STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10947 Thema: Projekt "Fred C" Bekämpfung Crystal Missbrauch Für das Projekt "Fred C" - Bekämpfung Crystal Missbrauch - wurde eine Förderung von 100 Prozent in Aussicht gestellt, nun soll ein Eigenanteil von 20 Prozent aufgebracht werden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projektträger beteiligen sich am oben genannten Projekt? Frage 2: Warum wird für das oben genannte Projekt nun ein Eigenanteil von 20 Prozent gefordert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) fördert das Projekt "Fred+C" in Trägerschaft des Kooperationsverbundes Diakonisches Beratungszentrum Vogtland gGmbH (bis 31.12.2016 Diakonisches Kompetenzzentrum für Suchtfragen gGmbH) und DRK Kreisverbandes Vogtland/Reichenbach. Der Projektträger hatte 2015 nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung des SMS vom 11 . Mai 2015, in der über die bei der Haushaltsstelle 08 05J684 56 "Zuschüsse für laufende Zwecke der Suchtprävention und -krankenhilfe" erfolgte Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1.400,0 TEUR informiert wurde, einen Antrag auf Förderung des Projektes gestellt. Die Förderung dieses Projektes erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe. Danach beträgt die Zuwendung des Freistaates Sachsen max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aussagen, wonach Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-17/849 Dresden, 1 . November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ FreD-Projekte zu 100 % aus Landesmitteln gefördert werden, wurden seitens der Staatsregierung nicht getroffen. Weitere Anträge auf Förderung des FreD-Projektes nach der Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe sind nicht bekannt. Eine abschließende Übersicht der Einrichtungen, die sich am Projekt "FreD" beteiligen liegt der Staatsregierung auf Grund der Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte für die Gewährung und Koordinierung von Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung nicht vor. Auf der Hornepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl-fred.de- der Landschaftsverband Westfalen-Lippe entwickelte das Projekt und bildet die entsprechenden Trainer aus - sind Standorte in Sachsen veröffentlicht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe weist jedoch darauf hin, dass nur die Standorte gelistet sind, die sich bei ihm melden. Frage 3: Gibt es bereits Projektträger, welche aufgrund des nun erhobenen Eigenanteils die Teilnahme am Projekt absagen mussten? (Bitte aufgeschlüsselt nach Projektträger und Landkreisen/Kreisfreien Städten) Dazu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen 0. b;;lti Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2017-11-02T12:09:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes