STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11005 Thema: Regelungen zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in den kreisfreien Städten Sachsens, Aktualisierung der Kleinen Anfrage Nr. 6/93 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Verwaltungsvorschriften hinsichtlich der Gewährung von KdU sowie Satzungen auf Grundlage des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch, Zweites Buch gelten gegenwärtig in den einzelnen kreisfreien Städten? Frage 2: Welche Veränderungen hat es in den in Frage 1 genannten Verwaltungsvorschriften in den kreisfreien Städten seit der Beantwortung auf die Kleine Anfrage Nr. 6/93 gegeben? Frage 3: Wie hoch ist die gegenwärtig maximale Erstattung der KdU pro Quadratmeter Wohnfläche in den kreisfreien Städten für die einzelnen Personenhaushaltsgrößen ? (Bitte unter Angabe des jeweiligen Faktors "angemessene Quadratmeterzahl" in den kreisfreien Städten darstellen !) Frage 4: ln welchen kreisfreien Städten beruhen die Richtlinien/Verwaltungsvorschriften auf einem Beschluss des Stadtrates? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-17/860 Dresden, 9. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 4: Auf die beigefügten Anlagen 1 und 2 wird verwiesen. Mit freundlichen Grüßen 0. t/lt{ Barbara Klepsch Anlagen Seite 2 von 2 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Anlage 1 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/11005 Thema: Regelungen zu Kosten der Unterkunft und Heizung {KdU) in den Landkreisen Sachsens, Aktualisierung der Kleinen Anfrage Nr. 6/93 landkreis/Kreisfeie Antwort zu Frage 1: Antwort zu Frage 2: Antwort zu Frage 3: Antwort zu Frage 4: Stadt Welche Verwaltungsvorschriften Welche Veränderungen hat es in Wie hoch ist die gegenwärtig ln welchen kreisfreien Städten hinsichtlich der Gewährung von den in Frage 1 genannten maximale Erstattung der KdU pro beruhen die KdU sowie Satzungen auf Verwaltungsvorschriften in den Quadratmeter Wohnfläche in den Richtlinien/Verwaltungsvorschrift Grundlage des Sächsischen kreisfreien Städten seit der kreisfreien Städten für die en auf einem Beschluss des Ausführungsgesetzes zum Beantwortung auf die Kleine einzelnen Stadtrates? Sozialgesetzbuch, Zweites Buch Anfrage Nr. 6/93 gegeben? Personenhaushaltsgrößen? (Bitte gelten gegenwärtig in den unter Angabe des jeweiligen einzelnen kreisfreien Städten? Faktors "angemessene Quadratmeterzahl" in den kreisfreien Städten darstellen!) Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Keine • 1 Person bis 48 qm Wohnfläche: Beschlüsse des Stadtrates Angemessenheit der Aufwendungen 5,63 €/qm = Brutto-Kaltmiete* • B-059/2014 vom 30.04.2014 i. V. m für Unterkunft und Heizung nach den • 2 Personen bis 60 qm Wohnfläche: • B-001/2016 vom 13.04.2016 Sozialgesetzbüchern II und XII 5,51 €/qm = Brutto-Kaltmiete* Die KdU-Richtlinie der Stadt Chemnitz (Unterkunfts- und • 3 Personen bis 75 qm Wohnfläche: beruht auf einem schlüssigen Konzept. Heizungskostenrichtlinie) 5,40 €/qm = Brutto-Kaltmiete* • gültig ab 01.05.2014 in der Fassung • 4 Personen bis 85 qm Wohnfläche: ihrer 1. Fortschreibung vom 30. April 5,31 €/qm = Brutto-Kaltmiete* 2014 • 5 Personen bis 95 qm Wohnfläche: • zum 01.05.2016 unveränderte 5,28 €/qm = Brutto-Kaltmiete* Fortführung • für jede weitere Person erhöht sich • die Überprüfung der KdU-Richtlinie die angemessene Wohnfläche jeweils zum 01.05.2018 ist aktuell in Arbeit um 10 qm mit dem Faktor Verwaltungsvorschrift des Sächsischen 5,28€/qm Staatsministeriums für Soziales und (* Brutto-Kaltmiete = Grundmiete Verbraucherschutz zur Regelung von zuzüglich Wohnflächenhöchstgrenzen vom kalte Betriebskosten) 07.06.2010 (VwV Wohnflächenhöchstgrenzen) Landeshauptstadt Dienstanweisung für die Erbringung Die Dienstanweisung wurde ln der Landeshauptstadt Dresden Beschlusses des Dresdner Stadtrates Dresden der Leistungen für Unterkunft und aktualisiert und zwar zum 25.06.2014, gelten derzeit nachfolgende vom 30. Mai 2013, SR/055/2013 Heizung, 4. Auflage vom 21.12.2016 01.12.2014 und 21.12.2016. Richtwerte für eine angemessene V2195/13 (veröffentlicht auf: Bruttokaltmiete: Der Beschluss umfasst die www.dresden.de/unterkunft-heizung) ~-- --- 1-PHH = 358,74 Euro/Monat Fortschrei~ung der Richtwerte in Anlage 1 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/11005 Thema: Regelungen zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) in den Landkreisen Sachsens, Aktualisierung der Kleinen Anfrage Nr. 6/93 2-PHH = 429,88 Euro/Monat Zuständigkeit der Verwaltung (des OB). 3-PHH = 500,50 Euro/Monat 4-PHH = 572,73 Euro/Monat 5-PHH = 697,55 Euro/Monat jede weitere Person = 73,43 Euro/Monat Die Heizkosten richten sich nach dem aktuellen Bundesheizspiegel (Spalte "erhöht"). Unter Berücksichtigung der Besonderheit des Einzelfalls kann von den Richtwerten abgewichen werden. Eine konkrete Erstattung pro Quadratmeter Wohnfläche wird in Dresden nicht in Anwendung gebracht. Bei der Prüfung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung in Folge von Betriebskostenabrechnungen oder weiteren einmaligen Unterkunftskosten (z. B. Schönheitsreparaturen) richtet sich die angemessene Wohnfläche nach der Richtlinie gebundener Mietwohnungsbau des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern vom 22.11.2016. Stadt Leipzig Schlüssiges Konzept der Stadt Leipzig Anpassung der Richtwerte für die KdU Es existiert keine Grenze für eine Die Entscheidung wird durch die zur Herleitung angemessener Kosten und Heizung sowie Detailanpassungen maximale Erstattung, da eine Verwaltungsspitze in der der Unterkunft und Heizung vom zu spezifischen Einzelthemen vor dem Erhöhung der nachfolgenden Dienstberatung des 18.12.2014 und weitere Hintergrund der Gesetzgebung und Richtwerte im begründeten Einzelfall Oberbürgermeisters getroffen. Verwaltungsrichtlinien zu Rechtsprechung immer möglich ist. Die Richtwerte Einzelthemen. können der Anlage entnommen werden. Anlage 2 zur Drs.-Nr.: 6/11005 Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Nichtprüfungsgrenzen Heizkosten unter Berücksichtigung gesundheitlicher Bedingungen der Leistungsberechtigten Mehrbedarf für Warmwasser bei Selbstversorgern Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete und die Regelbedarfs- Regelbedarf je MBZ/Monat Summe stufe Monat Nichtprüfungsgrenzen der Heizkosten stellen 1 409,00 € 9,41 € 418,41 € lediglich Referenzwerte dar. Stand: 01.01.2017 2 368,00 € 8,46 € 376,46 € Darüber hinausgehende Aufwendungen sind immer 3 327,00 € 7,52 € 334,52 € auf ihre Angemessenheil nach den Besonderheiten des Einzelfalls zu prüfen. 4 311,00€ 4.35 € 315,35 € 5 291,00 € 3,49 € 294,49 € 6 237,00 € 1,90 € 238,90 € Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen Personen mit einem Grad der Behinderung von mind. 80 und Merkzeichen aG oder BI Größe der Bedarfs- Kostenart Richtwert Bruttokaltmiete und gemeinschaft abstrakt angemessene abstrakt angemessene Richtwert Bruttokaltmiete und Nichtprüfungsgrenze Nichtprüfungsgrenze Wohnfläche Heizkosten Wohnfläche Heizkosten Grundmiete 207,01 € 271,09 € eine Person BK 45m2 62,56€ 60m2 83,41 € Summe 269,57€ 354,50€ HK 58,43 € 77,91 € Grundmiete 271,09 € 342,69€ zwei Personen BK 60m2 83,41 € 75m2 104,26 € Summe 354,50€ 446,95€ HK 77,91 € 97,38€ Grundmiete 342,69€ 424,03€ drei Personen BK 75m2 104,26 € 90m 2 125,11€ Summe 446,95€ 54914€ HK 97,38 € 116,85 € Grundmiete 400,47 € 472,69€ vier Personen BK 85m2 118,16€ 100m2 139,02 € Summe 518,63 € 611 71 € HK 110,36€ 129,84 € Grundmiete 449,06€ 519,96 € fünf Personen BK 95m2 132,07 € 110m2 152,92 € Summe 581,13 € 672 88€ HK 123,35 € 142,83 € Grundmiete 47,27 € 47,27€ Mehrbedarf für jede BK 10m2 13,91 € 10m2 13,91 € weitere Person Summe 61,18€ 6118€ HK 12,99€ 12 99€ 2017-11-10T10:09:10+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes