STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11009 Thema: Verhältnismäßigkeit des Eingriff der Ortspolizei Dresden in den fließenden Verkehr — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/10675 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/10675 ist zu lesen: ,Gemäß § 163b Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO), welcher bei Ordnungswidrigkeiten gemäß § 46 Abs. 1 bzw. § 53 Abs. 1 OwiG entsprechend anwendbar ist, darf die gemeindliche Verwaltungsbehörde nach §§ 35, 36 Abs. 2 OWiG, § 2 oder 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Anlage 2) im Rahmen des Bußgeldverfahrens die Identität des Betroffenen durch Festhalten feststellen; das Festhalten umfasst auch das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers im fließenden Verkehr unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welcher Rechtsgrundlage hat das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers im fließenden Verkehr durch gemeindliche Vollzugsbedienstete „unter strenger Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit " zu erfolgen? Auf die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/10675 wird hingewiesen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/38/71 Dresden, 10. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN fDer Vr hältnismäßigkeitsgrundsatz leitet sich aus dem in Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz gereg Iten 13echtsstaatsprinzip ab und spiegelt sich im Opportunitätsprinzip wider, aufgrund desOn die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch die Polizei gemäß § 53 Abs. , im Pflichtgemäßen Ermessen liegt. /Mit f eun lichen Grüßen(i ' t Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-11-10T10:55:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes