STAATSMINISTERIUM FÜ R WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 1 O 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11019 Thema: Zielvereinbarungen 2014 - 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Grad haben die sächsischen Hochschulen die Ziele der letzten Zielvereinbarungen (Zielvereinbarungsperiode 2014 - 2016) erreicht? (Bitte den Grad prozentual und nach Zielen einzeln für die jeweiligen Hochschulen tabellarisch aufschlüsseln.) Im gewichteten Durchschnitt aller Hochschulen wurden die Ziele zu etwa 89% erreicht. Im Einzelnen wird auf Anlage 1 verwiesen . Frage 2: Welche Mittel wurden den Hochschulen in welcher Höhe auf Grund der Zielerreichung zugewiesen? (Bitte tabellarisch nach Hochschulen einzeln aufschlüsseln.) Gemäߧ 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung vom 12. Dezember 2013 wird den Hochschulen das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig ausgezahlt. Es wird auf Anlage 2 verwiesen. Frage 3: In welcher Höhe haben die sächsischen Hochschulen auf Grund der nicht erreichten Ziele Rückzahlungen zu leisten? (Bitte tabellarisch nach Hochschulen einzeln aufschlüsseln.) Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung wird beim Nichterreichen vereinbarter Ziele in der Zielvereinbarungsperiode 2014 bis 2016 das Ergebnis der Abrechnung bei der Bemessung des Zielvereinbarungsbudgets der Folgeperiode 2017 bis 2020 durch Verrechnung berücksichtigt (siehe Anlage 2) . Die frei werdenden Mittel bleiben dem HS-System aber erhalten. Sie werden dem sogenannten lnitiativbudget, über welches das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst im Benehmen mit der Landesrektorenkonferenz entscheidet, zugeführt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1 053/2/221-2017/ Dresden, -10 . November 2017 Zertifikat seit 2007 audft berufund familie Hausanschrift: Staatsministerium fü r Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERI UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Frage 4: Wie lauten die Berichte der sächsischen Hochschulen über die in Erreichung der Zielvereinbarungen erbrachten Leistungen (SächsHSFG §10 Abs. 6 S. 4) im Volltext? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Die Hochschulen haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts i. S. v. § 2 Abs. 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz das Recht der Selbstverwaltung; sie sind damit keine Behörden sondern Dritte. Bei der Beantwortung der Frage würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Die gewünschten Berichte der sächsischen Hochschulen über die in Erreichung der Zielvereinbarungen erbrachten Leistungen enthalten neben den Zielzahlen selbst umfassende Ausführungen , die zur entsprechenden Erreichung der jeweiligen Zielzahlen hinführen und diese begründen. Die Angaben , die je Hochschule sehr umfassend und detailliert auf durchschnittlich 100-120 Seiten dargestellt sind , enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wie z. B. Kostenfaktoren , Kalkulationen , hochschulinterne Betriebsabläufe und insbesondere Vertragsabsprachen mit privaten Vierten . Es steht zu befürchten, dass deren Kenntnis Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Hochschule und auch des jeweiligen (vierten) Vertragspartners, der in keinerlei Beziehung zur öffentlichen Hand steht, hat (Konkurrenzschutz) - daher besteht an einer entsprechenden Geheimhaltung ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse. Auch vor dem Hintergrund , dass Hochschulen im Rahmen von wissenschaftsgeleiteten wettbewerblichen Verfahren , wie beispielsweise der Exzellenzstrategie, des Bundes und der Länder als Konkurrenten im Wettbewerb stehen, muss eine Veröffentlichung der vorstehend genannten Informationen und Daten hinter den schutzwürdigen Interessen der Hochschulen zurückstehen. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Frage auf diesem Wege nicht zu beantworten ist. Die oben aufgeführten Gründe lassen jedoch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung eines Ausschusses zu . Ich werde daher in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien berichten. Frage 5: Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung für die laufenden Zielvereinbarungen ? Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM FÜR WlSSENSCHAFT UND KUNST Die Abrechnung der Zielvereinbarungen 2014 bis 2016 hat auf die laufenden Zielvereinbarungen 2017 bis 2020 keine Auswirkungen und Konsequenzen , da diese bereits am 19.12.2016 und somit vor Ablauf der abgerechneten Zielvereinbarungsperiode unterzeichnet wurden. Es wird auf die Drucksache 6/7883 verwiesen . Anlagen 1. Tabellarische Übersicht zum Zielerreichungsgrad je Ziel/ Hochschule 2. Tabellarische Übersicht zum Zielvereinbarungsbudget und Verrechnung Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs. 6/11019 Zielvereinbarungen gemäß § 10 Abs. 2 SächsHSFG für die Jahre 2014 bis 2016 Zielerreichungsgra d je Ziel/Hochschule Sächsische Hochschulen Gesamtergebnis im Geschäftsbereich Wissenschaftsregionen/ Durchsetzung des (gew ichtet) des SMWK Struktur der Hochschule Hochschu lü bergreifende Qualitätssicherung Gleichstellungs- Wissensgenerierung Wissensvermittlung Wissenstransfer 1 und Profilbi ldung Kooperationen auftrages Universitäten Technische Universität Dresden 100% 100% 100% 66% 100% 50% 100% 93,3% Technische Universität Chemnitz 100% 100% 100% 100% 50% 100% 100% 92,5% Technische Universität Bergakademie Freiberg 25% 100% 100% 100% 100% 50% 100% 65% Universität Leipzig 75% 100% 100% 0% 100% 125% 100% 87,5% Fachhochschulen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 100% 100% 100% 100% 100% 50% 100% 95% Hochschule für Technik, Wirtschaft und Ku ltur Leipzig 100% 100% 100% 5D% 100% 50% 100% 90% Hochschule Mittweida 100% 100% 100% 100% 1DO% 125% 100% 100% Hochschule Zittau/Görlitz 75% 100% 100% 50% 100% 100% 100% 85% Westsächsische Hochschule Zwickau 100% 100% 100% 0% 100% 50% 100% 85% Kunsthochschulen Hochschule für Bildende Künste Dresden 100% 100% 100% 50% 100% 41,5% 100% 79,05% Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden 100% 100% 100% 100% 100% 77,8% 100% 96,25% Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig 100% 100% 100% 0% 100% 41,5% 100% 77,45% Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 100% 100% 100% 100% 0% 66,5% 100% 84,95% Palucca Hochschule für Tanz Dresden 100% 100% 100% 100% 100% 125% 100% 100% 1 bei den Kunsthochschulen "Wissenstransfer/ Kulturaustausch" Anlage 2 zu Drs. 6/11019 Zielvereinbarungen gemäߧ 10 Abs. 2 SächsHSFG für die Jahre 2014 bis 2016 Zielvereinbarungsbudget Verrechnung mit Auszahlung Sächsische Hochschulen im Geschäftsbereich des SMWK 2014 bis 2016 Zielvereinbarungsbudget 2017 - 2020 Universitäten Technische Universität Dresden 34.537.200,00 € 2.313 .992,40 € Technische Universität Chemnitz 14.120.600,00 € 1.059.045,00 € Technische Universität Bergakademie Freiberg 9.735 .300,00 € 3.407 .355,00 € Universität Leipzig 26.161.000,00 € 3.270.125,00 € Fachhochschulen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden 5.763 .600,00 € 288.180,00 € Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig 5.164.700,00 € 516.470,00 € Hochschule Mittweida 3.892 .400,00 € 0,00 € Hochschule Zittau/Görlitz 4.062.800,00 € 609.420,00 € Westsächsische Hochschule Zwickau 5.198.800,00 € 779.820,00 € Kunsthochschulen Hochschule für Bildende Künste Dresden 1.302.700,00 € 261 .191,35 € Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden 1.649.500,00 € 61.856,25 € Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig 2.424.900,00 € 546.814,95 € Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig 1.150.600,00 € 173.165,30 € Palucca Hochschule für Tanz Dresden 670.000,00 € 0,00€ Summe 115.834.100,00 € 13.287 .435,25 € 2017-11-13T11:09:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes