STA ATSMINISTER1 UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10987 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber ) 3. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 3. Quartal 2017 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)» Für den Tatzeitraum 1. Juli bis 30. September 2017 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 1.189 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle werden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände StGB 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 9 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen V Verkehrsstraftaten Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/52 Dresden, 7. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* 9 V Chemnitz, Stadt 2 35 43 6 13 19 19 11 Erzgebirgskreis 8 4 3 2 Mittelsachsen 1 11 4 3 2 12 7 4 Vogtlandkreis 21 20 11 1 22 6 1 Zwickau 4 8 2 7 4 2 1 1 Dresden, Stadt 2 54 129 31 6 49 47 2 4 Bautzen 29 4 1 65 5 1 Görlitz 14 5 1 14 4 Meißen 9 7 3 3 5 1 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 12 1 1 5 4 Leipzig, Stadt 3 47 66 29 11 28 59 6 Leipzig 1 15 7 19 1 7 6 5 Nordsachsen 11 8 1 5 8 3 5 Gesamt 0 9 270 306 107 47 239 169 3 39 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 11. Oktober 2017 sind im Freistaat Sachsen 685 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als „MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" betrachtet, sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote) und Asylberechtigte", „Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens)", „Kontingentflüchtlinge" oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 76 Erzgebirgskreis 29 Mittelsachsen 34 Vogtlandkreis 44 Zwickau 28 Dresden, Stadt 137 Bautzen 45 Görlitz 17 Meißen 33 Seite 2 von 5 STAATSIVIINISTERFUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 33 Leipzig, Stadt 116 Leipzig 51 Nordsachsen 42 Gesamt 685 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen 161 Tunesien 111 Marokko 83 Georgien 77 Syrien, Arabische Republik 56 Afghanistan 34 Irak 22 Russische Föderation 22 Algerien 18 Libanon 17 Indien 13 Somalia 9 Kosovo 9 Iran, Islamische Republik 8 Eritrea 6 Pakistan 6 Türkei 5 Serbien 5 Ukraine 3 Gambia 3 Ägypten 3 Albanien 3 Armenien 2 Aserbaidschan 1 Bosnien und Herzegowina 1 Südsudan 1 Kuba 1 Kenia 1 Jordanien 1 Armenien, Georgien 1 Bangladesch 1 Peru 1 Gesamt 685 Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Mit Datenbestand vom 17. Oktober 2017 befanden sich 131 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen 33 Tunesien 32 Marokko 18 Georgien 9 Algerien 8 Russische Föderation 6 Syrien, Arabische Republik 5 Somalia 4 Indien 3 Irak 3 Afghanistan 3 Türkei 2 Iran, Islamische Republik 2 Ukraine 1 Albanien 1 Libanon 1 Gesamt 131 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2017 wurden 1.823 Asylbewerber nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Zudem wurden in diesem Zeitraum insgesamt 1.044 freiwillige Ausreisen aus Sachsen nach dem REAG1/GARP22 Programm der International Organization for Migration (I0M) bewilligt. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. 1 Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany 2 Government Assisted Repatriation Program Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Gemäß Artikel 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage kann daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. 1.823 Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert , darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand allein für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 7.292 Arbeitsstunden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. iiDie Sta tsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlam ntaris hen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit d r Sta tsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Rech rche nverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB i nicht u leiten ist. Mifrpundilicen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 5 von 5 2017-11-07T11:06:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes