STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10982 Thema: Ordnungswidrigkeiten wegen Führens von Hieb- und Stichwaffen 2016 und 2017 - Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs.-Nr.: 6/3995 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2016 und im 1. bis 3. Quartal 2017 in Sachsen wegen des Führens von Hieb- und Stoßwaffen festgestellt und wie viele Bußgelder wurden diesbezüglich verhängt? (Bitte aufschlüsseln entsprechend Drs. 6/3995 nach Jahr, Landkreisen und Kreisfreien Städten und Art der Waffen!) Soweit bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten auswertbare Daten nach Abschluss der Bußgeldverfahren bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen vorlagen, werden diese in der Anlage dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dargestellten Informationen für eine Gesamtschau nicht vergleichbar und damit auch nicht belastbar sind. Frage 2: Weshalb konnte in der Antwort der Staatsregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/3995 über die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten entsprechend der hier oben gestellten Frage 1 für die Jahre 2010 bis 2015 Angaben gemacht werden und weshalb wurden die vergleichbaren Angaben für das Jahr 2016 in der Antwort der Staatsregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/7780 verweigert? Auf die in den Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/3995, Frage 4 und Drs.-Nr. 6/7780, Frage 3, angegebenen Erläuterungen wird verwiesen. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/38/56 Dresden, 7. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die kommunalen Bußgeldstellen sind nicht verpflichtet, entsprechende Statistiken vorzuhalten . Sie entscheiden in eigener Verantwortung sowohl über die Systematik bei der Erfassung ihrer Verfahren als auch über die Erfassungstiefe. Deshalb kann nicht jede denkbare Frage beantwortet werden. Im Rahmen der Beantwortung der Frage 4 der kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3995 erfolgte ausschließlich die Darstellung bekannt gewordener Teilfakten und Circa -Angaben unter dem Hi weis auf deren Unvollständigkeit, die eine Gesamtschau unmöglich machte. , Auch M Fall der Frage 4 der kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/7780 standen die Unvollständigkeit und Mängel in der Vergleichbarkeit der einzelnen Daten einer Antwort im Sinne der Fkage ellung entgegen, allerdings wurde hier auf die Darlegung von die Frage nicht 1ealfwortenden Informationsfragmenten verzichtet. ; Mit frieun lichen Grüßen M us Ulbig Seite 2 von 2 Anlage Frage 1 zu Drs.-Nr. 6/10982 „Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2016 und im 1. bis 3. Quartal 2017 in Sachsen wegen des Führens von Hieb- und Stoßwaffen festgestellt und wie viele Bußgelder wurden diesbezüglich verhängt? (Bitte aufschlüsseln entsprechend Drs. 6/3995 nach Jahr, Landkreisen und Kreisfreien Städten und Art der Waffen!) Landkreis/Kreisfreie Jahr Anzahl Anzahl Art der Waffen und Stadt festgestellter erhobener Anzahl Ordnungswidrigkeiten Bußgelder Landkreis Bautzen 2016 78 67 Schlagstock (19), Messer (57), Baseballschläger (1), selbstgebaute Waffe (1) 2017 37 31 Schlagstock (10), Messer (27) Landkreis 2016 75 75 Messer (59), Erzgebirgskreis Teleskopschlagstöcke (16) 2017 27 27 Messer (23), Teleskopschlagstöcke (4) Landkreis Görlitz 2016 119 119 Hiebwaffen (37), Stichwaffen (82) 2017 79 79 Hiebwaffen (26), Stichwaffen (53) Landkreis Leipzig 2016 23 18 Messer (13), Schlagstock (8), Dolch (1), Bajonett (1) 2017 25 16 Messer (16), Schlagstock (7), Machete (1), Sonstige (1) Landkreis Meißen 2016 27 27 Messer (19), Schlagstock (8) 2017 14 14 Messer (10), Schlagstock (4) Landkreis 2016 22 14 Mittelsachsen 2017 32 17 Landkreis 2016 11 11 Teleskopschlagstock Nordsachsen (10), Bajonett (1) 2017 3 3 Teleskopschlagstock (3) Landkreis 14 14 Teleskopschlagstock Sächsische 2016 (17) Schweiz- 3 3 Teleskopschlagstock Osterzgebirge 2017 (2), Bajonett (19) Landkreis 2016 12 10 Teleskopschlagstock Vogtlandkreis (10), Samurai- Schwert (2) 2017 3 2 Teleskopschlagstock (2), Wurf -Axt (1) Seite 1 von 2 Anlage Frage 1 zu Drs.-Nr. 6/10982 Landkreis/Kreisfreie Jahr Anzahl Anzahl Art der Waffen und Stadt festgestellter erhobener Anzahl Ordnungswidrigkeiten Bußgelder Landkreis 2016 45 42 Einhandmesser (31), Zwickau Messer m. feststehender Klinge (8), Teleskopschlagstock (2, Macheten (4) 2017 38 30 Einhandmesser (30), Messer m. feststehender Klinge (4), Teleskopschlagstock (6) Stadt Chemnitz 2016 108 Einhandmesser (95), Schlagstock (13) 2017 61 Messer (45), Schlagstock (16) Stadt Dresden 2016 49 45 Teleskopschlagstock (43), Messer m. Waffeneigenschaft (6) 2017 17 10 Teleskopschlagstock (15), Messer m. Waffeneigenschaft (2) Stadt Leipzig 2016 290 2017 184 Anmerkungen: Die Angaben für das Jahr 2017 beziehen sich auf den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2017 (Ausnahmen: Landkreis Mittelsachsen und Stadt Chemnitz). Die Angaben für den Landkreis Mittelsachsen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 12. Oktober 2017. Eine weitere Aufschlüsselung (Art der Waffen) war nicht möglich, da das verwendete Programm nur die Statistik nach Tatvorwürfen aus dem Gesetz (§ 42a Abs. 1 Waffengesetz) ermöglicht. Die Angaben für die Stadt Chemnitz beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 16. Oktober 2017. Die Zahl der Bußgelder lässt sich nicht separat ermitteln. In etwa 95 % aller Verfahren werden Bußgelder erhoben. Bei 5 % der eingeleiteten Verfahren kann der Tatvorwurf nicht bestätigt werden oder es erfolgt eine Abgabe an das Amtsgericht Chemnitz, weil ein Straftatbestand vorliegt. Der Landkreis Sächsische Schweiz—Osterzgebirge hat darauf hingewiesen, dass in 2017 noch Anzeigen bearbeitet werden, die erst zu einem späteren Zeitpunkt an die Bußgeldstelle weitergeleitet werden. Die Stadt Leipzig arbeitet mit einem Verfahren, dessen statistische Auswertung nicht in der gewünschten detaillierten Form erfolgen kann. Maschinell auswertbar ist nur der Tatbestand des Verstoßes gegen das Waffengesetz an sich. Die Konkretisierung hinsichtlich der verwendeten Waffen erfolgt während der Vorgangsbearbeitung ergänzend und stellt kein Auswertungskriterium dar. Sofern die Anzahl der Waffen höher ist als die Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten, sind jeweils mehrere Waffen Gegenstand der Ordnungswidrigkeit. Seite 2 von 2 2017-11-07T11:05:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes