STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11028 Thema: Identitätsfeststellungsmaßnahmen und Ermittlungsverfahren gegen Fans der BSG Chemie Leipzig am 03.10.2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Nachgang der Fußballspiele 1. FC Lok Leipzig gegen Energie Cottbus und VfB Germania Halberstadt gegen BSG Chemie Leipzig kam es in der Leipziger Innenstadt am Abend des 3. Oktober 2017 zu einem Polizeieinsatz. Im Nachgang zu Auseinandersetzungen zwischen Fans von Lok Leipzig und der BSG Chemie stoppte die Polizei am Wilhelm- Leuschner Platz eine Straßenbahn und stellte die Personalien von Chemie -Fans fest." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begründet die Polizei die Maßnahmen gegen Fans der BSG Chemie Leipzig? Frage 2: Gegen wie viele der Fans der BSG Chemie Leipzig wurden welche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung oder erkennungsdienstliche Maßnahmen auf welcher Rechtsgrundlage eingeleitet und gegen wie viele welche Strafverfahren eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Anschluss an das Fußballspiel 1. FC Lokomotive Leipzig gegen FC Energie Cottbus am 3. Oktober 2017 kam es auf dem Bahnhofsvorplatz, an der Zentralhaltestelle Willy-Brandt-Platz zu einer körperlichen Auseinandersetzung . In deren Verlauf stießen Anhänger aus dem Umfeld der BSG Chemie Leipzig einen Anhänger aus dem Umfeld des 1. FC Lokomotive Leipzig vor eine einfahrende Straßenbahn. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/38/75 Dresden, 15. November 2017 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN In diesem Zusammenhang wurde von 93 Personen aus der Personengruppe, aus der die mutmaßlichen Tatverdächtigen handelten, wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung nach § 163 b Strafprozessordnung (StPO) die Identität festgestellt. Zudem wurden von diesen gern. § 81 b 1. Alt. StPO einfache Lichtbilder gefertigt. Sämtliche Maßnahmen erfolgten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Leipzig. Gegen den Personenkreis richten sich vier Ermittlungsverfahren, in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Strafgesetzbuch (StGB) sowie jeweils in einem Fall wegen Körperverletzung nach § 223 StGB und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Frage 3: Wie viele Polizeieinsatzkräfte waren im Zusammenhang mit dieser Maßnahme im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie Zahl der zivilen Beamtinnen angeben) Der Polizeivollzugsdienst führte aus Anlass des Fußballspiels des 1. FC Lokomotive Leipzig gegen FC Energie Cottbus einen Polizeieinsatz mit mehreren Einsatzabschnitten durch. Die Einsatzmaßnahmen am Wilhelm-Leuschner-Platz erfolgten durch Einsatzkräfte aus dem Einsatzabschnitt „Raumschutz". In diesem Einsatzabschnitt kamen ca. 170 Einsatzkräfte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei, davon drei Beamte in ziviler Kleidung, zum Einsatz. Frage 4: Welchen Umgang pflegt(e) die Polizei mit den ihr bekannten zuständigen Sozialarbeiterinnen des Fußballfanprojektes Leipzig in dieser oder in vergleichbaren Situationen? Wurde der anwesende Fanprojektmitarbeiter am 3.10.2017 zur Kommunikation und Kooperation hinzugezogen oder als Tatverdächtiger IDbehandelt ? Der Umgang der Polizei mit bekannten zuständigen Sozialarbeitern des Fußballfanprojektes Leipzig erfolgt in Abhängigkeit der konkreten Einsatzsituation. Grundsätzlich bemüht sich die Polizei um eine Zusammenarbeit im Sinne der Deeskalation. Hierbei nutzt die Polizei auch Kenntnisse von Mitarbeitern des Fußballfanprojektes, um Einsatzmaßnahmen erfolgreich durchzuführen. Im ko kreten Sachverhalt können keine Aussagen zum Umgang mit Sozialarbeitern17, des ußballfanprojektes Leipzig getroffen werden. Eine Anwesenheit von Sozialarbeitern ides Fi lußballfanprojektes am Ereignisort wurde durch die handelnden Polizeibedie 4tetepi nicht festgestellt. Mit fireurldlichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2017-11-15T10:16:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes