STAATSMIN1STER1U1VI DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10951 Thema: Anzeigen und interne Ermittlungen gegen sächsische Polizisten , die beim G20 -Gipfel in Hamburg eingesetzt wurden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Nach dem G20 -Gipfel wurden 95 interne Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingeleitet. Darüber hinaus soll es 100 Prüffälle geben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anzeigen wurden gegen sächsische Polizisten, die beim G20- Gipfel in Hamburg im Einsatz waren, gestellt? (Bitte auflisten, wo die Anzeigen gestellt wurden und aus welchen Gründen!) Es sind keine Vorgänge im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 2: Wie viele interne Ermittlungsverfahren (von Amts wegen) / Disziplinarverfahren wurden gegen sächsische Polizisten, die beim G20 -Gipfel im Einsatz waren, eingeleitet? (Bitte auflisten, wer die Verfahren eingeleitet hat und aus welchen Gründen!) Es sind keine Vorgänge im Sinne der Fragestellung bzw. mit Bezug auf das unmittelbare Einsatzgeschehen bekannt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-1053/38/36 Dresden, 1. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Bei wie vielen sächsischen Polizisten, die beim G20 -Gipfel im Einsatz waren, läuft darüber hinaus eine rechtliche Vorprüfung durch die StA zu Ermittlungsverfahren / im Disziplinarverfahren? (Wenn möglich bitte ebenfalls die Gründe bzw. möglichen Verfehlungen angeben.) Es ween keine Vorprüfungen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens durchgeführt. Im Zistä/digkeitsbereich der sächsischen Staatsanwaltschaften sind bislang keine Prüfverfa)firen im Sinne der Fragestellung eingeleitet worden. Mit fteuridlichen Grüßen Ma us Ulbig Seite 2 von 2 2017-11-01T14:50:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes