STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11003 Thema: Kinderzuschlag in den Jahren 2015 und 2016 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Kinderzuschlag wurden in den letzten beiden Jahren in Sachsen gestellt? Frage 2: Wie viele der Anträge wurden in den Jahren jeweils bewilligt, bzw. abgelehnt und was waren die wesentlichen Ablehnungsgründe? Frage 4: Wie viele Anträge wurden innerhalb von 20, 40 und 60 Tagen erledigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Die Daten können der Anlage entnommen werden. Ergänzend wird ausgeführt : Die Zahl der abgelehnten Anträge beinhaltet auch solche, die zunächst abgelehnt wurden, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt noch bewilligt werden können. Dies sind Fälle, bei denen der Antragsteller geänderte oder neue Tatsachen vorbringt oder eine fehlende Mitwirkung nachholt. Da dies nach derzeitigem Stand der Statistik nicht abgebildet werden kann, ist die angegebene Zahl der abgelehnten Anträge tendenziell überzeichnet. Bezogen auf die wesentlichen Ablehnungsgründe ist bis auf die separate Ausweisung des Merkmals "fehlende Mitwirkung" mangels statistischer Erhebung eine tiefergehende Auswertung nicht möglich. Weitere Ablehnungsgründe können jedoch grundsätzlich sein: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-17/861 Dresden, }-.-November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ - die Hilfebedürftigkeit wird durch die Zahlung des Kinderzuschlags nicht vermieden, - der Bedarf ist bereits durch Einkommen gedeckt bzw. die Höchsteinkommensgrenze ist überschritten, - das Mindesteinkommen wird nicht erreicht. Eine Auswertung nach der Dauer der Erledigung kann nur danach erfolgen, ob ein Antrag innerhalb von 20 Tagen oder über 20 Tage hinaus erledigt wurde. Eine weitergehende Differenzierung ist nicht möglich. Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Eltern, die weder Leistungen nach SGB II, Wohngeld , SGB XII oder BaföG erhalten, bei denen Hilfebedürftigkeit jedoch durch die Zahlung eines Kinderzuschlages nicht vermieden und somit der Kinderzuschlag nicht gewährt wird? Mit dem Kinderzuschlag soll vermieden werden, dass Eltern bzw. Elternteile, die durch ihr Einkommen den eigenen Lebensunterhalt, allerdings nicht den des Kindes bestreiten können, allein wegen der Kinder auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Wird der Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt, weil dadurch die Hilfebedürftigkeit nicht vermieden wird, ergibt sich in der Regel ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Leistungen nach dem BaföG. ln anderen Fällen greift die Sozialhilfe (SGB XII). Frage 5: Welche Kriterien werden bei der Beantragung von Kinderzuschlag statistisch erfasst? Folgende Kriterien werden bei der Antragstellung statistisch erfasst: - Antragseingang - Bearbeitungsdauer - Erledigungsdatum - Bundesland - zuständige Familienkasse - Bewilligung - Ablehnung (inklusive fehlende Mitwirkung) Mit freundlichen Grüßen 'J ~ ~ . ' arbara Kle s Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zu Drs.-Nr. 6/11003 Kinderzuschlag in den Jahren 2015 und 2016 in Sachsen Kinderzuschlag (KiZ) Anträge auf Kinderzuschlag und Erledigungen Bundesland Sachsen Berichtszeitraum: 2015 - 2016 Erledigung Insgesamt erledigte Jahr Anträge innerhalb von Erledigung Antrag Antrag abgelehnt 0 - 20 Tagen über 20 Tage entsprochen insgesamt 2015 8.376 2016 8.243 3.341 3.316 5.035 4.927 2.455 2.655 Quelle: Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit (BA) Familienkasse Direktion- SR1 5.816 5.483 © Bundesagentur für Arbeit darunter fehlende Mitwirkung Sonstige 1.397 105 1.504 105 erstellt am 19. Oktober 2017 2017-11-08T08:30:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes