1.320 925 988 1.209 1.245 Bautzen, 14625000 Männer 656 486 516 658 649 Frauen 664 439 472 551 596 Insgesamt 1.537 1.055 1.040 1.305 1.328 Görlitz, 14626000 Männer 782 558 536 691 701 Frauen 755 497 504 614 627 Insgesamt 1.066 664 656 781 889 Meißen,14627000 Männer 549 358 351 429 478 Frauen 517 306 305 352 411 Insgesamt 981 722 724 828 931 Sachs. Schweiz-Osterzgebirge, 14628000 Männer 497 344 364 438 494 Frauen 484 378 360 390 437 Insgesamt 3.214 2.531 2.454 2.878 2.737 Leipzig, Stadt, 14713000 Männer 1.708 1.339 1.307 1.529 1.513 Frauen 1.506 1.192 1.147 1.349 1.224 Insgesamt 1.262 876 927 1.164 1.188 Leipzig, 14729000 Männer 676 453 479 627 640 Frauen 586 423 448 537 548 Insgesamt 1.010 693 836 880 985 Nordsachsen, 14730000 Männer 489 360 451 478 543 Frauen 521 333 385 402 442 Erstellungsdatum: 13.03.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 201629 . Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten. Jun 10 Jul 10 Aug 10 Sep 10 Okt 10 Nov 10 Dez 10 Jan 11 6 7 8 9 10 11 12 13 | 17.638 18.937 21.742 21.663 20.984 19.409 17.328 19.251 9.578 10.506 11.454 11.380 11.082 10.382 9.180 10.162 8.060 8.431 10.288 10.283 9.902 9.027 8.148 9.088 1.031 1.181 1.451 1.379 1.360 1.105 1.193 1.227 540 643 740 717 690 595 634 657 491 538 711 662 670 510 559 570 1.621 1.873 1.855 1.977 1.668 1.758 1.672 1.553 862 1.007 951 1.011 882 935 867 793 759 866 904 966 786 823 805 760 1.473 1.552 1.551 1.642 1.362 1.371 1.241 1.390 798 847 846 855 732 706 636 735 675 705 705 787 630 665 605 655 1.048 1.248 1.279 1.207 1.242 1.044 905 1.075 560 694 649 654 665 564 489 553 488 554 630 553 577 480 416 522 1.537 1.582 1.736 1.713 1.567 1.696 1.590 1.486 851 840 871 870 806 909 847 771 686 742 865 843 761 787 743 715 2.099 2.354 3.057 2.656 3.092 2.680 2.268 2.579 1.153 1.302 1.598 1.405 1.625 1.403 1.218 1.370 946 1.052 1.459 1.251 1.467 1.277 1.050 1.209 1.268 1.296 1.593 1.497 1.637 1.279 1.087 673 742 832 790 845 686 590 595 554 761 707 792 593 497 1.289 1.472 1.592 1.690 1.524 1.477 1.337 1.431 691 800 814 883 789 782 696 742 598 672 778 807 735 695 641 689 991 1.042 1.170 1.242 1.147 929 740 516 577 616 650 623 503 378 475 465 554 592 524 426 362 1.034 1.023 1.240 1.278 1.158 1.161 1.093 996 568 550 657 666 604 619 565 516 466 473 583 612 554 542 528 480 2.662 2.933 3.772 3.780 3.856 3.430 2.952 3.458 1.456 1.643 2.022 1.976 2.031 1.860 1.561 1.888 1.206 1.290 1.750 1.804 1.825 1.570 1.391 1.570 1.322 1.357 1.395 1.218 1.034 1.107 1.054 1.056 721 755 757 646 553 593 567 552 601 602 638 572 481 514 487 504 956 951 1.059 1.179 1.044 1.063 921 1.007 524 518 553 603 568 574 454 510 432 433 506 576 476 489 467 497 Feb 11 Mrz 11 Apr 11 Mai 11 Jun 11 Jul 11 Aug 11 Sep 11 14 15 16 17 18 19 20 21 | 13.395 15.540 16.151 15.610 16.131 15.828 18.173 20.206 6.996 8.103 8.748 8.584 8.996 8.733 9.632 10.451 6.399 7.437 7.403 7.026 7.135 7.095 8.541 9.755 811 879 934 924 976 992 1.237 1.195 420 431 538 501 535 540 634 603 391 448 396 423 441 452 603 592 1.200 1.158 1.434 1.233 1.480 1.401 1.469 1.708 624 585 754 669 829 754 739 887 576 573 680 564 651 647 730 821 945 920 1 269 1.265 1.154 1.190 1.363 1.486 473 484 691 684 650 631 714 763 472 436 578 581 504 559 649 723 818 806 828 1.012 1.098 930 1.109 1.104 444 436 462 570 620 513 579 535 374 370 366 442 478 417 530 569 1.081 1.110 1.247 1.276 1.323 1.261 1.398 1.520 589 582 670 694 740 701 734 802 492 528 577 582 583 560 664 718 1.765 1.846 2.346 2.087 2.084 2.162 2.605 2.696 900 986 1.220 1.155 1.171 1.190 1.385 1.399 865 860 1.126 932 913 972 1.220 1.297 956 1.057 1.063 1.104 1.285 1.305 1.422 507 572 568 620 699 669 741 449 485 495 484 586 636 681 1.028 1.130 1.250 1.353 1.218 1.184 1.398 1.680 538 592 676 765 658 650 745 856 490 538 574 588 560 534 653 824 648 2.555 764 859 922 973 959 1.164 317 1.193 400 477 476 514 518 590 331 1.362 364 382 446 459 441 574 652 756 905 1.019 928 828 1.078 1.104 339 395 511 544 511 465 588 586 313 361 394 475 417 363 490 518 2.383 2.470 2.826 2.541 2.601 2.649 3.304 3.738 1.256 1.360 1.515 1.371 1.457 1.451 1.747 1.953 1.127 1.110 1.311 1.170 1.144 1.198 1.557 1.785 800 822 979 920 995 899 1.119 1.153 418 433 530 504 546 496 592 600 382 389 449 416 449 403 527 553 705 753 890 771 844 806 885 1.030 374 397 483 423 457 459 466 514 331 356 407 348 387 347 419 516 Okt 11 Nov 11 Dez 11 Jan 12 Feb 12 Mrz 12 Apr 12 Mai 12 22 23 24 25 26 27 28 29 18.760 16.700 15.407 16.080 11.915 11.737 13.155 13.617 9.902 8.814 8.112 8.294 6.333 6.194 7.029 7.436 8.858 7.887 7.295 7.786 5.582 5.543 6.126 6.181 1.120 1.080 946 923 744 694 807 834 547 555 494 455 400 377 438 436 573 525 452 468 344 317 369 398 1.393 1.236 1 155 1.851 671 720 732 744 627 580 910 337 375 428 649 609 575 941 334 345 304 1.214 994 805 809 950 1.048 618 498 419 432 501 572 596 496 386 377 449 476 955 916 812 834 679 589 773 959 499 503 451 449 349 295 388 509 456 413 361 385 330 294 385 450 1.360 1.331 1.118 1.029 989 961 992 1.069 703 689 584 532 517 513 542 585 657 642 534 497 472 448 450 484 2.981 2.301 2.087 2.037 1.509 1.791 1.880 1.993 1.596 1.228 1.116 1.079 811 947 1.020 1.068 1.385 1.073 971 958 698 844 860 925 1.464 1.236 1.256 1.633 977 884 938 984 761 649 650 794 509 437 474 521 703 587 606 839 468 447 464 463 1.313 1.324 1.198 1.041 896 909 899 954 695 682 613 507 480 451 475 533 618 642 585 534 416 458 424 421 991 953 880 958 556 681 738 723 510 478 458 490 288 360 395 381 481 475 422 468 268 321 343 342 942 908 871 690 637 675 759 859 518 496 447 352 341 344 400 452 424 412 424 338 296 331 359 407 3.834 3.244 3.053 2.865 2.311 2.392 2.794 2.653 2.026 1.746 1.632 1.559 1.240 1.295 1.514 1.476 1.808 1.498 1.421 1.306 1.071 1.097 1.280 1.177 921 879 822 674 810 772 502 445 423 346 426 404 419 434 399 328 384 368 941 827 810 746 557 596 604 656 504 426 428 379 284 325 331 358 437 401 382 367 273 271 273 298 Jun 12 Ju! 12 Aug 12 Sep 12 Okt 12 Nov 12 Dez 12 Jan 13 30 31 32 33 34 35 36 37 | 13.729 13.838 15.370 19.463 16.690 15.024 13.586 12.770 7.538 7.497 8.253 9.894 8.614 7.823 7.085 6.697 6.191 6.341 7.117 9.569 8.076 7.201 6.501 6.074 803 832 959 1.323 1.106 904 899 794 462 478 528 663 587 452 451 413 341 354 431 660 519 452 448 381 958 1.101 1.469 1.499 1.144 1.186 991 817 506 577 786 732 590 587 496 424 452 524 683 767 554 599 495 393 955 971 1.093 1.481 1.202 1.128 935 875 508 511 555 723 622 591 474 449 447 460 538 758 580 537 461 426 748 815 772 1.083 902 815 679 643 429 436 417 566 432 432 346 340 319 379 355 517 470 383 333 303 1.141 1.079 1.137 1.585 1.254 1.119 1.006 919 635 587 600 777 657 581 509 482 506 492 537 808 597 538 497 437 2.018 2.045 2.233 2.906 2.683 2.479 1.990 1.874 1.103 1.112 1.176 1.489 1.427 1.290 1.073 979 915 933 1.057 1.417 1.256 1.189 917 895 928 917 1.107 1.327 990 830 1.115 852 489 488 593 652 506 431 581 426 439 429 514 675 484 399 534 426 1.118 1.030 1.068 1.480 1.052 1.075 959 594 560 585 731 569 543 489 524 470 483 749 483 532 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526 561 493 968 988 1.047 1.315 1.094 1.036 517 542 542 670 577 542 451 446 505 645 517 494 985 987 931 1.166 1.056 1.018 539 521 492 579 541 509 446 466 439 587 515 509 725 786 801 955 894 744 382 405 435 486 465 375 343 381 366 469 429 369 941 1.017 1.175 1.283 1.302 1.033 509 569 625 655 694 534 432 448 550 628 608 499 2.044 2.009 2.254 2.970 2.617 2.284 1.107 1.108 1.210 1.507 1.385 1.176 937 901 1.044 1.463 1.232 1.108 875 907 1.062 1.318 1.197 1.011 469 514 562 654 645 526 406 393 500 664 552 485 963 987 1.048 1.416 1.080 1.074 521 510 550 729 567 539 442 477 498 687 513 535 712 718 755 940 857 759 388 375 373 495 443 391 324 343 382 445 414 368 802 884 928 1.088 950 868 436 475 494 545 495 464 366 409 434 543 455 404 2.311 2.593 2.797 3.190 3.372 2.838 1.271 1.423 1.510 1.664 1.759 1.510 1.040 1.170 1.287 1.526 1.613 1.328 756 782 919 961 992 835 417 411 504 494 507 458 339 371 415 467 485 377 645 656 716 886 741 612 335 344 399 432 404 327 310 312 317 454 337 285 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anlage 3 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/1093, Thema: 10 Jahre Hartz IV in Sachsen: Ergebnisse, Erfahrungen, Schlussfolgerungen Antworten zu den Fragen II. Nr. 8? bis 94 Sachgebiet SGB II in den Jahren 2011 und 2012 einschließlich § 6 BKGG 2010 sächsische Sozialgerichte 2011 2012 2013 2014 eingegangene Klagen 18.325 16.604 16.468 16.894 15.923 erledigte Klagen 16.944 17.357 15.095 15.257 16.526 darunter Klagen, die durch gerichtliche Entscheidung (Urteil, instanzbeendender Gerichtsbescheid) erledigt wurden 1.242 1.506 1.563 1.775 1.858 darunter Klagen, die durch Versicherte und Leistungsberechtigte eingereicht wurden 1.241 1.506 1.561 1.775 1.856 Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten 342 338 311 363 435 teilweises Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten 152 147 158 194 195 am 31. Dezember anhängige Klagen 17.639 17.118 18.501 20.033 19.459 durchschnittliche Dauer der erledigten Klagen im Jahr 2014: 12,9 Monate eingegangene Anträge zur Gewährung vorläufigen Rechtschutzes 2.184 1.847 2.150 2.163 2.192 erledigte Anträge zur Gewährung vorläufigen Rechtschutzes 2.191 1.894 2.131 2.136 2.190 darunter Anträge zur Gewährung vorläufigen Rechtschutzes, die durch gerichtliche Entscheidung (Beschluss) erledigt wurden 732 632 899 904 923 darunter Anträge zur Gewährung vorläufigen Rechtschutzes, die durch Versicherte und Leistungsberechtigte eingereicht wurden 731 632 899 904 923 Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten 191 120 205 227 254 teilweises Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten 70 49 86 111 109 durchschnittliche Dauer der erledigten Anträge zur Gewährung vorläufigen Rechtschutzes im Jahr 2014: 1,0 Monate Zahl der am Stichtag 1. März 2015 tätigen Richterinnen und Richter (Köpfe) 116 Richter Zahl der tatsächlich im Jahr 2014 eingesetzten Richterinnen- und Richterarbeitskraftanteile 104,82 ÄKA Anlage 3 Große Anfrage der Fraktion DIE UNKE* Drs.«Nr.: 6/1093, Thema: 10 Jahre Hartz IV in Sachsen: Ergebnisse, Erfahrungen, Schlussfolgerungen Antworten zu den Fragen II. Nr. 95 bis 99 Sachgebiet SGB II in den Jahren 2011 und 2012 einschließlich § 6 BKGG 2010 Sächsisches Landessozialgericht 2011 2012 2013 2014 eingegangene Berufungen 338 421 475 671 579 erledigte Berufungen 268 258 410 409 484 darunter Berufungen, die durch gerichtliche Entscheidungen (Urteil, Gerichtsbescheid) erledigt wurden 67 67 150 84 91 darunter Berufnungen, die durch Versicherte und Leistungsberechtigte eingereicht wurden 66 66 150 84 91 Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten 6 6 8 5 11 teilweises Obsiegen der Versicherten und Leistungsberechtigten 6 7 13 10 8 durchschnittliche Dauer der erledigten Berufungen im Jahr 2014: 17,9 Monate Zahl der am Stichtag 31. Dezember 2014 tätigen Richterinnen und Richter (Köpfe) 31 Richter Zahl der tatsächlich im Jahr 2014 eingesetzten Richterinnen- und Richterarbeitskraftanteile 28,72 AKA Anlage 4 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 0 Bundesagentur für Arbeit Statistik Förderstatistik Bestand an Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Sachsen und sächsische Kreise (Gebietsstand Februar 2015) Zeitreihe, Datenstand: Februar 2015 Aus IT-Systemen der Bundesagentur für Arbeit, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger. Region Haupttätigkeitsfeld / Alter bei Eintritt Dezember 2010 Dezember 2011 Dezember 2012 Dezember 2013 November 2014 Ins- gesamt davon Ins- gesamt davon Ins- gesamt davon Ins- gesamt davon Ins- gesamt davon Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer j Frauen 1 2 3 4 5 6 7 8 10 11 12 13 14 | 15 Insgesamt 11.528 5.540 5.988 4.816 2.295 2.521 5.622 2.836 2.786 3.179 1.650 1.529 5.239 2.922 2.317 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau.1 295 211 84 427 314 113 770 560 210 325 267 58 1.157 892 265 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 152 93 59 804 438 366 1.742 1.034 708 945 556 389 1.560 888 672 Bau,Architektur, Vermessung,Gebäudetechn,,3 48 33 15 117 * * 301 235 66 156 130 26 347 274 73 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - * * * 4 * * - - - * * - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 * 15 * 147 100 47 266 * * 203 152 51 267 194 73 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 58 32 26 263 136 127 577 304 273 396 214 182 323 148 175 Sachsen Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 74 20 54 265 89 176 376 106 270 190 69 121 300 104 196 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 450 96 354 1.102 246 856 1.453 329 1.124 845 220 625 1.091 355 736 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 * - * * * 63 133 56 77 119 42 77 * * 127 Militär,0 - - - - . - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 10.428 5.040 5.388 1.591 849 742 - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 1.262 705 557 558 309 249 452 289 163 295 213 82 303 186 117 25 bis unter 50 Jahre 6.117 2.913 3.204 2.387 1.120 1.267 2.665 1.319 1.346 1.326 666 660 2.437 1.299 1.138 50 Jahre und älter 4.149 1.922 2.227 1.871 866 1.005 2.505 1.228 1.277 1.558 771 787 2.499 1.437 1.062 Insgesamt 780 390 390 257 133 124 652 311 341 72 37 35 567 281 286 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 12 12 - 27 24 3 * 33 * - - - 46 28 18 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 10 * * 37 22 15 328 219 109 38 33 5 323 201 122 Bau,Architektur, Vermessung,Gebäudetechn.,3 12 * * * * - 34 21 13 - - - 12 * * Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - . - . - . _ Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - 17 9 8 16 13 3 - - - - - - Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 - - - * * * * * 10 - - _ 11 * * Chemnitz, Stadt Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 8 4 4 15 5 10 79 20 59 12 4 8 52 20 32 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 46 11 35 53 * * 132 * * 22 - 22 84 4 80 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - - - - - - - 39 17 22 Militär,0 - - - - - - - - _ _ - . _ _ _ Ohne Angabe der Haupttätigkeit 692 344 348 92 57 35 - - - _ - - _ _ Unter 25 Jahre 98 49 49 13 8 5 11 5 6 * * - 32 17 15 25 bis unter 50 Jahre 437 211 226 135 66 69 303 141 162 * * 15 254 131 123 50 Jahre und älter 245 130 115 109 59 50 338 165 173 45 25 20 281 133 148 Insgesamt 1.233 447 786 617 226 391 - - - - - - - - - Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 * * * 13 5 8 - - - - - - - - - Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 * * 4 145 72 73 - - - - - - - - - Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 * * - 28 19 9 - - - - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - 3 * * - - - - - - - - - Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 6 * * 22 4 18 - - - - - - - - - Erzgebirgskreis Untemehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 8 - 8 41 9 32 - - - - - - - - - Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 27 * * 211 44 167 - - - - - - - - - Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - 22 * * - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 1.178 432 746 132 61 71 - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 78 36 42 43 22 21 - - - - - - - - - 25 bis unter 50 Jahre 624 237 387 306 117 189 - - - - - - - - - 50 Jahre und älter 531 174 357 268 87 181 - - - - - - - - - Insgesamt 1.490 677 813 611 290 321 360 186 174 465 241 224 376 193 183 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 40 29 11 120 84 36 70 46 24 72 60 12 75 60 15 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 49 34 15 120 59 61 92 55 37 140 62 78 82 31 51 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 15 * * 28 * * 39 * * 53 * * 67 52 15 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 . - - * * * - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 * * * 39 22 17 35 23 12 62 44 18 28 23 5 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 18 8 10 45 16 29 12 * * 37 10 27 30 5 25 Mittelsachsen Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 * * 4 * * 16 8 - 8 * * * 16 * * Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 34 * * 167 52 115 80 20 60 64 16 48 46 14 32 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - 31 6 25 24 8 16 * * 23 32 * * Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 1.321 583 738 35 23 12 - - - - - . - - - Unter 25 Jahre 121 77 44 44 25 19 52 30 22 43 38 5 38 24 14 25 bis unter 50 Jahre 741 331 410 308 145 163 164 93 71 176 94 82 166 80 86 L 50 Jahre und älter 628 269 359 259 120 139 144 63 81 246 109 137 172 89 83 Insgesamt 455 222 233 21 * * 185 97 88 59 28 31 494 265 229 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau,t 66 37 29 4 * * 58 42 16 * * - 232 170 62 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 - - - * - * 56 32 24 - - - 77 25 52 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 11 * * - - - * * - - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 6 * * * - * * * 8 8 * * 21 13 8 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 6 3 3 - - - * - * - - - * * 6 Vogtlandkreis Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 * - * - - - 3 - 3 * - * * * - Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 45 10 35 13 8 5 53 * * 41 15 26 126 49 77 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 * - * - - - - - - - - - 24 - 24 Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 317 166 151 - - - - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 17 8 9 - - - 3 * * 3 * * 7 3 4 25 bis unter 50 Jahre 299 150 149 * 6 * 107 * * 30 * * 254 139 115 50 Jahre und älter 139 64 75 * * * 75 42 33 26 11 15 233 123 110 Insgesamt 593 216 377 291 117 174 743 301 442 148 58 90 567 304 263 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau,1 36 22 14 36 23 13 84 51 33 * * 3 52 32 20 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 14 * * 70 42 28 412 210 202 48 35 13 261 150 111 Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechn., 3 - - - 4 * * 12 5 7 - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - - - - - - - - - . - - - Kaufm.Dienstl..Handel,Vertrieb,Tourismus,6 3 * * * * * 17 4 13 * * 5 * - * Zwickau U ntemehmensorga, Buchhalt, Recht,Verwalt., 7 21 4 17 * - * 45 7 38 - - - 22 - 22 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 65 10 55 39 * * 173 24 149 80 11 69 216 112 104 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - - - - - - - * 10 * Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 454 171 283 135 45 90 - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 79 45 34 7 * * 18 9 9 * * - 19 14 5 25 bis unter 50 Jahre 348 102 246 193 82 111 477 181 296 * * 45 329 163 166 50 Jahre und älter 166 69 97 91 * * 248 111 137 80 35 45 219 127 92 Insgesamt 1.532 903 629 1.111 591 520 1.100 604 496 943 516 427 1.087 695 392 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 - - - 24 * * 142 116 26 95 83 12 254 231 23 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 - - - 98 73 25 305 192 113 311 204 107 296 206 90 Bau .Architektur, Vermessung,Gebäudetechn.,3 - - - 12 * * 84 74 10 * 45 * 37 37 - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - 44 * * 69 59 10 74 61 13 69 55 14 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 - - - 53 21 32 160 43 117 52 * * 97 45 52 Dresden, Stadt Unternehmensorga, Buchhalt, Recht,Verwalt., 7 - - - 33 16 17 99 39 60 121 43 78 108 43 65 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 - - - 106 24 82 229 73 156 225 61 164 199 70 129 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - 12 8 4 * * 11 27 8 19 Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 1.532 903 629 741 382 359 - - - - - . - - Unter 25 Jahre 201 119 82 138 94 44 167 116 51 143 110 33 99 66 33 25 bis unter 50 Jahre 667 421 246 415 221 194 394 230 164 317 171 146 425 266 159 50 Jahre und älter 664 363 301 558 276 282 539 258 281 483 235 248 563 363 200 Insgesamt 449 219 230 - - - - - - - - - - - - Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 - - - - - - - - - - - - - - - Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 - - - - - - - - - - - - - - - Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 - - - - - - - - - - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - - - - - - - - - - - - Kaufm.Dienstl..Handel,Vertrieb,Tourismus,6 - - - - - - - - - - - - - - - Bautzen Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 - - - - - - - - - - - - - - - Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 34 - 34 - - - - - - - - - - - - Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - - . - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 415 219 196 - - - - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 42 25 17 - - - - - - - - . - - - 25 bis unter 50 Jahre 288 147 141 - - - - - - - - _ . - - 50 Jahre und älter 119 47 72 - - - - - - - - - - - Insgesamt 810 424 386 496 234 262 - - - - - - - - - Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau.1 43 25 18 52 37 15 - - - - - - - - - Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 25 17 8 38 18 20 - - - - - - - - - Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn,,3 * * - * 6 * - - - - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - * - * - - - - - - - - - Kaufm.Dienstl., Handel, Vertrieb,Tourismus,6 - - - 19 7 12 - - - - - - - - - Görlitz Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 * * 10 37 16 21 - - - - - - - - ■ Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 79 34 45 159 35 124 - - - - - - - - - Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 647 342 305 177 115 62 - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 139 88 51 81 47 34 - - - - - - - - - 25 bis unter 50 Jahre 451 218 233 313 147 166 - - - - - - - - - 50 Jahre und älter 220 118 102 102 40 62 - - - - - - - - - Insgesamt 289 171 118 - - - - - - - - - - - - Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 21 17 4 - - - - - - - - - - - - Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 - - - - - - - - - - - - - - - Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 - - - - - - - - - - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - - - - - - - - - - - - - Kaufm.Dienstl..Handel,Vertrieb,Tourismus,6 - - - - - - - - - - - - - - - Meißen Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 - - - - - - - - - - - - - - - Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 * 3 * - - - - - - - - - - - - Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit * 151 * - - - - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 29 19 10 - - - - - - - - - - - - 25 bis unter 50 Jahre 162 100 62 - - - - - - - - - - - - 50 Jahre und älter 98 52 46 - - - - - - - - - - - - I Insgesamt 858 506 352 4 * * 302 179 123 242 142 100 415 269 146 i Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 15 15 - - - 154 128 26 78 59 19 193 155 38 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 24 7 17 - - - 54 19 35 26 13 13 38 21 17 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 5 * * - - - * * - 22 * * 51 * * ! Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 10 7 3 - - - 14 11 3 29 20 9 41 27 14 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 4 4 4 * * * * 10 17 5 12 12 * * Sächs. Schweiz- 10 12 Osterzgebirge Unternehmensorga,Buchhalt,Recht, Verwalt.,7 5 * - - - 19 6 13 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 29 4 25 - - - 43 7 36 60 16 44 68 16 52 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - - - - - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 766 470 296 - - - - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 49 37 12 - - - 4 * * 5 * * 11 7 4 25 bis unter 50 Jahre 473 275 198 * - * 126 * * 101 * * 167 97 70 50 Jahre und älter 336 194 142 * * - 172 102 70 136 84 52 237 165 72 Insgesamt 1.652 795 857 990 514 476 1.643 883 760 1.187 602 585 1.292 697 595 Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau, 1 44 * * 70 57 13 * 47 * 58 46 12 140 99 41 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 20 * * 245 137 108 394 264 130 370 204 166 434 240 194 Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 - - - 3 3 - 83 62 21 19 * * 129 94 35 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - * - * - - - * * - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - 20 14 6 116 99 17 20 * * 89 69 20 Kaufm.Dienstl..Handel,Vertrieb,Tourismus,6 21 16 5 109 83 26 338 241 97 280 182 98 149 86 63 Leipzig, Stadt Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt.,7 8 4 4 81 20 61 86 20 66 38 12 26 * * 20 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 48 11 37 161 23 138 464 110 354 327 94 233 248 59 189 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung,9 - - - 43 19 24 97 40 57 75 32 43 58 25 33 Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 1.511 706 805 258 158 100 - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 287 136 151 194 96 98 165 104 61 86 51 35 80 49 31 25 bis unter 50 Jahre 866 419 447 485 244 241 806 426 380 585 290 295 670 342 328 50 Jahre und älter 499 240 259 311 174 137 672 353 319 516 261 255 542 306 236 Insgesamt 159 52 107 37 11 26 - - - - - - - - - Land-, Forst-, Tierwirtsehaft, Gartenbau, 1 - - - - - - - - - - - - - - - Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 - - - * 5 * - - - - - - - - - Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn.,3 - - - - - - - - - - - - - - - Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - - - - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - - - - - - - - - - - - - Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 - - - - - - - - - - - - - - - Leipzig Unternehmensorga.Buchhalt.Recht,Verwalt.,7 - - - 11 * * - - - - - - - - - Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 * - * 16 * - - - - - - - - - Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung.9 - - - * - * - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - - - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit * 52 * - - - - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 9 5 4 6 * * - - - - - - - - - 25 bis unter 50 Jahre 82 30 52 21 7 14 - - - - - - - - - 50 Jahre und älter 68 17 51 10 * * - - - - - - - - - Insgesamt 1.228 518 710 381 167 214 637 275 362 63 26 37 441 218 223 Land-, Forst-, Tierwirtsehaft, Gartenbau, 1 * 10 * 81 59 22 146 97 49 - - - 165 117 48 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung,2 * - * 39 10 29 101 43 58 12 5 7 49 14 35 Bau, Architektur, Vermessung .Gebäudetechn.,3 - - - 16 * * 43 * * * 10 * 51 37 14 Naturwissenschaft, Geografie, Informatik,4 - - - - - - * * - - - - - - - Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit,5 - - - 21 11 10 * - * 10 4 6 19 7 12 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus,6 - - - * * 4 24 9 15 * - * 10 4 6 Nordsachsen Unternehmensorga,Buchhalt.Recht,Verwalt.,7 - - - 19 11 8 37 14 23 - - - 43 8 35 Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung,8 38 7 31 177 52 125 279 73 206 26 7 19 104 31 73 Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung.9 - - - * - * - - - - - - - - - Militär,0 - - - - - - - - - - . - - - - Ohne Angabe der Haupttätigkeit 1.173 501 672 21 8 13 - - - - - - - - - Unter 25 Jahre 113 61 52 32 11 21 32 21 11 10 5 5 17 6 11 25 bis unter 50 Jahre 679 272 407 193 85 108 288 120 168 27 10 17 172 81 91 50 Jahre und älter 436 185 251 156 71 85 317 134 183 26 11 15 252 131 121 Erstellungsdatum: 18.03.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 201629 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Anlage 5 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 e Bundesagentur für Arbeit Förderstatistik ________Statistik___________________________________ Tabelle 6: Einsatzfelder für Arbeitsgelegenheiten gern. § 16d SGB II - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Deutschland, Gebietsstand: Mai 2014 2013, Datenstand: Mai 2014 Einsatzfeld für Arbeitsgelegenheiten Bestand an Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten Insgesamt Bestand absolut (Jahresdurchschnitt) 74.527 davon nach Einsatzfeld in % Gesundheit und Pflege 9,2 Kinderbetreuung und Jugendhilfe 6,9 Beratungsdienste 6,3 Umweltschutz und Landschaftspflege 20,1 Infrastrukturverbesserung 42,1 Erziehung und Bildung 7,1 Wissenschaft und Forschung 0,3 Kunst und Kultur 6,6 Sport 1,3 Erstellungsdatum: 28.06.2014, Statistik Datenzentrum, FST © Statistik der Bundesagentur für Arbeit © Sundesagentur für Arbeit Anlage 6 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 Förderstatistik Austritte von Teilnehmern aus ausgewählten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit Sachsen Datenstand - und Gebietsstand: Februar 2015 Verbleibsquote 11 Eingliederungsquote 21 kumulierte Austritte von : Februar 2014 : kumulierte Austritte1 2 3) von Instrumente der Arbeitsmarktpolitik März 2012 bis Februar 2013 März 2013 bis März 2012 bis Februar 2013 März 2013 bis Februar 2014 insgesamt darunter (in % von Sp. 1) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos 01 insgesamt darunter (in % von Sp. 3) 6 Monate nach Austritt nicht i arbeitslos6i insgesamt darunter (in % von Sp. 5) 0 Monate nach Austritt sv-pflichtig beschäftigt8) insgesamt darunter (in % von Sp. 7) 6 Monate nach Austritt sv-pflichtlg beschäftigt6) 1 2 3 4 5 6 i 8 in'm 863 244 953 377 286 WHHHHM! 244 ÖS» IIIIIIIIIIIH Vermittlungsbudget 208 520 665 173 891 68 7 208 520 47,5 173,891 51.0 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 63.712 63,1 70 504 04,3 63.712 45,6 70.504 47,6 dar. bei einem Arbeitgeber 31.158 73,9 32.920 74,7 31,158 62,0 32.920 63,3 Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 5.762 71,4 7.808 79,3 5.762 62,1 7.808 72,2 Probebeschäftigung behinderter Menschen 537 69,1 549 67,2 537 56,6 549 55,5 Arbeitehilfen für behinderte Menschen 7 X 9 X 7 X 9 X Vermittlungsgutschein 4.490 70,1 X 4,490 56,0 X BgTTT‘M8*tl*w^,liaMa a m ?&8 8 491 llllllllllllllllliillllll 3863 llllllllllllllllllliiiiil 8-481 lllllllllllllllliiliiil Berufseinstiegsbegleitung 1.022 96 3 1 258 97 2 1 022 16,4 1,258 24.8 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 2.953 80,3 2.078 81,4 I 2.953 34,3 2 678 32,5 Einstiegsqualifizierung 476 88,4 481 83,8 * 476 58,8 481 55,3 Ausbildungsbegleitende Hilfen 1.032 87,5 1,677 89,6 1,032 76,2 1.077 80,3 Außerbetriebliche Berufeausbildung 2.736 54,8 1.990 54,5 2.736 33,7 1.990 34,4 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen 202 79,2 232 77.6 202 64,5 232 80,2 Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung 16 X 8 X 16 X 8 X Ausbildungsbonus (Restabwicklung) 446 85,0 167 82,6 448 73,0 167 68 8 C ttafuffiche Wm te tttifcturtg * 687 638 23079 21 SS? llllllllliiil 23078 81,* berufliche Weiterbildung (einschl. allg. MN zur Weiterbildung Reha)S| 21,111 63,3 22 612 07,4 21.111 46,7 22 612 51,3 dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 488 59,6 441 02,1 488 37,8 441 40,8 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigterb) 231 97,0 239 96,7 ^ 231 93,8 239 92,7 ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit 245 75,5 228 59.6 245 70,8 228 48,2 3ÄÖS1 866 Z7\4t BWBWMb 33851 890 St? 147 m* Förderung abhängiger Beschäftigung 25.693 83,0 23.643 85,8 25.693 74 9 23.643 78,8 Eingliederungen schuss 21,439 83,3 21 056 86,2 21 439 75,6 21,050 79,4 Emgliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte 957 82,7 824 85,6 957 70,3 824 75,7 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 828 75,4 630 74,8 828 63,2 030 64,4 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 351 64,4 175 72,6 351 48,4 175 45,7 Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) 1.712 84,9 937 89,1 1.712 77,6 937 83,6 Eingliederungsgutschein (Restabwicklung) 406 87,4 21 81,0 406 80,0 21 71,4 Förderung der Selbständigkeit 8.258 95,1 3.504 94,9 8.258 13,6 3.504 12,1 Emsbegsgeld bei selbständiger Erwerbstatigkeit 807 92,8 469 93,0 ; 807 11,5 469 10,3 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 776 92,8 1.199 92,0 i 776 0,9 1.199 7,5 Gründungszuschuss 6 Lv 95,6 1,836 97,2 0 675 14,6 6 15,6 * ********* ***"“ Mwn***n $&£ 74.9 3901 iiiiiiiiiiiiiiiiliiiillll 3.832 28.S 3901 m» besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 1 070 68,2 1.188 71,7 I 1.079 26 6 ‘ "88 26,8 Eignungsabklarung/Berufsfindung 649 73,5 730 72,7 649 8,4 730 0,3 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsforderung 887 60,0 836 56,7 887 29,2 836 28,9 Einzelfallförderung 366 95,1 377 94,7 l 360 78,7 377 79,3 individuelle rehaspezifische Maßnahmen 664 97,9 602 07,0 | 604 4,2 602 3,0 unterstützte Beschäftigung 187 67,4 168 67,3 I 187 36,7 168 28,7 $4 368 wmmmmmmim 337SJ $4 m 0J Arbeitsgelegenheiten 33 243 47,2 33.595 45,6 33.243 7,5 33.595 6,0 Förderung von Arbeitsverhältnissen 61 47,5 377 57,8 I 01 18,0 377 40,6 Beschaftigungsphase Burgerarbeit 454 53,5 384 61,7 : 454 33,0 384 34,4 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) 20 85,0 X 20 10,0 x G Fr$r* Füfdäfuog f sonstig* Förderung darunter 1 185 726 WHHWHHM! t.185 726 8M Freie Förderung SGB II 1.153 63,2 550 58,5 1.153 26,3 559 35,4 Freie Förderung SGBIII (Restabwicklung)S) 5 X x 5 x x sonstige weitere Leistungen 12 X X 12 X X Europäischer Globalisierungsfonds 15 X 167 50,3 i 15 X 107 39,5 Summe der Instrumente (A-P} 3TQ2 07 861 341927 m 29? BMWBHB 341927 4m Summe dar tnstrumente ohne Förderung dar Selbständigkeit 371 039 655 338 423 36,9 371039 4&S 33842$ Summe der Inetrumente (A-P) ohne E^mrtalfefe{ung6n4, 159 846 65,3 158,M3 0-1,9 139,848 39.7 159 543 41,4 Sttrpntn.derlhstf.umentö (A-FiohnftiFördiderSalbsti: uort.ohfte.iElnniaS. ^ 151.922 63,7 156,379 64,3 4 ua 168 378 4-2.Ö Erstellungsdatum ?? 02 2015, Datonzentaim-FST, Auftr -Nr 92785 Bundesagentur für Arbeit Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch dis ausländischen Wohnorte. *) Aus Datenachutzgründan und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rachnorisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen worden kann anonymisiert Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datentrüger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte Vorbehalten. Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen worden Einglioderungsquoton, bei denen vwniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. 1) VQ; Verbleibsquote ■ (nicht Arbeitslose + (Arbeitslose und gleichzeitig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte)) / Austritte insgesamt * 100 2) EQ Eingliederungsquote ■ svpf Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherierbare Fälle) * 100 3) für das Merkmal “sozialversicherungs pflichtige Beschäftigung" ist neben dem 6 monatigan Verbleibs Intervall auch die 6 monatigo Wartezeit der Beschäftigungsstatistik zu berücksichtigen 4) Die Einmallaistungen umfassen: Vormttlungsbudget, Vermittiungagutschain, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitehilfen für behinderte Menschon, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung (Reha). 5) jeweils alnschllaßlich der Teilnehmer aus dem Sonderprogramm "WeGebAU 2007* 6) Die Inhalte dieser Auswertung beziehen sich noch auf nlcht-revidierte Daten aus der Beschaftigungsstatistik Anlage 7 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 Welche konkreten Maßnahmen wurden in den Jobcentern ergriffen, um die Betreuung und Vermittlung von Schwerbehinderten zu verbessern? In den Jobcentern wurden folgende Maßnahmen ergriffen: • In den Jobcentern wurden die Prozesse Rehabilitation/Schwerbehinderung in Konzepten beschrieben. Diese beinhalten: - Gegenstand und Ausgestaltung der Zusammenarbeit und Festlegung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben, - Erkennen von gesundheitlichen Einschränkungen und Einschaltung der Fachdienste, - Absolventenmanagement für Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen. • In den Jobcentern gibt es neben eingerichteten Reha-Teams auch spezialisierte Fachkräfte, die sich um die besonderen Belange von Rehabilitanden und Schwerbehinderten kümmern. • Zur Sicherstellung einer bereichsübergreifenden fachkundigen Betreuung von Schwerbehinderten finden regelmäßige Schulungen der Ansprechpartner und regelmäßige Austauschrunden statt. • Für alle Mitarbeiter werden Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten, um eine homogene Beratungsleistung in allen Dienststellen anbieten zu können • Die Erfassung vermittlungsrelevanter gesundheitlicher Einschränkungen wurde unter Beachtung der sozialdatenschutzrechtlichen Vorgaben verbessert (Arbeitshilfen, programmtechnische Möglichkeiten, Wissensdatenbank, ...). Ziel ist durch eine verbesserte Datenqualität auch die Vermittlung zu steigern. • Durch den Arbeitgeberservice ist sichergestellt, dass allen betreuten Schwerbehinderten der bestmögliche Zugang zum Stellenmarkt eröffnet werden kann. Insbesondere die Beachtung der personenbezogenen Profile beim Stellenmatching steht hier im Vordergrund. • Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen wurde als fachlicher Schwerpunkt auch auf den Führungsebenen verortet. • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert bis zum Ende des Jahres 2016 im Rahmen eines Sonderprogrammes Projekte zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen. Ziel des Programmes ist die Verbesserung der lokalen bzw. regionalen Bedingungen für schwerbehinderte Menschen in ihrem Zugang zum Arbeitsmarkt, insbesondere durch die Begründung neuer und die Stabilisierung bestehender Beschäftigungsverhältnisse, die Heranführung an Beschäftigung und den Ausbau der betrieblichen Ausbildung. Eine Beteiligung an diesem Programm wurde von den Jobcentern partiell beantragt. Anlage 8 zur Großen Anfrage, Drs.-Nr. 6/1093 Bundesagentur für Arbeit Statistik Arbeitsmarktstatistik Bestand an Langzeitarbeitslosen mit Eingliederungsvereinbarung nach Geschlecht Ausgewählte Regionen (Gebietsstand Februar 2015) Ausgewählte Berichtsjahre Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen. Jahresdurchschnitt Region Geschlecht 2010 1) 2011 1) 2012 2) 2013 2014 1 2 3 4 5 Insgesamt, dav. X X X 63.295 63.388 Sachsen, dav. Männer X X X 32.548 32.601 Frauen X X X 30.747 30.788 Insgesamt, dav. 5.181 5.125 5.084 4.677 4.578 Chemnitz, Stadt Männer 2.620 2.628 2.651 2.447 2.401 Frauen 2.561 2.497 2.433 2.230 2.178 Insgesamt, dav. X X X 4.580 4.964 Erzgebirgskreis Männer X X X 2.123 2.438 Frauen X X X 2.457 2.526 Insgesamt, dav. 4.259 4.507 5 028 4.579 5.073 Mittelsachsen Männer 2.027 2.154 2.492 2.276 2.532 Frauen 2.232 2.353 2.536 2.303 2.540 Insgesamt, dav. 4.171 3.844 3.346 2.990 3 060 Vogtlandkreis Männer 1.869 1.774 1.653 1.464 1.461 Frauen 2.302 2.070 1.693 1.526 1.600 Insgesamt, dav. 6.315 6.012 4.936 4.450 4.601 Zwickau Männer 3.017 2.837 2.317 2.146 2.193 Frauen 3.298 3.175 2.619 2.304 2.408 Insgesamt, dav. 9.001 8.585 8.251 7.899 7.562 Dresden, Stadt Männer 4.806 4.510 4.475 4.374 4.187 Frauen 4.194 4.075 3.776 3.525 3.375 Insgesamt, dav. X X 3.843 4.682 4.633 Bautzen Männer X X 1.822 2.250 2.259 Frauen X X 2.021 2.432 2.374 Insgesamt, dav. X X X 6.263 6.247 Görlitz Männer X X X 3.144 3.148 Frauen X X X 3.119 3.099 Insgesamt, dav. X X X 2.992 3.434 Meißen Männer X X X 1.473 1.703 Frauen X X X 1.519 1.732 Sächs. Schweiz- Insgesamt, dav. 4.578 4.374 4.565 4.077 3.761 Osterzgebirge Männer 2.459 2.364 2.549 2.296 2.114 Frauen 2.119 2.010 2.016 1.781 1.647 Insgesamt, dav. 13.055 11.687 9.983 8.515 8.308 Leipzig, Stadt Männer 7.064 6.329 5.400 4.559 4.459 Frauen 5.990 5.358 4.582 3.956 3.849 Insgesamt, dav. X X X 3.249 2.886 Leipzig Männer X X X 1.723 1.501 Frauen X X X 1.526 1.385 Insgesamt, dav. 5.175 5.104 5.226 4.342 4.281 I Nordsachsen Männer 2.637 2.635 2.701 2.273. 2.206 | Frauen i 2.538 2.469 2.5241 2.069 i 2.075 Erstellungsdatum: 17.03.2015, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 201629 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Es liegen keine Informationen zu Eingliederungsvereinbarungen vor, da Daten durch die zkT erst ab BM April 2011 geliefert werden. 2) Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkT) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprägung "keine Angabe" zugeordnet. Näheres kann den Methodischen Hinweisen "Schätzungen in der Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden" entnommen werden.