STAATSM1N1STER1JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/10964 Thema: aktuelle Situation des Kulturdenkmales Propsteikirche Sankt Trinitatis am Rosental in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebäude bzw. Gebäudebestandteile der Propsteikirche Sankt Trinitatis am Rosental in Leipzig in welchem baulichen Zustand stehen aufgrund welcher Kriterien unter Denkmalschutz und worin besteht der denkmalpflegerische Wert des Ensembles des Denkmales aus Sicht der Staatsregierung bzw. des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD)? Die in den Jahren 1978 bis 1982 im Stil der (DDR-) Moderne errichtete ehemalige Propsteikirche St. Trinitatis steht unter Denkmalschutz, welcher den Sakralbau mit dem freistehenden Glockenturm, alle weiteren Gebäudeflügel mit Werktagskapelle, Gemeindesaal, Unterrichtsräume und Wohnungen sowie die umgebende Grünanlage und Pflasterung umfasst. Die Trinitatiskirche ist ein Beispiel moderner Sakralarchitektur in Ostdeutschland. Der Denkmalwert liegt insbesondere auf der künstlerischen Ausstattung und dem Hauptgebäude mit dem Glockenturm. Der bauliche Zustand der Kirche verschlechtert sich seit dem Leerstand des Gebäudes nach Auszug der Gemeinde 2015. Gutachten von 2016 belegen einen Instandhaltungsstau. Schwerwiegender sind aber die Gründungsfehler des Gebäudes, das somit statisch ertüchtigt werden müsste. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1053/34/12 Dresden, 3. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wie stellt sich die aktuelle Situation der Propsteikirche Sankt Trinitatis am Rosental in Leipzig aus Sicht der Staatsregierung dar? Im Jahr 2017 verkaufte die Kirchgemeinde das Grundstück. Der Antrag des neuen Eigentümers auf Abbruch des Denkmals wurde durch die Stadt Leipzig als untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Juni 2017 wegen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit des Erhalts mit Auflagen genehmigt ; ausgenommen hiervon ist der Glockenturm, der zu erhalten ist. Der Eigentümer beabsichtigt, den Abbruch des Denkmalkomplexes spätestens 2018 durchzuführen . Mit gesonderter denkmalschutzrechtlicher Genehmigung und schriftlicher Einverständniserklärung des Künstlers wurde im August 2017 die künstlerische Ausstattung ausgebaut und geborgen. Zuvor waren Teile der Ausstattung bereits entwendet, zerstört und durch Farbschmierereien verunstaltet worden. Frage 3: Welche Initiativen von Vereinen, Verbänden und einzelner Personen zum vollständigen Erhalt und zur Nutzung des Denkmals sind der Staatsregierung bekannt und inwieweit können diese unterstützt werden? 2015 gab es ein studentisches Entwurfsprojekt eines Architekturbüros, das sich in verschiedenen Konzepten mit einer möglichen Umnutzung der Gebäude befasst hat. Laut einem Bericht der Leipziger Volkszeitung vom 4. Oktober 2017 hat sich eine Initiative (wohl innerhalb des Leipziger Stadtforums) gebildet, die sich für den Erhalt des Kirchengebäudes einsetzt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor über Initiativen von Vereinen, Verbänden und einzelner Personen, die sich für den vollständigen Erhalt und die Nutzung der ehemaligen Propsteikirche einsetzen. Frage 4: Was wurde seitens der Staatsregierung an Initiativen unternommen, um eine geeignete Nachnutzung nach dem Auszug der Probsteigemeinde zu finden? Der Staatsregierung obliegt keine eigene Verantwortung, für das Kirchenareal der ehemaligen Leipziger Propsteikirche Sankt Trinitatis eine geeignete Nachnutzung zu finden. Eigentümer und Besitzer hingegen sollen gemäß § 9 Abs. 1 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) eine Nutzung anstreben, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet, wenn das Kulturdenkmal nicht mehr entsprechend seiner ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt wird. Mangels entsprechender Initiativen bestanden bisher auch keine Anknüpfungspunkte für eine Unterstützung durch die Staatsregierung. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Unterstützung könnte der Käufer des Denkmals durch den Freistaat erhalten , um die Sicherung und Instandhaltung sowie eine künftige öffentliche Nutzung des Denkmals gewährleisten zu können und welche Pläne und Konzepte für die Nutzung des Denkmals sind dem Freistaat bekannt? Die Sta t Leipzig als untere Denkmalschutzbehörde hat den neuen Eigentümer auf die Möglic keit der Inanspruchnahme von Denkmalfördermitteln und von Steuererleichterunge 'hingewiesen. Der eue igentümer plant auf dem Grundstück eine Wohnnutzung. Mit fr'un4ichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2017-11-03T08:58:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes