STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andrö Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/11037 Thema: Telearbeit in der sächsischen Staatsverwaltung III Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der 22. Sitzung vom 08.10.2015 und damit vor zwei Jahren wurde der AfD-Antrag (6/2800) ‚Mehr Telearbeitsplätze in der sächsischen Verwaltung' von allen Fraktionen abgelehnt. Ein Ablehnungs-Argument ging dahin, dass bereits eine Umsetzung stattfinden würde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Telearbeitsplätze sind seit dem 01.09.2016 insgesamt in der Verwaltung des Freistaates Sachsen entstanden? Frage 2: Wie viele Telearbeitsplätze sind seit 2010 insgesamt in der Verwaltung des Freistaates Sachsen entstanden? (Bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln ) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Zur Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) wurde grundsätzlich auf die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Telearbeitsplätze (Telearbeitsplatzkontingent ) abgestellt. Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich ein Bereich im Geschäftsbereich des SMF, in dem auf die Vergabe der Telearbeitsplätze bzw. den Abschluss von Vereinbarungen abgestellt wurde. Die Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-1053/33/24 Dresden, 17. November 2017 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNISTUMM DES INNERN Freistaat SACHSEN markanten Anstiege von Telearbeitsplätzen in den Jahren 2013, 2015 bis 2017 sind auf die Pilotierung und Einführung der Telearbeit im Bereich des Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie der Finanzämter zurückzuführen. Die im Rahmen der Pilotierungsphase in den Jahren 2013 und 2015 geschaffenen Telearbeitsplätze fielen nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotierung weg. Mit dem Beginn des flächendeckenden Einsatzes der Telearbeit im Jahr 2016 wurden in den vorgenannten Behörden neue Telearbeitsplätze geschaffen, die in 2017 aufgestockt wurden. Beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz handelt es sich bei den angegebenen Teleheimarbeitsplätzen um neu eingerichtete sowie um solche, die nach einer kalendarischen Pause für einen Bediensteten neu eingerichtet wurden. Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz wird alternierende regelmäßige und bedarfsorientierte Heimarbeit bewilligt. Die aufgeführte Anzahl von genehmigten Heimarbeitsplätzen beinhaltet nur die erste Bewilligung, nicht etwaige Verlängerungen einer Bewilligung oder die spätere Bewilligung einer anderen Form der Heimarbeit . Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bewilligung der bedarfsorientierten Heimarbeit in verschiedenen Einrichtungen des Geschäftsbereichs nur im Zeiterfassungssystem registriert und nach Ablauf von zwei Jahren gelöscht wird. Deshalb konnten derartige Bewilligungen in den Jahren vor 2015 nicht mehr vollständig erhoben werden. Frage 3: Welche Verbesserungen hat die Rahmendienstvereinbarung zur mobilen Arbeit im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern vom 01.09.2016 für die Telearbeit gebracht? Mit der Rahmendienstvereinbarung zur mobilen Arbeit im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) wurde die Grundlage geschaffen, dass die Behörden im Geschäftsbereich des SMI und deren Beschäftigte die Erledigung der Arbeitsaufgaben in zeitlicher und räumlicher Sicht noch flexibler ausgestalten können. Die Gründe, aufgrund derer mobiles Arbeiten ermöglicht werden soll, wurden weiter gefasst und präventive Elemente, beispielsweise um den Stressabbau zu unterstützen, um damit die Gesunderhaltung zu fördern, aufgenommen. Die Erschließung weiterer Arbeitsressourcen durch eine größere Teilhabe von Teilzeitkräften am Arbeitsleben ist ein weiterer nunmehr ausdrücklich aufgeführter Grund. Bei der alternierenden Telearbeit wurden Erleichterungen beispielsweise dahingehend geschaffen, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19 Stunden sowie die mindestens einjährige Dienststellenzugehörigkeit und die sechsmonatige Tätigkeit auf dem Dienstposten keine Voraussetzung für die Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes mehr ist. Darüber hinaus ist die Arbeitszeit, die am häuslichen Arbeitsplatz und am behördlichen Arbeitsplatz erbracht werden soll, individuell aufteilbar. Die Vorgabe, wonach der Beschäftigte mindestens einen Tag pro Woche seine Arbeitsleistung in der Dienststelle zu erbringen hat und die wöchentliche Arbeitszeit zu Hause mindestens 50 % der Gesamtarbeitszeit betragen soll, ist entfallen. Die Aufteilung der Arbeitszeit auf den behördlichen sowie häuslichen Arbeitsplatz soll jedoch nach ganzen Tagen vorgenommen werden. Zudem müssen Aufwand und Nutzen der Einrichtung eines alternierenden Telearbeitsplatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und dienstlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN e FreistaatSAGSACHSEN Zudem sind die einschränkenden Regelungen, die hinsichtlich eines häuslichen Arbeitsplatzes außerhalb des Freistaates Sachsen galten, entfallen. Mobiles Arbeiten ist damit unabhängig vom Ort der häuslichen Arbeitsstätte möglich. Mit der neu eingeführten mobilen Kurzzeit-(Tele)arbeit kann situativ und ohne großen Verwaltungsaufwand sowie Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen kurzfristig auf besondere persönliche und/oder familiäre Situationen, auf besondere dienstliche Gründe oder aus arbeitsökonomischen Gründen reagiert werden. Damit kann flexibel sowohl auf die Bedürfnisse der Beschäftigten als auch auf dienstliche Interessen in Bezug auf das Arbeiten außerhalb des behördlichen Arbeitsplatzes eingegangen werden. Eine stärkere Ausrichtung am Einzelfall wird ermöglicht und persönliche Interessen der Beschäftigten können besser in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Anders als bei der alternierenden Telearbeit, bei der die personalverwaltende Stelle über den schriftlich zu stellenden Antrag nach Durchlaufen eines vorgegebenen Verfahrens entscheidet, entscheidet bei der mobilen Kurzzeit-(Tele)arbeit der zuständige Vorgesetzte. In Ausnahmefällen kann dabei eine mündliche Vereinbarung getroffen werden. Mit der Arbeitsform der mobilen Kurzzeit-(Tele)arbeit ist eine Flexibilisierung des Arbeitsortes gegeben . Ebenso wie bei der alternierenden Telearbeit stellt die Beschäftigungsdienststelle bei mobiler Kurzzeit-(Tele)arbeit die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die technische die Ausstattung zur Verfügung. Frage 4: Wie ist die prozentuale Zahl der Telearbeitsplätze im SMF bis zum Ende des Jahres 2016 und wie weit bis zum Stand dieser Anfrage angestiegen? Im SMF ist seit 2010 die Anzahl der Telearbeitsplätze jährlich schrittweise erhöht worden. Der Ende des Jahres 2016 erreichte Prozentsatz von 6,29 % wurde aufgrund der weiteren Erhöhung des Kontingents an Telearbeitsplätzen zu Beginn des Jahres 2017 auf insgesamt 8 % aufgestockt. Frage 5: Wie verteilen sich die derzeit vorhandenen Telearbeitsplätze nach Ressorts? (Bitte nach R/essorts aufschlüsseln) Zur B antw rtung wird auf die Anlage 2 verwiesen. Bei d r Be ntwortung wurde der Stichtag 18. Oktober 2017 zugrunde gelegt. Mit f undl hen Grüßen Markus Ulbig Anlagen: 2 Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11037 Frage 1: Wie viele Telearbeitsplätze sind seit dem 01.09.2016 insgesamt in der Verwaltung des Freistaates Sachsen entstanden? Frage 2: Wie viele Telearbeitsplätze sind seit 2010 insgesamt in der Verwaltung des Freistaates Sachsen entstanden? (Bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln) Sächsische Staatskanzlei (SK) Frage 1 Frage 2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.2017") 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* SK 1 1 - - - Gesamt - 1 1 - - - - - Ressort: Sächsisches Staatsministerium des Innern (SMI) Frage 1 Frage 2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.20171 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* SMI 3 1 3 1 3 - 3 Landesdirektion 17 2 1 4 7 6 9 9 14Sachsen Statistisches 13 - - 3 10 Landesamt Staatsbetrieb Geobasisinformation und 1 - 1 1 1 Vermessung Sachsen Staatsbetrieb Sächsische 39 - 1 1 4 - 39 Informatik Dienste Landesamt für Denkmalpflege 1 - Sachsen Sächsisches Staatsarchiv _ _ 1 Polizeidirektion Görlitz - - - 1 Landeskriminal- - - 1 - 1 - amt Präsidium der Bereitschafts- 1 1 - - polizei Gesamt 73 2 3 9 10 7 19 13 68 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) Frage 1 Frage 2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.2017") 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017" SMK 1 3 3 2 3 3 1 1 Sächsische Bildungsagen - 1 1 1 1 1Ur Sächsisches Bildungsinstitut 2 12 6 10 4 4 2 2 Gesamt 3 15 7 13 7 7 6 2 3 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Frage 1 Frage 2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.2017") 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* SMWK 1 - 5 - 4 - 1 Gesamt 1 - 5 - 4 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11037 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) Frage 1 Frage2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Teleheimarbeitsplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.20171 SMS 7 16 3 7 5 5 7 7 5 Gesamt 7 16 3 7 5 5 7 7 5 Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Frage 1 Frage2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.20171 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* SMWA 25 - 4 4 6 1 5 20 18 Landesamt für Straßenbau und 6 4 - - 8 8 2 Verkehr Sächsisches Oberberqamt 8 1 - - 1 1 3 7 Gesamt 39 - 5 8 6 2 14 31 27 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF) Frage 1 Frage2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.2017) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* SMF 6 1 2 2 2 2 2 8 6 Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und 8 - 2 2 4 4 6 5 7 Baumanagement Landesamt für Steuern und Finanzen 517 - - - 77 61 219 284 mit Finanzämtern Landesrechenzentrum - - 3 4 5 - Steuern Staatsbetrieb Zentrales 4 - - - 4- -Flächenmanage ment Gesamt 535 1 4 7 87 11 69 232 301 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/11037 Ressort: Sächsisches Staatsministerium der Justiz (SMJ) Frage 1 Frage2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Heimarbeitsplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* (Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.2017*) 'SMJ 21 1 1 1 2 10 11 Leitstelle für Informationstechnologie der 20 SO 1 4 1 92 34 14 sächsischen Justiz Oberlandes- 2 1 2 1 2 1 gericht Dresden Amtsgericht 1 2 1 1 - 1 1 Chemnitz Landgericht 1 1 1 1 Dresden Amtsgericht 3 8 7 1 11 2 5 3 4 Dresden Amtsgericht 4 12 2 4 Meißen Amtsgericht 2 1 2 Pirna Landgericht 1 1 1 , 1 Görlitz Amtsgericht 1 Bautzen Amtsgericht . - 1 - Zittau Amtsgericht 3 5 1 5 1 1 2 1 Leipzig Landgericht 1 Zwickau Amtsgericht 3 Zwickau Verwaltungs- 2 3 1 gericht Dresden Staatsanwalt- 1 1 schaft Leipzig Staatsanwalt- 1 1 schaft Zwickau JVA Bautzen 1 1 1 JVA Chemnitz - 1 JVA Dresden 1 - 1 JVA Waldheim 2 2 2 JVA Leipzig 1 1 1 1 1 Gesamt 65 17 59 10 19 20 110 65 45 JVA = Justizvollzugsanstalt Ressort: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) Frage 1 Frage2 Gesamtanzahl der geschaffenen Behörde Telearbeitsplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017*(Zeitraum: 01.09.2016 - 18.10.20171 SMUL 7 5 6 3 1 4 9 19 20 Landesamt für Umwelt, 7 28 20 17 17 22 19 20 26 Landwirtschaft und Geologie Betriebsgesellschaft für 4 3 3 2 3 2 5 6 7 Umwelt und Landwirtschaft Staatsbetrieb 5 1 3 3 2 4 Sachsenforst Gesamt 23 36 29 23 24 28 36 47 57 *Stichtag: 18.10.2017 (Datum der Kleinen Anfrage) Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/11037 Frage 5: Wie verteilen sich die derzeit vorhandenen Telearbeitsplätze nach Ressorts? (Bitte nach Ressorts aufschlüsseln) Anzahl der derzeit* vorhandenen Ressort Telearbeitsplätze Sächsisches Staatsministerium für Kultus 18 Sächsisches Staatsministerium des Innern 99 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz 28 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 107 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 46 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 577 *Stichtag: 18.10.2017 (Datum der Kleinen Anfrage) 2017-11-17T09:10:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes