STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 I 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11021 Thema: Hospize in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Eröffnung eines Hospizes wurden in den Jahren 2012 bis 2017 gestellt? Wer den Betrieb einer stationären Einrichtung aufnehmen will, hat nach § 4 Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG} seine Absicht spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der zuständigen Heimaufsichtsbehörde anzuzeigen. Eine Antragstellung ist nicht vorgesehen. ln den Jahren 2012 bis 2017 wurden drei Hospize bei der Heimaufsichtsbehörde Sachsens angezeigt. Frage 2: Welche Unterlagen werden zu den Anträgen gefordert? Die Anzeige muss den Anforderungen nach § 4 SächsBeWoG entsprechen. Frage 3: Wird die Hospizversorgung in Sachsen als bedarfsgerecht bewertet? Frage 4: Wie wird der Bedarf ermittelt? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4: Hierzu verweisen wir auf die Ergebnisse der Hospizstudie 2013 (veröffentlicht unter Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-17/863 Dresden, ?3. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ http://www.familie.sachsen.de/download/familienportai/Hospizstudie_2013.pdf ). Daraus geht hervor, dass rein rechnerisch der Bedarf an stationären Hospizplätzen in Sachsen erfüllt ist (SOLL für 2020: 105, IST in 2017: 112), aber bei der Zahl von ambulanten Hospizbegleitungen noch Ausbaubedarf besteht. Derzeit wird diese Bedarfsermittlung fortgeschrieben durch die Erstellung der Hospizstudie 2017 im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz . Frage 5: Wer sind die Träger der sieben sächsischen Hospize und des Kinderhospizes in Sachsen? Hierzu wird auf die Anlage verwiesen. Mit freundlichen Grüßen S /t;/,L Barbara ~eh Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Stationäre Hospize im Freistaat Sachsen Stand 1. November 2017 Einrichtung Straße Erzgebirgs Hospiz Erlabrunn Am Märzenberg 1 Hospiz- und Palliativdienst Am Karbel 61 a Chemnitz Vogtland-Hospiz Bahnhofstr. 14 Stationäres Hospiz Siloah Comeniusstraße 12 Hospiz ADVENA Birkenstr. 11 Villa Auguste Hospiz Leipzig Kommandant-Prendelg GmbH Allee 106 Kinderhospiz Bärenherz Kees' scher Park 3 Stationäres Hospiz Ellen Richard-Wagner-Straße 1 Gorlew Hospiz Radebeul Augustusweg 101f Anlage zu 6/11021 Ort PLZ Träger Breitenbrunn 08359 Kliniken Erlabrunn gGmbH Chemnitz 09116 Hospiz- und Palliativdienst Chemnitz e.V. Falkenstein 08223 Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Auerbach e.V. Herrnhut 02747 Christliche Hospiz Ostsachsen g GmbH Leipzig 04177 Gemeinnützige Hospizium GmbH Leipzig 04299 Hospiz Villa Auguste Hospiz Leipzig gGmbH Markkleeberg 04416 Bärenherz Kinderhospize GmbH Oederan 09569 Hospiz- und Palliativdienst BEGLEITENDE HÄNDE e.V. Radebeul 01445 Hospiz-Dienste im Dresdner Umland gGmbH 2017-11-13T13:33:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes