STAATSTV11NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10949 Thema: Beobachtung durch Verfassungsschutz wegen Kontakten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Drs. 6/10522 genügt ein tatsächlicher Anhaltspunkt für eine nicht flüchtige oder zufällige Beziehung zu einem extremistischen Personenkreis , um aufgrund von ‚Kontakten' durch den Sächsischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann liegen „tatsächliche Anhaltspunkte" vor? (Sofern keine klare abstrakte Definition gegeben werden kann, wird um eine abschließende Auflistung von Fallgruppen gebeten, die über die in Drs. 6/10522 bereits genannten Beispiele hinausgeht) Tatsächliche Anhaltspunkte sind konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände auf Tatsachenbasis (d. h. mehr als bloße Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen), vgl. Schenke/Graulich/ Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, Kommentar zu § 4 BVerfSchG, Rn. 100. Frage 2: Es ist in der Antwort zur Drs. 6/10522 nur davon die Rede, dass Kontakte zu Personenzusammenschlüssen für eine Beobachtung genügen . Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Kontakte zu einzelnen extremistischen Personen nicht genügen? Auf § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVSG wird verwiesen. Danach richtet sich der gesetzliche Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes grundsätzlich auf Bestrebungen, d. h. politisch bestimmte, ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 SächsVSG handelt für einen Personenzusammenschluss, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3144 Dresden, 1. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie ziel- und zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind (nur dann) Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. Kontak zu einzelnen extremistischen Personen sind somit dann relevant, wenn sie mit Beug zy einer Bestrebung bzw. zu deren Aktivitäten erfolgen. Davon abzugrenzen sind ontafte sonstiger Art (z. B. rein privater Natur), die keine politischen Bezüge aufwdisen Mit; freunllichen Grüßen Ma us Ulbig Seite 2 von 2 2017-11-01T09:59:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes