STAATSMINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11000 Thema: Ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW) in polizeilichen Datenbanken — Nachfrage zu Drs 6/9538 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche EHW werden derzeit von welchen sächsischen Behörden in welchen sächsischen Dateien auf welcher Rechtsgrundlage wie lange gespeichert und sind jeweils wie vielen Personen zugeordnete ? (Bitte Auflistung aller Arten von EHW und Untergruppen [Ausprägungen] einschließlich der dazu gespeicherten Personen.) Frage 2: Wie viele und welche EHW werden derzeit von welchen sächsischen Behörden in welchen anderen (Bundes -)Dateien gespeichert und sind jeweils wie vielen Personen zugeordnet? (Bitte Auflistung aller Arten von EHW einschließlich der dazu gespeicherten Personen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Durch die sächsischen Polizeidienststellen werden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) und im Informationssystem der Polizei (INPOL) gern. § 43 Sächsisches Polizeigesetz sowie gern. § 8 Bundeskriminalamtgesetz EHW für die polizeiliche Aufgabenerfüllung vergeben. Sofern die Voraussetzungen für die Vergabe entfallen sind, ist der EHW zu löschen . Im Weiteren wird auf die Anlage verwiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/38/61 Dresden, 8. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVIIN1STER1UM DES INNERN Frage 3: Auf welche konkrete Rechtsgrundlage wurde die Zweckänderung der Datenspeicherung gestützt und wie konkret begründet? Frage 4: Inwieweit wurden vor der Umwandlung der PHW in EHW geprüft, ob die Daten noch gespeichert werden dürfen und wie viele Datensätze wurden aufgrund dieser Prüfung gelöscht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Eine Zweckänderung der bisherigen Datenspeicherung liegt nicht vor. Die Personengebundene Hinweise (PHW) und die EHW dienen dem gleichen gesetzlichen Zweck auf denselben Rechtsgrundlagen. Lediglich aus polizeifachlicher Sicht wurde im Ergebnis der Auswertung bisheriger Erfahrungen mit den personenbezogenen Hinweisen eine stärkere Differenzierung als erforderlich angesehen und umgesetzt. Deshalb war auch keine nochmalige Einzelfallprüfung bisher vergebener PHW in Bezug auf die weitere Erforderlichkeit und die festgelegte Prüffrist aufgrund der fachkonzeptionellen Änderungen erforderlich. Unter den in der Anlage aufgeführten EHW sind sowohl aus PHW gewandelte als auch neu eingerichtete EHW. In den zu den einzelnen EHW ausgewiesenen Datensätzen sind sowohl Daten enthalten, die vor der Umwandlung von PHW in EHW erfasst wurden , als auch Daten, die gleich als EHW erfasst worden sind. Eine Differenzierung der zum Stichtag 17. Oktober 2017 gezogenen Daten ist nicht möglich. Frage 5: Inwieweit, wann und mit welchen konkreten Ergebnis wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte mit der Zweckänderung der Datenspeicherung befasst? Eine gesetzliche Pflicht zur Beteiligung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten besteht gee-iäß § 50 SächsPolG nur vor dem erstmaligen Einsatz von automatisierten Verfahre. Änderungen von polizeilichen Leitfäden sind davon nicht umfasst.7 Unab-hängig ,Idav n wurde der Sächsische Datenschutzbeauftragte durch das Landeskriminalamt /üb r den abgestuften Prozess der Einführung von EHW in einer gemeinsamen BesprOch ng am 16. August 2017 informiert. Mit tiiundllichen Grüßen L u Margus Ulbig Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/11000 Übersicht zu den EHW in PASS und INPOL Stand: 17.10.2017 EHW Langbezeichnung des EHW PASS INPOL PMKR Politisch motivierter Straftäter (PMK-Rechts) 4.534 1.119 PMKL Politisch motivierter Straftäter (PMK-Links) 1.808 316 PMKA Politisch mot. Straftäter (PMK-Ausländerkrim.) 127 11 PMRE Politisch mot. Straftäter (PMK-Religiös mot.) 5 2 PMKS Politisch motivierter Straftäter (PMK-Sonstige) 9 1 JIHA Reisender in/aus Jihad-/Krisengebiet 1 0 SEXT Sexualtäter 4.492 989 ROCK Rocker 26 5 EINB Einbrecher 195 0 KFZD KFZ -Dieb 27 0 TDIE Trick-fraschendieb 8 0 REIT Reisender Täter 60 0 BTMH BTM-Handel (Händler) 682 128 BTML BTM-Handel (Lieferant) 55 3 BTMA BTM-Handel (Abnehmer) 277 3 BTMP BTM-Handel (Produzent) 31 0 BTKU BTM-Handel (Kurier) 59 6 MENZ Menschenhandel (Zuhälter) 3 0 MENS Menschenhandel (Schleuser) 88 0 MENA Menschenhandel (Anwerber) 0 0 MENV Menschenhandel (Vermieter) 1 0 INTS Intensivtäter (Sportveranstaltungen) 3 1 GEFS Gefährdung (Stalker) 19 0 GEFB Gefährdung (Brandstifter) 11 2 GEFH Gefährdung (Häusliche Gewalt) 41 0 SCHM Schmuggler 3 0 IDDO Identität (Dokumentenbeschaffer) 2 0 IDPA Identität (Passüberlasser) 1 0 IDEN Identität 24 _ 0 2017-11-08T10:44:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes