STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/10988 Thema: Strafverfahren und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit Crystal im 3. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Menge der Droge „Crystal Meth" wurde im 3. Quartal 2017 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt), erfassten Fällen und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme!) Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stehen zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung. Eine automatisierte Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) ist aufgrund fehlender Erfassungsfelder nicht möglich. Die Registrierung von Sicherstellungsmengen erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes zentral in der Falldatei Rauschgift (FDR). Die nachfolgende Tabelle umfasst ausschließlich Fälle und Sicherstellungsmengen der durch die Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen bearbeiteten Vorgänge. Fälle der Bundesbehörden sowie anderer Bundesländer mit Tatort Sachsen sind darin nicht enthalten. Die Sicherstellungsmengen werden vom Bundeskriminalamt (BKA) nur kumulativ übermittelt und können daher für das 3. Quartal 2017 nicht einzeln ausgewiesen werden . Die Zahlen erstrecken sich somit auf den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 30. September 2017. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/51 Dresden, 7. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Aufgrund von Datensatzaktualisierungen können Abweichungen zu früher veröffentlichten Werten auftreten. Jahr erfasste Fälle mit Methamphetamin (Crystal) Sicherstellungsmenge gesamt (in g) durchschnittlich sichergestellte Menge pro erfasstem Fall (in g) Stand 30.09.2017 478 4.568,63 9,56 Quelle: BKA: Falldatei Rauschgift (FDR) bis 17. Oktober 2017; erfasste Fälle sowie Sicherstellungsmengen der sächsischen Polizei ohne Sicherstellungsmengen der Zollbehörden. Im Weiteren wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Aufschlüsselung nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Sicherstellungsmenge in Gramm (gesamt) und durchschnittlicher Menge je Beschlagnahme wird in der PKS, PASS und in der FDR nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten 478 Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung einer Ermittlungsakte ansetzt, wären dies fast 120 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsakten. Bei einer 40 -Stunden -Woche wäre ein Sachbearbeiter fast drei Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 nach § 29 I BtMG in Bezug „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand nach Nummern des § 29 I BtMG, Landkreisen/Kreisfreien Städten und Jahr- „Handel treiben” und „Einfuhrschmuggel", können bei dieser Frage unberücksichtigt bleiben!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Zusammenhang mit „Crystal" nach Tatbestand: Tatbestand Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 3. Quartal 2017 BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Ein-/ Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 24 BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Erwerb, sich verschaffen v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Handel m. BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Herstellung v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Veräußerung, Abgabe, in Verkehr bringen v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 2 - unerl. Herstellung ausgenommene Zubereitung - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 - unerl. Besitz v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Gesamt 1.092 424 128 2 9 1 504 Straftaten nach § 29 Abs. 1 BtMG im Zusammenhang mit „Crystal" nach Landkreisen /Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Mittelsachsen Vogtlandkreis Zwickau Dresden, Stadt Bautzen Görlitz Meißen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 3. Quartal 2017 80 208 107 32 68 77 54 99 31 63 196 39 38 Gesamt 1.092 Quelle: PASS Seite 3 von 6 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des Einfuhrschmuggels von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von „Crystal" nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 24 Fälle und Tatbestand 2 = 15 Fälle) und betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Tatbestand* Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 3. Quartal 2017 Bautzen 2 1 Erzgebirgskreis 1 17 2 12 Görlitz Mittelsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau 1 2 1 1 1 0 2 1 1 2 3 0 1 1 2 0 1 2 1 0 Sachsen (ohne genauere Tatort- 1 0 angabe) 2 1 Gesamt 1 24 2 15 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Ein-/ Ausfuhr v. BtM - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 - unerl. Einfuhr von nicht geringen Mengen - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Quelle: PASS Frage 4: Detailfrage: Wie viele Strafverfahren wurden im Zeitraum wie Frage 1 wegen des „Handel Treibens" von „Crystal Meth" in Sachsen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach geringer und nicht geringer Menge; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG im Zusammenhang mit unerlaubtem Handel von „Crystal" nach Tatbestand (Tatbestand 1 = 128 Fälle und Tatbestand 2 = 31 Fälle) und betroffenen Landkreisen/Kreisfreien Städten: Kreisfreie Stadt/Landkreis Bautzen Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Seite 4 von 6 Tatbestand* 2 1 2 1 Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 3. Quartal 2017 6 4 7 1 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig, Stadt Leipzig Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau 2 4 1 48 2 2 1 2 19 0 1 15 2 4 1 2 4 0 1 2 2 0 1 2 6 0 1 4 2 6 1 2 3 2 1 2 2 4 1 2 5 4 Gesamt 1 128 2 31 Tatbestand*: 1 = BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - unerl. Handel m. BtM - mit Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) 2 = BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 - Handel v. BtM in nicht geringer Menge - von Methamphetamin in kristalliner Form (Crystal) Quelle: PASS Frage 5: Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 24a II StVG) und Strafverfahren (§§ 315c und 316 StGB) wurden im Zeitraum wie Frage 1 in Sachsen wegen des Konsums berauschender Mittel eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatbestand; Landkreisen/Kreisfreien Städten!) In PASS werden keine Ordnungswidrigkeiten gespeichert. Angaben zu Verstößen gegen den § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurden dem Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem (IVO) entnommen. Straftaten gern. §§ 315c und 316 StGB wurden im PASS erhoben. Erfasste Ordnungswidrigkeiten gern. § 24a Abs. II StVG und Straftaten gern. §§ 315c und 316 Strafgesetzbuch (StGB) sowie die vorliegenden Erkenntnisse zur Spezifizierung des „berauschenden Mittels" („Crystal") sind für das 3. Quartal 2017 in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Tatbestand Anzeigenerstattung im 3. Quartal 2017 1 StVG § 24a Abs. 2 - berauschende Mittel StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs StGB § 316 Trunkenheit im Verkehr Anzahl der Vorgänge darunter Vorgänge mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" 7 Vorgänge ohne Eintrag von Tatmitteln Anzahl der Fälle darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln Anzahl der Fälle darunter Fälle mit Eintrag „Crystal" im Katalogfeld „Tatmittel" Fälle ohne Eintrag von Tatmitteln 305 269 651 Für Straftaten nach § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs und § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr gab es keine Einträge zu dem erfassten Tatmittel „Crystal". Ordnungswidrigkeiten nach § 24a Abs. 2 StVG, berauschende Mittel mit erfasstem „Crystal"-Tatmittel, sind in der nachfolgenden Übersicht nach betroffenen Landkreisen /Kreisfreien Städten dargestellt: 0 264 832 0 181 Kreisfreie Stadt/Landkreis Anzahl der Fälle Anzeigenerstattung im 3. Quartal 2017 Bautzen Dresden, Stadt Erzgebirgskreis Mitteach/sen Zwickau / 1 2 1 2 1 Geshm Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbi 7 Seite 6 von 6 2017-11-07T11:14:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes