STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10944 Thema: Verbotenes Neonazi -Konzert in Ostrau im Mai 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Unter https://www.freiepresse.de/LOKALES/MITTELSACHSEN/FREI- BERGNerdacht-aufrechtsextreme-Veranstaltung-in-Graenitz-artikel 9915906.php# berichtet die Freie Presse von einem Neonazi -Konzert, welches am 27.05.2017 in Ostrau stattfinden sollte, jedoch vom Landratsamt verboten wurde. Der Veranstalter wurde jedoch später zusammen mit 40 weiteren Neonazis in einem alten Gasthaus in Gränitz festgestellt. Ein Polizeieinsatz blieb allerdings wirkungslos, da die dortige Veranstaltung als private Feier begangen wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Art von Veranstaltung wurde durch welchen Veranstalter für welches Ostrauer Objekt angemeldet? Der Staatsregierung ist keine Anmeldung im Sinne der Fragestellung bekannt . Frage 2: Wer war für diese Veranstaltung als Redner, Interpret usw. geladen? Laut Veranstaltungsflyer im Internet für eine rechtsextremistisch orientierte Musikveranstaltung am 27. Mai 2017 in Mitteldeutschland waren die Auftritte der rechtsextremistischen Liedermacher „Makss Damage", „FreilichFrei", „Villain051" („A3STUS") und „F.i.e.l." (Solo) geplant. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/40 Dresden, 1. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Befindet sich das ehem. Gasthaus im Brand-Erbisdorfer Ortsteil Gränitz weiterhin im Besitz des ehem. Bundesvorsitzenden der NPD, der es 2001 erworben hat, wenn nein, in wessen Besitz befindet sich der ehem. Gasthof momentan? Über einen Besitzerwechsel liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen von Neonazis fanden seit dem Erwerb des ehem. Gasthauses durch einen ehem Bundesvorsitzender der NPD im Jahre 2001 im Gasthaus statt oder waren geplant? Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Datum Veranstaltung 08.09.2007 verhindertes rechtsextremistisches Konzert 30.08.2008 geplantes Sommerfest 22.11.2008 Musikveranstaltung 03.04.2009 verbotenes rechtsextremistisches Konzert 11.07.2009 verbotene Vortragsveranstaltung „Geschichtswerkstatt" 19.12.2009 Mitgliederversammlung und Weihnachtsfeier 22.08.2010 Vortragsveranstaltung 08.10.2011 Musikveranstaltung 27.04.2012 verhindertes rechtsextremistisches Konzert 25.08.2012 Treffen 27.05.2017 Liederabend Darüber hinaus liegen der Staatsregierung zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 SächsVerf) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 SächsVSG) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu Seite 2 von 3 STAATSMISTER11.11V1 DES INNERN Freistaat SACHSEN beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Seutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationseermittlung unterbleibt. Es wird da auf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangeri weitergehende Auskunft erteilt wird. Mit fieun lichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-11-01T14:16:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes