STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10934 Thema: EU-Initiative für kostenloses WLAN „WiFi4EU" Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11/23 Dresden, 3 0. Okt. 201? Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fraget: Welche Unterschiede bestehen zwischen der EU-Förderung und der Förderung des Freistaates nach Richtlinie DiOS und welcher zusätzliche Nutzen ergibt sich hieraus gegebenen¬ falls für die Gesamterschließung mit kostenlosen öffentlichen WLAN in Sachsen? Aus Sicht der Staatsregierung kann das Förderprogramm vor allem als Er¬ gänzung für Standorte im Freistaat dienen, die nach Richtlinie DiOS derzeit nicht förderfähig sind. Dies gilt vor allem für Bereiche, die nur gegen Ein¬ trittskosten zugänglich sind sowie Orte ohne touristische Relevanz. Jedoch sind für die Umsetzung des EU-Förderprogramms noch viele Fragen offen, so dass die Unterschiede noch nicht abschließend angegeben werden kön¬ nen. Der wesentliche Unterschied ist zwischen den beiden Förderungen in der Zielrichtung zu sehen. Während die RL DiOS auf die Versorgung von touris¬ tisch relevanten Orten abzielt und damit die Attraktivität steigern soll, steht das Programm WiFi4EU für ein europaweit einheitliches, offenes WLAN- System in Kommunen. Auf Grund der, nach aktuellem Kenntnisstand, be¬ schränkten finanziellen Mittel und dem Bestreben einer gleichmäßigen Ver¬ teilung der Fördermittel ist eine Breitenwirkung in Sachsen nicht zu erwarten. Ein weiterer Unterschied liegt in der Art und Weise der Förderung. Während die RL DiOS bedarfsgerecht mit einer Förderquote von 80 Prozent ausge¬ staltet ist, sieht das Programm WiFi4EU eine 100 Prozent Finanzierung mit einer geringen Obergrenze vor. -ir Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamillc Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen; Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltesteile Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: In wie vielen Kommunen in Sachsen könnten voraussichtlich zusätzli¬ che Hotspots mithilfe der EU-Förderung eingerichtet werden und mit welcher Förderhöhe können die Kommunen jeweils rechnen? Da die Details des Antragsverfahrens bislang noch nicht spezifiziert wurden, lässt sich hierzu noch keine Prognose erstellen. Insbesondere die Frage, wie die angekündigte „geografisch ausgewogene" Verteilung der Mittel erfolgen wird, sowie die Ausgestal¬ tung des ebenfalls angekündigten „Windhundverfahrens" dürften erheblichen Einfluss auf die Anzahl erfolgreicher Anträge aus dem Freistaat haben. Frage 3: Welche Kommunen in Sachsen haben bislang Interesse an einer Inan¬ spruchnahme der EU-Förderung bekundet und planen eine Antragstel¬ lung? Erstes Interesse an der EU-Förderung „WiFi4EU" wurde dem Breitbandkompetenzzent¬ rum Sachsen bisher durch die Kommunen Leipzig, Moritzburg und Mügeln bekundet. Darüber hinaus ist die konkrete Planung einer Antragstellung bisher von der Stadt Freital bekannt. Frage 4: Wie wird die Sächsische Staatsregierung und das Breitbandkompe¬ tenzzentrum Sachsen sächsische Kommunen, Landkreise und öffentli¬ che Institutionen über die Fördermöglichkeit informieren und bei der Auswahl und Nutzung vorhandener Förderinstrumente unterstützen? Ende Mai 2017, also unmittelbar nach der Veröffentlichung der EU-Kommission zur Einigung auf Eckpunkte des Förderprogramms, erfolgte eine erste Information der Kommunen und Landkreise. Weiterhin wurde das Programm WiFi4EU in die Beratung durch das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ) integriert, so dass es in jedem Bera¬ tungsgespräch zur Förderung von WLAN-HotSpots erörtert wird. Aufgabe des BKZ ist es, gemeinsam mit dem potenziellen Antragsteller aus den bestehenden Förderpro¬ grammen die bestmögliche Alternative entsprechend den individuellen Anforderungen auszuwählen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2017-10-30T10:45:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes