SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10935 Thema: Demokratiebildung an Oberschulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 20.09.2017 stellten die Sächsische Staatsministerin für Kultus und der Sächsische Staatsminister für Justiz ein neues Unterrichtsmodul für Oberschulen zur Demokratieerziehung vor." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit unterscheidet sich das vorgestellte Modul "Umgang mit Wahrnehmung und Wahrheit" inhaltlich und im Umfang der Unterrichtsstunden vom "Lernbereich 1: Wahrnehmung und Wahrheit" des Fachs Ethik im Lehrplan für Mittelschulen von 2004/2009 und in welchen Lernbereichen wird das neue Modul mit welchen Inhalten und Zeitrichtwerten in den Lehrplänen der Fächer Ethik und Religion der Klassenstufe 6 eingebunden? Die Ziele der geplanten und teilweise bereits erstellten Unterrichtsmodule unterscheiden sich nicht von den Zielen der Lernbereiche der entsprechenden Fachlehrpläne, sondern konkretisieren diese. Das Modul 1 .. Umgang mit Wahrheit und Wahrnehmung" kann den Fächern Katholische Religion und Ethik im Lernbereich 1 sowie dem Fach Evangelische Religion im Lernbereich 4 der Klassenstufe 6 zugeordnet werden . Die Unterrichtsmodule zur Unterstützung der Demokratieerziehung sind lehrplankonform angelegt, d. h. sie stellen ein Angebot für Lehrkräfte dar, die Ziele des Lehrplans in dieser didaktisch-methodisch aufbereiteten Unterrichtssequenz umzusetzen. Die Ziele und Inhalte der betreffenden Lernbereiche fokussieren den eigenen Umgang mit Sinneswahrnehmungen, Wahrheit und Lüge. Die Schüler werden mit ihrer subjektiven Wahrnehmung konfrontiert und übertragen diese auf soziale Kontexte, wie die Begegnungen mit anderen Menschen und deren Wahrheiten . Damit werden die Seite 1 von 3 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/10/70 DresdertZ9. Oktober 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN wesentlichen Lernziele des Lernbereiches 1 im Fach Ethik der Klassenstufe 6, der einen Zeitrichtwert von 14 Unterrichtsstunden vorsieht, abgedeckt: • Kennen eigener Sinneswahrnehmungen, • Übertragen der Kenntnisse über Sinneswahrnehmungen auf die Begriffe Wahrheit und Lüge, • Beurteilen des eigenen Umgangs mit Wahrheit und Lüge. Es bietet sich an, das Modul 1 am Ende des Lernbereiches 1 "Umgang mit Wahrheit und Wahrnehmung" einzusetzen. Für die Realisierung des Moduls sind sechs Unterrichtsstunden vorgesehen. Für das Fach Katholische Religion sieht der Lernbereich 1 "Das eigene Leben und unsere Welt'' ca. acht Unterrichtsstunden vor. Die Lernziele, die mit dem Modul 1 realisiert werden , lauten: • Übertragen der Kenntnisse von Konflikten und verschiedenen Lösungswegen auf Beispiele aus dem Lebensumfeld, • Kennen verschiedener Formen gemeinschaftsschädigenden und gemeinschaftszerstörenden Verhaltens. Das Modul wird im Lernbereich 1 nach einer kurzen Einführung umgesetzt. Anschließend findet eine Auswertung und Bewertung statt, so dass der Rahmen von ca. acht Unterrichtsstunden eingehalten werden kann . Für das Fach Evangelische Religion ist der Lernbereich 4 in der Klassenstufe 6 für den Einsatz des Moduls vorgesehen . Damit wird das Lernziel Anwenden des Dekalogs und biblischer Beispielgeschichten auf den Umgang mit Lüge und Wahrheit sowie in Konfliktsituationen umgesetzt. Der Lernbereich hat einen Zeitrichtwert von acht Unterrichtsstunden . Frage 2: Mit welchen Personen (beruflicher Hintergrund, ggf. Dienststelle) war die Arbeitsgruppe zur Erstellung des Moduls besetzt und wie gestaltete sich die konkrete Zusammenarbeit? Die Arbeitsgruppe setzt sich aus sechs Fachberaterinnen für die Fächer Ethik, Geschichte und Gemeinschaftskunde sowie einer Vertreterin aus dem Staatsministerium der Justiz (SMJus) und einem Vertreter der Rechtsanwaltskammer (RAK) zusammen. Geleitet wird die Arbeitsgruppe von einer Referentin des Sächsischen Bildungsinstitutes (SBI). Es finden regelmäßig Arbeitsberatungen statt, in die die Arbeitsergebnisse der Fachberaterinnen, die mit Lehrkräften an den Schulen erarbeitet wurden , einfließen . Diese Arbeitsergebnisse werden mit den Vertretern des SMJus und der RAK diskutiert und in den Ressorts abgestimmt. Für die strukturelle Gestaltung und das Layout ist das SBI verantwortlich. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 3: Inwiefern erhalten die den Unterricht begleitenden Vertreter*innen der Justiz (Richter*innen, Staatsanwält*innen, Rechtsanwält*innen) für die Teilnahme an den Unterrichtsstunden eine Aufwandsentschädigung aus welchem Haushaltstitel ? Die den Unterricht begleitenden sächsischen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erhalten grundsätzlich eine einheitliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,27 € je Lehrveranstaltungsstunde aus den Kapiteln 0536, 0537 und 0538, Titel 42721 "Vergütungen für Lehraufträge" sowie Reisekosten nach dem Sächsischen Reisekastengesetz aus den gleichen Kapiteln im Titel 52701 "Reisekostenvergütungen" . Die sächsischen Richter und Staatsanwälte übernehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Nebentätigkeit Frage 4: Zu welchen Ergebnissen kam die Evaluierung des Moduls an den sechs Oberschulen, an denen es bereits erprobt wurde und inwieweit wurde das Modul infolge dessen geändert? An den sechs Oberschulen, an denen das Modul erprobt wurde, fand keine Evaluierung des Moduls statt. Die Fachberater und die an der Pilotierung beteiligten Vertreter aus Justiz und Anwaltschaft haben in der Klausurtagung im Sächsischen Staatsministerium für Kultus am 19. Januar 2017 und im Nachgang schriftlich über ihre Erfahrungen bei der Erprobung des Moduls berichtet. Aus diesen Erfahrungen heraus wurde in der Arbeitsgruppe unter Leitung des SBI eine gemeinsame Struktur, die sich an den Planungsbeispielen für den kompetenzorientierten Unterricht orientiert, entwickelt. Darüber hinaus wurden die erprobten Entwürfe inhaltlich und sprachlich qualifiziert. Frage 5: Inwieweit ist bei Erstellung weiterer Module für andere Klassenstufen und zu anderen Themen wieder die Einbeziehung externer Personen neben den Fachberater*innen der Schulen geplant? Es ist vorgesehen, bis zum Schuljahr 2018/2019 zwei weitere Module zu entwickeln, die die Themenbereiche Zivilcourage, Menschen- und Völkerrecht sowie wehrhafte Demokratie fokussieren. Diese sind in den Fächern Geschichte und Gemeinschaftskunde verortet ln einem aktiven Lehr- und Lernprozess werden die Erfahrungen der Schüler aufgegriffen und mit fachlichen sowie rechtskundliehen Bezügen verknüpft. Die Erarbeitung dieser Module wird durch die o. g. Arbeitsgruppe, in die die Vertreter des SMJus und der RAK integriert sind, umgesetzt. Die Einbeziehung externer Experten ist grundsätzlich vorgesehen. Es sind dahingehend jedoch noch keine Vereinbarungen getroffen worden. Mit freundlichen Grüßen 2017-10-30T07:40:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes