STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1099 Thema: Förderung der Unternehmensansiedlung auf dem Gebiet der Li-Ionenspeichertechnologie am Standort Kamenz Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/2/7 Dresden, 3 Q, MRZ. 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Staatssekretär Stefan Brangs berichtete in der 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.1.2015 über die Entwicklung der Produktion von Li-Ionenspeichern durch die Li-Tec Battery GmbH am Standort Kamenz. Dabei führte er u.a. aus, dass die Staatsregierung seit Ende 2014 vom Ende der Speicherproduktion in Kamenz weiß, obwohl bereits seit Mitte 2013 insgesamt zwölf Gespräche mit Unternehmensvertretern sowie potenziellen Investoren geführt wurden. Gefragt nach der Risikomanagement-Strategie des Freistaates Sachsen zur Vermeidung von Fördermittelausfällen antwortete Herr Brangs, es fände eine intensive Prüfung vor der Bewilligung von Fördermittel statt. Zur Frage nach den Fördermaßnahmen für die Ansiedlung von Produktion und Entwicklung für Li-Ionenspeicher am Standort Kamenz, in deren Genuss in der Zeit vor der Ansiedlung der Li-Tec Battery GmbH bereits andere Unternehmen gekommen waren, konnte Staatssekretär Brangs keine Angaben machen und verwies auf den Weg der schriftlichen Anfrage.“ Zertifikat seit 2006 audit berufundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum gelangte die Sächsische Staatsregierung erst Ende 2014 zu der Erkenntnis, dass die Produktion von Batterien durch die Li-Tec Battery GmbH am Standort Kamenz beendet werden wird? Die Sächsische Staatsregierung stand bereits seit Bekanntwerden der Verkaufsabsichten der Anteile von Li-Tec durch Evonik im Jahr 2013 in regelmäßigem Kontakt zum Joint Venture von DAIMLER und Evonik. Seite 1 von 4 Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zu jedem Zeitpunkt war die Staatsregierung zu den Entwicklungen im Unternehmen informiert und unterbreitete - wo möglich - Angebote zum Gespräch mit potenziellen Partnern und Netzwerken. Die Bekanntgabe der Pläne zur Schließung der Produktion bei Li-Tec durch DAIMLER im Mai 2014 kam für die Staatsregierung nicht überraschend. Frage 2: Inwieweit wurden das Netzwerk Automobilzulieferer Sachsen (AMZ), das Automotive Cluster Ostdeutschland (ACOD) oder andere Branchennetzwerke genutzt, um für die Li-Tec Battery GmbH neue Partner und/oder Absatzmöglichkeiten zu erschließen, welche die Abhängigkeit des Unternehmens von der Daimler AG reduzieren? Der Absatz von Produkten ist ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Tätigkeit. Die Sächsische Staatsregierung hatte zu keiner Zeit ein Mandat von dem Unternehmensverbund am Standort Kamenz, um absatzfördernd tätig werden zu können. Unabhängig davon hat die Sächsische Staatsregierung bei verschiedenen Gelegenheiten Kontakte zu einschlägigen Netzwerken angeregt und die kontinuierliche Diskussion mit Li-Tec gesucht. U. a wirkt Li-Tec im Fachbeirat Elektromobilität der SAENA mit. Frage 3: In welcher Höhe wurde die Ansiedlung von industriellen Aktivitäten und Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der Li-Ionen-Speicher insgesamt seit dem Jahr 2000 - auch über die der Li-Tec Battery GmbH hinaus - am Standort Kamenz gefördert, und um welche Arten der Zuwendung (z.B. Darlehen, offene oder stille Beteiligung oder Bürgschaften durch öffentliche Institutionen) handelte es sich konkret? Im Jahr 2001 wurde der lonity AG für einen Kredit in Höhe von 30,5 Mio. € eine Bund-Landes-Bürgschaft in Höhe von 24,4 Mio. € (davon 14,64 Mio. € Bund und 9,76 Mio. € Land) gewährt. Die Staatsregierung kann über gewährte Fördermittel bis 31. Dezember 2006 keine Auskunft erteilen. Die Beantwortung ließe Rückschlüsse auf die Förderung konkreter Unternehmen zu. Detaillierte Angaben zu Förderungen an einzelne Unternehmen fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Die Offenbarung des Erhalts von Fördermitteln und damit von Informationen über die finanzielle Situation eines Unternehmens beziehen sich auf dessen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und könnte wettbewerbliche Nachteile erbringen. Für Unternehmen besteht damit ein sachlich begründetes Geheimhaltungsinteresse, das durch Rechtsnormen (§ 203 Abs. 2 StGB und § 30 Verwaltungsverfahrensgesetz) vor unbefugter Offenbarung geschützt wird. Durch Inkrafttreten der Europäischen Transparenzrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten erst seit dem 1. Januar 2007 berechtigt, Auskunft über die Verwendung der Mittel zu erteilen. Der Deutschen Accumotive GmbH & Co. KG wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW für zwei Investitionsvorhaben in den Jahren 2009 und 2014 Zuschüsse in Höhe von insgesamt 13,37 Mio. € gewährt. Am Standort Kamenz hat der Freistaat Sachsen im Zeitraum 2000 bis 2014 im Rahmen der sächsischen EFRE- und ESF-Technologie-förderprogramme keine Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der Li-Ionenspeicher unterstützt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 4: Welche, bzw. wie viele Technologieunternehmen im Bereich Elektromo-bilität, Stromspeicher und Erneuerbare Energien sind der Staatsregierung in Sachsen bekannt, bei denen Fördermittelausfall sowie der Verlust anderen öffentlichen Vermögens in welcher Gesamthöhe droht? Der Staatsregierung sind zum jetzigen Zeitpunkt in den aufgeführten Bereichen keine Unternehmen bekannt, bei denen ein Fördermittelausfall oder der Verlust anderen öffentlichen Vermögens droht. Frage 5: Welche Risikomanagement-Strategie verfolgt der Freistaat Sachsen bezüglich des nachhaltigen Mitteleinsatzes bei Unternehmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und auf welche Art und Weise werden die Entwicklung sowie die Entwicklung der Rahmenbedingungen (etwa überlegene Wettbewerbstechnologien, drastisch veränderte Marktprognosen) geförderter Unternehmen während der Projektlaufzeit kontrolliert? Generell werden Chancen und Risiken aller Fördervorhaben durch die Landesregierung, die Sächsische Aufbaubank (SAB) bzw. die Bürgschaftsbank Sachsen intensiv geprüft und abgewogen. Mit den Technologieförderprogrammen (FuE-Projektförderung, Transferförderung, InnoPrämie, Innovationsassistent) unterstützt der Freistaat Sachsen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, bei der Verbesserung bereits bekannter Produkte und Verfahren, bei dem Einkauf von Know-How oder bei ersten FuE-Aktivitäten. Wichtige Voraussetzung zur Gewährung dieser Fördermittel ist das Bestehen eines (technologischen, finanziellen) Risikos für das Unternehmen, was bei besonders innovativen FuE-Projekten generell gegeben ist. Insbesondere bei neuen Anwendungen, wie der Elekt-romobilität, modernen Stromspeichern und den erneuerbaren Energien ist das Risiko für die Unternehmen besonders hoch. Für über mehrere Jahre laufende Forschungsund Entwicklungsprojekte können sich neue technisch-inhaltliche Erkenntnisse, aber auch Veränderungen bei der geplanten Verwertung der FuE-Ergebnisse (z. B. durch Veränderung der Marktsituation des Unternehmens - wie z. B. in den vergangenen Jahren bei Unternehmen der Photovoltaikbranche) ergeben. Um den effektiven Einsatz von Fördermitteln zu gewährleisten, unterliegen alle FuE-Projekte einer kontinuierlichen Kontrolle durch die Bewilligungsstelle (SAB). Diese Kontrolle erfolgt beispielsweise durch regelmäßige Erstellung von Zwischenberichten zum Projektfortschritt durch die Zuwendungsempfänger und deren Prüfung durch die SAB, durch die Durchführung von Statusseminaren während des Projektverlaufs und bei Vor-Ort Kontrollen (statistische Stichproben aber auch anlassbezogene Kontrollen) durch die SAB bei den Zuwendungsempfängern. Im Fördervollzug kann damit auf die ggf. auftretenden Veränderungen reagiert werden, um die Fördermittel effektiv einzusetzen. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR STAATSMINISTERIUM Fieistaat SACHSEN Mit über die einzelgewerbliche GRW geförderten Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen die Arbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Der fünfjährige Überwachungszeitraum gilt auch für die geförderten Wirtschaftsgüter. Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4