STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/10996 Thema: Abschiebung eines mutmaßlichen Gefährders — Testament des in Borsdorf am 8. April festgenommenen mutmaßlichen islamistischen Gefährders — Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange zu Drs. 6/10444 und zur Mündlichen Anfrage zur Fragestunde der 61. Plenarsitzung am 28. September 2017 zu Drs. 6/10767 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Handelt es sich bei der Bekleidung um die traditionelle Galabiyya (Jalabiyya) und welche Farbe hatte diese? Bei der Bekleidung handelt es sich um eine weiße Galabiyya (Jalabiyya). Frage 2: Handelt es sich bei dem in deutscher Sprache abgefassten Testamentsformularvordruck um einen selbst erstellten, einen handelsüblichen oder anderweitig erwerbbaren Testamentsvordruck? Nach den Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Gefährder handelt es sich bei dem Testament um einen selbst erstellten Vordruck des „Al-Rahman Moschee e.V." in Leipzig, welches vom genannten Verein an Gläubige ausgegeben wurde. Frage 3: Ist die Unterschrift unter dem Testamentsvordruck eindeutig die des Beschuldigten und kann eine Fälschung ausgeschlossen werden? Anhaltspunkte, die für eine Fälschung der Unterschrift sprechen, liegen nicht vor. Die Unterschrift auf dem Testament weist zudem nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden starke Ähnlichkeit zur Unterschrift auf der Verteidigervollmacht und zu der Unterschrift auf der Duldungsbescheinigung des mutmaßlichen Gefährders auf. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/63 Dresden, 8. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, inwieweit in Testamenten gläubiger Muslime das schriftliche Bekenntnis zum Islam durchaus üblich ist? Erkenntnisse dazu, inwieweit in Testamenten gläubiger Muslime das schriftliche Bekenntnis zum Islam durchaus üblich ist, liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die deutschen Sprachkenntnisse und Sprachabschlüsse (Al oder weitere) des Beschuldigten vor? Erkenntnisse zu Sprachabschlüssen (A 1 oder weitere) des mutmaßlichen Gefährders liegen/hier nicht vor. In einer polizeilichen Vernehmung hatte der mutmaßliche Gefährder zuldem erklärt, der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein. Bei allen Anhörungen, Vernä,hmurigen oder Eröffnungen gerichtlicher Beschlüsse waren jedenfalls Dolmetscherifür die arabische Sprache anwesend. Mit freunOlichen Grüßen Lt \ ' Ma kus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-11-08T10:47:53+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes