STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/11020 Thema: Schulangebot für nicht mehr der Schulpflicht unterliegende junge Geflüchtete Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zur Eröffnung der Chemnitzer Integrationsmesse am 14. Juni 2017 äußerte Frau Staatsministerin Köpping in ihrem Grußwort, dass noch in diesem Jahr ein schulisches Angebot für 18 bis 21jährige junge Geflüchtete , die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, beginnen soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele junge Geflüchtete mussten in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die Schuleaufgrund der Erreichung der Altersgrenze von 18 Jahren ohne einen Schulabschluss verlassen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Jahren und jeweiliger SBA.) Eine entsprechende statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Frage 2: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher ergriffen, um dem o. g. Personenkreis einen Schulabschluss zu ermöglichen? Das Nachholen von schulischen Abschlüssen ist im Freistaat Sachsen über den zweiten Bildungsweg möglich. Junge Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die einen Haupt- oder Realschulabschluss anstreben, können sich an eine Abendoberschule in Sachsen wenden. Dies setzt entsprechende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache voraus. Dieser Weg ist nach erfolgreichem Integrationskurs (in Verantwortung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) oder abgeschlossenem Landessprachkurs Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-17/865 Dresden, 1(! November 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat (in Verantwortung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz , Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration (SMS GB GI)) möglich. Für jene, die ihre Bildungslaufbahn fortsetzen möchten und die Allgemeine Hochschulreife anstreben, stehen in Sachsen Kollegs (in Breitenbrunn, Freiberg, Leipzig) zur Verfügung , an denen Vorbereitungsklassen etabliert sind. Daneben kann auch der Weg über ein Abendgymnasium gewählt werden. Im Frühjahr 2017 hat das SMS GB GI auf der letzten Integrationsministerkonferenz dazu einen Antrag zur "Herstellung der Ausbildungsreife oder beruflichen Eignung für Asylsuchende und Geflüchtete im Erwachsenenalter" eingebracht. Darin bittet die Integrationsministerkonferenz die Bundesregierung, ausreichend geeignete Maßnahmen für die Herstellung der Ausbildungsreife oder beruflichen Eignung für diese Zielgruppe im Rahmen des SGB II und SGB 111 zur Verfügung zu stellen bzw. bestehende Förderinstrumente für die Zielgruppe zu öffnen. Frage 3: Wie ist das von Frau Staatsministerin Köpping angekündigte Schulangebot aufgebaut und welches Ministerium trägt die Verantwortung für die Umsetzung? Frage 4: Wann beginnt das von Frau Staatsministerin Köpping angekündigte schulische Angebot? Frage 5: An wen können sich junge Geflüchtete, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen , wenden, wenn sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Ein Konzept zur Förderung der Integration und Absicherung einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung für junge Flüchtlinge wird derzeit erarbeitet. Der interne Abstimmungs - und Willensbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Von einer weiteren Beantwortung der Fragen seitens der Staatsregierung wird abgesehen . Die Fragen berühren den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Mit freundlichen Grüßen 0.61 Barbara kfep~---· Seite 2 von 2 SACHSEN 2017-11-21T08:22:01+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes