STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10946 Thema: Breitbandverfügbarkeit bei sächsischen Behörden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen Datenraten breitbandiger Internetverbindungen sind derzeit welche sächsischen Landesbehörden ausgestattet? (Bitte sämtliche Behördenstandorte und deren Breitbandverfügbarkeit in den Mbits/s-Stufen des Di0S-Atlas Sachsen angeben.) Die sächsischen Landesbehörden haben keine breitbandigen Internetverbindungen , sondern sind an das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) angeschlossen , über das sie kommunizieren. Gegenwärtig werden die Behörden vom SVN 1.0 auf das SVN 2.0 mit der jeweils benötigten Bandbreite von ADSL 16 MBit/s bis EthernetConnect 10 Gbit/s migriert. Frage 2: Welche Datenraten breitbandiger Internetverbindungen stehen derzeit an den geplanten aber noch nicht bezogenen Behördenstandorten des Standortkonzepts zur Verfügung? Die Ausführungen in der Antwort auf die Frage 1 gelten entsprechend. An bisher nicht bezogenen Behördenstandorten gibt es noch keinen SVN- Anschluss. Bei Bezug des Standortes wird entsprechend der beantragten Bandbreite mindestens eine symmetrische Anbindung auf Basis von Kupferkabel (bis 10 Mbit/s) oder Glasfaser (20 Mbit/s bis 10 Gbit/s) bereitgestellt . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-6-1053 Dresden, 1. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Mit welchen Datenraten breitbandiger Internetverbindungen sind derzeit welche Träger der Selbstverwaltung ausgestattet? (Bitte sämtliche Standorte und deren Breitbandverfügbarkeiten in den Mbit/s-Stufen des Di0S-Atlas Sachsen angeben .) Den Kommunen steht mit dem Kommunalen DatenNetz (KDN) eine auf dem SVN basierende Infrastruktur zur Verfügung. Der Anschluss an das KDN ist freiwillig. Nicht alle Kommunen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte , die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht . Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichts-behörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Frage 4: Inwieweit können mit den derzeit zur Verfügung stehenden Datenraten eine vollständige elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung nach dem E- Government-Gesetz gewährleistet werden, insbesondere welche Datenraten wären für die Umsetzung der elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung erforderlich? Frage 5: Zu 4.: Falls die erforderlichen Datenraten derzeit nicht zur Verfügung stehen: An welchen Behördenstandorten werden zu welchem Zeitpunkt welche Datenraten erreicht bzw. sollen erreicht werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Mit den im SVN angebotenen Datenraten von ADSL 16 MBit/s bis EthernetConnect 10 Gbit/s ist eine vollständige elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung möglich . Die konkreten Datenraten sind vom Umfang des jeweiligen Schriftgutes und der Anzahlti l er Mitarbeiter abhängig. Auf Grund der Erfahrungen aus dem Projekt wurde eine B ndbreite von 20 kbit/s je Nutzer exklusiv für die Vorgangsbearbeitung ermittelt. Sollte ies Bandbreite im Einzelfall nicht ausreichend sein, können notwendige Bandbreite erw iterungen derzeit im SVN 2.0 kurzfristig verbindlich bestellt werden. Mit fraundlichen Grüßen Mates Ulbig Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2017-11-01T14:53:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes