STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10976 Thema: Kriminalpräventive Räte in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kriminalpräventive Räte existieren gegenwärtig in Sachsen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Kreisfreien Städten, Gemeinden und Städten!) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/45 Dresden, 6. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Gründung und Etablierung eines Kriminalpräventiven Rates ist eine freiwillige kommunale Aufgabe. Die Staatsregierung hat daher keine Kenntnis über die vollständige Anzahl bestehender und aktiver Kriminalpräventiver Räte in Sachsen. Die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates (Gst. LPR) arbeitet mit einigen Kriminalpräventiven Räten zusammen und nimmt u. a. an deren Sicherheitskonferenzen und weiteren Veranstaltungen teil: • Kriminalpräventiver Rat der Stadt Leipzig • Kriminalpräventiver Rat der Stadt Dresden • Kriminalpräventiver Rat der Stadt Chemnitz • Kriminalpräventiver Rat des Landkreises Leipzig • Kriminalpräventiver Rat des Landkreises Görlitz Frage 2: In wie vielen Kriminalpräventiven Räten gemäß Frage 1 ist die Sächsische Staatsregierung mit Bediensteten welcher Behörde vertreten? Die Gst. LPR wird durch eine Bedienstete im Kriminalpräventiven Rat des Landkreises Leipzig vertreten. Frage 3: In welchem Umfang und aus welchem Haushaltstitel fördert der Freistaat Sachsen in den Jahren 2016 und 2017 finanziell die Arbeit der sächsischen Kriminalpräventiven Räte? (Bitte aufschlüsseln nach Kriminalpräventiven Räten und Förderhöhe !) Frage 4: Wie viele und welche Projekte der Kriminalpräventiven Räte gemäß Frage 1 wurden und werden in den Jahren 2016 und 2017 gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Eine Richtlinie speziell zur Förderung der Arbeit der Kriminalpräventiven Räte gibt es derzeit nicht. Über den Haushaltstitel 03 20/545 81 wurden folgende Projekte und Maßnahmen von Kriminalpräventiven Räten (mit)finanziert: Kriminalpräventiver Rat der Studie „VVohnungsein- 3.521,53 Euro für Erhe- Stadt Leipzig (2016) bruch" (gemeinsam mit der bung der Universität Universität Leipzig) Leipzig Kriminalpräventiver Rat der Fachtag „Suchtprävention" 540,- Euro für Referenten Stadt Chemnitz (2017) Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welche Kenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über Evaluationen der Arbeit der sächsischen Kriminalpräventiven Räte bzw. ist eine solche Evaluation durch die oder unter Beteiligung der Staatsregierung bzw. nachgeordneter Behörden geplant? (Bitte aufschlüsseln nach durchführender Institution der Evaluation !) Eine E aluation über die Arbeit der Kriminalpräventiven Räte durch die Sächsische Staats gierung ist nicht geplant. Das Deutsche Forum für Kriminalprävention und die Arbeit telle Nationales Zentrum für Kriminalprävention führen aktuell eine Bestandsaufnahme kommunaler Präventionsarbeit durch, die Landespräventionsgremien wurden iürn Interstützung gebeten. Vor diesem Hintergrund wurden die sächsischen Komniun n mit einem Schreiben über dieses Vorhaben informiert. Mit freu dlichen Grüßen Mfrkus Ulbi Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2017-11-06T09:34:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes