SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dr€sden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6111014 Thema: Fälle von Sozialleistungsbetrug durch Asylbewerber im 3. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln wie vielen Fällen wurde in Sachsen im 3. Quartal 2017 ein Betrug zur Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte , F I üchtli nge, su bsidiär Sch uf bedü rfti ge u nd Gedu ldete festgestellt und zur Anzeige gebracht? Frage 2: Aus welchen Herkunftsländern stammen die Tatverdächtigen; aner' kannte Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiär SchuEbedürftige und Geduldete? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: STAATSMINISTËRìUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +a9 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-2997/1 7 Dresden, fNovember 2017 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsmlnlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang t¡ber Einfahrt Hospitalstraße 7 'zugang für êlektronisch signisrte sowie für verschlüssolte eloktronische Dokumente nur übêr das ElôKronischê Ger¡chts- und VeMallungspostfachì nåhere lnformalionên unter w.egvp.dsSeite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENlw Laut dem polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (Pass) wurden im Zuständigkeitsbereich der Sächsischen Polizeidirektionen im 3. Quartal2017 acht Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten. Zu den acht Straftaten wurden im PASS neun Tatverdächtige mit folgenden Staatsangehörigen erfasst: Staatsangehörigkeit Anzahl 1Afghanistan Syrien, Arabische Republik 7 Türkei 1 Ob darüber hinaus bei den sächsischen Staatsanwaltschaften Straftaten des Sozialleistungsbetruges zur Anzeige gebracht wurden, bei denen die Tatverdächtigen einen Aufenthaltsstatus im Sinne der Fragestellung hatten, kann wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes nicht beantwortet werden. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Da der Umstand , dass ein Betrug gemäß S 263 Strafgesetzbuch (SIGB) der Erlangung von Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient und der tatverdächtige Ausländer Asylbewerber, anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzbedürftiger oder Geduldeter ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht erfasst wird, können die Fragen auch nicht aufgrund einer Datenbankauswertu ng beantwortet werden. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs des Betruges in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im dritten Quartal 2017 gegen 1.274 bekannte ausländische Beschuldigte. Zur Beantwortung müssten daher die Papierakten aller gegen diese Beschuldigten eingeleiteten Ermittlungsverfahren Seite 2 von 5 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ¡ Frr-I\ÞtffiI \Ë)Y händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu Ermittlungsverfahren gegen 1.274 Beschudligte anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 79 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Fragen würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im 3. Quartal2017, wegen welcher Delikte , seitens der sächsischen Polizei oder Staatsanwaltschaften gegen lllenschen eingeleitet, die sich mittels falscher Angaben zu ihrer ldentität einen Aufenthaltstitel erschleichen wollten? Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tilI Ntår3lw Von einer Beantwortung der Frage wird wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet weder bei der sächsischen Polizei noch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften statt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und händische Auswertung aller aufgrund des Tatvorwurfs in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dabei sind mindestens alle in den Datenbanken als Verstoß gegen $ 95 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, S 267 StGB oder $ 271 StGB eingetragene Verfahren gegen Ausländer entsprechend der Fragestellung auszuwerten . Mit diesen vier Tatvorwürfen wurden im dritten Quartal 2017 bei der Polizei 651 Ermittlungsverfahren gegen Ausländer registriert. ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wurden im dritten Quartal 2017 3.138 beschuldigte Ausländer mit oben genannten Straftatvorwürfen erfasst. Für die entsprechende Auswertung ist von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Ermittlungsverfahren bzw. je Ermittlungsakte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei der Polizei für die Auswertung anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 40 Arbeitstage, der bei den Staatsanwaltschaften anfallende Aufwand auf mindestens 198 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Die Staatsregierung kam daher, unter Bertrcksichtigung des oben dargestellten Maßstabes , bei der vozunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Ermittlungsbehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des Seite 4 von 5 srAArsMrNrsrx-RruM I w Freistaat SACHSEN parlamentarischen Fragerechts unverhältnismåßig und ohne erhebliche Einschränkung der Strafrechtspflege und der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grtißen Sebastian Gemkow Se¡tê 5 von 5 2017-11-09T13:29:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes