STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11006 Thema: Verkehrszählung an der Staatsstraße 31 (LK Nordsachsen/Mittelsachsen) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/41 Dresden 0 8. fvoV, 2817 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden zwischen dem 1.1. und 1.10. 2017 Verkehrs¬ zählungen auf der S 31 auf ihren jeweiligen Teilabschnitten zwischen der Ortslage Bockelwitz (Stadt Leisnig/Landkreis Mittelsachsen) bis Ortslage Lonnewitz (Stadt Oschatz/ Land¬ kreis Nordsachsen) und insbesondere nördlich der A 14 bis Mügeln, wann genau, durch wen beauftragt und durch wen durchgeführt und welche Erfassungsmethode kam dabei zum Einsatz? Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), Niederlassung Leipzig wurde im Zuge der S 31 im Bereich der Ortslage Neusornzig eine Querschnittszählung als Wochenzählung mittels automatischer Erfassung durch ein Seitenradargerät zwischen dem 1. und 7. März 2017 durchgeführt. Hintergrund war, dass im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszäh¬ lung SVZ 2015 für diesen Zählabschnitt keine Daten aufgrund der damaligen Vollsperrung ermittelt werden konnten. Dies wurde nunmehr nach Abschluss der Baumaßnahmen nachgeholt. Weitere Zählungen gab es im angefragten Streckenzug nicht. Frage 2: Sofern Verkehrszählungen stattgefunden haben, wie ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) und die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) (Montag bis Freitag) auf der S 31 auf ihren jeweiligen Teilabschnitten zwischen der Ortslage Bockelwitz (Stadt Leisnig/ Landkreis Mittelsachsen) bis Ortslage Lonnewitz (Stadt Oschatz/ Landkreis Nordsachsen) im Vergleich zu den Zählungen in den Jahren 2013-2015? (Bitte geben Sie auch den Anteil des Schwerlastverkehrs an) Seite 1 von 3 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat S ACH SEIN Für den Bereich der Ortslage Neusornzig wurden mit der o. g. Zählung auf der S 31 folgende Ergebnisse ermittelt: DTV: ca. 3.050 Kfz/24 h DTV Mo-Fr: ca. 3.450 Kfz/24 h Der Schwerverkehrsanteil ist aus der Zählung nicht ableitbar, da die angewendete Er¬ fassungsmethode keine Klassifizierung zur Trennung der Fahrzeugarten entsprechend den Richtlinien für die SVZ 2015 liefert. Im sächsischen Vergleich mit anderen Staats¬ straßen ist dieser Bereich nur unterdurchschnittlich belastet. Aufgrund der mehrjährigen Baumaßnahmen im Streckenzug der S 31 zwischen der A 14 und Mügeln führte man keine weiteren Zählungen in den Jahren 2013 bis 2015 und auch keine Erhebung im Rahmen der bundesweiten SVZ 2015 durch (vgl. Antwort zu Frage 1 und 4 der Kleinen Anfrage 6/10477). Für die übrigen Streckenabschnitte der S 31 zwischen Bockelwitz und Lonnewitz gab es bis auf die bundesweite SVZ 2015 keine separaten Zählungen im angefragten Zeit¬ raum, so dass Vergleichswerte nicht bestehen. Die Ergebnisse der SVZ 2015 können der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/10477 entnommen werden. Frage 3: Inwiefern sind konkrete Maßnahmen geprüft bzw. eingeleitet worden, um nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen auf den jeweiligen Teil¬ abschnitten der S 31 zwischen der Ortslage Bockelwitz bis Ortslage Lonnewitz und insbesondere nördlich der A 14 bis Mügeln nicht zu ge¬ fährden? Sofern zum Schutz nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer *innen keine Maßnahmen geprüft bzw. eingeleitet wurden, warum nicht; sofern Maßnahmen geplant sind, wann werden diese erfolgen? Durch den abschnittsweise erfolgten und planfestgestellten Ausbau der S 31 wurde für alle Verkehrsteilnehmer auch eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht. Insbesondere wird in Folge der Herauslösung des Durchgangsverkehrs durch die Maßnahme „S 31, Ortsumgehung Mügeln/Schweta" dieser lange Abschnitt wesent¬ lich sicherer für die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, Bezüglich der Prüfung wei¬ terer Maßnahmen - Stichworte Radverkehrskonzeption 2014 sowie Abwägungs¬ ergebnis der Planfeststellung - wird vollständig auf die Beantwortung der Kleinen An¬ frage 6/10477 verwiesen. Frage 4: Inwiefern sind insbesondere vor der Grundschule Neusornzig verkehrs¬ beruhigende Maßnahmen und Schulwegsicherung geplant (z.B. Zebra¬ streifen)? Sofern dies nicht geplant ist, warum nicht; sofern Maßnah¬ men geplant sind, wann werden diese erfolgen und inwiefern sind die Schulleitung und die Eltern sowie die Gemeinde eingebunden? Im Bereich der Grundschule Neusornzig besteht bereits eine Geschwindigkeitsbe¬ schränkung auf 30 km/h. Darüber hinaus erfolgen in diesem Bereich seitens des Ord¬ nungsamtes des Landkreises Nordsachsen regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Ausbau der Ortslage Neusornzig wurde gemäß Planfeststellungsbeschluss zur Maßnahme „S 31, Ausbau nördlich A 14 bis Mügeln" umgesetzt, besondere zusätzliche Forderungen zur Schulwegsicherung wurden von keiner Seite im Verfahren vorgetra¬ gen. Frage 5: Wie viele Geschwindigkeitskontrollen wurden durch die Polizei auf der S 31 auf ihren jeweiligen Teilabschnitten zwischen der Ortslage Bo¬ ckelwitz (Stadt Leisnig/ Landkreis Mittelsachsen) bis Ortslage Lonne¬ witz (Stadt Oschatz/ Landkreis Nordsachsen) wann und wo genau durchgeführt? Welche Verstöße wurden dabei jeweils festgestellt? Durch den Polizeivollzugsdienst wurden auf der S 31 auf ihren jeweiligen Teilabschnit¬ ten zwischen der Ortslage Bockelwitz (Stadt Leisnig/Landkreis Mittelsachsen) bis Orts¬ lage Lonnewitz (Stadt Oschatz/Landkreis Nordsachsen) 13 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Zeitpunkte der Kontrollen, die genauen Örtlichkeiten und die Anzahl der hierbei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Datum Ort Anzahl der festgestellten Geschwindigkeitsüber¬ schreitungen 24.01.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Schule 63 01.02.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Schule 100 28.02.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Ortsmitte 8 03.05.2017 Neusornzig, Neusornziger Straße, Schule 25 04.05.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Ortsmitte 3 05.05.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Schule 68 14.06.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Ortsmitte 1 22.06.2017 Neusornzig, Leisniger Straße 28 1 28.06.2017 Neusornzig, Neusornziger Straße, Schule 48 21.08.2017 Neusornzig, Neusornziger Straße, Schule 18 23.08.2017 Naundorf, Mügelner Straße, Schule 84 01.09.2017 Mügeln, Mügelner Straße 4 3 18.09.2017 Neusornzig, Leisniger Straße 28 1 Mit freundlichen Grüßen Vlartin Dulig Seite 3 von 3 2017-11-08T13:58:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes